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Nein, ich will es ja nicht deuten. Aber um Missverständnissen vor zu beugen, und weils halt ums Verstehen ginge, wäre Deine Erklärung schon interessant. Dein Beitrag ist alsbald einmal gelesen.. Meinst Du die Behörden, welche die Jägerschaft "beratend hinzuziehen wollen", oder die Jägerschaft, die den pösen Purchen ans Messer liefern soll? Dabei ist die Sache diesbezüglich recht einfach: Vollsperre des Gebietes für bewaffnete Jäger, wegen Gefahr im Verzug. Man muss das nur wollen.... Es geht hier schon seitenlang darum, wie gefährlich der Mann für die öffentliche Sicherhet ist. Also, Butter bei die Fische!
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Das musst Du schon verstehen, mit solchen Ermittlungsergebnissen geht man nicht so einfach an die Öffentlichkeit. Der einfache Druck aufs Knöpfchen wird dazu auch nicht reichen. 2005 ist schon ein paar Jahre her, die Akten schlummern in irgend einem Archiv
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Du wirst Deine Aussage bestimmt begründen können... zumindest erklären, wie Du sie meinst? Das beantwortet auch die hier zuvor gestellte Frage nach dem Jagdverbot oder einer Einschränkung der dortigen Jagd. Direkt ausgerprochen wurde ein Verbot demnach, wie ich das verstehe, nicht. Aber besser wäre es, dem Wald fern zu beiben. Andrerseits, wer draussen ist, kann sachdienliche Beobachtungen an die Behörden weiter geben. Finde ich persönlich jetzt auch wieder nicht so verkehrt... Aber man muss ja nicht, wenn man nicht will.
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Waffenrechtlich unzuverlässig bei 50 Tagessätzen und leichter Erregbarkeit
gipflzipfla antwortete auf heletz's Thema in Allgemein
Die Antwort per Definiton ist keine Frage des Gefühles. -
also nicht wirklich flächendeckend Da dürfte es mehr Jagdscheininhaber mit Bedürfnis geben. Auf dem Weg zur Jagdausübung darf man die Waffe zugriffsbereit, aber nicht geladen, mit sich führen (zum Büchsenmacher und auf den Schießstand hingegen nicht). Da ist doch der Jäger de facto besser gestellt.
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Was wäre denn logisch? Dass die Polizei der Eigentümer der Waffen ist und sie dem Beamten als Werkzeug der Berufsausübung zur Verfügung stellt ? Eintrag demzufolge für die jeweilige Polizekreisbehörde?
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....wer hat den schon, den Waffenschein, als Privatperson? Ernsthafte Frage ! (vergleichbar mit dem Waffenpass in Österreich, für Privatpersonen unerreichbar)
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unbedingt und für die Leihscheine gleich noch den Voreintrag
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das kann dir jeden Tag überall passieren Hubertus sie Dank sind nicht alle "ein-bisschen-Yves" Ob es für ihn gefahrlos wäre, lassen wir einmal dahingestellt. Es ist ja nicht ein jeder Polizist
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Kausalzusammenhang. Du könntest Recht haben
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ich bin mir immer noch nicht sicher, ob er wirklich eine eigene Pistole hatte! Es wird behauptet, ja, das stimmt. Aber angesichts seines, aus seiner Personenkontrolle resulttierendem, kürzlichem Waffenerwerbes legaler Waffen habe ich daran so meine persönlichen Zweifel Deshalb schreibe ich lieber nur davon, was den Medien im Rahmen diverser Pressekonferenzen bekannt gegeben wurde. (Wenn man ihn jemals überraschenderweise aufgreift, so zweifle ich auch nicht daran, dass man eine Waffe bei ihm "sicherstellen" wird. Mindestens eine.)
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Waffenrechtlich unzuverlässig bei 50 Tagessätzen und leichter Erregbarkeit
gipflzipfla antwortete auf heletz's Thema in Allgemein
und sogar noch Legale, inkl. Munition (die Besitzberechtigung einmal ausser Acht gelassen ) -
Die vier legalen Waffen nebst Munition aus Bundesdeutschem Eigentum besitzt er illegal.... das steht fraglos fest Der leitende Staatsanwalt hat das nur nicht so kompromisslos herausgestellt. Ob seitens der Journalisten nachgefragt wurde? ..davon habe ich nichts gelesen.
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also hat der Waldspazierläufer auch noch deutsche Atombomben entwendet? OK Der pöse Purche
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Wundert mich, dass es noch Niemand hier erwähnt hat... Jäger unterstützen Polizei in beratender Funktion , -->> Klick Zumindest besitzt er 4 legale Waffen & Munition dazu illegal
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Ja, genau. Ich wollte das aber nicht noch einmal expliziet erwähnen Edit, der vorherige wie unbedingt deutliche Hinweis an die Einsatzleitung, der wäre aber zwingend angebracht
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Waffenrechtlich unzuverlässig bei 50 Tagessätzen und leichter Erregbarkeit
gipflzipfla antwortete auf heletz's Thema in Allgemein
"Reichsbürgernähe" lautet hier wohl das Zauberwort ? -
wenn die Dein Revier schon durchdrücken, kannst Du die Chance ergreifen und alle Stände besetzen. Achte auf Kugelfang.. WinWInSituation
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Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?
gipflzipfla antwortete auf Bender's Thema in Waffenrecht
hast Du als Jäger nicht und kannst diese nachweisen? -
Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?
gipflzipfla antwortete auf Bender's Thema in Waffenrecht
flitzen dort die Sauen nicht über die Leinwand? -
Jp auch ok. Dahoam is holt dahoam! (Untertitel: daheim ist halt daheim!)
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Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?
gipflzipfla antwortete auf Bender's Thema in Waffenrecht
Die angegebene Waffe halte ich persönlich auch nicht als für die besonders ausgewiesene Jagdwaffe... (Energiewerte sind mir bekannt. Ich habe für den Fangschuss etwas mit mindestens 200J ab Mündung in Erinnerung? Insofern ist mir die mögliche Verwendung absolut klar.) -
Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?
gipflzipfla antwortete auf Bender's Thema in Waffenrecht
nein, deshalb fragt er ja. Er fragt ja nicht mich... der Penner Also rein jagdliche Verwendung (Nachsuche, Fangschuss...), egal ob besonders sinnvoll, oder nicht Wohlgemerkt, weil Du das Kaliber, 9mm, expliziet erwähnt hast -
Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?
gipflzipfla antwortete auf Bender's Thema in Waffenrecht
welches der 16 Verschiedenen, bitte? -
Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?
gipflzipfla antwortete auf Bender's Thema in Waffenrecht
Gibst Du mir bitte den §§ dazu, damit ich nicht alles durchackern muss? Danke