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Geschrieben

Dass der Herr Söder ein Politiker mit reinem Machtinstinkt ist, der dem alles andere (inklusive der Fakten...) unterordnet, habe ich ja mehrfach betont.

Dass uns die CSU, zumindest in Gestalt der heutigen Führung, leider verarxxxt hat... auch.

Geschrieben
Am 27.11.2020 um 07:18 schrieb erstezw:

Haben sie doch schon. Seit 2005 sind so viele grüne Politikziele verwirklicht worden wie nie zuvor und wie nie vorstellbar. Bis hin zur offiziellen Förderung der Antifa. 

 

 

Stimmt. Die Grünen machen ihre Politik aus der Opposition heraus , wie es noch nie eine Oppositionspartei schaffte. Die Grünen werden medial schon seit Jahren zu einer Regierungsbeteiligung gedrungen. Und wenn man die mehrheitliche grünen Journale hinter sich  hat weis man auch das man seine Forderungen auch ohne Regierungsbeteiligung durchbringt. Und das man irgendwann wieder an die Fleischtöpfe kommt. Ob man in der realen Politik nach 4 Jahren dann noch gut dasteht ist egal, man hat viele seiner Ziele erreicht. Und uns würde es auch nichts mehr nutzen. 4 Jahre sind unser Tod. Da nützt die Entzauberung der grünen nichts mehr.  

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Geschrieben

Trotzdem muß und sollte man sich nicht verkriechen vor der Grüntruppe. Wenn sie alles einziehen wollen, was gibt es dann noch für die LWB zu verlieren? Dann sollte jeder klagen, bis der sprichwörtliche Arzt kommt! Gleiches gilt für Heizung, Auto und was sonst noch von denen als „nette“ Idee kommt.

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Geschrieben
Am 8.9.2020 um 18:43 schrieb Proud NRA Member:

... Hätte man eine solche Koalition des Minimalkonsenses, dass eine rein auf Gewalt gestützte Terrorherrschaft unerwünscht ist, auch 1933 oder spätestens 1934 gehabt, zusammen mit einer gewissen Gewaltbereitschaft in der Verteidigung minimaler gemeinsamer Vorstellungen, dann wäre Deutschland und der Welt viel erspart geblieben.

Diesen Konsens gab es meines Erachtens. Was musste anfangs Hitler Kreide fressen und versprach Freiheit der Presse, Unabhängigkeit der Gerichte, etc., nutzte dann allerdings geschickt aktuelle Ereignisse, um die Gesetzgebung bzw. deren Auslegung Stück für Stück in die gewünschte Richtung zu lenken. Den Gegnern und Kritikern fiel es immer schwerer, die Gefahren aufzuzeigen und die Bedenken zu begründen, denn die Erfolge gaben dem Regime ja scheinbar recht. Und dennoch war selbst die Wehrmacht noch 1939 bereit, Adolf Hitler festzunehmen, wenn Großbritannien und Frankreich die entsprechende Reaktion auf die Besetzung der Rest-Tschechei gezeigt hätte.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb goodoldrebel:

Was musste anfangs Hitler Kreide fressen und versprach Freiheit der Presse, Unabhängigkeit der Gerichte, etc.

So richtig nicht. Klar, er hat sich ab und zu, wenn er bei Hindenburg vorsprechen sollte, mal die Mühe gemacht, einen halbwegs ordentlichen Anzug anzuziehen, aber das war's dann auch. Spätestens nach das Ausmordung seiner eigenen Freunde 1934 waren an der Natur seiner Herrschaft eigentlich keine Zweifel. (Hunderte Morde beweisen logischerweise nicht, dass jemand Millionen Morde begehen wird, sind aber allemal ein Grund, dass er weg muss.)

Geschrieben

@Proud NRA Member

 

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, hat er in seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz am 24. März 1933 eben jene von mir angesprochene Punkte ausdrücklich garantiert und damit seine Rechtsstaatlichkeit vorgeheuchelt. Und nach meinem Verständnis hat die Beseitigung der "Putschisten" 1934 eventuell eher zu Beruhigung anstatt zu Besorgnis geführt. Schließlich waren das doch die, welche jetzt die nationalsozialistische Revolution endgültig durchziehen wollten.

Noch war ja Hindenburg im Amt, der -unangreifbar für Hitler- noch für Rechtsstaatlichkeit stand. Sein Tod erst ebnete dem -jetzt von interner Konkurrenz befreitem- Hitler endültig den Weg zum "Führer".

  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...
Geschrieben

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-waffengesetz-824822?fbclid=IwAR3KpeZonUjS52emivOq5VV-WXhmuAEX3YC7Msk5KKbFnv3Vw8xILVqiASA

 

Lief vorhin Live im Bundestags-TV...

Zitat

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse im Rahmen des Waffengesetzes (19/17520) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/27022) vor.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Domenicus:

jetzt versuchen sie‘s über die Beklopptenschiene.

Naja, es wäre auch schon im unserem Interesse gewesen, wenn man dem psychisch Kranken vom Hanau die Waffen entzogen hätte.

Ob sich damit die Morde hätten verhindern lassen sei dahingestellt. Mörder finden immer einen Weg.

 

Spannender finde ich die Aussage in dem Antrag...

Quelle : https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917520.pdf

Zitat

 Der Bundesinnenminister sagte nach dem Terroranschlag in Hanau, er sei sich einig mit der Bundesjustizminis-terin, dass notwendige Änderungen des Waffenrechts „auf den Weg“ gebracht werden sollen (Bild, 21.02.2020).

 

Der Antrag von der FDP liest sich vernünftig.

 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/271/1927183.pdf

Geschrieben
Am 20.7.2020 um 22:15 schrieb erstezw:

Ein Kompromiss ist ein Ergebnis,  dass niemanden zufrieden stellt.

Daher werden die Antis auch nach dem nächsten "Kompromiss" keine Ruhe geben.

Der Kompromiss ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Ohne gehts nicht. Wer aber nach dem Kompromiss immer wieder nachbohrt, wie in diesem Fall die Grünen, hat kein Interesse an einem demokratischen Prozess. Der will nur seinen Willen durchsetzen, eben Diktatur.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Shadow:

Naja, es wäre auch schon im unserem Interesse gewesen, wenn man dem psychisch Kranken vom Hanau die Waffen entzogen hätte.

Dass der Typ nicht alle Latten am Zaun hatte war ja bis in oberste Bundesbehörden bekannt. Viel lauter kann man ja kaum auf sich aufmerksam machen. Da hätte halt mal einer eine Melderegisterabfrage machen müssen und sich dann mit der Waffenbehörde in Verbindung setzten. Die hätten alle Möglichkeiten gehabt. 

 

Zitat

§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1. ...

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c)  Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

Bei jemandem, der Anzeige erstattet weil ihm Stimmen Befehle erteilen... Gut, Bei Gründen, die sich Hanf und Kinderliebe ernähren mag ja alles mögliche normal sein. Ich sehe aber hier klares Behördenversagen. Ein Vollzugs- kein Regelungsdefizit. Hätte jemand Reichsbürger geplärrt hätten sie im unmittelbar die Tür reingesprengt, den Hund erschossen und die Eltern vermöbelt. Und natürlich die Waffen abgenommen. Aber Schizophrene sind ja harmlos, manche lässt man sogar als Politik- Experten ins Fernsehen...

 

Insofern bedarf es erst mal keiner Gesetzesänderung sondern nur einer Umsetzung des bisher beschlossenen. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Ich sehe aber hier klares Behördenversagen. Ein Vollzugs- kein Regelungsdefizit. Hätte jemand Reichsbürger geplärrt hätten sie im unmittelbar die Tür reingesprengt, den Hund erschossen und die Eltern vermöbelt. Und natürlich die Waffen abgenommen. .....

 

Insofern bedarf es erst mal keiner Gesetzesänderung sondern nur einer Umsetzung des bisher beschlossenen. 

 

Ich bin da voll bei Dir.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb erstezw:

Bei jemandem, der Anzeige erstattet weil ihm Stimmen Befehle erteilen..

Wenn's nur das wäre--Stimmen gehört und Visionen gehabt haben auch, laut eigener Darstellung, die Jünger Jesu, nachdem es ja auf Ostern zugeht.

 

Der Typ hat aber laut Wikipedia auch Anzeigen gestellt, er werde "durch Steckdosen abgehört", von einem unbekannten ausländischen Geheimdienst verfolgt. Viel eindeutiger kann man eine Selbstbeschreibung von Schizophrenie mit schwer paranoiden Zügen doch gar nicht verfassen. Hätte er selber "Schizophrenie" in seine Anzeigen geschrieben wäre das ja wegen Einsichtsfähigkeit gerade ein gutes Zeichen gewesen, also wird man nicht verlangen können, dass die Kranken gleich noch die Diagnose aufschreiben. 

 

Sein Verkehr mit den Behörden war doch offenbar so nahe an einem Hilferuf dran, wie es einem Menschen mit derartigem Störungsbild überhaupt nur möglich ist, und trotzdem ist nichts passiert außer einer Zwangsvorführung im Krankenhaus, die dann aber auch nicht weiterverfolgt wurde und als solche vermutlich eher verschlimmernd wirken dürfte (sie ist ja eine wirkliche Verfolgung, wenn auch aus nachvollziehbarem Grund).

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Viel eindeutiger kann man eine Selbstbeschreibung von Schizophrenie mit schwer paranoiden Zügen doch gar nicht verfassen.

Ja, das ist schon fast so schlimm wie Angst vor salz und Fleisch im Essen und beständiger, öffentlich gepredigter Panik vor der nächsten Corona-Welle.

 

Den Hilferuf nimmt aber auch niemand ernst. 

 

Aber wehe der Flaschensammler Hein M. (Rentner) verkündet, rechtmäßiger Erbe Kaiser Wilhelms zu sein. 

Geschrieben
6 hours ago, Shadow said:

Naja, es wäre auch schon im unserem Interesse gewesen, wenn man dem psychisch Kranken vom Hanau die Waffen entzogen hätte.

Absolut, das ist klar.

Aber wie in Erfurt wird jetzt das Verschlafen der Behörden mit einer Bestrafung _aller_ LWB (und eben nicht der Behörden) durch den jährlichen Gang zum Meisendoktor kompensiert.

Das ist es, was mir aufstößt, dass nie die eigentlich Schuldigen angegangen werden.

Geschrieben

Dem Grünen Geiste ist es vorrangig wichtig, anderen  jeglichen Spaß zu verderben.

Natürlich durch Verbote. 

 

Nur an dem Sex mit Minderjährigen haben dann doch einige grüne Geister Spaß gefunden, sodass sie das tatsächlich legalisieren wollten wie in der Presse nachzulesen ist.

 

Abschiessend erinnere ich mich sehr gut an einen Minister der Grünen, der sich mit Dienstwagen (DB 450 SEL, Verbrauch eher 20 als 15 Ltr/100km) und Chauffeur nur allzu gerne

zu Umweltschutz-Demos und Demos gegen das Waldsterben etc. fahren lies. 

 

Ein witziges Volk die Grünen...

 

 

Bleibt fröhlich und gesund!
Siegfried

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Der Typ hat aber laut Wikipedia auch Anzeigen gestellt, er werde "durch Steckdosen abgehört", von einem unbekannten ausländischen Geheimdienst verfolgt. Viel eindeutiger kann man eine Selbstbeschreibung von Schizophrenie mit schwer paranoiden Zügen doch gar nicht verfassen.

Richtig, dabei hätte die Möglichkeit und Notwendigkeit bestanden, ihm vor Tatbegehung den Waffenbesitz zu versagen. Denn der Staatsanwaltschaft in Hanau lagen diese Selbstauskünfte vor. In § 6 WaffG heißt es:

Zitat

§ 6
Persönliche Eignung

(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  1. geschäftsunfähig sind,
  2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
  3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

https://dejure.org/gesetze/WaffG/6.html - Wesentliches von mir fett hervorgehoben.

 

Politik und Medien stürzten sich förmlich auf das Tatmotiv "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit", das nach Tatbegehung durch das Skript offenbar wurde, welches der Täter hinterließ. Ein Indiz dafür war die Präsentation von neun Portraits der Opfer mit Migrationshintergrund zum Jahrestag der Bluttat in den TV-Medien - das seiner ermordeten Mutter zeigte man nicht. 

 

Seit etwa 2013/2014 existiert das von der EU geforderte Nationale Waffenregister, in das das gesamte hinterlegte Datenmaterial über den registrierten Waffenbestand der Ordnungs- und Landratsämter übertragen wurde: Hersteller, Bauart, Kaliber, Waffennummer, Vertriebsweg, Besitzer. Für die Staatsanwaltschaft in Hanau wäre ein Online-Abgleich und damit die vorläufige Versagung des Waffenbesitzes bis zur Klärung des Sachverhalts durch ein Gutachten möglich gewesen, aber das geschah nicht.    

 

Die Bluttat in Hanau zeigt, wie die Grünen solche Vorfälle in ganz spezifischer Weise für weitere Forderungen nach Einschränkungen und Verbote instrumentalisieren. Möglichkeit und Notwendigkeit zur Versagung des Waffenbesitzes gab es. Die vorliegenden Tatsachen dafür waren hinreichend, wurden aber nicht sachgemäß bearbeitet.  

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