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IGNORED

Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit


mühli

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vor 17 Minuten schrieb highlower:

"Gewisse Defizite im Denken"

sind Voraussetzung um unter der bekannten Prämisse, dass jede Gelegenheit genutzt wird, jemandem die Waffen abzunehmen ( ja, das hätte er bedenken müssen) so ein Schild aufzustellen. Bis dahin aber harmlos-

 

vor 17 Minuten schrieb highlower:

"mögliche Agressionsprobleme"

weiß ich nicht, ich habe nur darauf hingewiesen, dass es ja möglich wäre, dass da sowas in der Pipeline war und ansonsten gar nicht so von der Behörde reagiert worden wäre. 

Ist nur eine Möglichkeit. Erklärt allerdings nicht diese unglaubliche und unwürdige Urteilsbegründung vom OVG

vor 17 Minuten schrieb highlower:

dann bin ich schon der Meinung, dass in seinem solchen Kontext wie der "Schildaufstellung" behördenseits mal genauer nachgeforscht wird, wie der allgemeine geistige Zustand einer solchen Person in Hinsicht eines gesetzestreuen Schußwaffenbesitzes zu bewerten ist.

Da ist ja auch gar nichts gegen zu sagen. Aber ist denn genauer nachgeforscht worden? 

Mich stört in erster Linie die Urteilsbegründung, die den Spielraum einräumt, aus jedem noch so harmlosen Statement, sei es als Schild, als Spruch, als Post in diesem Forum eine "für Außenstehende ernstzunehmende Drohung" zu machen und daraus eine "Verhaltensprognose bzgl. der missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen" herzuleiten.

Denn so ein beklopptes Schild aufzuhängen begründet gar nichts und ist ganz sicher keine ernstzunehmende Bedrohung für einen normal tickenden Menschen, allenfalls eine Dummheit.

 

Und wie gesagt um eine Gefahr für andere darzustellen braucht es kein Schild.

Bearbeitet von sealord37
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vor 1 Stunde schrieb sealord37:

Und wie gesagt um eine Gefahr für andere darzustellen braucht es kein Schild.

Man kann aber sehr gut selbst mit einem Schild öffentlich darauf hinweisen, dass man als Legalwaffenbesitzer mit seinen Schußwaffen eine potentielle Gefahr für andere ist.

 

Was der Betreffende auch höchst erfolgreich hinbekommen hat.

 

Bearbeitet von highlower
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vor 6 Stunden schrieb highlower:

behördenseits mal genauer nachgeforscht wird, wie der allgemeine geistige Zustand einer solchen Person in Hinsicht eines gesetzestreuen Schußwaffenbesitzes zu bewerten ist.

Vielleicht schon, aber das wäre ja gerade keine Unzuverlässigkeit wegen des Schildes an sich.

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vor 13 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Wenn er tatsächlich auf dem Grundstück einen Schießstand betreibt und betreiben darf, dann gibt es da bestimmt üblichere Formulierungen.

Mein erster Treffer bei Google für ein Schild von einem Händler war dieses:

 

961003.jpg

 

Genau das ist der Punkt. Das wäre problemlos gewesen.

 

Das andere, hier diskutierte (und vor Gericht gelandete) Schild wird der durchschnittliche Betrachter als einschlägige, unmissverständliche Drohung verstehen.

Und genau so hat das Gericht das auch gesehen, mit den hiesigen LWB-Anforderungen korreliert, und das Ergebnis ist bekannt.

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Vielleicht schon, aber das wäre ja gerade keine Unzuverlässigkeit wegen des Schildes an sich.

Da Du ja in den USA lebst, hast Du eventuell von gewissen "staatspolitischen Neuorientierungen" einiger deutscher Bürger nicht soviel mitbekommen.

 

Die Eingabe der Stichwörter "reichsbürger waffenrechtliche unzuverlässigkeit" in eine beliebige Suchmaschine könnte diese mögliche Wissenslücke eventuell erfolgreich schließen.

 

Um es mal abzukürzen: Die Spinner von der "Reichsbürgerbewegung" wurden anfangs auch belächelt, bis einige von denen dann mit ihren legal besessenen Schußwaffen auf ihrem Grundstück höchst erfolgreich Polizeibeamte ermordet hatten, die im Zuge einer Überprüfung ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit deren Schußwaffen kontrollieren bzw. sicherstellen wollten. Die Begründung dieser Spinner war, dass die "Firmen-Polizei der BRD-GmbH" auf ihrem "selbstverwalteten ausgerufenem Königreich" keine Zuständigkeit besitzt und nach "ihren Gesetzen" als "feindliche Eindringlinge" gesehen werden.

 

Die (Reichsbürger) hatten im vornherein auch immer öffentlich verkündet, dass sie sich nur den Gesetzen ihrer selbstgegründeten Phantasie-Staatsgebilden verpflichtet fühlen und die "Firmenregeln" der "BRD-GmbH" eher so als unverbindliche Richtlinie, aber weniger als grundlegendes Gesetz gesehen haben. Solche Sachen wie das Waffenrecht mit darin enthaltenen Aspekten wie dem Notwehrrecht eben auch.

 

Und wenn jetzt jemand in der heutigen Zeit (auch unter Berücksichtigung genau dieser Sachverhalte) einfach ein Schild auf seinem Grundstück aufstellt, in dem er öffentlich verkündet, dass auf "Unbefugte" geschossen wird, dann ist die Frage mehr als berechtigt, was genau da bei einem solchen Menschen im Oberstübchen vor sich geht.

 

Und ganz besonders dann, wenn dieser auch noch Zugriff auf legale Schußwaffen besitzt.

Bearbeitet von highlower
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Abgesehen davon das Notwehr und Notstand nicht im WaffG geregelt ist (@highlower) ist natürlich ganz klar die Frage ob der §5 WaffG hierbei diesem Schild Anwendung findet. Darin ist steht:

Zitat

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

Ganz ehrlich? Dieses Schild kann man so auslegen, es sollte aber doch eigentlich jedem klar sein das dieses Schild aufgrund seiner Machart doch übertrieben humoristisch anzusehen ist. Die erste Zeile ist doch durchaus bedrohlich, der Satz mit den Pfeifenden Kugeln würde ich jetzt aber eher auf der übertrieben humoristischen Seite als auf der bedrohlichen Seite sehen. Ein Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnisse würde ich (als nicht Jurist und mit hoffentlich gesundem Menschenverstand) durch dieses Schild allein noch nicht als gerechtfertigt sehen. Ein Grund mal genauer nachzuschauen könnte ich aber trotzdem daraus lesen und wenn dann noch etwas "bedenkliches" mit dazu kommt dann sehe ich die Maßnahmen auch als gerechtfertigt an. Ob es "weitere bedenkliche Punkte" gegeben hat ist uns hier nicht bekannt und damit ist die Diskussion sehr mühsam...

 

PS: Augenscheinlich ist das Betreibsgelände abgelegen, der Besitzer war Besitzer eines Jagdscheins, darf der Jäger dann eigentlich auf seinem Firmengelände Mäuse und Wildschweine jagen falls diese etwas beschädigen würden? Ich kenne das Jagdrecht nicht, ich vermute aber mal das er das dürfte. Da wäre ein Schild in diese Richtung glaub deutlich besser gewesen...

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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

 

Ganz ehrlich? Dieses Schild kann man so auslegen, es sollte aber doch eigentlich jedem klar sein das dieses Schild aufgrund seiner Machart doch übertrieben humoristisch anzusehen ist. Die erste Zeile ist doch durchaus bedrohlich, der Satz mit den Pfeifenden Kugeln würde ich jetzt aber eher auf der übertrieben humoristischen Seite als auf der bedrohlichen Seite sehen.

Als letzter Satz steht auf dem Schild: "Das ist kein Spaß."

 

Bezogen auf die vorhergegangenen Warnungen des Schußwaffengebrauchs gegen Unbefugte.

 

Was ist daran für Dich "übertrieben humoristisch" und nicht ernstzunehmen?

 

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vor 18 Minuten schrieb highlower:

Als letzter Satz steht auf dem Schild: "Das ist kein Spaß."

 

Bezogen auf die vorhergegangenen Warnungen des Schußwaffengebrauchs gegen Unbefugte.

 

Was ist daran für Dich "übertrieben humoristisch" und nicht ernstzunehmen?

 

Würdest Du bei so einem Schild wie im Anhang wirklich erwarten das Dein Fahrzeug in Einzelteilen im polnischen Ebay auftauchen? Und würdest Du nur wegen dem Schild eine Anzeige erstatten und dann auch noch erwarten das derjenige vor Gericht wegen versuchter Hehlerei verknackt wird? Ich glaube eher nicht...

Wenn jemand ein Schild aufstellt oder ein T-Shirt trägt mit dem Text von der Tasse (ich habe es jetzt auf die schnelle nur als Tasse gefunden) oder wenn ein Inkasso Unternehmer diese Tasse auf seinem Schreibtisch stehen hat, würdest Du dann auch die Polizei rufen und demjenigen Unterstellen das er Leute zerstückelt und im Wald vergräbt die Ihre Rechnungen nicht begleichen? Ich glaube eher nicht...

Und wo ist dann der Unterschied zu dem Schild? Derjenige der dieses Schild im Anhang aufhängt hat sicherlich auch einen Werkzeugkasten, derjenige mit der Tasse hat sicherlich auch eine Schaufel in der Garage (und wenn nicht kann er die sicherlich problemlos kurzfristig im Baumarkt beschaffen) und ist damit Besitzer von dem benötigten "Tatwerkzeug". Jeweils anderes Thema aber im Grunde als "Fun-Artikel" einzustufen...

 

Anders sieht es natürlich aus wenn der Innenhof wirklich voll stehen würde mit halb zerlegten Nobel Karossen, wenn vor dem Haus ständig ein Abschleppfahrzeug mit polnischem Kennzeichen stehen würde und/oder wenn tatsächlich auf dem Parkplatz ständig Fahrzeuge wegkommen! Darum ja auch mein Zusatz das dieses Schild alleine in meinen Augen dies nicht rechtfertigen würde, es würde aber ggf. rechtfertigen etwas nachzuforschen und wenn dann bei dem Besitzer und seiner Frau "Auffälligkeiten" bestehen dann kann die "Entwaffnung" natürlich gerechtfertigt sein, in diesem Fall aber nicht aufgrund des Schildes sondern der anderen rechtfertigenden Tatsachen (oder eine Kombination aus allem). Und wir wissen nicht wie sich der Sachverhalt genau dargelegt hat, wenn der Besitzer ein "Reichsbürger", ein "führender Querdenker", Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder ähnlichem ist dann wird er dies sicherlich nicht noch extra breittreten sondern nur sein Schild als angeblichen Grund angeben da er sonst keinerlei Unterstützung erhalten würde.

Parkplatzschild_Parkverbot_zerlegt_versteigert_ebay_pl.png

41aS6+4xPQL.jpg

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Du hast offenbar keine Ahnung, mit welch übertriebener Härte der Staat gegen Waffenbesitzer vor geht. Drohen mit einer Schusswaffe geht gar nicht, egal wie es gemeint ist. In München hat einer seine Waffenhandelslizenz verloren, weil der in Facebook Kommentaren (in Zusammenhang mit der "Flüchtlingskrise") schrieb: "Bewaffnet Euch".

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34344?hl=true

 

Zitat

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 14.500,00 Euro festgesetzt.

 

Wer es sich leisten kann...

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Klar weiss ich das unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden, das sollte aber nicht sein und das ist meine Kernaussage.

Inhaltlich gibt es zwischen diesen "Fun-Artikeln" eigentlich keinen nennenswerten Unterschied und so sollte es auch gehandhabt werden. Und wenn selbst wir, die wir hier zumindest in der breiten Masse noch einigermaßen klar denken können und keine Waffenphobie haben sollten, bereits schon die bescheuerte Auffassung teilen das ein "Fun-Artikel" alleine ausreichend ist jemanden als "unzuverlässig im Sinne des WaffG" einzustufen, dann sollten wir hier überlegen ob wir nicht konsequenterweise alle freiwillig unsere Waffen abgeben sollten da ich denke das hier jeder schonmal irgendwann eine "spaßig-grenzwertige" Äußerung von sich gegeben hat.

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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Würdest Du bei so einem Schild wie im Anhang wirklich erwarten das Dein Fahrzeug in Einzelteilen im polnischen Ebay auftauchen? Und würdest Du nur wegen dem Schild eine Anzeige erstatten und dann auch noch erwarten das derjenige vor Gericht wegen versuchter Hehlerei verknackt wird?

 

Der Unterschied zwischen der Androhung von Sachbeschädigung und der Androhung von vorsätzlicher schwerer Körperverletzung mit möglicher Todesfolge durch Schußwaffengebrauch ist Dir bekannt?

 

Und auch, wie das juristisch geahndet wird?

 

Bearbeitet von highlower
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vor 36 Minuten schrieb highlower:

 

Der Unterschied zwischen der Androhung von Sachbeschädigung und der Androhung von vorsätzlicher schwerer Körperverletzung mit möglicher Todesfolge durch Schußwaffengebrauch ist Dir bekannt?

 

Und auch, wie das juristisch geahndet wird?

 

Du hast beide Bilder gesehen? "Wir kennen Orte wo Dich keiner findet" ist keine Androhung von Sachbeschädigung und schliesst auch einen Schusswaffengebrauch ebenfalls nicht aus.

Ändert nichts daran das alle 3 Schilder (OK, 2 Schilder und eine Tasse) mit Drohungen sind, 2 davon sind in vermutlich allen Gesellschaftsschichten bekannt und werden als unkritisch angesehen und das soll für das dritte (das ein Einzelfall darstellt) nicht gelten?

 

Abgesehen davon ist auf dem Schild genau genommen weder eine Körperverletzung noch die Tötung angedroht worden. "Die Kugeln pfeifen hören" wird da geschrieben und dies bedeutet nicht das die Kugeln die Person auch treffen (sollen) sondern nur das sie "vorbeifliegen". Mit einem Luftgewehr, wenn mich nicht alles täuscht auch mit den Zimmerstutzen und diversen anderen Waffenkategorien darf man z.B. auf seinem Grundstück Schießen (solange man bestimmte Bedingungen einhält), also könnte das Schild auch so gemeint sein das auf dem Grundstück Diablos oder BB rumfliegen und dann wäre dieses Schild nur ein Warnschild mit "unglücklich gewähltem Text".

 

Nur aus diesem Schild gleich eine entsprechende Handlung zu unterstellen widerspricht der Unschuldsvermutung die hier immer noch gelten sollte. 

Nur mit diesem Schild, ohne weitere belastender Punkte, sehe ich eine Entziehung der Waffenrechtlichen Erlaubnis weiterhin nicht als gerechtfertigt an. Aber ja, es passt in die Waffenfeindliche Stimmung und vermutlich wird man dagegen nicht ankommen (erst recht nicht wenn, wie oben ausgeführt, selbst die "Waffenfreundlichen Stimmen" bereits dieses Urteil fällen)...

Bearbeitet von BlackFly
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Du musst aber schon einräumen, dass man ziemliche argumentative Klimmzüge - s.o. - machen muss, um den Inhalt dieses (eigentlich nicht so "lustigen") Schilds in den humoristischen-ironisch-harmlosen Bereich zu zerren...

 

Nimmt man nun die genannten, im Waffenbereich "anderen Maßstäbe" hinzu, die da angelegt werden - dann hat man das Ergebnis, das man (bzw. der Betreffende) hier hat. 

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Der Thread geht nun über sechs Seiten (und ich habe nicht alle im Detail) gelesen, aber hat noch keiner auf den Fakt abgestellt, dass der legale Besitz von Schusswaffen mit dem Bedürfnis "Sportschießen" a) kaum im Einklang mit der Möglichkeit zur Heimverteidigung steht und b) noch viel weniger dem Zweck der Heimverteidigung dient? Allein aus diesem Grund ist dieses Schild schon grenzdebil.

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vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

dass der legale Besitz von Schusswaffen mit dem Bedürfnis "Sportschießen" a) kaum im Einklang mit der Möglichkeit zur Heimverteidigung steht und b) noch viel weniger dem Zweck der Heimverteidigung dient?

Nicht vordergündig. Genau wie ein Baseballschläger zum schlagen von Baseball `s ist und nicht zur Abwehr von Einbrechern. Und Trotzdem erlaubt das Gesetz beides zur " berechtigten  Notwehr " einzusetzen . Nicht Explizit Waffen oder Baseballschläger, aber halt " alle zur Verfügung stehenden Mittel ". Kann auch der Gehstock von Opa sein , oder die eigene Faust. In einer Notwehrsituation ist vieles " Erlaubt " . 

 

Ich hatte noch 2 oder 3 Sätze mehr da stehen...............hab ich aber wieder gelöscht..................besser ist das manchmal

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vor 10 Stunden schrieb karlyman:

Genau das ist der Punkt. Das wäre problemlos gewesen.

Ach ja? Warum sollte das kein Problem sein? Wenn wir den kruden Schwachsinn weiter spinnen, dann könnte man ihm damit unterstellen, auf dem eigenen Grund unerlaubter Weise - sofern es sich nicht um einen entsprechenden von der Behörde zugelassenen Stand handelt - mit seinen Jagdwaffen -> 7,5J zu schießen -> Unzuverläsigkeit nach Waffg - Widerruf der Erlaubnisse.

Bearbeitet von Andrè1
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Lies' nochmal nach. Das Bezugs-Posting von @Proud NRA Member zu meiner Äußerung lautete: "Wenn er tatsächlich auf dem Grundstück einen Schießstand betreibt..."

 

Wenn das der Fall ist, wäre das gezeigte Schießstand-Schild ("Achtung-Schießstand-Lebensgefahr-Betreten verboten") in der Tat unproblematisch.

 

Dieses Schild ist an Ständen recht üblich. Es dient von der Intention her der Warnung, der Gefahrenabwehr für Dritte - nicht der Bedrohung.     

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