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Alle Inhalte von gipflzipfla
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Was kostet eine „Inspektion“ für ein Schmidt und Bender PM II?
gipflzipfla antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
An Deiner Stelle würde ich das mit Schmidt&Bender direkt vorab klären und das ZF dort hin schicken... -
Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Angenommen, der Wald dort gehört mir und ich und Jagdgegner... Dann geht mir so ein Gespräch gepflegt am Arsch vorbei Was gibts denn da zu reden ? Im Leben ist da keine Volksverhetzung zu erkennen -
Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
"Mit einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 26. Juni 2012, dass Grundeigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, gegen ihren Willen die Jagdausübung auf eigenen Grundstücken zu dulden (Urteil des EGMR vom 26. Juni 2012 - 9300/07)." So Einer, z.B. ... -
Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Wenn ich mir fremdes Eigentum "zum Entsorgen" zueigne, die Schilder sind ja keine einfach so da liegende Fundsache, dann entwende ich sie widerrechtlich. Und ich bin nahezu davon überzeugt, dass das im Falle eines legal Waffenbesitzender nahezu jeder Richter so sehen wird. Selbst wenn der Tagessatz dafür nur 5,- €netten betragen würde, so kämen 60 Tagessätze in Betracht. Rein zum Zwecke des Entsorgens... (legaler, aber ungeliebter, Waffen aus der Gesellschaft) edit, wegen der Diskussion darum grad mal gegooglet: https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/diebstahl-von-verkehrsschildern/ -
Dann wäre dann noch das Beweisen, dass ein Fremder... usw. usf. Und wer, genau... Funktioniert halt mit, erlaubten!, Filmaufnahmen viel eher, als mit Ohne. Denk ich mir Ich kanns Kamera aufstellen schon nachvollziehen. Wenns rechtlich gedeckt ist. Kein Thema! Und darum gehts ja, im Eingangsposting, wohl auch... Zumindest verstehe ich das so. Wie bitte? Leute, hier gehts um Einen von uns, um Einen mit gemeinsamen Interessen (das vergessen so Einige leider wohl) !
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Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. -
Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Spielt alles keine Rolle, wenns nicht Dein Grund und Boden ist..... Was denn, wenn der Aufstellende die Erlaubnis des Waldbesitzers dazu erhalten hätte? Weiss ja Niemand, weils Niemand hinterfragt hat! Das ändert aber auch rein gar nichts an den Eigentumsverhältnissen. Oder lässt Du etwa ein fremdes Auto abschleppen, weils auf der Straße steht und es Dir dort und die Farbe davon nicht gefällt ? Als Jagdscheininhaber wäre ich diesbezüglich schon sehr sehr vorsichtig! Das Entwenden fremden Eigentums nennt man gemeinhin auch Diebstahl! Damit gelangst recht schnell ins Strafrecht. -
Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Auuuuutsch! Sachbeschädigung und Entwendung fremden Eigentumes.... B i t t e; nicht als Jäger, denn dann wird die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden (mit vorhersehbar bekannten Folgen) ! -
"Aufnehmen" steht gemeinhin und landläufig auch fürs Filmen. Nur mal so, das muss man nicht erst ausdiskutieren Wozu sonst installiert man dort denn die Kamera(s), um nicht einen Verstoß gegen geltende willkürlich aufgestellte Regeln zu dokumentieren? Da wäre ich jetzt aber gespannt.... Merke: ich nehme ausschließlich nur Bezug auf das Eingangsposting. Alles andere zu diskutieren, ist in dem Thema bescheuert ! Ich brauche keine Nebenkriegsschauplätze! Interessiert mich nicht....
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Sofern nicht durch Schilder, z.B. "Privatgrundstück, Betreten durch vereinsfremde Personen verboten" gekennzeichnet, aus meiner Sicht eben doch. Jeder am Schießsport Interessierte kann das Gelände das Schützenvereins jederzeit betreten, sofern nicht auffällig und mit Betretungsverbot belegt. Wir in Österreich haben diesbezüglich ein besonderes Rechtsverständnis... siehe "Besitzstörung" (Besitz bedeutet keinesfalls Eigentum!)
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Wenn man die Aufnahmen nicht speichert, wie will man später einen Regelbruch nachweisen? *grübelundstudier*
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Schlechtes Beispiel.... in einem Mehrparteienhaus machen das die anderen Mieter (lässt sich gerichtlich durchsetzen, isso).
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Thüringen, eine besondere Werbung . Der Dank geht an "die Linke" in Thüringen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Ich seh nix.... edit, nach Doppelklick, jetzt ja Was soll man dazu sagen? Bevor ich mich mich aufrege, ists mir egal! Ich kann da keine Volksverhetzung erkennen. Freie Meinungsäusserung, blühende Fantasie. Emotional leicht überquellend... Dass es Jagdgegener gibt, ist ja nichts Neues. Der Druck war bestimmt nicht billig. Gehn se weiter, hier gibts nichts zu sehen. So what -
Was wird denn brennen? Das Gebäude, Teile des Inventars, oder ein Pulverlager ?
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Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
So dass ihn Keiner findet.. 6 feet under -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Könnte sein, dass Du nicht angesprochen warst und ich gar nicht weiß, was Du grad von mir willst .... Is mir ab eh wuascht... -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Hast Du ihm dafür auch schon dauerhaft die Werkzeugkarte entzogen und ihm die Unzuverlässigkeit ausgesprochen ? -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Unbegründet, wie Du erkannt hast -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Stimmt... irgendwann ist immer das erste Mal Aber mit solchen Geschichten sollte man aufm Amt niemals argumentieren wollen. Nicht als Jäger, von dem die Anerkennung von der geistigen und körperlichen Gesundheit abhängt. Das wäre die allerletzte Argumentation, die ich (für mich persönlich) einbringen würde / wollte Du siehst ja, im Anlassfall, da wars der eigene Verdacht auf Schlaganfall.... (wie der drauf kam, ist mir eh rätselhaft). Wurde nicht in die Bewertung mit einbezogen... Teilzitat aus dem Artikel: "...Nachdem er ausgestiegen war, verspürte der Antragssteller Schmerzen, die auf einen Schlaganfall hindeuteten. Er begab sich zurück zum Auto und wählte den Notruf. ...." Teilzitat Ende Bei einem Schlaganfall telefoniert man selber mit Sicherheit nicht mehr... da hat man andere Probleme. -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Offensichtlich bist Du gesund und körperlich unbeeinträchtigt... (von meiner Warte ausgehend: ich möchte nach einem Unfall kein Leben als massiv Beeinträchtiger weiterführen. Ich weiss, was das bedeutet...) Edit: aber, gut, das ist ein völlig anderes Thema. Manchmal kanns "Glück" halt auch Pech sein -
Innensenator Mäurer verschärft Waffenrecht in Bremen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Wie meinst Du das, bitte? Das WaffGes ist ja Bundesrecht und der Senator für Inneres nutzt doch den Föderalismus, wenn er eigene Spielregeln für Bremen erstellt ? -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Worin siehst Du das Glück, in der Tragödie ? -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Beweispflichtig. Ein an Diabetes Erkrankter muss ständig etwas bei sich haben, um so einen Zustand auszuschließen. Nächste Baustelle: körperlich noch dazu geeignet, die ordnungsgemäße Jagd auszuüben ? Könnte man seitens der Behörde argumentieren... und mit willigem Richter... Beim heutigen Zustand in so manchen Amtsstuben schießt man sich damit möglicherweise auch wieder ein Eigentor -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Teilzitat aus der WaffVwV: 12.3.3 Wer Schusswaffen von einem Ort, also z.B. von seiner Wohnung zu einem anderen Ort befördern will, muss Folgendes beachten: 12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind. Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen. Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein. Teilzitat Ende. Das ist vielleicht das Einzigste, worüber man sinnieren könnte... Wenn ich den Artikel richtig verstehe, so zielt die Erkenntnis des Gerichtes genau daraufhin ab. Den Weg zum Bäcker hätte man eventuell noch durchgehen lassen können... Aber der Besuch beim Augenarzt bewirkt mit Sicherheit eine Unterbrechng des direkten Hin- und Rückweges ins Revier schon merklich. Zudem liegt bei Mitnahme zum Augenarzt wohl ein unberechtigtes Führen des Revolvers vor. Irgendwie kann ich die Erkentnis nachvollziehen. -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
...eine MP in der Seitentasche eines VW Passat, bei der Fahrzeugabgabe in der Werkstatt (damals hatte ich noch keinen Bedarf dafür. Wohl aber das Bewusstsein, den Fund schnellstmöglich zu melden...)