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gipflzipfla

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  1. Ja, genau. Du hast vollkommen recht
  2. Das war auch schon mein erster Gedanke dabei.. Auch ein popeliger Haselnussstecken-Schießstock ist de facto ein Stativ. In Deutschland würde mich aber bald gar nichts mehr wundern. Dieses Land steht, für mich gefühlt, zwei Schritte vor seinem selbst geschaffenem Abgrund
  3. Naja, es geht aus dem Artikel nicht klar genug hervor, wo sich dieses uns nun bewegende Drama abgepielt hat Es gibt schon diverse Ecken, da hat man einfach zu Brut- und Setzzeiten als Hobbyfotograf nichts verloren. Wer sich dort unberechtigterweise aufhält, packt besser ein und geht unauffällig....
  4. Ich habe, wenn ich etwas in freier Natur fotografieren will, immer ein Stativ dabei. Gewerblich bedeutet: " Gewinnerzielungsabsicht" und das interessiert eigentlich ausser der Finanz Niemand. Stative sind auch keine verbotenen Gegenstände oder unterliegen etwa gar dem Waffenrecht. Unter Erholung fällt auch die "geistige Erholung". Wie man diese für sich erlangt, bleibt Jedermann selbst überlassen! Zum Straftatbestand der Jagdwilderei, klicke man hier: -->> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html Fotografieren, gewerblich oder nicht, von freilebenden Tieren in der Natur, auch in Tarnbekleidung, fällt defintiv nicht darunter ! Alles in Allem völlig in Ordnung, dass die Polizei einem Verdacht nachgegangen ist. Sollte sich der Mann auf für ihn verbotenem Areal befunden haben, wird auch die Belehrung korrekt gewesen sein. Immerhin hat man sich vorher auch vergewissert, dass es nicht der JAB ist, der dort herumstreift. Kann man im Artikel lesen.... So what... Sackerl Reis in China
  5. Es gibt handwerklich Geschickte, die bauen sich aus einem Kugelschreiber ein Gerät zum Verschießen von KK Munition.... Also ist es mir schon klar, dass man keinerlei Rohre mit Zug- und Feldprofil (Laufrohlinge) besitzen darf, aus dem man sich eine Schusswaffe bauen kann.
  6. er schreibt aber auch: "......aus Lärmgründen"
  7. So etwas in der Art habe ich vermutet... ich wollte schon nachfragen, weshalb die Patronen nicht bündig in der Trommel sitzen. Ist die Pfefferfüllung nicht von Pulver abgeschottet? Meinst Du, die hätte einen festen Pfropfen gebildet?
  8. Haben die Zündhütchen auch schon Durchbläser? Hat der Schlaghammer Spiel?
  9. Du gibts ein Beweismittel aus der Hand.. an Jene, denen gegenüber Du Ansprüche geltend machst. Wie kommst Du jetzt wieder zu Deinem Eigentum? jo... da bist Du leider in der Bewesipflicht. Kannst Du nachweisen, ib der Scgaft nicht mangelhaft verpackt war? Das wird jetzt schwierig werden. Ich habe so einen Fall bereits hinter mir. Und gewonnen, weil der Verkäufer aus Kulanz eingelenkt hat. Ich habe den gebrichenen Schaft heute noch hier liegen.. der Bruch war erkenntlich völlig frisch. Also definitiv Transportschaden! Risse im Schaft kann man hinsichtlich Entstehungszeitraum schon sehr gut einschätzen
  10. Das war auch schon ein Fehler.... 😞
  11. https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-paket-international-agb-022017.pdf Ob das auch "national" Gültigheit hat, kann ich nicht ersehen!
  12. Schaut nach ordentlich Gasdruck aus.... wobei man ja nicht weiss, ob die ZH nicht auch minimalst Untermaß haben und die Klemmwirkung vielleicht etwas schlecht ist. Ob mind. 10 Jahre ausreichen, um das Pulver im Druckverhalten so negativ zu verändern? Das würdest Du doch nur mit einer Gasdruckprüfung feststellen können. Gibt es schon einen deutlichen Spalt zwischen Trommel (Patronenlager) und Stoßboden ?
  13. Solcherlei Aprilscherze regen hoffentlich zum Denken an. Vor dem nächsten Wahlurnengang!
  14. Ja,genau... Den Neid unterstelle ich Dir, weil Du schreibst, dass eine solch geartete Botschaft bei mir entsteht! Das hat absolut nichts mit einer Meinungsverschiedenheit zu tun! Ich kann Deiner Bitte schon nachkommen.... mache es aber nicht Oh weia.... Das Thema ist schon durch bei mir. Unfähige Sachbearbeiter, derer es leider viel zu viele gibt, sollen den Job tun, zu dem sie eingestellt wurden. Die medizinische Beurteilung von legal Waffenbesitzenden gehört mit Sicherheit! n i c h t dazu! Und das ist gut so!
  15. Jede herkömmliche Wasserpistole, Spielzeug fürKinder, hat einen sich auf Fingerdruck bewegenden "Treibspiegel", welcher das Wasser aus dem Lauf vulgo Schlauch drückt... Deine Frage kommt nicht etwas zu spät?
  16. Der Neid ist schon eine miese Drecksau.... oder? Ich habe dazu ja den Gesetzestext zitiert... Das ist falsch, absolut falsch! Nicht nur so manchem Sachbearbeiter, der sich oftmals nicht einmal rechtlicher Grundlagen seiner eigenen Tätigkeiten im Klaren ist, dem spreche ich die medizinische Beurteilung eines ihm gegenüberstehenden Jäger grundsätzlich ab ! Dafür haben wir Ärzte! Und das ist gut so! In Zeiten einer Pandemie Leute anlasslos! in eine Behörde zu zitieren, nur wegen einem Stempel auf einem Fetzerl Papier, das ist dumm!
  17. Volle Zustimmung, keine Frage! Nur erscheint es im Momentanzustand rund um eine panisch bearbeitete Pandemie schon unsinnig, Jemanden persönlich aufs Amt zu zitieren. Etwas Fingerspitzengefühl wäre da schon angesagt.... Woher sollten denn die "Gründe zur begründeten Annahme, dass ...." kommen?
  18. Leider 😞 Das Bundesjagdgesetz gibt die gesetzliche Grundlage dazu her. Jetzt wäre es an Dir gelegen, mit dem Hinwies auf die derzeitige Covid-19 Situation, dem entgegen zu wirken. Ein Attest des Hausarztes hingeschickt und schon wäre die Sache klar. Kostet Dich aber mindestens noch die Rennerei darum, sowie die Attest Gebühr noch dazu. Inwieweit Dir das aber geholfen hätte.... ? Wenn nun ein Sachbearbeiter meint, er müsse sich von Deiner körperlichen Verfassung überzeugen, dann darf er das wohl. Um eine begründete Annahme zu untermauern, muss er dann wohl den Amtsarzt bemühen.. In jedem Fall momentan nichts als reine Schikane!
  19. Laufrohling... das reicht schon aus. Zug-und Feldprofil! Sonst wäre es ja, verkaufstechnisch betrachtet, nur ein Stück Rohr
  20. Aha.. gibts da also eine gesetzliche Grundlage, auf die Du hinweisen kannst? Das wäre wohl eine andere Grundlage, wie ich meine. Ausser dass Dir manche Leute den Finger aufs Hirnkastl zeigen, wird eher nicht passieren.
  21. Meinst Du mit "gezogenem Teil" das Zug-Feldprofil eines "Laufrohlings" ? ...Flintenläufe aus Blei, Kupfer oder Kunststoff?
  22. Was wäre wohl geschehen, wenn der Betreffende kein Waffenbesitzer gewesen wäre? Einsatz irgendeines SEKs? Hausdurchsuchung? Umgraben des Grundstückes bis auf XX...m Tiefe, um eine nicht vorhandene Waffe zu finden? Die Sache mit der eventuell notwendigen Ausübung seines Notwehrrechtes ist mir auch durch den Kopf gegangen.... Und letztendlich wurde in dem Video davon berichtet, dass die Einbrüche sukzessive weniger wurden und zum Erliegen kamen... nachdem die Behörden wohl unfähig oder unwillig waren, ihrerseits zu handeln? Also irgend etwas Positives hat das Schild dann wohl bewirkt.
  23. Doch, doch.. das verstehe ich nur zu gut!
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