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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?


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Geschrieben
1 minute ago, Steinpilz said:

Denn wenn das Gesundheitsamt nur "Ist in psychologischen Behandlung" weitergeben kann, ist ja jeder, egal wegen was er dort ist, unter Verdacht.

Was dem Gesundheitsamt normalerweise einen Scheißdreck angeht...

 

bj68

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Geschrieben (bearbeitet)

Im Prinzip müsste wirklich erst mal geklärt werden, welche Informationen eine Gesundheitsbehörde im Fall einer psychologischen Behandlung hat und entsprechend weitergeben könnte, bevor man über einen Nutzen oder eben eine pauschale Verdächtigung reden kann.

 

Denn wenn diese Behörde gar keine detallierten Informationen hat, kann sie auch nichts hilfreiches weitergeben.

Es sei denn sie gibt nur die Info über psychologische Behandlung weiter und jeder Betroffene wird mit einem Rundumschlag zu einem Psychotest verpflichtet.

 

Oder die zweite Möglichkeit, jeder registrierte Waffenbesitzer wird per Gesetz dazu gezwungen die ärztliche Schweigepflicht für alle psychologischen Behandlungen aufzugeben.

 

Also sobald die persönlichen Daten irgendwo in einer Psychopraxis auftauchen, erscheint automatisch ein rotes W und es muss sofort Meldung gemacht werden.

 

Bei der Unverletzlichkeit der Wohnung hat das ja auch schon mal anstandslos funktioniert.

Bearbeitet von Steinpilz
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Pikolomini:

Mir war nur wichtig, darzustellen, daß eine MPU - wenn sie richtig durchgeführt wird - , keine Prüfung ist, auf die man sich vorbereiten kann.

Sie wird wohl als solche von interessierten Institutionene verkauft. Man kann dannn viel Geld da mit verdienen. Seriös ist das aber sicherlich nicht.

 

Ich hab zwar keine einschlägige Erfahrung, aber das glaub' ich gerne.

 

vor 1 Stunde schrieb Steinpilz:

 

 man erreicht wieder genau das Gegenteil von dem was man eigentlich will.

vor 13 Minuten schrieb Pikolomini:

Genau so ist es nicht. Wenn man nach einer Auffälligkeit zu einer MPU geschickt wird, und wenn man seine Befürchtungen dort äußert, wird ein fähiger Gutachter das in seinem Urteil entsprechend wichten.

 

 

War denn da MPU überhaupt gemeint?

 

Ich hatte das vorhin in ganz anderem Lichte verstanden, nachdem ja gerade dieser Tage in den Nachrichten zu lesen ist, daß wohl auch wegen Corona psychische Erkrankungen wie Burnout, Depression usw. ansteigen. Möglicherweise denkt sich nun ein potentieller Patient, daß schon mit bloßer Inanspruchnahme psychologischer Hilfe aus eigener Initiative, beispielsweise wegen Depression, gleichzeitig der Verdacht entstehen könnte, er sei waffenrechtlich ungeeignet, und deshalb "sicherheitshalber" davon absieht. So etwas könnte ich mir durchaus vorstellen. Das wäre tatsächlich ein unerwünschter Effekt.

 

Ich habe mir ähnliches neulich erst gedacht, wenn auch in anderem Zusammenhang, als ich via Krankenversicherung einen Gutschein der Bundesregierung zum verbilligten Kauf von Gesichtsmasken erhalten habe, offenbar weil ich vor einigen Jahren einmalig einen Lungenfacharzt aufgesucht hatte.

So schnell ist man auf irgendeiner Liste, die nach ein paar Jahren heraus- und für andere Zwecke herangezogen wird. In diesem Fall war es gut gemeint, aber man sieht daran auch, daß etwaige Befürchtungen nicht ganz von der Hand zu weisen sind, insbesondere natürlich in mißtrauischen Staaten.

 

Ob solche eventuell vermiedenen Behandlungen durch einen erhofften Sicherheitsgewinn der Neuregelung aufgewogen werden könnten, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber ich habe meine Zweifel.

 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Steinpilz:

Wer sich wegen einer Überlastung, Burnout, Angststörung, Depression, etc. an einen Psychotherapeuten wendet, will sich ja helfen lassen und das ist doch gut.

Aber wenn er dadurch in irgendeinen Verdacht gerät, macht er das vielleicht nicht.

Guter Punkt. D.h. ein Waffenprivilegbesitzer wird dann beispielsweise lieber Mobbing im Job ertragen, bis das Fass überläuft, statt rechtzeitig Hilfe zu suchen, weil er nämlich sonst sofort sein Privileg los ist.

 

Ich finde diese Regeln sollten dann in verschärfter Form für alle entsprechenden politische Amtsinhaber und Behördenmitarbeiter gelten, denn die kontrollieren deutlich problematischere Waffen (Kriegswaffen, Massenvernichtungswaffen), da sie ja von den Limitierungen des WaffG freigestellt sind.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb lrn:

Möglicherweise denkt sich nun ein potentieller Patient, daß schon mit bloßer Inanspruchnahme psychologischer Hilfe aus eigener Initiative, beispielsweise wegen Depression, gleichzeitig der Verdacht entstehen könnte, er sei waffenrechtlich ungeeignet, und deshalb "sicherheitshalber" davon absieht. So etwas könnte ich mir durchaus vorstellen. Das wäre tatsächlich ein unerwünschter Effekt.

Solche " Burn Outs " oder auch " Depressive Phasen " werden den Gesundheitsämtern nicht gemeldet. Es gibt meldepflichtige Erkrankungen, TBC zb, aber nicht die vorgenannten.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

Deswegen wäre es interessant, welche Dinge den Gesundheitsämtern nun gemeldet werden.

 

Sollte es tatsächlich so sein, daß nur sehr schwerwiegende Dinge wie Zwangseinweisung, Suizidversuch, etc. gemeldet werden UND auch nur diese Dinge weitergegeben werden müssen, dürfte das 99% der Legalwaffenbesitzer nicht jucken.

 

Somit wäre es wieder viel Wind um nichts, aber das wissen wir halt erst nach Klärung dieses Umstandes.

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb lrn:

Ich hatte das vorhin in ganz anderem Lichte verstanden,

Eigendlich ist es einfach. Es soll ausgeschlossen werden, daß ein Waffenbesitzer gefährdet. Er muß körperlich und psychisch geeignet sein.

D.H. schon jetzt kann man Epileptiker, Diabetiker, usw. die nicht eingestellt sind vom Waffenbesitz ausschließen, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß diese Menschen - wenn auch vorübergehend - die Kontrolle über eine Waffe verlieren. Sie sind dann körperlich nicht geeignet. Danach wird schon jetzt bei einer Genehmigungsbefürwortung gefragt. Für die psychische Eignung gilt das Gleiche. Längst nicht jede psychische Auffälligkeit, führt zum Ausschluß vom Waffenbesitz. Die Gesundheitsämter und die Genehmigungsbehörden können da nicht willkürlich handeln.

Alkoholmißbrauch-Drogenmißbrauch, aggressives Verhalten, auch mehrfaches Mißachten allgemeiner Regeln, ( z.B. Verkehrsverstöße ) wenn sie als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, soweit es den Behörden bekannt ist - auch dem Gesundheitamt - sind sicherlich Versagungsgründe.

Vorstrafen allemal. Eine Person, die wegen eines Steuervergehens vorbestraft ist, verliert ihren Jagdschein, ihre WBK.

Eigendlich ist es ganz einfach. Wer sich im täglichen Leben nicht an wesentliche Regeln des Zusammenlebens hält, bei dem gehen die Behörden davon - nicht zu Unrecht -aus, daß er das im Umgang mit Waffen, auch nicht tut.

Zu Recht, denn warum sollte er sich dort an Regeln halten. Wenn ein Waffenbesitzer nun in solch eine Lage gekommen ist, kann er diese Behördenvermutung durch ein MPU Gutachten widerlegen lassen.

Da genau liegt aber das Problem. Der MPU Gutachter wird nur sehr schwer dieser Behördenvermutung widersprechen, denn dann nimmt der Gutachter das letztlich auf seine Kappe.

Born out, Traumafolgen usw. sind kein Waffenbesitz Versagungsgrund.

Einfach den gesunden Menschenverstand einschalten, mehr nicht.

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Geschrieben

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldepflichtige_Krankheiten/Meldepflichtige_Krankheiten_node.html

 

Kenne eine Ärztin im Gesundheitsamt. Entspannter Job.

Für Deine Psyche interessieren die sich recht wenig, es sei denn Du gehst "unten ohne" durch die Stadt und Du tust mit Deinem Ding so als ob Du auf Leute schießt.

 

Das lässt einen dann aber wirklich an Deiner Eignung zweifeln. Vor allem wenn Dein Ding noch gefährlicher ist als Deine Feuerwaffen... :vampire::bud:

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Geschrieben
Am 14.5.2021 um 22:42 schrieb chr:

 

 

Ich habe so dermaßen keine Fragen mehr. Ich brauche unbedingt die schwarze WBK, nur ich habe bisher noch kein Antragsformular gefunden 🙄

Wende dich vertrauensvoll an deinen Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin, die erläutert dir das Verfahren... 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Steinpilz:

Deswegen wäre es interessant, welche Dinge den Gesundheitsämtern nun gemeldet werden.

 

Sollte es tatsächlich so sein, daß nur sehr schwerwiegende Dinge wie Zwangseinweisung, Suizidversuch, etc. gemeldet werden UND auch nur diese Dinge weitergegeben werden müssen, dürfte das 99% der Legalwaffenbesitzer nicht jucken.

 

Somit wäre es wieder viel Wind um nichts, aber das wissen wir halt erst nach Klärung dieses Umstandes.

Ihr alle erkennt wieder nicht die Salami.

Ist das Instrument Abfrage erst installiert, dreht man einfach im Anschluss an den Schräubchen und macht Stück für Stück immer mehr zu ans GA  meldepflichtigen Vorgängen.

Lässt sich dann ja leicht damit begründen, dass nur so die unheimlich wichtige Wirksamkeit dieser Änderung erreicht werden kann.

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Der zuständige Ausschuss vom BR fordert noch einige Änderungen, manche haben es in sich.

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=303-1-21

 

MPU bei Erstantrag und Verlängerung einer Erlaubnis

bei der Verfassungsfeindlichkeit soll es reichen das : "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie [...] Ansichten innegehabt haben" und statt der Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen, reicht es sich im Umfeld dieser zu bewegen.

Und das persönliche Erscheinen soll angeordnet werden können, damit "die Waffenbehörden evidente Mängel der Zuverlässigkeit, wie etwa aggressives Auftreten, extremistisches, demokratie- und fremdenfeindliches Verhalten, und der persönlichen Eignung, wie merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel, psychische Auffälligkeiten oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen können."

 

wird am 28.5. drüber abgestimmt

Bearbeitet von schmitz75
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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Homi:

Ihr alle erkennt wieder nicht die Salami.

Ist das Instrument Abfrage erst installiert, dreht man einfach im Anschluss an den Schräubchen und macht Stück für Stück immer mehr zu ans GA  meldepflichtigen Vorgängen.

Das kannst du hier schreiben bis du schwarz wirst.

Die meisten hier werden das nie verstehen, das ist so als wenn du dennen vor 2 Jahren geschrieben hättest das sie demnächst um 22 Uhr zuhause sein müssen und nachts nicht mehr mit ihrem Ehepartner wegfahren dürfen.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Pikolomini:

Einfach den gesunden Menschenverstand einschalten, mehr nicht.

 

Da dreht das Nazometer aber gleich in den roten Bereich rein. Hasssprech, allerübelster Sorte, das!

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb schmitz75:

wie merkliche Probleme der Motorik

Muss wirklich daran liegen, dass ich schon lange in Amerika wohne, aber diese Idee würde bei mir ausnahmsweise sowohl Rechte als auch Linke ankotzen. Bei uns wäre da die Frage, wie man z.B. eine Sportdisziplin soweit anpassen kann, dass jemand mit einer gegebenen Behinderung trotzdem seinen Spaß haben kann.

 

Bei den Schulen nennen sie es in Deutschland "Inklusion" wenn man jemanden ins Gymnasium steckt, dem schlicht die Intelligenz dafür fehlt, und dann alle Betroffenen, den Schüler, die Mitschüler, die Lehrer, mit der Sinnlosigkeit der Situation alleine lässt. (Gegen den Grundgedanken habe ich selbstverständlich keine Einwände, sagen wir, dass man einem lippenlesenden Tauben die Teilnahme ermöglicht und dafür halt geeignete Anpassungen anbietet.) Gleichzeitig soll die Idee der Inklusion offenbar derartig ausgelebt werden, irgendwie Behinderte vom Schießsport auszuschließen, auch wenn sie es nach ihrer eigenen Beurteilung und auch der ihres Vereins oder gastgebender Vereine von Wettbewerben sicher können, gegebenenfalls halt mit gewissen Anpassungen. Die Anzahl der Unfälle, weil man einem Körperbehinderten nicht den Schießsport verboten hat, dürfte annähernd oder exakt Null sein.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb schmitz75:

wie merkliche Probleme der Motorik,

Wenn das so durchgeht, ist das ein Skandal. Ein Mensch mit Problemen der Motorik sollte selbstredend an dem Sport teilnehmen können. Hier bin ich der gleichen Meinung, die auch "  Proud NRA Member " hat.

In der BRD wird allerdings niemand per se mit mangelnder Intelligenz als Inklusion in das Gymnasium gesteckt, - das ist ein Gerücht -  denn das ist keine Inklusion, sondern Versagen der Schulbehörde.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Pikolomini:

Eigendlich ist es einfach. Es soll ausgeschlossen werden, daß ein Waffenbesitzer gefährdet. Er muß körperlich und psychisch geeignet sein.

D.H. schon jetzt kann man Epileptiker, Diabetiker, usw. die nicht eingestellt sind vom Waffenbesitz ausschließen, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß diese Menschen - wenn auch vorübergehend - die Kontrolle über eine Waffe verlieren. Sie sind dann körperlich nicht geeignet. Danach wird schon jetzt bei einer Genehmigungsbefürwortung gefragt. Für die psychische Eignung gilt das Gleiche. Längst nicht jede psychische Auffälligkeit, führt zum Ausschluß vom Waffenbesitz. Die Gesundheitsämter und die Genehmigungsbehörden können da nicht willkürlich handeln.

 

Für die Versagung nach § 6 WaffG genügen aber "Tatsachen für die Annahme", dass eine Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die WHO klassifiziert 500 psychische Störungen. Gelten die dann alle als Ausschlussgrund?

 

Es ist eine ungeheuerliche Stigmatisierung!

 

Seit 2020 kann die Behörde das persönliche Erscheinen anordnen um sich ein Bild des Antragstellers zu machen.

Die Behörde fungiert somit als Gesundheitspolizei, als Hilfssheriff. Selbstverständlich sind willkürliche Entscheidungen möglich.

 

Was ist mit einer Magersüchtigen? Die "Selbstgefährdung" ist augenscheinlich nachgewiesen.

 

vor 20 Stunden schrieb Pikolomini:

Eigendlich ist es ganz einfach. Wer sich im täglichen Leben nicht an wesentliche Regeln des Zusammenlebens hält, bei dem gehen die Behörden davon - nicht zu Unrecht -aus, daß er das im Umgang mit Waffen, auch nicht tut.

Zu Recht, denn warum sollte er sich dort an Regeln halten.

Erkläre das mal dem "Fall" in Bayern, der ohne Behindertenausweis auf dem Behindertenparkplatz einer Videothek parkte.

Die Behörden gingen davon aus, dass so jemand für Waffenbesitz nicht geeignet ist - wer sich nicht an solche einfache Regeln halten mag, der wird sich doch bei Waffen auch nicht an Regeln halten...?

 

Wenn du in München nach der Disco frühmorgens deine S-Bahn verpasst und angetrunken auf einer Parkbank schlafend angetroffen wirst, wird ein waffenrechtliches Unzuverlässigkeitsverfahren eingeleitet (O-Ton Behördenleiter im TV).

 

Wo bitte ist hier der Bezug zu einem drohenden Kapitalverbrechen mit Schusswaffen? Wo ist die Gefahr für die Öffentliche Sicherheit!?

 

vor 20 Stunden schrieb Pikolomini:

Born out, Traumafolgen usw. sind kein Waffenbesitz Versagungsgrund.

Ein bisschen "Lebensmüdigkeit" und Selbstzweifel genügen vollkommen als Versagungsgrund.

Es kann bereits ein Sorgerechtsstreit ausreichen, Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen.

 

vor 20 Stunden schrieb Pikolomini:

Einfach den gesunden Menschenverstand einschalten, mehr nicht.

Darum geht es leider schon lange nicht mehr.

 

 

 

  • Wichtig 1
Geschrieben

Bald gehen wir durch alle Instanzen fehlt nur noch Finanzamt ob man ja brav seine Steuererklärung abgegeben hat und auch keine 

Schulden bei denen hat, Straßenverkehrsamt wird teilweise auch schon abgefragt, Zoll ob man da keine KFZ-Steuer Schulden hat,

Bauamt ob man da mal Ärger mit denen gehabt hat, Ämter ob man seine Grundsteuer pünktlich gezahlt hat für sein Haus, die

Schufa gibt es ja auch noch, unsere Hausbank, Nachbarn, andere Vereine in denen man noch ist, Kneipen usw. usw.

Bald muss jeder Buchführen was man den lieben langen Tag so macht, am besten noch eine GO/Pro Kamera sich besorgen, da

kann man denn alles mit filmen und aufnehmen und es für 2 Jahre am besten noch speichern für die Schei..... Behörden und Politiker !

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Katechont:

"Tatsachen für die Annahme"

Wie Du schon schreibst, genügen " Tatsachen für die Annahme " die Betonung liegt auf Tatsachen.

 

vor 58 Minuten schrieb Katechont:

der ohne Behindertenausweis auf dem Behindertenparkplatz einer Videothek parkte.

Würde ich ebenso Handhaben. Wer nicht einmal akzeptiert, daß Behinderte diese Plätze benutzen sollen, damit sie Ihr Leben etwas leichter führen können, dem würde ich auch das Verständnis absprechen, mit Waffen bedacht umzugehen.

 

vor einer Stunde schrieb Katechont:

Es kann bereits ein Sorgerechtsstreit ausreichen, Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen.

Das ist eine Vermutung von Dir. Ein ordentlich und fair geführter Sorgerechtsstreit dürfte keinen Gund darstellen, eine Verfügungserlaubnis über Waffen zu entziehen.

Ich denke, Du solltest Dich eher an die Intention der Vorschriften halten. Was die meines Erachtens bezwecken sollen, habe ich versucht darzulegen.

Diese Intention der Vorschriften kann ich nachvollziehen und halte sie für richtig.

vor einer Stunde schrieb Katechont:

angetrunken auf einer Parkbank schlafend angetroffen wirst, wird ein waffenrechtliches Unzuverlässigkeitsverfahren eingeleitet (O-Ton Behördenleiter im TV).

Auch das kann ich nachvollziehen und halte die Entscheidung für richtig. In dem eigeleiteten Verfahren wird die Behörde prüfen, ob die Gefahr besteht, das dieses Verhalten auch bei Zugang zu Waffen

auftritt.

Alkohol ist ein Suchtstoff! Wer sich dieser Sucht so hingibt, daß er angetrunken auf einer Bank aufgefunden wird, bekäme von mir auch die Verfügungserlaubnis entzogen.

Es ist mir dabei ziemlich egal, ob Alkoholgenuß in der Gesellschaft toleriert wird oder nicht. Für mich ist Alkohol einer der übelsten Suchtstoffe überhaupt.

Wer Alkohol in solchen Mengen trinkt, daß Ihm die Wirkung anzusehen ist, ist für mich abhängig, oder läuft Gefahr abhängig zu werden. Er ist für mich dadurch als Waffenbesitzer ungeeignet.

 

Wer Waffen handhabt, muß sich darüber im Klaren sein, daß er besonderen Ansprüchen genügen muß. Das verlangt die Gesellschaft, ob uns das gefällt oder nicht.

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb daimler01:

Bald gehen wir durch alle Instanzen fehlt nur noch Finanzamt ob man ja brav seine Steuererklärung abgegeben hat und auch keine 

Schulden bei denen hat,

AOK statt Finanzamt ginge auch? Ich hatte vor Ewigkeiten schon einen Neuen an einen Verein vermittelt. Der hatte halt als kleiner Selbständiger ein (1) mal kein Geld für die AOK bzw. nicht pünktlich genug. Ansonsten war der sehr erfolgreich, gut situiert und durchaus ein großer Steuern- und Abgabenzahler vor dem Herrn. Auf DIE idee ist niemand gekommen. Erst als Sachkunde, Zeit abgedient usw. durch war hat ihm das Ordnungsamt schlicht deswegen den Effenberg gezeigt. Da habe ich mich gleich wieder viel sicherer gefühlt in meinem Vaterland.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben (bearbeitet)

Das "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" soll doch ersetzt werden durch "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen", wenn es nach dem BR Auschuss geht.

 

Zitat

Dabei dürfen Personen mit extremistischer Gesinnung nicht erst dann einer waffenrechtlichen Überprüfung unterzogen werden, wenn sie ihre Gesinnung umsetzen, sondern schon wegen dieser Gesinnung selbst. Das gilt in besonderem Maße für den Bereich des Rechtsextremismus. Menschenverachtung, ein hohes Aggressionspotential und die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates und seiner Repräsentanten sind definitorische Merkmale des Rechtsextremismus

 

wohlgemerkt muss man nicht selber diese Voraussetzungen haben, es reicht wenn man sich im Umfeld von solchen Leuten betätig.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schemelschelm:

Du wärst hervorragend bei den Grünen aufgehoben.

Ist er da nicht dabei? Er hat doch hier schon von seiner tollen Brieffreundschaft mit einer tollen grünen Abgeordneten erzählt. Die auch bzgl. wAffenrecht ganz toll sei. Ich hoffe auch noch auf Einzelheiten, der Wahrheitsgehalt ist mir bei gut vorgetragenen Details vollkommen 🍌

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb schmitz75:

Dabei dürfen Personen mit extremistischer Gesinnung nicht erst dann einer waffenrechtlichen Überprüfung unterzogen werden, wenn sie ihre Gesinnung umsetzen, sondern schon wegen dieser Gesinnung selbst.

Das man sich über diesen Satz aufregt verstehe ich nicht. Ich halte die Aussage für richtig ! Warum :

Wenn eine extremistische Gesinnung in die Tat umgesetzt wurde, ist es offensichtlich zu spät, also versuche ich solches zu Verhindern.

Nächste Frage: Wie kann ich dieser Gefahr sicher begegnen? Antwort: Indem ich vorher eingreife und eine waffenrechtliche Überprüfung anordne.

Was ist daran falsch ?

Die Frage ist: Wie kann man erkennen, ob eine Person eine extremistische Gesinnung besitzt. Wenn das zweifelsfrei festgestellt wurde, sind die daraus sich ergebenden Folgen für mich nachvollziehbar.

 

Eine andere Möglichkeit ist: Wenn ich hier im Forum schreibe, stelle ich meinen Verstand vollständig hier am Schreibtisch ab und bejubele die hier vorherrschende Meinung.

Ich weiß ! Ich benutze hier sowieso nur einen Teil.

Kommt immer gut !

Bringt aber keine Satisfaktion.

Bearbeitet von Pikolomini
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