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IGNORED

Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit


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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wenn das mein Nachbar wäre und ich ein 12 jähriges Kind hätte.... NEIN, es wäre mir nicht recht. Zur Hölle mit dem Idioten. 

Das trifft es ziemlich gut..

Paar Halbwüchsige, Fussball gespielt..Ball übern Zaun geflogen..vielleicht auf das Garagendach..beginnende Dämmerung..über den Zaun geklettert..

 

Man Leute mal ehrlich..

Wer von euch hängt ein grosses Schild an die Tür/Zaun Inhalt:

" Wer unbefugt mein Grundstück betritt wird erschossen"...

 

mfG Long

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Shiva:

Der Einbruch beginnt mit dem Betreten des Grundstückes, das Eigentum des Unternehmens ist verteidigungswert und das jemand erschossen wird, ist eine Behauptung von Dir. Der Unternehmer erklärt Angreifern bei einem widerrechtlichem Betreten derart von seinem Notwehrrecht gebrauch zu machen, dass er Warnschüsse abgibt.

 

Spitzfindig ausgedrückt könnte man auch sagen: Er darf auf seinem Grundstück mit LuPi und Softair schießen. Völlig legal. Aber wenn jemand bei Nacht über den Zaun steigt, dann kann es passieren das der Angreifer Kugeln pfeifen hört. Das ist freundlich. Man stelle sich vor, der Angreifer taucht auf einmal vor der LuPi-Scheibe auf...

 

Und noch was: Es gibt sowas wie eine widerrechtliche Drohung  und Umkehrung erlaubte Drohungen. Widerrechtlich ist die Androhung eines Verbrechens.

 

 

...Warnschüsse...  nö, steht nicht auf dem Schild. Da steht, dass er keinen Spaß macht.

Das Steine Drohung, und zwar eine widerrechtliche, denn die Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht.

Betreten eines Grundstückes - Schusswaffengebrauch, kein Spaß,

du verstehen?

und eine Schusswaffe ist halt potentiell tödlich, wer mit einer potentiell tödlichen Waffe droht, nimmt bei deren Einsatz zwangsläufig den potentiellen Tod des Gegenübers in Kauf, da gibt es nichts wegzuquatschen, von wegen Streifschuss, oder Warnschuss (von wegen kein Spaß, oh Mann!) das mit der Softair meinst du nicht im Ernst?! Bei DEM Schild und der EINDEUTIGEN Aussage, scharfe Munition zu verwenden (pfeifende Kugeln).

so, und jetzt ist das Thema für mich durch. Spiele hier doch kein Taubenschach.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Masta4:

Mal davon abgesehen das er es noch groß an die Glocke hängt Schusswaffen zu besitzen.

Da ist der Anreiz ja noch größer einzubrechen und ihn seiner Waffen zu erleichtern.

 

Gib deine Waffen und Erlaubnisse ab, du hast sie nicht verdient.

 

Mal im ernst. Während in Berlin am helligen Tage mit Drogen gehandelt wird und man dafür auch noch Zonen ausweist, in denen das StGB nicht mehr gilt, sollen sich Waffenbesitzer auch noch verstecken, als ob es was kriminelles wäre

 

 

Super Ansatz....

 

 

 

Vor Gericht wird das keinen Bestand haben, ist ist offensichtlich, das kein tatsächlicher Handlungswille Vorlag sondern zur Verhinderung (Generalprävention...) von Einbrüchen geblufft wurde.  Es müssen immer noch Tatsachen eine Annahmen rechtfertigen. Die Tatsachen sind, das das Schild über Jahre hing und trotz Einbrüchen nicht geschossen wurde.

 

Es handelt sich um einen Ideologieverstoß. Typisches anzeichen zunehmenden Totalitarismus, während der Staat sich mit echten Kriminellen arrangiert (Görlitzer Park), werden Gedanken- und Sprachverbrechen zunehmend kriminalisiert.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Shiva:

Der Einbruch beginnt mit dem Betreten des Grundstückes, das Eigentum des Unternehmens ist verteidigungswert und das jemand erschossen wird, ist eine Behauptung von Dir. Der Unternehmer erklärt Angreifern bei einem widerrechtlichem Betreten derart von seinem Notwehrrecht gebrauch zu machen, dass er Warnschüsse abgibt.

 

Spitzfindig ausgedrückt könnte man auch sagen: Er darf auf seinem Grundstück mit LuPi und Softair schießen. Völlig legal. Aber wenn jemand bei Nacht über den Zaun steigt, dann kann es passieren das der Angreifer Kugeln pfeifen hört. Das ist freundlich. Man stelle sich vor, der Angreifer taucht auf einmal vor der LuPi-Scheibe auf...

 

 

 

Ich hoffe für Deiner selbst willen, dass Du niemals in die Lage kommst, Dich selbst mit Deinen sogenannten juristischen Kenntnissen vor Gericht verteidigen zu müssen.

 

Falls aber doch, sag mir bitte rechtzeitig Bescheid. Für ein solches Erlebnis würde ich auch größere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, um diesem Spektakel persönlich beizuwohnen.

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb highlower:

Ich hoffe für Deiner selbst willen, dass Du niemals in die Lage kommst, Dich selbst mit Deinen sogenannten juristischen Kenntnissen vor Gericht verteidigen zu müssen.

Wer vor Gericht sein eigener Anwalt ist, der hat einen Narren als Mandanten.

Geschrieben
Zitat

Militärischer Sicherheitsbereich!

Unbefugtes Betreten verboten!

Vorsicht! Schusswaffengebrauch!.

ist aber natürlich in Ordnung. Von daher:

 

Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Wer vor Gericht sein eigener Anwalt ist, der hat einen Narren als Mandanten.

Der Spruch stammt vermutlich von einer Anwaltsvereinigung. Meine Erfahrung mit Anwälten ist so, dass ich alle teuren Verfahren, trotz Anwalt, verloren habe. Fast alle selbst geklagten/verteidigten Fälle gewonnen habe. Im Schnitt würde ich sagen das Anwälte eher Fluch als Segen sind und obendrein ein sehr teurer Fluch.

 

vor 1 Stunde schrieb highlower:

Für ein solches Erlebnis würde ich auch größere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, um diesem Spektakel persönlich beizuwohnen.

Fazit: Keinerlei Argument, nur Ad Hominem. Und DU willst MIR was erklären?

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Masta4:

Sorry was kann man da falsch interpretieren ?

Da hätte man so argumentieren sollen: das ist keine Androhung von körperlicher Gewalt, sondern von Warnschüssen, denn: ich bin ein sehr guter Schütze. Wenn ich auf jemanden schieße, ist die Kugel schneller zwischen den Ohren als das Pfeiffen.

 

Hätte natürlich auch nix geholfen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb heletz:

 

vor 5 Stunden schrieb LordKitchener:

Auch hat der Staat seine Pflicht die Grenzen zu schützen ebenfalls nicht mit Gewalt durchgesetzt.

 

Woraus soll denn diese Pflicht hervorgehen?  🤔

Aus der Definition von Staat(lichkeit). Aber das wusstest Du bestimmt:

 

Zitat

- eine irgendwie geartete politische Vereinigung einer größeren Menschengruppe, die

- in einem mehr oder weniger geschlossenen Gebiet

- unter einer mehr oder weniger einheitlichen Form der – etablierten, durchgesetzten oder beschlossenen – Machtausübung lebt.

Wenn ein Staat kein mehr oder weniger geschlossenes Gebiet hat (üblich sind heute ja sehr stark geschlossene Gebiete in Europa), dann hört er auf zu existieren. Ergo muß er das Gebiet als Selbstzweck schützen.

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Die Diskussion und das Video ist wie so oft ....

Keiner kennt die Umstände aber wir erlauben uns aufgrund eines Video mit dem Niveau der B**zeitung die Sache zu beurteilen.

1. "Wo kein Kläger, da kein Richter" d.h. aus irgend einem Grund muss die Behörde auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht worden sein. Und genau diese Information fehlt. Jäger haben Sicht selten wegen Drohung Ihren Schein verloren, dazu braucht es kein Schild. Wenn es aber eine Drohung irgendwelcher Art gab und dann ist da auch noch so ein Schild wird keine Behörde freundlich bitten dieses Schild wegzunehmen. Also da war mehr, zumindest ein Kläger.

 

2. Das Video hat paranoiden Beigeschmack. Die Sache mit dem Hund, völliger Blödsinn. Auch hierzu gibt es jede Menge Urteile zum nachlesen.

 

3. Was ist Notwehr, kann man Notwehr ankündigen, wie war das mit Notwehrexzess?

 

Ich hoffe das Video geht ganz schnell wieder offline, da Selbstjustiz in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist. Und mit diesem Video wird Selbstjustiz und Sportschützen verknüpft, mit den derzeitigen Diskussionen um das WaffG. Dieses Video giesst Öl in's Feuer. Stellt euch vor, dieses Video wird von der naturfarbenen Partei gezeigt und der Kontext dazu Sportschützen=Selbstjustiz=ablehnen der Rechtsformen im Staat autsch.

 

Das nächste mal besser ein Schild anbringen das dieses Geländer von Sec**** überwacht wird. Noch besser einen Schäferhund und kein Schild. Hunde sind die beste Alarmanlage und als Jäger kennt er ja auch die Fähigkeiten des deutschen Jagdterriers.

Bearbeitet von scotty600
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb scotty600:

Das nächste mal besser ein Schild anbringen das dieses Geländer von Sec**** überwacht wird

Oder einfach dieses Zeichen anbringen. Die Zielgruppe versteht das, die Behörden nicht.

 

 

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Geschrieben

Wer als Legalwaffenbesitzer solche Schilder aufstellt, dem ist nicht mehr zu helfen. Die Konzequenz daraus muss einem deutschen Bürger mit WBK klar sein. Wenn nicht zweifle ich an der geistigen Reife des Inhabers dieser Erlaubnis. Auch wenn ich Verständnis für seinen Frust aufbringen kann. Ich denke in der Situation hätte es konfliktfreiere Möglichkeiten gegeben.

Bitte entfernt dieses unsägliche Video. Das ist wie Öl im Feuer. Nicht mehr nicht weniger.

Geschrieben

Das obige Schild wäre aber im Vergleich zu dem Schild im Video "harmlos".

Hier wird nur auf den "Schutz" abgestellt,  auf dem Schild im Video konkret Schüsse angedroht.

Das macht schon einen Unterschied.

 

Was zum Entzug der Waffenerlaubnisse der Frau geführt hat, wissen wir nicht. Auch ein solcher Bescheid muss begründet werden.

 

Auch kennen wir die Widerrufsbescheide der Behörde nicht. Eigentlich läßt sich der Vorgang nur mit Aktenkenntnis vernünftig kommentieren.

 

Im meiner Region wird auch sehr dünnhäutig auf Charlton Heston Zitate reagiert. Dazu sage ich nur: Selber schuld. Und Glück gehabt, dass die jungs vom SEK noch vergleichsweise freundlich waren...

 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb frosch:

Das obige Schild wäre aber im Vergleich zu dem Schild im Video "harmlos".

Hier wird nur auf den "Schutz" abgestellt,  auf dem Schild im Video konkret Schüsse angedroht.

Das macht schon einen Unterschied.

Das ist Deine Wahrnehmung - Willkür Willkommen.

Evtl reicht ja demnächst auch schon nen Glock Sticker am Auto.

 

 

P.S.: Ich finde diese Schilder einfach albern, ABER das aendert nichts daran was es ist  ;)

 

Und das Video von dem Spinner ist natürlich auch wieder nur Negativ, hatte ich mir lange nicht mehr angetan den Vogel - wenn es nach mir geht sollte die Verlinkung oder das Abo dieses Kanals den Verlust der Zuverlässigkeit als Konsequenz haben! Jawohl!!

Bearbeitet von Kanne81
Meinung Video
Geschrieben (bearbeitet)

Was sich einzelne legale Waffenbesitzer so alles raus nehmen.

Auch und gerade das Video als Eingangspost.

Leute was sollte die Behörde denn machen?? Warten auf das was dort angedroht wurde?

Echt jetzt.

 

 

 

 

Bearbeitet von G17X
Geschrieben
Am 31.3.2021 um 16:36 schrieb Shiva:

Der Einbruch beginnt mit dem Betreten des Grundstückes, das Eigentum des Unternehmens ist verteidigungswert und das jemand erschossen wird, ist eine Behauptung von Dir. Der Unternehmer erklärt Angreifern bei einem widerrechtlichem Betreten derart von seinem Notwehrrecht gebrauch zu machen, dass er Warnschüsse abgibt.

 

Spitzfindig ausgedrückt könnte man auch sagen: Er darf auf seinem Grundstück mit LuPi und Softair schießen. Völlig legal. Aber wenn jemand bei Nacht über den Zaun steigt, dann kann es passieren das der Angreifer Kugeln pfeifen hört. Das ist freundlich. Man stelle sich vor, der Angreifer taucht auf einmal vor der LuPi-Scheibe auf...

 

Und noch was: Es gibt sowas wie eine widerrechtliche Drohung  und Umkehrung erlaubte Drohungen. Widerrechtlich ist die Androhung eines Verbrechens. Das findet hier nicht statt, da der Unternehmer erklärt, dass er von seinem Notwehrrecht gebrauchen machen würde. Das darf er!

 

https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/241-bedrohung

https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/240-noetigung

 

Fazit: Der Unternehmer hat gegen kein Gesetz verstoßen, er hat erklärt sich an Gesetze zu halten und die Verurteilung erfolgte deshalb, weil eine unbeteiligte Dritte Partei unangenehme Gefühle hat. In rationalen Zeiten würde man dieser Dritten Partei sagen "BLEIB WEG VOM GRUNDSTÜCK".

 

 

 

Bei uns wird täglich unbefugt meine Gelände betreten . 

Da kommt jeden Tag so ein Typ von der Post . Der bringt Briefe , und da auch immer diese unverschämten Rechnungen die dabei sind , da habe ich ihm verboten mein Grundstück zu betreten . Aber der Typ hält sich nicht daran . 

Darf ich den jetzt im Zuge der Notwehr erschiessen ? 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Du darfst deinen Briefkasten vernünftig (an die Grundstücksgrenze) platzieren. Geht ganz einfach. 

 

Muss ich aber nicht. Ist bei mir fest neben der Haustür eingebaut. 

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