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gipflzipfla

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  1. Mann muss sich mittlerweile den Luxus seiner Meinungsfreiheit leisten können..... (es sei dahingestellt, was Alles heutzutage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist). Der "Waffenbeauftrage" ist der Sachbearbeiter der für Waffen zuständigen Behörde? Nun, mit ohne WBK besitzt Du Deine Waffen wohl illegal und ein Schlupfloch wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Der der Sachbearbeiter der für Waffen zuständigen Behörde hat wohl eher nichts falsch gemacht...
  2. Die Höhe eines Tagessatzes hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab, die Anzahl wird von den Umständen der Tat sowie den verursachten Schäden beeinflusst. Strafe / Tagessätze = Höhe des Tagessatzes Wenn man nun nicht weiß, wie hoch die Strafe ist, lässt sich die Höhe des Tagessatzes nicht erahnen. Auch aus 500,- € können so, z.B. für einen Rentner, schnell mal 70 Tagessätze werden.
  3. Im besten Buntland aller Buntländer? ...da wäre ich mir heute nicht mehr so sicher.
  4. Du hast Recht... ich habe mich missverständlich ausgedrückt... Habe deswegen extra dahzu geschrieben, dass erwerben nichts mit Kauf zu tun hat! Erst nach Kauf, Tausch oder sonstigem Willen des Überlassers geht der Besitz ins Eigentum des Erwerbers über.. (Besitz ist ungleich Eigentum) Ist mir schon klar, zumindest nach meinem Verständnis... Was ist Besitz nach BGB? Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 854 Erwerb des Besitzes (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben. ..... ach, eh wuarscht
  5. Das Erwerben einer Schusswaffe ist das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Schusswaffe. So die Defintion. Mit dem Moment, wo ich Dir eine Schusswaffe aushändige, hast Du sie erworben... das heisst aber nicht, dass sie auch in Deinem Besitz, in Deinem Eigentum, wäre. Erwerben hat diesbezüglich mit Kauf nichts zu tun. (Ein altes Sprichwort, als Beispiel: "Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen.") Edit, der erlaubte Besitz wird durch den Voreintrag bestätigt
  6. Dann müssten dazu diese, und zwar genau diese!, auf Jahre hinaus im Kaufpreis konstant niedrig beiben. Die Chancen darauf seher ich eher als nicht gegeben.... Die Rechnung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf. Das ist wie beim Wiederladen... das Equipement und sich ständig verteuernde Komponenten der Patronen machen das Wiederladen, zumindest für den Durchschnittsschützen!, langsam aber sicher völlig unrentabel.
  7. Hast Du den Händler diesbezüglich schon kontaktiert und, falls ja, wie reagiert er denn darauf ?
  8. Hast Du schon Kontakt mit dem Versender aufgenommen und die Kosten eingefordert? Solltest Du besser zuerst einmal machen... Weil der kann ja letztendlich auch nichts dafür, dass das Paket fälschlich abgeliefert wurde
  9. D a s wird nicht passieren, dass sich Händler freiwillig den Ast abschneiden, auf dem sie sitzen... Ein nicht verschickter Artikel bedeutet für den Händler nämlich genau einen nicht verkauften Artikel. Ich finde die Rückforderung der zu viel bezahten Versandkosten korrekt.... es wurde ja ein Teil der vertraglich zugesicherten Leistungen nachweislich nicht erbracht. Der Versender muss sich die Kohle dann eben beim Verbringer zurück holen ! Kann man sich aber auch gefallen lassen. Und deswegen ist es so, wie es ist
  10. Das ist ja Deine eigene Schuld, dass alles, was auch immer geschieht, genau so geschieht, wie es geschieht (wird man Dir hier bestimmt attestieren!) Du kannst es im Stillen versuchen, wenn es Dir den Aufwand wert ist. Bringt es Dir etwas, so im Nachhinein? Wenn schon, dann musst Du ja den Versender in die Zange nehmen. Er ist Vertragspartner des Verbringers. D e r hat Dir die erhöhten Kosten in Rechnung gestellt und somit den Kaufvertrag nicht erfüllt. Ist alles beschissen, ich weiss Ich kann Dir sagen, wie das in Österreich läuft: da läuft so etwas bestimmt nicht, weil es von keinem Händler Waffenversand an privat gibt!
  11. ööööhm..... kannst mir das bitte erläutern, damit ich verstehe worin man darin eine massive Diskiminierung sehen kann
  12. Sicher. Du hast Recht Wenn er eine Veranlassung dazu gehabt hätte, anders zu handeln, er hätte es getan.
  13. Ichn hab mich doch gar nicht aufgeregt.... Oder ist eine andere Ansicht zu haben schon gleich Aufregung?
  14. ...Du vergisst aber auch noch das Wesentliche daran: hinter dem Imperium Glock stehen unzählige Konstrukteure, während die Vorbenannten eher alleine waren! Auch hatten Jene keinerlei Computerprogramme zur Vefügung, um technische Abläufe simulieren zu können. Da gabs nur: bauen und antesten! Also von wegen "verblassen".... Ing. Gaston Glock konnte aus bereits Vollem schöpfen und, er hats richtig gemacht, er wollte nicht das Rad neu erfinden... Ich will ja keinesfalls seine Leistungen schmälern, aber auch Ehre, wem Ehre gebührt !
  15. angefangen in der höheren Politik..... da gehts allerdings meistens um Lebensläufe. Und es wird vorgemacht: Sooooo wirst du unbestraft doch noch etwas
  16. ich würde drarin aber eher den dezenten Hnweis darauf erkennen, dass man gewillt ist, von seinem Selbtverteidigungsrecht Gebrauch zu machen. Durchaus legitim, auf eigenem Grund und Boden, in den eigenen vier Wänden, wenn ein rechtwidriger Angriff gegen die eigene Person, gegen die eigene Gesundheit oder das Leben erfolgt. Ja, gut, eine Sache des Blickwinkels
  17. Wenn Du "keine" und durch "auffällig weniger" ersetzt, dann eventuell... Aber, ja, besser ist das
  18. das waren dann wohl frische Früchte aus dem Rumtopf... Oder es gibt eine Krankheit, die solcherlei verursacht.
  19. https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/fruchtsaefte/ Teilzitat: "... nach den Leitsätzen für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt ein Alkoholgehalt von drei Gramm pro Liter Fruchtsaft als tolerabel. Das entspricht 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter – eine Menge, die angesichts der üblichen Trinkmengen von Saft selbst für Kinder als unbedenklich gilt. Zum Vergleich: Würde der tolerierte Höchstwert erreicht, was ohnehin eher unwahrscheinlich ist, müssten rund neun Liter Fruchtsaft getrunken werden, um dieselbe Menge Alkohol aufzunehmen, die durchschnittlich in einem halben Liter Bier steckt. ...." Teilzitat Ende Die Größe des Glases entscheidet über die mögliche Menge Mit einer Halben ist man i.d.R. noch von 0,5‰ entfernt. 0,3‰ könnten aber drin sein... je nach körperlicher Verfassung und Zeitraum (und Bier).
  20. Autofahren darfst mit 0,5‰ ...baust einen Unfall mit 0,3‰ stehst schon vor dem Richter. Die Realität zeigt ja auf, dass Gewohnheitstrinker stets einen Grundgehalt intus haben. Wir müssen uns damit abfinden, dass uns die Knarren nur widerwillig, wenngleich noch dazu unter strengen Repressalien, zugebilligt werden. Die Ausweitung auf 0,0‰ beim Führen von Waffen ist somit nur eine logische Folge
  21. Wie viele Teile umfasst dieses Puzzle ab 21 denn? X-Tausend Teile.. oder hätte der Krempel in einer Tupperbox Platz, welche man im Schrank einschließen könnte ? Es geht da nicht um Vertreuen, sondern um den Zugriff durch unberechtigte Personen auf Waffen Meint der Gesetzgeber, wie immer theoretisch, und fordert Ideenreichtum Ein Teufelskreis
  22. "Der Fisch stinkt stets vom Kopfe her!" Wenn eine Geschäfsleitung nichts taugt, ist es auch um den Rest in der Bude schlecht bestellt... Mein persönlichen Erfahrungen mit Frankonia? Mal so, mal so. Aber nichts, was mich jetzt wirklich massiv verärgern würde. (Ich könnte einen Tatsachenbericht zur Firma DDOptics verfassen! Belegbare Tatsachen! Insbesondere zum Thema "Garantiezusagen auf lange lange Zeit hin", Reparaturfall völlig versaut, inkl. Kaputtreparieren meiner Zieloptik ....Aber Hauptsach, man kann sich in Afrika gegenseitig bespaßen )
  23. Naja, das Gericht hat diesen Tatbestand ja gewürdigt.. Teilzitat: " II. Gefährliche Körperverletzung, §§ 223 I, 224 I Nr. 2 StGB Darüber hinaus hat sich X wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht. X hat eine Körperverletzung i.S.v. § 223 I StGB begangen, also eine andere Person körperlich misshandelt (jede üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt), indem er der G mehrfach mit der Hand ins Gesicht und mit der Luftpumpe auf den Kopf geschlagen und seine Mutter mit dem Fuß im Hüftbereich getreten hat....." Teilzitat Ende Dass dieser Tatbestand hier keine besondere Erwähung findet ist wohl der Tatsache geschuldet, dass Körperverletzung schon verboten worden ist. Das Auge der Satire hat vielmehr die Tatwaffe, eine Fahrradluftpumpe, erbkickt und nun stellt der TE die Aussage in den Raum, dass geschildertes Verbrechen niemals geschahen hätte können, wenn solcherlei gefährlichen Waffen verboten wären Aus meiner Sicht irrt er allerdings, denn es war, bewiesenermaßen, wohl eine echte Fahrradluftpumpe und keine Anscheinsluftpumpe. Anscheinsluftpumpen zu verbieten würde also wenig bis gar keinen Sinn machen "Satire darf mittlerweile alles!"
  24. ...alles, womit man sich bei der Waffenhandhabung nicht verhakeln kann, ist vorteilhaft. Ich bevorzuge es auch beim Ansitz, den Riemen der Jagdwaffe zu entfernen. Recknagel-Fan
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