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  1. Vollständig lautet der Spruch "...solange es noch Bäume gibt" und stammt Fußballer Mehmet Scholl: https://www.spiegel.de/fotostrecke/mehmet-scholls-beste-sprueche-als-tv-experte-und-spieler-fotostrecke-129785.html Also rechtlich ist das kein Spaß, sondern strafbar. An alle, die diesen Spruch zu Ohren bekommen, sei geraten: Verkneift euer Lachen und geht dafür in den Keller! Satire ist es auch nicht, da sie von Scholl und nicht von Böhmermann stammt. Bleibt nur noch die Bedeutung Lebensmotto übrig, wie es Mehmet Scholl offen eingestand. Das in Zeiten woker Gesinnungsinquisition viele klammheimlich im Gemüt mit sich herumtragen. Ohne deswegen zur Tat zu schreiten.
  2. Der rechtliche Trick war schon 1972 auf 1973, bei Schusswaffen den Besitz über das Eigentum zu stellen. Deswegen heißt seit dieser Zeit die Erlaubnis nicht Waffeneigentumskarte, sondern Waffenbesitzkarte. Die Erlaubnis, Schusswaffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben. Damit stehen Tür und Tor für immer weitere Verschärfungen weit offen, die vor allem über weitere Maßgaben in §8 WaffG getroffen werden, das Bedürfnis zum Waffenbesitz bzw. die Erforderlichkeit zum Besitz von Schusswaffen, die man dauerhaft und unter immer strengeren Voraussetzungen glaubhaft machen muss. Da taucht dann immer wieder das sattsam bekannte Wörtchen "brauchen" auf. Was "man braucht" oder was "man nicht braucht": FAZ Auf Faeser und andere rot-grün changierende Gesinnungsmissionare passt ein Sinnspruch von Václav Havel: "Der Nachteil der Demokratie ist, dass sie denjenigen, die es ehrlich mit ihr meinen, die Hände bindet. Aber denen, die es nicht ehrlich meinen, ermöglicht sie fast alles." Das Narrativ von den "zahlreichen Waffen" ist in seiner Anzahl unbestimmt und fällt unter die Gepflogenheit der Deutungshoheit und Gewichtung des medienpolitischen Komplexes. Mit ihnen hätte die Rentner-Armee-Fraktion der "Reichsbürger", die als Grund für ihre Absichten zur Verschärfung des WaffG herhalten soll, niemals einen Umsturz zuwege bringen können. Dafür braucht man ganz andere, für den privaten Besitz verbotene Kriegswaffen und Waffensysteme, Fahrzeuge, Kommunikationsmittel, eine gut ausgebildete, kampferprobte und zahlenmäßig starke Miliz oder Armee und eine ausgeklügelte Vorbereitung unter größtmöglicher Tarnung und Geheimhaltung. Man müsste das Parlament schlagartig besetzen, Sendeanstalten, Kommunikationszentren, Polizeistationen, Kraftwerke und einiges mehr. Der Kausalnexus der Vorlieben von Frau Faeser tritt allzu offensichtlich zutage, auch im Hinblick auf ihre Forderung der Beweislastumkehr für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bezug zu ihrer Verfassungstreue. Danach dementierte sie diese Absicht, die sie zuvor mit der geschmeidigen Sentenz "um langwierige Disziplinarverfahren umgehen zu können" begründete.
  3. Es lagen - nach §6 WaffG (Persönliche Eignung) - der Behörde also doch über den Hamburg-Todesschützen "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" vor Tatbegehung vor: Focus - Wesentliches von mir fett hervorgehoben Also doch nicht "nur" ein anonymer Hinweis, sondern obendrein ein ganz konkreter des Schützenvereins an die Behörde. Der anonyme Hinweis selbst konnte noch nicht als "Tatsache" im Sinne der "Persönlichen Eignung" behandelt werden. Für Nancy Faeser war in diesem Fall insbesondere dieser Umstand Wasser auf die Mühlen - nämlich für ihre generellen Ambitionen zu weiteren Waffenverschärfungen. Jeder Vorfall, ob Hanau (da gab es gleichsam erkennbare Versagungsgründe vor Tatbegehung) oder Hamburg, dient nur noch als Mittel zum Zweck für weitere Anlassverschärfungen, die Individuen wie Nancy Faeser so oder so in die Karten spielen.
  4. Ich bin nicht hinreichend darüber im Bilde, wie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Österreich beschaffen ist. Aber wie will man großflächig an den privaten "Besitz von Nazi-Devotionalien" ohne vormaligen Durchsuchungsbeschluss im Einzelnen herankommen, um sie auch ohne nachweisliche NS-Wiederbetätigung - in der BRD entsprechend Volksverhetzung - einzuziehen? Was auch künftig darunter subsumiert werden wird, es gibt unzählige davon in privatem Besitz und in unterschiedlichster Art: HJ-Dolch, Stahlhelm, NS-Abzeichen, Uniformen und Bilder davon mit Vater oder Großvater, Gefrierfleischorden, Eisernes Kreuz, Mutterkreuz, HJ-Raute, Hakenkreuzwimpel, Hitlers Mein Kampf, Goebbels' Aufsätze aus der Kampfzeit, NS-Presseerzeugnisse wie Der Angriff, Das Reich, Völkischer Beobachter, Stürmer etc. Propagandistische Hinterlassenschaften, die in papierner Form nur noch für Historiker von besonderem Interesse sind. SS-Devotionalien wie der Ehren- oder Totenkopfring u.v.m. sollen aufgrund der hohen Preise, die sie auf dem Militaria-Markt erzielen, häufig gefälscht sein. Die Vielfalt NS-devotionaler Alt- (und Papier?)lasten in Österreichs Kellern und Dachböden ist nicht detektierbar und dürfte kaum zu beziffern sein. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen vor aller Öffentlichkeit verborgenen, verstaubten, aus der Historie übriggebliebenen Mikrokosmos, von dem selbst keine Betätigung gleich welcher Art ausgeht. Moralisch aufgeladene Politiker hingegen gibt es aktuell wie Sand am Meer. Sie fühlen sich offenbar immer mehr dazu getrieben, die "Welt ein Stück weit besser" zu machen, indem sie ihre Alltagsexorzismen an anderen exekutieren. Durch sinnlose Verbotsverschärfungen, die insbesondere Bürger treffen sollen, die sich ihren Vorstellungen nicht mustergültig fügen, ihr Kreuzerl vielleicht an der "falschen" Stelle machen, sich aber bislang nicht strafbar. Die Hypermoralischen machen nie die "Welt ein Stück weit besser", sondern erzeugen sukzessive eine immer drückendere Konformität unter dem Deckmantel von Demokratie und Freiheit. Auf denkbar simpelste Weise: Durch Mutation der rechtsstaatlichen Verantwortungsethik in eine gesellschaftsideologische Gesinnungsethik.
  5. Der häufig verwendete Begriff "Waffennarr", häufig als Stigma gegen LGW verwendet, trifft diesem Fall offenbar zu: Focus Merkwürdig - wenn das stimmt, dürfte der "67-Jährige" die Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung zum Waffenbesitz schon über einen längeren Zeitraum nicht mehr gehabt haben: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html (Rot von mir markiert)
  6. Das bereits verlinkte Amadeu-Antonio PDF umfasst ganze 60 Seiten. Bei näherer Betrachtung wird der manipulative und indoktrinierende Charakter als self fulfilling strategy offensichtlich. Durch Gebrauch eines affektiv wertenden Begriffssystems der Beliebigkeiten ohne Begründungszumutung. In Gestalt von Euphemismen zur gesellschaftspolitisch moralisierenden Erbauung und Erziehung und als Dysphemismen zur diffamierenden und stigmatisierenden Feindbildmarkierung von Personen und Gruppen. 60 Seiten selbstreferentielle Sprechblasenrhetorik und Gesinnungsakrobatik, die sich in Gänze kaum jemand zu Gemüte führt. Zur Einprägsamkeit halber mit den immer gleichen, wiederkehrenden Floskeln und Begriffen, die beim Lesen jedoch rasch für ermüdende Verdrießlichkeit und Ablehnung sorgen. Für die Masse bestehe das Wesen der Propaganda in der Einfachheit und in der Wiederholung, verkündete einst ein "Minister für Volksaufklärung und Propaganda". An diesem grundsätzlichen Prinzip der Politik, die den Begriff Propaganda freilich längst aus der eigenen Agenda gestrichen und durch "politische Bildung" ersetzt hat, hat sich bis heute nichts geändert. Schlagworte bestimmen zunehmend den politischen Alltag, wie gehabt und seit eh und je gehandhabt. Die "Handhabung" der AA-Stiftung zwischen den Zeilen zu lesen, das Gemeinte vom Gesagten zu differenzieren, das eigentliche Motiv herauszufiltern, kommt den Bedürfnissen einer "nivellierten Gesellschaft, die sich jede kognitive Dissonanz ersparen will" (Thorsten Hinz) weniger entgegen denn je. Man macht der Masse den gesellschaftspolitischen Konsens so leicht wie möglich, jede Form von Dissens so schwer wie möglich und Dissidenz so gut wie unmöglich. Von frühsten Kinderbeinen an und schon in der Kita (einst Kindergarten genannt). Ein Beispiel möchte ich herausgreifen, das den missionarischen Eifer der AA-Stiftung auf absurd hinterhältige Weise vor Augen führt: Ach woher bloß? In dieser Frage liegt eine Lauerstellung gegen potentiell oder "strukturell" rechte oder rechtsextreme - das wird kaum noch differenziert - Eltern. Viel simpler und weitaus wahrscheinlicher: Aus dem Fernsehen. Das Kind verbindet damit gefühlt schon früh ein Tabu oder Verbot. Der erwachsene Bürger bekommt in den historischen Dokus der Spartenkanäle fast täglich seine demokratische Boosterdosis Hitlerin verpasst, um Antikörper der Gesinnung zu bilden und um jeglicher rechten Ansteckungsgefahr vorzubeugen. Die Kinder lernen das Hakenkreuz aus historischen Aufnahmen kennen, ganz einfach. Ein so simples Symbol ist leicht zu merken und nachzumalen, bevor sie schreiben und lesen lernen. Was dieses Beispiel deutlich macht, ist vor allem der inquisitorische Spitzelcharakter der AA-Stiftung, der hier unmissverständlich zutage tritt und sich in die Familienkreise hineintastet. Würde die AAS nicht durch Steuergelder und Spenden reichlich gepampert, wäre sie nicht existent. Einige Förderer werden auf Seite 2 des PDF erwähnt, darunter das "Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jungend" - "Männer" werden also nicht explizit erwähnt, außer es handelt sich dem natürlichen Geschlecht nach um solche, deren Herkunft in der Berichterstattung über Straftaten nicht erwähnt werden soll. Die jakobinische Kaste, die sich in Politik, Medien und Sozialindustrie breitgemacht hat und durch den Steuerzahler "gefördert" wird, dreht immer mehr durch und überspannt den Bogen.
  7. War absehbar: mdr Die "Arbeitsplätze" der Verbieter sind nicht in Gefahr und der Traditionsbetrieb Bundestag wird auch in der ärgsten Krise nicht geschlossen.
  8. Der Bogen ist eine Waffe, die sich jeder mit einigen Kenntnissen, handelsüblichen Werkzeugen und Materialien selbst bauen kann. Nach bundesdeutschem Recht keine Schusswaffe, weil es sich nicht um eine Vorrichtung handelt, bei der Geschosse durch einem Lauf getrieben werden. Das weiß jeder, der eine Waffensachkundeprüfung absolviert hat, aber die meisten Journalisten wohl nicht. Und woran denkt der "kritisch-korrekte" Journalist zuerst, wenn jemand nicht ein Küchenmesser, sondern einen Bogen und Pfeile verwendet hat, um mehrere Menschen zu töten? Natürlich daran, dass das bundesdeutsche Waffengesetz nicht streng genug sei und so ein "Mordgerät" frei erhältlich ist, obwohl sich die Tat in Norwegen ereignete. Das offenbar religiös-fanatische Motiv des Täters hingegen muss in Bedeutungsschwere und gedachtem Lösungsansatz gegenüber weiteren Forderungen nach Verschärfung des Waffenrechts zurücktreten, denn es stört den Konsens von der weltoffenen Gesellschaft. Durch die mediale Brille betrachtet: Jede islamistisch motivierte Bluttat mit mehreren Toten ist ein Einzelfall, jede mit einer Distanzwaffe begangene eine Abfolge durch eine unzureichende Gesetzgebung. Bei Schusswaffen sowieso, obwohl es sich in den allermeisten Fällen im Zusammenhang mit einer Straftat nach dem StGB um eine nicht registrierte, illegale Waffe handelt. Es gibt im GG eine verbriefte Religionsfreiheit. Aber für das Christentum des Mittelalters und der frühen Neuzeit galt das, was für den heutigen Islam gilt: Religion ist Politik, Politik ist Religion. Kreuzzüge (auch in Europa gegen Katharer und Albigenser) Inquisition, Reformation, Gegenreformation, acht Hugenottenkriege in Frankreich etc. Es ging blutig her damals, aber die heutige Generation von Politikern peilt nicht umfänglich, wie untrennbar Islam und Politik heute miteinander verbunden sind. Im Mittelalter war der Bogen neben der Armbrust die Distanzwaffe schlechthin, die ein einzelner Schütze bedienen konnte. Um mit einem englischen Yew-Warbow, einem Eibenholz-Kriegsbogen (die Bogenstäbe stammten aus dem Mittelmeerraum) umgehen zu können bedurfte es aufgrund der weitaus höheren Zugkraft gegenüber heutigen Sportbögen jahrelanger Übung. Der Langbogen war das Maschinengewehr des Mittelalters (10 Pfeile pro Schütze pro Minute) und ermöglichte einem englischen Heer mit 5000 "Archer" den Sieg über ein viel größeres französisches Ritterheer am 25 Oktober 1415 in der Schlacht von Agincourt. Gut erhaltene Bogenstäbe aus der Zeit gibt es sehr wenige, einige davon wurden im Schlick, vor Sauerstoff und Zerfall gut geschützt, im untergegangenen Schlachtschiff "Mary Rose" aus der Zeit von Heinrich VIII gefunden. Zu dieser Zeit verdrängten die ersten Schwarzpulver-Schusswaffen die Bogenschützen von den Schlachtfeldern. Hier ein Youtube-Video über einen authentischen Nachbau eines "Mary Rose" Warbow aus Eibenholz mit 170 Ibs Zugkraft = 77 Kilo! Deutlich zu sehen: Das dunkle Kernholz auf der Innenseite (belly) und das elastischere Splintholz auf der Außenseite des Bogens. Nicht zusammengefügt, sondern durch natürliches Wachstum der Eibe entstanden. Dieses Youtube-Video erlaubt leider keine Einbindung, sondern nur den Link: https://www.youtube.com/watch?v=0-2KLuAH4GY
  9. "Herrschaftsverhältnisse sind heute mehr denn je zuvor Definitionsverhältnisse" (Michael Meyen, "Die Propaganda Matrix"). Sie im Interesse des medienpolitischen Komplexes zu sichern, ist Aufgabe von "Faktencheckern" und "Faktenfindern". Diese titulierte Anmaßung zur exklusiven Wahrheitsvertretung ist wiederum selbst eine geschaffene Definition, um den Diskursraum auf kontrollierbare Bezugspunkte zu verengen.
  10. Welt Grundgesetzlich verbriefte Rechte und Freiheiten werden dann sukzessive abgeschafft oder massiv eingeschränkt und zwar fast überall. Ihre eigene Entrechtung und gesellschaftspolitische Gleichmachung zahlen die Entrechteten und Gleichgemachten. Die, die sie gewählt und die, die sie nicht gewählt haben. Das Wahlprogramm der Grünen ist ein menschentümelnder Entwurf zur gesellschaftlich-totalitären Egalität. Nicht das erste Mal in Deutschland.
  11. Richtig, dabei hätte die Möglichkeit und Notwendigkeit bestanden, ihm vor Tatbegehung den Waffenbesitz zu versagen. Denn der Staatsanwaltschaft in Hanau lagen diese Selbstauskünfte vor. In § 6 WaffG heißt es: https://dejure.org/gesetze/WaffG/6.html - Wesentliches von mir fett hervorgehoben. Politik und Medien stürzten sich förmlich auf das Tatmotiv "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit", das nach Tatbegehung durch das Skript offenbar wurde, welches der Täter hinterließ. Ein Indiz dafür war die Präsentation von neun Portraits der Opfer mit Migrationshintergrund zum Jahrestag der Bluttat in den TV-Medien - das seiner ermordeten Mutter zeigte man nicht. Seit etwa 2013/2014 existiert das von der EU geforderte Nationale Waffenregister, in das das gesamte hinterlegte Datenmaterial über den registrierten Waffenbestand der Ordnungs- und Landratsämter übertragen wurde: Hersteller, Bauart, Kaliber, Waffennummer, Vertriebsweg, Besitzer. Für die Staatsanwaltschaft in Hanau wäre ein Online-Abgleich und damit die vorläufige Versagung des Waffenbesitzes bis zur Klärung des Sachverhalts durch ein Gutachten möglich gewesen, aber das geschah nicht. Die Bluttat in Hanau zeigt, wie die Grünen solche Vorfälle in ganz spezifischer Weise für weitere Forderungen nach Einschränkungen und Verbote instrumentalisieren. Möglichkeit und Notwendigkeit zur Versagung des Waffenbesitzes gab es. Die vorliegenden Tatsachen dafür waren hinreichend, wurden aber nicht sachgemäß bearbeitet.
  12. Größter Anteil der Waffenkriminalität sind Verstöße gegen das Waffengesetz. Illegaler Besitz, Führen, Einfuhr, Handel und Überlassen an nicht berechtigte Personen. Da der Anteil der legalen Schusswaffen im Zusammenhang mit einer Straftat nach dem StGB, also als Tatwerkzeug verwendet, äußerst gering ist. Meiner Erinnerung nach sprach das BKA davon, dass vom legalen Waffenbesitz keine signifikante Gefährdung ausgehe. Das ist ein stichhaltiges Argument im rechtsstaatlichen Sinne, das gegen jede weitere Verschärfung spricht. Rechtsstaatlich im Sinne der Verhältnismäßigkeit von GG als Auffangrundrecht und den Gesetzen, die das Nähere bestimmen. Grundrechte können aufgrund einer Gefahrenprävention einschränkt werden. Demnach ist eine Verschärfung nicht mehr zielführend - weder erforderlich noch geeignet, die Sicherheit zu verbessern - sondern untauglich. Die nicht mehr ausgewiesene Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen macht es den Kritikern und Gegnern von Verschärfungen kaum noch möglich, sich auf eine aktuell-amtliche Quellenlage berufen zu können. Damit nimmt man ihnen jegliche Grundlage eines stichhaltigen Arguments und lenkt die Aufmerksamkeit des Bürgers auf die vermeintliche Wirksamkeit solcher verschärfenden Maßgaben. Das ist wohl der Zweck der Sache und auch in vielen anderen Bereichen werden bürgerliche Rechte aus politideologisch motivierten Gründen immer weiter eingeschränkt. Zur vorgeblichen Verbesserung von Demokratie, Allgemeinwohl und Sicherheit, versehen mit dem (grün/schwarz/roten) Blindbegriff, dazu bestehe - ein ums andere Mal - "Handlungsbedarf". Erschreckend sind vor allem Beliebigkeit und die zeitlich immer kürzer werdenden Abstände, mit denen dies geschieht. Verschärfungen, wie beispielsweise das Verbot des Besitzes von Butterfly- Fall- Faust- und (bestimmten) Springmessern, sowie Wurfsterne ab dem 1.4.2003 führten zu einer Zunahme waffenrechtlicher Verstöße, die vormals keine waren. Die fließen in die Kriminalstatistiken ein und führen bei Politikern zur manischen Überzeugung, dass Waffenrecht müsse nun weiter verschärft werden. Selbstreferentielles Gebaren führt zu pawlowschen Gesinnungsreflexen.
  13. Wie ein grünes (rot-rot-grünes) Grundsatzprogramm umgesetzt und die Berliner Polizei politisch grün gestaltet wird, zeigt sich in Berlin. Durch passende Neubesetzung wichtiger Schlüsselstellen mit "ziemlich guten Leuten": Neues Deutschland Wesentliches von mir fett hervorgehoben.
  14. Deine missbilligende Replik betrachte ich als Eingeständnis eingeschränkter Diskursfähigkeit. Inhaltlich kommt offenbar nichts? Außerdem gibt es zu diesem Thema einiges im Internet: Handelsblatt - der Artikel stammt noch aus der Zeit vor der Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Die Möglichkeiten zur Kontrolle mitsamt Konsequenzen werden ausgebaut, auch wenn Justizministerin Christine Lambrecht die Reform des NetzDG euphemistisch verbrämt als Stärkung der Rechte formuliert: Nicht nur die Stärkung der Rechte von Nutzerinnen und Nutzer, sondern geradezu auch eine Steilvorlage für politisch geebnetes Denunziantentum. Damit werden die Gerichte überfordert, das Ganze stößt an seine Grenzen und bremst sich selbst ein Stück weit aus.
  15. Doch, selbsternannte Oberchecker der Lage der Nation gibt es. In den passenden Positionen, aber nur im Rahmen des politisch akzeptierten Konsenses. Sie nennen sich "Faktenchecker" und gehen gegen "Falschmeldungen" vor, "die immer leichter in die Öffentlichkeit" geraten. Es gibt mittlerweile "Faktenfinder-Redaktionen" und das "Projekt ARD-Faktenfinder", das ein gewisser Patrick Gensing leitet, wie der Webseite Forschung & Lehre zu entnehmen ist. Sein im Oktober erscheinendes Buch trägt den Titel "Fakten gegen Fake-News" und verrät, worum es eigentlich geht: Gleich einer dualistischen Lehre darüber zu bestimmen, was als wahr oder falsch zu gelten hat. Natürlich wird das Verdikt Fakt oder Fake durch Recherche stets empirisch "belegt". Geld für solche ÖR-Projekte gibt es reichlich. Realisiert durch ÖR-Gebühren, die mittlerweile jeder Haushalt zahlen muss (aber nicht jeder tut). Schon der alte Kanzler Adenauer meinte, es käme nicht darauf an, Recht zu haben, sondern Recht zu behalten. Nie in der Geschichte der Bundesrepublik zuvor gab es jemals eine solche medial-politisch oberlehrerhafte Beeinflussung des Bürgers wie im digitalen Zeitalter sozialer Vernetzungen. Auf diese Vernetzungen will man zunehmend gesellschaftspolitischen Einfluss nehmen und sie unter Kontrolle bringen. Durch konforme "Faktenchecker", "Influencer" und Gesetze. Dass der Leser sich seine eigene Meinung bilden soll, war einmal ein frommer Journo-Spruch. Eigentlich war er immer nur Alibi und ohne jeden Belang. Das Verhältnis von Staat, Medien und Bürgern wird gesellschaftspolitisch immer passender designt und in Form gegossen. Diesem Zweck dient auch das nunmehr verschärfte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Vorgeblich gegen "Hass" (per se kein Straftatbestand) und "Hetze" (strafbewehrt, aber meist als Kampffloskel verwendet). In Wirklichkeit aber, um die Flut der veröffentlichten Gegenmeinung zu kanalisieren und zu einem Rinnsal werden zu lassen. Einen Beitrag eines anderen zu "liken", der strafrechtlich unter Verdacht gerät, kann die gleichen Folgen haben, als hätte man ihn selbst verfasst. Begründet wurde das verschärfte NetzDG unter anderem, mehr Rechtssicherheit zu schaffen. In Wirklichkeit schafft es bei jedem. der einen kritischen Kommentar in einem Forum oder Blog verfasst, ein Gefühl von Rechtsunsicherheit. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das genau so gewollt ist.
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