-
Gesamte Inhalte
7.980 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von gipflzipfla
-
Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?
gipflzipfla antwortete auf black_friday's Thema in Allgemein
Das war auch schon ein Fehler.... 😞 -
Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?
gipflzipfla antwortete auf black_friday's Thema in Allgemein
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-paket-international-agb-022017.pdf Ob das auch "national" Gültigheit hat, kann ich nicht ersehen! -
Wadie Pfefferpatronen Zündhütchen drück sich raus
gipflzipfla antwortete auf Lumina's Thema in Frei ab 18
Schaut nach ordentlich Gasdruck aus.... wobei man ja nicht weiss, ob die ZH nicht auch minimalst Untermaß haben und die Klemmwirkung vielleicht etwas schlecht ist. Ob mind. 10 Jahre ausreichen, um das Pulver im Druckverhalten so negativ zu verändern? Das würdest Du doch nur mit einer Gasdruckprüfung feststellen können. Gibt es schon einen deutlichen Spalt zwischen Trommel (Patronenlager) und Stoßboden ? -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
gipflzipfla antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Nein -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
gipflzipfla antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Solcherlei Aprilscherze regen hoffentlich zum Denken an. Vor dem nächsten Wahlurnengang! -
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
gipflzipfla antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Ja,genau... Den Neid unterstelle ich Dir, weil Du schreibst, dass eine solch geartete Botschaft bei mir entsteht! Das hat absolut nichts mit einer Meinungsverschiedenheit zu tun! Ich kann Deiner Bitte schon nachkommen.... mache es aber nicht Oh weia.... Das Thema ist schon durch bei mir. Unfähige Sachbearbeiter, derer es leider viel zu viele gibt, sollen den Job tun, zu dem sie eingestellt wurden. Die medizinische Beurteilung von legal Waffenbesitzenden gehört mit Sicherheit! n i c h t dazu! Und das ist gut so! -
Jede herkömmliche Wasserpistole, Spielzeug fürKinder, hat einen sich auf Fingerdruck bewegenden "Treibspiegel", welcher das Wasser aus dem Lauf vulgo Schlauch drückt... Deine Frage kommt nicht etwas zu spät?
-
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
gipflzipfla antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Der Neid ist schon eine miese Drecksau.... oder? Ich habe dazu ja den Gesetzestext zitiert... Das ist falsch, absolut falsch! Nicht nur so manchem Sachbearbeiter, der sich oftmals nicht einmal rechtlicher Grundlagen seiner eigenen Tätigkeiten im Klaren ist, dem spreche ich die medizinische Beurteilung eines ihm gegenüberstehenden Jäger grundsätzlich ab ! Dafür haben wir Ärzte! Und das ist gut so! In Zeiten einer Pandemie Leute anlasslos! in eine Behörde zu zitieren, nur wegen einem Stempel auf einem Fetzerl Papier, das ist dumm! -
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
gipflzipfla antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Volle Zustimmung, keine Frage! Nur erscheint es im Momentanzustand rund um eine panisch bearbeitete Pandemie schon unsinnig, Jemanden persönlich aufs Amt zu zitieren. Etwas Fingerspitzengefühl wäre da schon angesagt.... Woher sollten denn die "Gründe zur begründeten Annahme, dass ...." kommen? -
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
gipflzipfla antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Leider 😞 Das Bundesjagdgesetz gibt die gesetzliche Grundlage dazu her. Jetzt wäre es an Dir gelegen, mit dem Hinwies auf die derzeitige Covid-19 Situation, dem entgegen zu wirken. Ein Attest des Hausarztes hingeschickt und schon wäre die Sache klar. Kostet Dich aber mindestens noch die Rennerei darum, sowie die Attest Gebühr noch dazu. Inwieweit Dir das aber geholfen hätte.... ? Wenn nun ein Sachbearbeiter meint, er müsse sich von Deiner körperlichen Verfassung überzeugen, dann darf er das wohl. Um eine begründete Annahme zu untermauern, muss er dann wohl den Amtsarzt bemühen.. In jedem Fall momentan nichts als reine Schikane! -
Lauf ohne Patronenlager, rechtliche Einstufung
gipflzipfla antwortete auf Mats's Thema in Waffenrecht
Laufrohling... das reicht schon aus. Zug-und Feldprofil! Sonst wäre es ja, verkaufstechnisch betrachtet, nur ein Stück Rohr -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Aha.. gibts da also eine gesetzliche Grundlage, auf die Du hinweisen kannst? Das wäre wohl eine andere Grundlage, wie ich meine. Ausser dass Dir manche Leute den Finger aufs Hirnkastl zeigen, wird eher nicht passieren. -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
A so... na gut -
Lauf ohne Patronenlager, rechtliche Einstufung
gipflzipfla antwortete auf Mats's Thema in Waffenrecht
Meinst Du mit "gezogenem Teil" das Zug-Feldprofil eines "Laufrohlings" ? ...Flintenläufe aus Blei, Kupfer oder Kunststoff? -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Was wäre wohl geschehen, wenn der Betreffende kein Waffenbesitzer gewesen wäre? Einsatz irgendeines SEKs? Hausdurchsuchung? Umgraben des Grundstückes bis auf XX...m Tiefe, um eine nicht vorhandene Waffe zu finden? Die Sache mit der eventuell notwendigen Ausübung seines Notwehrrechtes ist mir auch durch den Kopf gegangen.... Und letztendlich wurde in dem Video davon berichtet, dass die Einbrüche sukzessive weniger wurden und zum Erliegen kamen... nachdem die Behörden wohl unfähig oder unwillig waren, ihrerseits zu handeln? Also irgend etwas Positives hat das Schild dann wohl bewirkt. -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Doch, doch.. das verstehe ich nur zu gut! -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Ja, wegen solchen Menschen, Interpreten, wie Du einer bist... -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Mitgehangen - mitgefangen! Sippenhaft! Das kennen wir ja schon zur Genüge, von irgendwoher! -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Das kann ich Dir, an einem einfachen Beispiel benennen. Rechtssicher a l l e r d i n g s nur für Österreich. also, wir dürfen in Österreich auch unseren eigenen Grundstücken schießen, wenn wir zu 100% sicherstellen können, dass ein verfeuertes Geschoß unser Grundstück nicht verlösst. So weit klar? Also.. ich fasse demzufolge mein gesamtes Grundtsück mit einem zu 100% sicherm Wall um Kugelfang ein und dann schieße ich darauf. Zu jeder Tages- oder Nachtzeit. Erlaubterweise, die Einhaltung der Geräuschemission vorausgesetzt. Und damit wirklich auch Niemandem etwas dadurch geschieht, stelle ich vorsichtshalber mehrere Warnschilder (nicht nur eines davon!) auf: " Vorsicht, Schusswaffengebrauch! Wer dieses Grundstück widerrechtlich betritt, muss sich nicht wundern, wenn er Geschoße pfeifen hört! Das ist kein Spaß! Dieses Grundstück wird videoüberwacht! " Es dürfte damit völlig ausser Frage stehen, was ich mit diesem Schild bezwecke? Es ist ein Warnschild! Mit Sicherheit sagt dieses Schild n i c h t aus, dass ich auf unbefugte Eindringlinge schießen würde oder schießen werde! Aber ihr seid ja in Deutschland...... Da reicht es, nach dem Beispielvideo, mittlerweile wohl schon aus, Jemanden einfach nur einer Straftat zu verdächtigen! Und wenn es in Deutschland schon ausreicht, ein Warnschild vor seinem Hunde auf zu stellen..... Mann, was bin ich froh, dass ich dieser mittlerweilen politischen nur noch Schaixxhausbude den Rücken gekehrt habe! -
Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
gipflzipfla antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
D a s ist falsch! Und genau mit Deiner Interpretation wurde dem Betroffenen die Waffenrechtiche Zuverlässigkeit abgesprochen. Du bist, auf Grund Deiner Fehlinterpretation der Aufschrift des Schildes, das absolute Paradebeispiel dafür, was sich anbahnt! L e i d e r ! -
....unter welchen Bedingungen kondensiert Luftfeuchtigkeit in der Waffe und im Schalldämpfer? Müssen beide Teil dazu gereinigt sein? Deine Frage ist daher... unsinnig!
-
Der Hersteller rät davon ab, weils im Laufinneren durch Kondensat zu gammeln beginnt
-
Auf dem Schießstand, KW nach oben oder unten
gipflzipfla antwortete auf JägermitHut's Thema in Allgemein
Die Waffen liegen geöffnten mit entferntem Magazin und mit der Mündung in Richtung sicheren Schuss- oder sicheren Kugelfang. In der Kühlung stehen Langwaffen entladen, gebrochen oder mit geöffnetem Verschluss mit der Mündung nach oben. Und dann holen wir die Scheibe über den Seilzug herein.... Jetzt nutzt Dir das aber nicht viel, weils ja überall anders sein kann. Das musst Du vor Ort erfragen. " Andere Kampfgebiete, andere Vorschriften und besondere Sitten! " . . . " Andere Kampfgebiete, andere Sitten und Vorschriften! " -
Ganz sicher... ein Reichsbürger! Die ja auch, zuerst einmal, legale Waffenbesitzer waren! Richtig... Richterlicher Durchsuchungsbeschuss. Also mitnichten n i c h t Anlassfallbezogen! Da gab es wohl eine Veranlassung dazu! Unsereins wird ja mit verdachtsunabhägigen Waffenkrontrollen schikaniert!
-
Die ohne besonderen Anlass durchgeführten Waffenkontrollen spülen Geld in leere Kassen. Anders gesagt, die Büttel sollen sich gefälligst in Bewegung setzen, damit ihre Existenz begründen und sich auch noch selber amortisieren!