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gipflzipfla

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  1. Man unterstellt dann wohl Interessenskonflikte (?) Dazu müsste man aber Satzungen vergleichen. Ist alles nicht so einfach, im Vereinswesen
  2. In Kitzbühel, im gelobten Land hinter den Bergen, kostet eine 50-70m² große Eigentumswohnung ~ 1Mio €ttn. Man müsste also regional eingrenzen Da musst schon einen ausserordentlich gefragten Job in Österreich ausüben. Vom Haus reden wir erst gar nicht (mehr) https://www.private-residences.net/mountain-snow/kaufobjekte/?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI7r-hzJjigwMV_z4GAB2NOwODEAAYAyAAEgJ-WPD_BwE
  3. Fraglich, wonach Du angelst.... Alles hat ein Ende, nur der Wurm hat zweie!
  4. Mooooment.. die Polizei hätte das verhindern müssen !
  5. Nein, nein... ich hab damit keine Probleme. Es schwingt da eine Menge Sarkasmus mit.... Und ich habe nicht grundlos auf die Sache mit dem deutschen Waffenverkäufer Heidelberger Attentäter verlinkt, der seine Waffen recht problemlos in Österreich erwerben konnte. Eure beschissene Presse wusste daraufhin be k a n n t l i c h nichts Anderes Besseres zu tun, als Österreich mit seiner liberalen Waffengesetzgebung an den Pranger zu stellen. Kannst Musst einfach einmal danach googlen! Denkst halt einmal darüber nach wie toll wir das Österreicher so finden können... Un dann so ein toller, e r s t e r, Thread eines neuen Mitgliedes....
  6. Das ist mir eigentlich relativ wurscht.... Immerhin wird Dir in Deutschland der Kauf und Besitz von Munition untersagt.... die werden schon Gründe dafür haben. Du sprichst ja selber von "einigen Vorstrafen", welche Dich belasten. Was, genau, erwartest Du denn, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass...." ? Insofern hättest Du auch in Österreich ein Waffenverbot, Nur mal so, am Rande erwähnt.... Ich finde es einfach falsch, dass bei uns dem EU Ausländer der Kauf von Waffen so problemlos ermöglicht wird. Nichts Anderes will ich zum Ausdruck bringen... Dazu stehe ich! Rein sachlich und emotionslos! Wuascht..
  7. Das liegt an unserem beschissen liberalem WaffGes, welches es dem Ausländer gestattet, bei uns problemlos Waffe der Kat C zu erwerben Bleib bitte wo Du bist.... ! https://wien.orf.at/stories/3140580/ Wegen solcher Schwachköpfe wirds auch bei uns sowie f ü r uns immer rigoroser !
  8. Wäre aber ganz ok, gewesen, wenn es das wäre Naja.. ich habe mich ja darum bemüht, den gangbaren Pfad aufzuzeigen (mein Verweis auf den Sprecher für law and order.. schien mir naheliegend) Danke
  9. Womit willst Du Dich denn in der Ausgangsfrage auseinandersetzen? Die Fage wurde ja noch nicht 100%ig beantwortet.. Es macht sich ja Niemand die Mühe Kannst mir das mit der El Liste bitte erklären, was damit gemeint ist?
  10. Man wird Dir hat entgegnen: "..das ist von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt" Grundsätzlich bedeutet ja nicht auschließlich
  11. Was hier andauernd auf den 70 Tagesätzen herumgeritten wird.... Dazu muss man wohl nicht besonders beleidigend gewesen sein. Es liegt ja alles im Ermessen des Richters, wieviel TS er ansetzt In Österreich, hier nicht relevant, ich weiß, aber nur mal zum Überdenken Beleidigung gemäß § 115 StGB kann mit bis zu drei Monate Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Grundsätzlich sind negative und kritische Meinungen durch die Meinungsfreiheit geschützt.
  12. Eine Frage des Blickwinkels und der eigenen Betrachtung.. Ich gehe stark davon aus, dass auch Du einer der Spacken bist. So wie ich auch... und viele viele Andere in diesem Forum
  13. Schau mal auf Dein Avatar und denke Dir die Sternchen davon weg
  14. Vielleicht solltest Du Dich an ihen wenden? Rechtspolitischer Sprecher: Thomas Seitz Ich gehe davon aus, dass man Deine Anfrage intern notfalls an die dafür zuständige Person weiterleiten würde wird Deine Suche war wohl auch nicht intensiv genug, bei mir haben sieben Sekunden für die Anfrage in Google gereicht: https://afdbundestag.de/fachpolitische-sprecher-der-afd-fraktion-gewaehlt/
  15. Nach WaffGes, Recht und Ordnung darf die Waffen aber nur Jemand dauerhaft und erlaubt besitzen, der dazu alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit ohne WBK geht Dir die erforderliche waffenrechtliche Vorausetzung leider ab. Und das Bedürfnis hat man Dir auf Grund Deiner Verurteilung damit, mehr oder weniger, ja auch abgesprochen aberkannt.. Deine Knarren müssen also weg, und zwar mit zwei T: FLOTT In den Chaixx hast Du Dich wohl selbst reingeritten, der Sachbearbeiter ist daran gänzlich unschuldig. Was, genau, willst Du daran nicht akzeptieren? Enteignung geht übrigens anders.... (auch wenn Du das noch seitenlang durchdiskutieren willst).
  16. @P22, was ganau an Deutsch verstehst Du nicht ? Die Höhe des Tagessatzes = Einzahl Die Höhe, die Anzahl (!!), der Tagessätze = Mehrzahl Spielt aber auch keine weitere Rolle für mich
  17. Wo habe ich etwas anderes geschrieben? Ich habe sogar zitiert, was jedermann innerhalb von einigen Sekunden selber herausfinden kann. Das Interpreteren findet statt... ich merke es schon. Noch einmal: die Gleichung kannst Du umstellen, wie Du willst. Sie geht am Ende immer auf, egal, was Du theoretisch zuerst ansetzt. Die Höhe des Tagessatzes in Summe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten! Die Höhe, die Anzahl, der Tagessätze orientiert sich am Straftatbestand. Also dessen was das Gesetz dafür hergibt!
  18. Ja genau... was aber nicht so tragsch ist. Das passiert mir öfters
  19. aha.... 4.-€ * 70 = 280,- € Ok, Setzen, 6 ! ich steig aus dem Thema Tagessätze aus
  20. Nein, nein.. das Prinzip ist das Gleiche. Auch hier kann man einem Nackten nicht in die Taschen greifen... "Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der Verurteilten/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.!" Preisfrage: wieviele Tagessätze wären das, bei mindestens 4,- € pro Tagessatz?
  21. Bist Du sicher, dass das wichtig ist und Deine Fragen dem Threadersteller helfen? Nein, ich verwechsle da nichts.... https://www.koerperverletzung.com/tagessatz/
  22. Mann muss sich mittlerweile den Luxus seiner Meinungsfreiheit leisten können..... (es sei dahingestellt, was Alles heutzutage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist). Der "Waffenbeauftrage" ist der Sachbearbeiter der für Waffen zuständigen Behörde? Nun, mit ohne WBK besitzt Du Deine Waffen wohl illegal und ein Schlupfloch wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Der der Sachbearbeiter der für Waffen zuständigen Behörde hat wohl eher nichts falsch gemacht...
  23. Die Höhe eines Tagessatzes hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab, die Anzahl wird von den Umständen der Tat sowie den verursachten Schäden beeinflusst. Strafe / Tagessätze = Höhe des Tagessatzes Wenn man nun nicht weiß, wie hoch die Strafe ist, lässt sich die Höhe des Tagessatzes nicht erahnen. Auch aus 500,- € können so, z.B. für einen Rentner, schnell mal 70 Tagessätze werden.
  24. Im besten Buntland aller Buntländer? ...da wäre ich mir heute nicht mehr so sicher.
  25. Du hast Recht... ich habe mich missverständlich ausgedrückt... Habe deswegen extra dahzu geschrieben, dass erwerben nichts mit Kauf zu tun hat! Erst nach Kauf, Tausch oder sonstigem Willen des Überlassers geht der Besitz ins Eigentum des Erwerbers über.. (Besitz ist ungleich Eigentum) Ist mir schon klar, zumindest nach meinem Verständnis... Was ist Besitz nach BGB? Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 854 Erwerb des Besitzes (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben. ..... ach, eh wuarscht
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