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gipflzipfla

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  1. Ja, nichts ist unmöglich. Ich weiss. Aber in Amerika ticken die Uhren doch noch etwas anders. Die Waffenlobby läuft!
  2. Die Entwaffnung amerikanischer Privathaushalte wäre interessant, zu beobachten
  3. Wir ändern damit ja nichts. Er ist, anscheinend, schon ein alter Bekannter.. Sonst kenne ich grad Keinen, der am Aste sägt, auf dem er selber sitzt.
  4. Servus Ich bin darauf ja eingegangen
  5. Servus Weiss ich nicht.... Kannst es gerne tun ? Ich verspüre keinen Drang dazu ... Die Message ist dort aber bestimmt schon angelangt
  6. Hier ist der Thread: https://forum.waffen-online.de/topic/464656-welch-erkenntnis/ .
  7. Servus Tut mir schon leid, aber wenn ich diesen deutschen Journaillen-Schaixxdreck schon lese, schwillt mir der Kamm... https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450120.html Auch wir haben uns an geltendes Gesetz zu halten und "der Schäferhund in der Wohnung" ist mit Sicherheit nicht alleine ausreichend... Diesen Waffenhändler haben wir hier und heute schon in einem anderen Thread ganz ganz lobend behandelt...
  8. Doch, doch, das wissen wir auch Jedem seine Sicherheit, aber uns die Unsere.
  9. Zwischen "ich mach mir Sorgen" und "das macht mich nervös" gibt es einen nur schmalen Grat... Oder wie wie Einer, bei dem nichts gekauft wird ? Es gilt, hinsichtlich des Interviews und insbesondere des Zitates, die Unschuldsvermutung! * * dann überlege man sich zukünftig, in der ohnehin als hoblophob bekannten Gesellschaft, ob man sich diesbezüglich überhaupt äussert!
  10. Mit anderen Worten, der Wiener Waffenhändler Markus Schwaiger plädiert für eine Verschärfung des Österreichischen Waffengesetzes Und natürlich muss man sich dazu, wieder einmal mehr, aus Deutschland dazu einmischen... Ja, das wissen wir auch in Österreich! . .
  11. . . http://www.stahlschluessel.de/de/inhaltsverzeichnis/page/556 . . .
  12. https://de.wikipedia.org/wiki/Beschussamt_(Österreich) N O M März 0 5 STL3 steht (angeblich) für die verwendete Stahlsorte
  13. Servus Stell doch einmal ein Foto dazu ein, vielleicht weiss ja Jemand etwas dazu. Wie alt ist die Waffe? Repetierer oder Kipplauf?
  14. gipflzipfla

    Büchsenkauf

    Eines finde ich wirklich grad seltsam.. Ein Bekannter, Jäger mit X Jahresjagdscheinen, hat sich heute! eine LW gekauft, ist damit aus dem Laden maschiert und schickt mir grad Einschießschussbilder davon. Bundesland Bayern Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass er genau solche Probleme bekommen wird wie jetzt in zwei Threads geschildert... Kanns am Bundesland liegen, dass gewisse Händler etwas cleverer handeln ?
  15. gipflzipfla

    Büchsenkauf

    Gibts nicht hier ein gleichartiges Problem?: https://forum.waffen-online.de/topic/464269-ersterwerb-langwaffe-auf-jagdschein-monatelanges-warten/
  16. Unter Anderen auch ich .. jedes Kalenderjahr aufs Neue. Die popelige Einkommenssteuererklärung Aber, ich kenne mich damit nicht so sehr aus Ist gut. Ich bin raus
  17. Das bedeutet für mich, dass Du in Österreich den Hauptwohnsitz hast, sonst hätte man Dir in Österreich keinen EU Feuerwaffenpass ausgestellt! Und selbstverständlich darfst Du mit diesem EUFWP und der Waffe nach Deutschland einreisen. Dafür gibt es den EUFWP! Allerdings brauchst Du dafür einen triftigen Grund (Jagdeinladung, Einladung zu einer Schießveranstaltung, Fahrt zum Büchsenmacher.... was auch immer ect.). Was mache ich denn wohl, wenn ich nach D zum Jagen fahre? Österreichischen EUFWP, deutschen Jagdschein.... (nix mit Bedürfniszwang durch deutsche Behörden)
  18. Du hast den Fall des Waffenkaufes in den Thread gebracht
  19. Ok, dann anders: DEUTSCHLAND ist megadeutsch!... das wissen wir, selbst im Ausland. Dein L e b e n s m i t t e l p u n k t ist dann in Deutschland, wenn Du mindestes 183 Tage eines Kalenderjahres ununterbrochen in Deutschland verbringst Nachdem dies die Defintion für das Steuerrecht ist, wirds für das WaffGes nicht anders sein.
  20. Du möchtest also sagen, dass ich als Ösi in Deutschland keine Waffe kaufen kann, weil die deutschen Behörden das nicht genehmigen werden? Na gut... (ich bevorzuge dazu das Formular nach § 37 WaffG Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union ) Zur Frage: wo befindet sich der Geltungsbereich eines nationalen Gesetzes? .... habe ich meine Ansicht schon geschrieben.
  21. Servus Der Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes ist Deutschland! Mit dem Deutschen Waffengesetz kannst Du z.B. in Österreich brausen gehen... es findet keine Anwendung. Genausowenig, wie Österreichisches Waffengesetz in Deutschland Anwendung finden wird. Eine EU-Richtlinie ist eine Richtlinie und keine nationales Gesetz!EU-Richtlinien werden aber in nationalen Gesetzen umgesetzt. Siehe die Überreaktion in Deutschland, mit Umsetzug einer EU-Richtlinie in unnötig maßlos verschärftes WaffGes !
  22. die gabs auf der Titanic ebenso. Allerdings ist heute der Eisberg um ein Vielfaches größer und die Fluten um einiges eisiger... Ich gebe Dir allerdings Recht. Die fettesten Ratten konnten ja schon immer am Besten schwimmen!
  23. Alle! Weil wir sitzen ja Alle im selben Boot.
  24. ......abgerechnet wird stets am Zahltag!
  25. Nein, nein, keine Panik.. und um einem eventuellem Missverständnis vorzubeugen: ich bin mir über die rechtiche Situation völlig im Klaren Aber danke für die einschlägigen Hinweise !
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