Zum Inhalt springen

gipflzipfla

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.054
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von gipflzipfla

  1. Servus ! Das kannst Du nicht laut genug sagen !
  2. " Auch die längste Reise beginnt mit einem kleinen Schritt! " 5,- €nen für Deutschlands Schützen u n d Jäger! .... tun mir jetzt nicht wirklich weh. Da schmerzt mich mehr die Erkenntnis, dass wenn damit etwas bewirkt wird, die nur Schlechtredner mehr davon haben werden, als ich. Und das, obschon sie noch nicht einmal einen <5,- dafür übrig haben wollen.... Ich darf in Deutschland jagen, insofern betrifft es auch meine Interessen. Der Versuch ist es mir das wert! Und ich wünsche viel Erfolg für die Aktion!
  3. Servus. Jaaaaa.... wenn! Aber wie das mit der Hoblophobie halt einmal so ist.... Sie ist eine Krankheit.
  4. Servus. immer wenn ich solcherlei Polemik lese, bekomme ich die Krise! Die Bayern "erdreisten" sich, Nachtsichttechnik unter strengen Auflagen zur ausschließlichen Bejagung von Schwarzwild frei zu geben. Ok Das hat folgenden Hintergrund: - damit mögliche Erhöhung der Abschusszahlen von Schwarzwild (man ist zum sicheren Schuss auf Schwarzwild nicht mehr von ausreichendem Mondlicht abhängig!) - Seuchenprävention durch Reduktion von Schwarzwildbeständen, Stichwort: ASP (Afrikanische Schweine Pest) - vermindern von Schäden an landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden Das Waffengesetz bzw. Teile davon wird dadurch weder völlig ausser Kraft gesetzt, noch eigenständig geändert. Es wird lediglich für einen bestimmten Zeitraum örtlich wie zeitlich begrenzt erweitert! Die genaue Begründung dazu steht in den dazu erlassenen Bescheiden. Entweder Einzelbescheid oder so genannte Allgemeinverfügung der Landkreise.
  5. Seas. Nein, d i e s e n Part habe ich bestimmt nicht missverstanden, sondern sogar darauf Bezug genommen Lies mal mein ganzes Posting dazu Für mich war klar, dass der Fragesteller schon eine WBK hat.... Aber davon ab, Erb(rech)recht ist eh ..... Du weisst schon
  6. @Quetschkopf , eine Frage dazu, weils mich grad interessiert: ist der gesetzliche Vertreter so etwas wie (bei uns in Ö) ein Sachverwalter, der im Sinne des zu Verwaltenden (klingt schlimm, ich weiss 😞 ), handeln kann?
  7. Servus dann habe ich das Eingangsposting falsch verstanden
  8. Servus. Ein Erblasser muss schon verstorben sein, damit man erben kann. Einen Gegenstand verschenken kann auch nur der Eigentümer eines Gegenstandes. So wie ich dein Eingangsposting lese, ist der momentan aber dazu nicht fähig. Ungute Situation. Erbfolge! Ohne Mauschelei wird da nichts gehen, befürchte ich. Hätte dir der Onkel die Waffe(n) allerdings noch vor Abauf der für dich bindenden Meldefrist geschenkt, wäre das bestimmt etwas anderes. Das Amt fragt ja nicht, wie du zu den Waffen gelangt bist.
  9. Servus Zauberwort Zollgrenzbezirk: " Die Zollgrenzbezirke erstrecken sich über ein Gebiet von 30 Kilometern von der Zollgrenze bis in das Inland hinein, dieser Bereich kann im Bedarfsfall durch die Bundesfinanzdirektionen erweitert werden. " Ich sehe da Probleme aufkeimen, wenn der Zoll den Kofferraum durchsucht. Zumindest wirds Diskussionen geben
  10. Nein, danke. Kein Interesse! Du musst meine Ansage auch nicht falsch verstehen... Ich wollte nur darauf hinweisen durch die Blume andeuten, dass das Thema schon vor Monaten Thema im Forum gewesen ist
  11. § 4.1 WaffVwV Ganz einfach, schwarz auf weiss. Von Herrschaftsverlust war niemals die Rede! Das führst Du jetzt erst an. Ist aber der Apfel unter den Birnen. Ganz einfach, Waffen unter Verschluss, nur Du hast den Schlüssel = tatsächliche Gewalt über den Gegenstand. Waffen geklaut oder verloren = nix mehr mit tasächlicher Gewalt. Genau so wenig, wie wenn Du Deine Waffe aus der Hand gibst. Du hast keinerlei Einfluss darauf, dass der Empfänger damit tut. Wenn er damit davon rennt, dann schaust Du maximal doof aus der Wäsche. Aber Du hast da Deine Auffassung.. ist auch ok. Ich nehme sie nur nicht an.
  12. Servus. Mittlerweile schon mindestens >6 Monate, wenn ich das damals richtig mitverfolgt habe
  13. Erklärung Waffenverbot in Deutschland, -->> Klick Daraus lässt sich eventuell auch herleiten, dass der Anwalt des TS die Sache aus seiner Sicht gesehen und dem TS nicht vom Umgang mit Waffen auf einem Schießstand abgeraten hat.
  14. dann liest du einfach nur den § 4.1 WaffVwV Die Quintessenz daraus: ".....Über verlorene Gegenstände übt der bisherige Inhaber nicht mehr die tatsächliche Gewalt aus." "Verloren" steht in jedem Fall dafür, dass man etwas nicht mehr kontrollierbar in Händen hat. Und genau daraus wird im Verhandlungsfalle jeder Hoblophobe Richter nach seiner Rechtsauffassung für sich ableiten. Wenn einem das nicht gefällt, kann er gegen das Urteil Einspruch einlegen (falls noch möglich).
  15. Willkommen in der Realität! Da ist gar nichts konstruiert. Mit dem Moment wo man etwas aus seinen Händen gibt, verliert man auch die tatsächliche Gewalt darüber.
  16. "Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen!" Altes Sprichwort.... Ok. Einer meint, er behielte die tatsächliche Gewalt, wenn er mir seine Waffe zum Anschauen in die Hände drückt und dabei stehen bleibt. Fiktv: ich habe kriminelle Energie in mir und kann damit in Händen sauschnell davon laufen. Wie ist das denn nun, mit der tatsächlichen Gewaltausübung durch den ehemaligen Besitzer über eine Waffe, die er dann nicht mehr hat?
  17. Sollte aber so betrachtet werden. Beispiel: Du meinst, Du behältst die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand, den Du mir aushändigst obschon Du dabei stehst? Ich schmeisse daraufhin den Gegenstand zu Boden. Du konntest das tatsächlich nicht verhindern. Und nu (siehe mein Beispiel zur geladenen Waffe) ? Einen Nichtberechtigten lässt man seine Waffe besser niemals eigenhändig befummeln... bzw. machts besser nicht öffentlichkeitswirksam! (ich denke so, weil ich mir vorstellen kann, dass ein HoblophobeIn auch so denken wird!)
  18. Für Jemanden, der sich noch niemals damit befasst hat, halte ich meine Aussage schon für hilfreich Die Null-Information kommt erst einmal von Dir! Wir alle wissen, dass Gebührensätze keinesfalls bundeseinheitlich festgelegt werden müssen. Ich habe eine Verbringungserlaubnis und ich verbringe. Um diese zu erlangen, habe ich mich mit meiner dafür örtlich wie sachlich zuständigen Behörde zusammengefunden. (Mir ist das ja aber auch nicht erst an einem Sonntag Mittag kurz nach 13:00 Uhr eingefallen )
  19. Servus. Wenn Du mit "Ausübung der tatsächlichen Gewalt" die reine Schussabgabe definierst? Man kann aber die Waffe in Händen halten, sie weglegen sie drehen und wenden wie man möchte. Selbst Fallenlassen der Waffe ist das Ausüben von tatsächlicher Gewalt im Sinne von Besitzen.
  20. Servus Du benötigst dazu eine Verbringungserlaubnis. Soviel ist schon einmal sicher :)
  21. ich lasse jetzt bewusst das Vollzitat stehen, damit an meine Antwort auch versteht Das Waffenverbot, den Umgang mit Waffen jeder Art (auch Messer!) schließt das Waffenbesitzverbot logischerweise mit ein, denn es wurde die WBK eingezogen. Ohne WBK kein Waffenbesitz, oder habe ich das WaffGes falsch verstanden?
  22. Im Kontext? nennt sich Thereadverlauf.. Ein Thread ist quassi ein Gespräch. Da kommt man schion mal von Hölzchen auf Stäbchen. Wenn Du diesem folgen willst, um unterschiedlichste Zugänge zu erfahren, musst Du von Beginn an mitlesen. Aber es ist ganz einfach: die Behörde hat gegen den TS ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen. Vielleicht denkt sie sich: " Wenn ich Jemandem etwas aushändige, ist es im Einzelfall unmöglich, die Kontrolle darüber zu behalten. Also ist es besser, ich verbiete ihm den Umgang mit Waffen komplett. Prophylaktisch, quasi, bis über den eingebrachten Widerspruch entschieden wurde. " Du verstehst?
  23. Servus. Ja, genau. Das ist dann aber der Straftatbestand der Hehlerei, der mit dem Verlauf fremden Eigentums erfüllt werden würde. Quasi ein anderes Fass, was angeschlagen wird 😉 edit Rschrbg
  24. Servus. Leider darf man hier keine Vollzitate einbringen. Dann wirds natürlich mit dem Kontext, diesen zu verstehen, schon schwierig. Der Kontext wäre: Wenn ich Jemandem etwas aushändige, ist es im Einzelfall unmöglich, die Kontrolle darüber zu behalten.
  25. Servus Was bedeutet " ein Dir behördlicherseits auferlegtes Waffenverbot" für Dich?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.