Zum Inhalt springen

gipflzipfla

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.772
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von gipflzipfla

  1. Doch, doch, das wissen wir auch Jedem seine Sicherheit, aber uns die Unsere.
  2. Zwischen "ich mach mir Sorgen" und "das macht mich nervös" gibt es einen nur schmalen Grat... Oder wie wie Einer, bei dem nichts gekauft wird ? Es gilt, hinsichtlich des Interviews und insbesondere des Zitates, die Unschuldsvermutung! * * dann überlege man sich zukünftig, in der ohnehin als hoblophob bekannten Gesellschaft, ob man sich diesbezüglich überhaupt äussert!
  3. Mit anderen Worten, der Wiener Waffenhändler Markus Schwaiger plädiert für eine Verschärfung des Österreichischen Waffengesetzes Und natürlich muss man sich dazu, wieder einmal mehr, aus Deutschland dazu einmischen... Ja, das wissen wir auch in Österreich! . .
  4. . . http://www.stahlschluessel.de/de/inhaltsverzeichnis/page/556 . . .
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Beschussamt_(Österreich) N O M März 0 5 STL3 steht (angeblich) für die verwendete Stahlsorte
  6. Servus Stell doch einmal ein Foto dazu ein, vielleicht weiss ja Jemand etwas dazu. Wie alt ist die Waffe? Repetierer oder Kipplauf?
  7. Find ich gut, dass uns DIE KRONE noch eine Rückmeldung zum Vorfall vom 06.12.2019 gibt Der Mann hatte echtes Glück !
  8. gipflzipfla

    Büchsenkauf

    Eines finde ich wirklich grad seltsam.. Ein Bekannter, Jäger mit X Jahresjagdscheinen, hat sich heute! eine LW gekauft, ist damit aus dem Laden maschiert und schickt mir grad Einschießschussbilder davon. Bundesland Bayern Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass er genau solche Probleme bekommen wird wie jetzt in zwei Threads geschildert... Kanns am Bundesland liegen, dass gewisse Händler etwas cleverer handeln ?
  9. gipflzipfla

    Büchsenkauf

    Gibts nicht hier ein gleichartiges Problem?: https://forum.waffen-online.de/topic/464269-ersterwerb-langwaffe-auf-jagdschein-monatelanges-warten/
  10. Unter Anderen auch ich .. jedes Kalenderjahr aufs Neue. Die popelige Einkommenssteuererklärung Aber, ich kenne mich damit nicht so sehr aus Ist gut. Ich bin raus
  11. Das bedeutet für mich, dass Du in Österreich den Hauptwohnsitz hast, sonst hätte man Dir in Österreich keinen EU Feuerwaffenpass ausgestellt! Und selbstverständlich darfst Du mit diesem EUFWP und der Waffe nach Deutschland einreisen. Dafür gibt es den EUFWP! Allerdings brauchst Du dafür einen triftigen Grund (Jagdeinladung, Einladung zu einer Schießveranstaltung, Fahrt zum Büchsenmacher.... was auch immer ect.). Was mache ich denn wohl, wenn ich nach D zum Jagen fahre? Österreichischen EUFWP, deutschen Jagdschein.... (nix mit Bedürfniszwang durch deutsche Behörden)
  12. Du hast den Fall des Waffenkaufes in den Thread gebracht
  13. Ok, dann anders: DEUTSCHLAND ist megadeutsch!... das wissen wir, selbst im Ausland. Dein L e b e n s m i t t e l p u n k t ist dann in Deutschland, wenn Du mindestes 183 Tage eines Kalenderjahres ununterbrochen in Deutschland verbringst Nachdem dies die Defintion für das Steuerrecht ist, wirds für das WaffGes nicht anders sein.
  14. Du möchtest also sagen, dass ich als Ösi in Deutschland keine Waffe kaufen kann, weil die deutschen Behörden das nicht genehmigen werden? Na gut... (ich bevorzuge dazu das Formular nach § 37 WaffG Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union ) Zur Frage: wo befindet sich der Geltungsbereich eines nationalen Gesetzes? .... habe ich meine Ansicht schon geschrieben.
  15. Servus Der Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes ist Deutschland! Mit dem Deutschen Waffengesetz kannst Du z.B. in Österreich brausen gehen... es findet keine Anwendung. Genausowenig, wie Österreichisches Waffengesetz in Deutschland Anwendung finden wird. Eine EU-Richtlinie ist eine Richtlinie und keine nationales Gesetz!EU-Richtlinien werden aber in nationalen Gesetzen umgesetzt. Siehe die Überreaktion in Deutschland, mit Umsetzug einer EU-Richtlinie in unnötig maßlos verschärftes WaffGes !
  16. die gabs auf der Titanic ebenso. Allerdings ist heute der Eisberg um ein Vielfaches größer und die Fluten um einiges eisiger... Ich gebe Dir allerdings Recht. Die fettesten Ratten konnten ja schon immer am Besten schwimmen!
  17. Nein, nein, keine Panik.. und um einem eventuellem Missverständnis vorzubeugen: ich bin mir über die rechtiche Situation völlig im Klaren Aber danke für die einschlägigen Hinweise !
  18. Da steht aber n i ch t, dass man (s)ein anerkanntes Ausweisdokument nicht dabei haben muss! Das Eine, der Perso, dient der Identitätsfeststellung einer Person (Ausweispflicht), der Jagdschein dem augenscheinlichen Nachweis des erlaubten Führens einer Jagdwaffe.
  19. Dann habe ich es also doch richtig in Erinnerung und muss mich nicht sorgen, wenn bei einer Kontrolle ein anerkanntes Ausweisdokument von mir gefordert wird
  20. Grundsatzfrage, bitte: ist in Deutschland der Jagdschein ein offiziell anerkanntes, dem Perso gleichgestelltes, Ausweisdokument, mittels dem man der Ausweispflicht gerecht werden kann? In Österreich reicht z.B. der Führerschein, um sich auszuweisen.
  21. fraglich, bis wann in Anlassfall eben nicht, weil der Händler die bereits seit Monaten bezahlte Jagdwaffe nicht an den Jungjäger ausgeben will! Ich wüsste immer noch zu gerne, wer das ist.... um vor Fehlkäufen bewahrt zu bleiben!
  22. Hausbesuch, beim Patienten: Tierärzteteam ohne Grenzen, ein Helfer sitzt daneben
  23. Da gilt doch die von mir aus dem PDF zitierte Ausnahme und es muss reichen, dass der Händler die Klardaten an die Behörden weiter reicht. Oder aber ich habe das alles nicht verstanden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.