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gipflzipfla

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  1. Was soll man erläutern? Dass Pirschgänge das Ausüben ordnungsgemäßer Jagd sind? In dem Moment, wo ich im Revier und aus dem Auto draussen bin, wird die Waffe erlaubterweise geladen geführt!
  2. So wie ich den deutschen Waffenschein verstehe, bekommen den z.B. Leute, die ihn beruflich brauchen. Wenn jetzt z.B. Mitarbeiter eines Werttransportes ihre Waffe während einer Fahrt nicht geladen führen dürften, was sollen sie denn dann im Falle eines Überfalles tun? Die Waffen Verwaltungs Vorschrift besagt, u.A., folgendes: 12.3.3 Wer Schusswaffen von einem Ort, also z.B. von seiner Wohnung zu einem anderen Ort befördern will, muss Folgendes beachten: 12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind. Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen. Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein.
  3. Wird nichts nützen, denn wenns eine punktuelle Materialschwäche gewesen wäre, bekommst Du diese niemals punktgenau dort hin, wo sie sich ausgewirkt hat. Eines steht aber definitiv fest: die Konstruktion war dieser einmaligen Anforderung nicht gewachsen
  4. d²*0.785 0,785 entspricht Pi/4
  5. Servus. Danke Habe schon ein wenig recherchiert...
  6. Servus Wieviel kostet so ein Gerät?
  7. Geschmackssache.... kann man immer wieder trefflich drüber streiten
  8. ...in welchem freien Land lebts Du? Wer macht den Export?
  9. ..deswegen kauft man sich eine Bergara BA13TD. Mitbewerber sind also vorhanden
  10. Das mag ja sein, aber sie zeigen trotzdem den Überdruck in der Hülse an. Das war ja jetzt nur ein exemplarisches Beispiel von mir.
  11. Und vergisst dabei den Schwachpunkt der Hülse: die Bohrung für das Zündhütchen. Und auf das Zündhütchen wirkt der gleiche Druck, wie auf den Rest der geamten inneren Oberfläche ... Mit allerdings völlig anderen Auswirkungen. Solange sich der aufgebaute, noch im erlaubten Rahmen befindliche, Druck aber durch das ausweichende Geschoß abbaut, ist das kein Thema. Was sehen wir denn als erstes Überduckanzeichen: ein abgeflachtes Zündhütchen! Schon lange, bevor sich ein Abzieher aussen am Hülsenboden abzeichnet
  12. Der Druck innerhalb der Hülse wirkt auch auf die Kappe.... P=F/A Man vergleiche die Kappe mit dem Stoßboden eines z.B 98er Repetiereres: wird der Druck innerhalb der Hülse zu hoch, so zeichnet sich zuerst der Auswerfer auf dem Hülsenrand ab. In weiterer Folge, wenn der Druck noch höher wäre, reisst die Hülse und der Verschluss geht den Weg nach allen Seiten, weil sich der Druck ja gleichmäßig nach allen Seiten auswirkt und die Hülse sprengen würde. Was in dem Fall ja auch geschehen ist
  13. Da ja der Druck auch auf die Fläche des Patronenbodens wirkt, ergeben sich Kräfte... Oder ich habe das völlig missverstanden! Wenn dann der Druck nicht über das durch den Lauf ausweichende Projektil entweichen, sich sukzessive abbauen, kann, dann kommts zur Sprengung des Systems.
  14. Der Druck auf die Kappe wirkt ja immer, unabhängig davon, ob die Hülse reisst oder nicht.
  15. Generell gehts dabei darum, dass Du keinerlei Rechte verlierst. Was Du für Dich persönlich aus der Sache machst, ist Deine eigene Entscheidung Aber weils grad Thema ist: ich habe vor C in einer Gemeindejagd gejagt, da hat ein Grundbesitzer (ehemals größter Bauer und Grundbesitzer der Gemeinde) schon jahrelangen Streit um ~ € 13,- +/- p.a. . Die will man ihm nicht ausbezahlen, weil er keinen fristgerechten Einspruch eingelegt hat. Er aber sieht sich aber im Recht Es wurden Anwälte bemüht.. ein Hin und Her. Da gehts rein ums Streiten! Du siehst, das Thema ist mir aus der Praxis bekannt.
  16. Dagegen kannst Du, f r i s t g e r e c h t , Einspruch einlegen!
  17. Falsch interpretiert... Die Nebenbemerkung besagt, dass es Millionen von Kleingrundbesitzern gibt, die gegen eine Wegnahme des, ihres, Jagdrechtes klagen können Dass sie es momentan nicht tun.... nun, das ist eine andere Beustelle. Dagegen kannst Du Einsprüche einlegen und Verwaltungsklagen einbringen! Zur Not kannst Du auf Befriedung Deines Grundstückes drängen. Siehe Gerichtsurteil vom EUMGH. Musst dann allerdings mit den Folgen leben. Sooooo schnell bestimmt die Gemeinde nämlich gar nichts über Deinen Besitz!
  18. auch wenn Du es nicht für möglich hältst, selbst wenn ich nur 2m² Grund und Boden besitze, besitze ich auch das Jagdrecht darauf (nicht mit den Bedingungen zu verwechseln, unter denen ich es ausüben dürfte. De facto ist die gesetzlich festgelegte Mindestgröße einer Eigenjagd ohnehin eine Enteigung durch die Hintertüre...)
  19. Du meinst, die Grundbesitzer werden Ihres Grundrechtes enteignet werden? Das Jagdrecht ist ja immerhin an Grund und Boden gebunden. Hm, steile These, Deinerseits.
  20. Darf er denn eine Wildsau in der Schwarte ins Kühlhaus hängen, oder schwartest Du sie vorher ab, bevor Du sie zur weiteren Verarbeitung abgibst? Ich frage für einen Feund
  21. Soooooo... damit steht und fällt das Ganze schon einmal. Einer dabei, von dem Du mit Deinem Modell eigentlich abhängig bist! Der wird bestimmt auch nicht für ohne Lohn arbeiten wollen... Ok, gut, muss man hier nicht ausdiskutieren!
  22. ok.... Gratulatione! Ich habe das anders verstanden. Nämlich, dass man grade erst im Begriff ist, diesen Weg gehen zu wollen.
  23. Damit gehörst Du dann zu den Erzeugern mit dementsprechenden Auflagen. Diese bedingen Investitionen, die sich amortisieren müssen. Irgendwann kommt dann die vom Finanzamt "unterstellte Gewinnerzielungsabsicht", womit Jagd keine Liebhaberei mehr ist... Ein Rattenschwanz ohne Ende!
  24. Weisst Du, in Deren Köpfen gehen Dinge vor sich, auf solche Ideen würden wir als LWB erst gar nicht kommen. Sag ich Dir auch, weshalb: weil wir uns in einer realen Welt bewegen und uns mit unseren eigenen Problemen beschäftigen. Wir müssen keine Lösungen erfinden, zu denen man noch gar keine Probleme hat!
  25. "Jagd ist systemrelevant!" Aussage der Bundesregierung.... Das ist alles
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