PetMan Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Wir sollten uns einfach klar darüber sein, wie ANDERE unser Verhalten sehen. Ganz Pauschal gesagt. Wen ein LWB innerhalb eines " schwarzen Blocks " eine Demo besucht und dafür die Karte gelocht bekommt darf sich nicht wundern. Gehe ich 50m vor oder hinter dem Block und übe nur mein Demonstrationsrecht in friedlicher Art und weise aus und man locht mir die Karte dann kann das nicht sein. Passiert aber trotzdem, wurde hier und an anderen Stellen schon berichtet. Überall zu erzählen, " wenn bei mir mal einer Einbricht dann......" und es passiert wirklich wirds auch eng. Wenn es aber zu einem berechtigten Notwehrfall kommt und man nutz was man hat gibt es genug Urteile die das Straffrei bewerten. Waffe unterm Kopfkissen mal aussen vor, aber selbst da wird man bei berechtigter Notwehr für den Schuss nicht belangt (Gibt aber trotzdem ab wegen Aufbewahrungsvorschriften......) . Aber zu Plakatieren das man genau das vorhat .............das mag in den USA oder sonst wo gehen, in Deutschland kommt aber genau das bei raus was hier angeführt wurde. Ob das richtig oder falsch ist lasse ich mal im Raum stehen, es passiert aber. 7 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Quetschkopf Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 55 Minuten schrieb HillbillyNRW: Zu welchem Bedürfnis hat dieser Mensch seine Waffenerlaubnis erhalten? Zur Jagd und/oder Sport. Wie droht er seine Waffen einzusetzen? Zur Selbstjustiz? Um Andere abzuknallen, die seinen geheiligten Boden betreten? Der Typ hat 1. eine Meise, so eine Absicht auch noch als Schild aufzustellen. Ist ja wie, „ich bekenne mich vollumfänglich schuldig“ 2. zu Recht seineWBK/Jschein entwertet bekommen. 3. Was wäre wohl geschehen, wenn dieser Idiot wirklich jemanden erschossen hätte, auf seinem Grundstück? schätze Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung. Wer schätzt dagegen? wegen solcher Vollzabel geraten wir, Legalwaffenbesitzer, in Verruf. ein gefundenes Fressen für die Grünfaschisten. Das trifft auch 100%ig meine Meinung dazu. Auch glaube ich, das das nicht die gamze Wahrheit ist. Ein Youtuber ist nunmal auch nicht allwissend und ihm wurde bestimmt auch nicht alles mitgeteilt. So entstehen diese Fakenews von denen gerade jeder spricht. Wer weis was da den nu wirklich alles gelaufen ist, wen der gute vielleicht sogar................ was weis den ich. Nur weil jemand ein Youtube Video gemacht hat, ist nicht überall die NeoStaSi unterwegs. 4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shiva Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Es gibt in Deutschland ein Notwehr-Recht. Dieses Notwehr-Recht erlaubt den Einsatz von Schusswaffen. Und zwar auch der Einsatz von Schusswaffen, die zu einem anderem Zweck gekauft wurden. Dieses Notwehr-Recht erlaubt nebenbei auch den Einsatz von Gabeln, Feuerlöschern, Holzscheiten, ... für einen anderen Zwecke als ursprünglich vorgesehen. Das fragliche Schild ist ein Hinweis auf die Existenz dieses Notwehr-Rechtes. Es wird nicht gedroht, sondern es wird einem potentiellem Angreifer mitgeteilt welche Konsequenz seine Handlungen haben werden. Der Unternehmer hätte auch den Notwehrparagraphen aufhängen können. Zusammen mit der Mitteilung, dass dieses Recht auf seinem Grundstück gilt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunter375 Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 5 Minuten schrieb Shiva: ... Das fragliche Schild ist ein Hinweis auf die Existenz dieses Notwehr-Rechtes. ... Das fragliche Schild ist nichts ausser dämlich. 14 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Suerlaenner Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 7 Minuten schrieb Shiva: Es gibt in Deutschland ein Notwehr-Recht. Dieses Notwehr-Recht erlaubt den Einsatz von Schusswaffen. Wie stand das im Wahlprogramm einer Partei, das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat...... Hier in unserem Land werden bald blühende Landschaften entstehen.... 1 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
gipflzipfla Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Was wäre wohl geschehen, wenn der Betreffende kein Waffenbesitzer gewesen wäre? Einsatz irgendeines SEKs? Hausdurchsuchung? Umgraben des Grundstückes bis auf XX...m Tiefe, um eine nicht vorhandene Waffe zu finden? Die Sache mit der eventuell notwendigen Ausübung seines Notwehrrechtes ist mir auch durch den Kopf gegangen.... Und letztendlich wurde in dem Video davon berichtet, dass die Einbrüche sukzessive weniger wurden und zum Erliegen kamen... nachdem die Behörden wohl unfähig oder unwillig waren, ihrerseits zu handeln? Also irgend etwas Positives hat das Schild dann wohl bewirkt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
HillbillyNRW Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 (edited) vor 31 Minuten schrieb Shiva: Es gibt in Deutschland ein Notwehr-Recht. Dieses Notwehr-Recht erlaubt den Einsatz von Schusswaffen. Das fragliche Schild ist ein Hinweis auf die Existenz dieses Notwehr-Rechtes. Es wird nicht gedroht, sondern es wird einem potentiellem Angreifer mitgeteilt welche Konsequenz seine Handlungen haben werden. Der Unternehmer hätte auch den Notwehrparagraphen aufhängen können. Zusammen mit der Mitteilung, dass dieses Recht auf seinem Grundstück gilt. „Wer das Gelände unbefügt betritt...“ Da gibt es zum einen die Sache mit der Verhältnismäßigkeit (...wird erschossen.“ ist klar👍) Zum anderen muss ein Angriff auf ein verteidigungswertes Sachgut erfolgen. Das Betreten eines Grundstückes...ja wenn du meinst❤️. Und ein Angriff hat gegenwärtig zu sein. Was ist, wenn sich der Unhold sich bereits auf dem Rückzug befindet. Wie willst du DAS GEGENTEIL beweisen (wenn nur geheiligter Poden betreten wurde). Viel Spaß dabei. Edited March 31, 2021 by HillbillyNRW 5 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mittelalter Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 11 Minuten schrieb gipflzipfla: Und letztendlich wurde in dem Video davon berichtet, dass die Einbrüche sukzessive weniger wurden und zum Erliegen kamen. Wenn es um das Video im Startpost geht, dann würde ich das jetzt aber auch nicht unbedingt als 100% sichere Quelle bezeichnen.... 5 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Longhair Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 4 Minuten schrieb gipflzipfla: Was wäre wohl geschehen, wenn der Betreffende kein Waffenbesitzer gewesen wäre? Einsatz irgendeines SEKs? Hausdurchsuchung? Umgraben des Grundstückes bis auf XX...m Tiefe, um eine nicht vorhandene Waffe zu finden? Sicher wäre das passiert.. Das der Unternehmer wegen der Einbrüche sauer ist, ist verständlich... Aber wer sich ein Schild mit der Aufschrift "Schusswaffengebrauch" vor die Tür stellt.... Das fordert ja direkt die Reaktion heraus...ob nun der Dorfsheriff klop klopf an der Tür macht oder das SEK paar Kabelbinder verschwendet.. (nach vorherigem Aufmass der Tür) Warte einfach bis Berufsverkehr ist und rufe 3x laut "SCHUSSWAFFENGEBRAUCH" Was wird wohl passieren? vor 4 Minuten schrieb gipflzipfla: Also irgend etwas Positives hat das Schild dann wohl bewirkt. Sicher, die Einbrüche haben aufgehört.. Aber hätte er das nicht auch anders erreichen können? So wie hunderttausende andere auch? Zu guter letzt..in eigener Sache Hetzhetz, hat einen Beitrag von mir geliked, ich möchte nicht, das das ausserhalb des Forums bekannt wird..😜 Ich habe einen Ruf zu verlieren🤪 nuff said, Long 3 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
gipflzipfla Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 18 Minuten schrieb Mittelalter: ... das Video.......... würde ich das jetzt aber auch nicht unbedingt als 100% sichere Quelle bezeichnen.... A so... na gut Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
gipflzipfla Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 13 Minuten schrieb Longhair: Sicher wäre das passiert.. Das der Unternehmer wegen der Einbrüche sauer ist, ist verständlich... Aber wer sich ein Schild mit der Aufschrift "Schusswaffengebrauch" vor die Tür stellt.... Das fordert ja direkt die Reaktion heraus...ob nun der Dorfsheriff klop klopf an der Tür macht oder das SEK paar Kabelbinder verschwendet.. (nach vorherigem Aufmass der Tür) Aha.. gibts da also eine gesetzliche Grundlage, auf die Du hinweisen kannst? vor 13 Minuten schrieb Longhair: Warte einfach bis Berufsverkehr ist und rufe 3x laut "SCHUSSWAFFENGEBRAUCH" Was wird wohl passieren?... Das wäre wohl eine andere Grundlage, wie ich meine. Ausser dass Dir manche Leute den Finger aufs Hirnkastl zeigen, wird eher nicht passieren. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shiva Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 26 Minuten schrieb HillbillyNRW: „Wer das Gelände unbefügt betritt...“ Der Einbruch beginnt mit dem Betreten des Grundstückes, das Eigentum des Unternehmens ist verteidigungswert und das jemand erschossen wird, ist eine Behauptung von Dir. Der Unternehmer erklärt Angreifern bei einem widerrechtlichem Betreten derart von seinem Notwehrrecht gebrauch zu machen, dass er Warnschüsse abgibt. Spitzfindig ausgedrückt könnte man auch sagen: Er darf auf seinem Grundstück mit LuPi und Softair schießen. Völlig legal. Aber wenn jemand bei Nacht über den Zaun steigt, dann kann es passieren das der Angreifer Kugeln pfeifen hört. Das ist freundlich. Man stelle sich vor, der Angreifer taucht auf einmal vor der LuPi-Scheibe auf... Und noch was: Es gibt sowas wie eine widerrechtliche Drohung und Umkehrung erlaubte Drohungen. Widerrechtlich ist die Androhung eines Verbrechens. Das findet hier nicht statt, da der Unternehmer erklärt, dass er von seinem Notwehrrecht gebrauchen machen würde. Das darf er! https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/241-bedrohung https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/240-noetigung Fazit: Der Unternehmer hat gegen kein Gesetz verstoßen, er hat erklärt sich an Gesetze zu halten und die Verurteilung erfolgte deshalb, weil eine unbeteiligte Dritte Partei unangenehme Gefühle hat. In rationalen Zeiten würde man dieser Dritten Partei sagen "BLEIB WEG VOM GRUNDSTÜCK". 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
charly.brown Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Dieses Urteil ist ganz einfach eine Schande fuer diese "Republik" aber wie man aus den Kommentaren entnehmen kann gewöhnt man sich langsam an Gesinnungsschnueffelei und Berufsverbote @schweizer, Komm malrunter von deinem hohen Ross, euch erwischt es eben ein paar Jahre spaeter 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
LordKitchener Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor einer Stunde schrieb Suerlaenner: Wie stand das im Wahlprogramm einer Partei, das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat...... Bei diesem ominösen "Gewaltmonopol" geht es ausschließlich um die Außenverteidigung. Sprich du darfst nicht als Bürger im Namen der BRD Lichtenstein den Krieg erklären. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sergej Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 (edited) vor 21 Minuten schrieb LordKitchener: Bei diesem ominösen "Gewaltmonopol" geht es ausschließlich um die Außenverteidigung. Liefere bitte einen Beleg dafür, dass dies die einzige Bedeutung des Begriffes ist. Sprache lebt. Edited March 31, 2021 by Sergej Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted March 31, 2021 Author Share Posted March 31, 2021 Etwas was ich mich frage wegen dem Schild, musste die zuständige Waffenbehörde die WBK wirklich einkassieren? Hätte eine mildere Massnahme nicht genügt? Als Beispiel: Wieso hat die Waffenbehörde den Besitzer des Schildes nicht vorher angeschrieben, das Schild sei nicht erwünscht, bitte bis am xx,yy entfernen ansonsten droht der Entzug der WBK oder so? Klar das Schild ist etwas fragwürdig gelinde ausgedrückt, aber gleich deswegen die WBK entziehen? Ist das nicht etwas übertrieben (mit Kanonen auf Spatzen schiessen)? 3 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
LordKitchener Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Gerade eben schrieb Sergej: Liefere bitte einen Beleg dafür, dass dies die einzige Bedeutung des Begriffes ist. Sprache lebt. Irgendjemand hat das mal juristisch erörtert. Dass es kein "Staatliches Gewaltmonopol" in anderem Sinne gibt siehst du ja schon daran, dass der Staat Verbrecher in der Regel nicht an ihrem Tun hindern kann. Übrigens noch nicht einmal im Gefängnis welches sich unter kompletter staatlicher Kontrolle befindet! Und zum zweiten gibt es ja extra den Notwehrparagraphen - man darf sich notfalls auch selbst und anderen helfen. Auch hat der Staat seine Pflicht die Grenzen zu schützen ebenfalls nicht mit Gewalt durchgesetzt. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sergej Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Das ist jetzt aber kein Beleg. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 11 Minuten schrieb mühli: musste die zuständige Waffenbehörde die WBK wirklich einkassieren? Ja. vor 12 Minuten schrieb mühli: Ist das nicht etwas übertrieben (mit Kanonen auf Spatzen schiessen)? Nein, da das Schild den Öffentlichen Frieden stört. Genauso wie Volksverhetzung den Öffentlichen Frieden stört. Solche Leute sind als LWB ungeeignet. vor 13 Minuten schrieb LordKitchener: Auch hat der Staat seine Pflicht die Grenzen zu schützen ebenfalls nicht mit Gewalt durchgesetzt. Woraus soll denn diese Pflicht hervorgehen? 🤔 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Longhair Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 56 Minuten schrieb gipflzipfla: Aha.. gibts da also eine gesetzliche Grundlage, auf die Du hinweisen kannst? Gefahrenabwehr würde ich sagen. Paragrafen kann ich Dir nicht sagen, so weit ging die Schöffenschulung nicht. Woher sollen Feuerwehr , Polizei , Gerichtsvollzieher oder die Wasserwerke (die z.B. bei einem Rohrbruch Dein Grundstück betreten müssen) wissen, das Der Besitzer sie nicht als unbefugte Personen betrachtet, die unter der Aufschrift "Schusswaffengebrauch" die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen. vor 56 Minuten schrieb gipflzipfla: Das wäre wohl eine andere Grundlage, wie ich meine. Ausser dass Dir manche Leute den Finger aufs Hirnkastl zeigen, wird eher nicht passieren. Ich kann Dir genau sagen, was passiert, wenn jemand zum Berufsverkehr, auf einem belebten Platz, 3x laut "Schusswaffengebrauch" ruft. Erst wird es laut in der näheren Umgebung, dann sehr still.. Nach ein paar Minuten, Sirenentöne..dann eine Lautsprecherdurchsage..Inhalt ungefähr:" Wenn Sie nicht sofort.. werden wir...." Das Wort "Schusswaffen" kann in dem Kontext durchaus fallen. Vielleich wirst Du auch getasert.. Dann Kabelbinder, Gefangenensammelstelle, U-Haft.. Und der ganze Rattenschwanz hinterher.. Deine WBK wird sowieso gelocht, so Du eine hast..usw. Den Finger an den Kopf tippen sich die Leute, die das am nächsten Tag in der Zeitung lesen.. Und solltest Du wirklich WBK Besitzer gewesen sein, werden Deine Vereinskameraden Beifall klatschen, denn damit macht man sich als LWB, viele Freunde.. mfG Long Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Weinberger Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Da wir ja nicht wirklich die Details kennen, bleibt das doch alles Spekulation. Bei vernünftigem Umgang hätte die Behörde ihn angesprochen und auf die Problematik hingewiesen und die Entfernung des Schildes angemahnt. So müsste man jedenfalls mit einem "gestandenen" Bürger umgehen. Vielleicht hat das statt gefunden, vielleicht nicht??? Ohne Kenntnis der ganzen Fakten ist es nicht Wert sich aufzuregen. Ich erlebe es beruflich nicht selten, dass sich jemand gewaltig über ein Urteil aufregt, bei genauem Hinsehen ist der Sachverhalt dann jedoch ganz anders als empfunden. Klar, kann man in einem Land, wo schon im Sprachgebrauch nicht mehr geschossen wird -der Wolf dem Biosystem entnommen - mit so einem Schild in Ungnade fallen. 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 3 Minuten schrieb Weinberger: Bei vernünftigem Umgang Der Umgang war vernünftig. Die WBK kann auch ohne Verurteilung entzogen werden. Das weiß man, wenn man die Sachkunde hat. „Wenn Tatsachen (nämlich das Aufhängen eines Schildes mit dem den Öffentlichen Frieden störenden Text) die Annahme (nämlich den willkürlichen Waffengebrauch) rechtfertigen ...“ 🤷♂️ 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shiva Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 1 Minute schrieb Longhair: Woher sollen Feuerwehr , Polizei , Gerichtsvollzieher oder die Wasserwerke (die z.B. bei einem Rohrbruch Dein Grundstück betreten müssen) wissen, Naja, solche Verwechselungen kann man zum Beispiel dadurch vermeiden, indem man nicht Nachts über den Zaun steigt, während man eine Ski-Maske aufhat und einen leeren Rucksack trägt. Also nur als Beispiel. Gesunder Menschenverstand wird im besten Deutschland aller Zeiten nicht mehr benutzt, oder? vor 11 Minuten schrieb Longhair: Platz, 3x laut "Schusswaffengebrauch" ruft. Erst wird es laut in der näheren Umgebung, dann sehr still.. Du guckst zu viele Filme. Vom Amoklauf in München gibt es ein Video bei dem Polizisten mit gezogener Waffe in Deckung liegen, verzweifelt die Passanten anbrüllen doch aus dem Schussfeld zu gehen und die Leute nicht mal zucken. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cannon Balls Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 Wenn das mein Nachbar wäre und ich ein 12 jähriges Kind hätte.... NEIN, es wäre mir nicht recht. Zur Hölle mit dem Idioten. 4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 31, 2021 Share Posted March 31, 2021 vor 5 Stunden schrieb Longhair: Screenshot aus dem Video, zu Demonstrationszwecken.. mfG Long JAHRELANG so ein Schild aufgehängt - NIE ist ein Schuss gefallen - und nach JAHREN möchte man dem Aufsteller etwas vorwerfen.... Hmm, anscheinend hat er diese Drohung nie wahr gemacht trotz weiter anhaltender Verstöße - warum wohl blos? Ganz bestimmt nicht mangelnde Gelegenheit. Also, Ball flach halten. Ist doch absoluter Nonsens wegen einer solchen Information etwas herbei zu fantasieren.... Ganz anders sieht es aus wenn der Aufsteller tatsächlich von der Waffe gebraucht macht bzw. gemacht hat. Hat er aber wohl nicht.... 😉 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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