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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Er hat gemeint, dass er Entschärfungen erreicht habe?  Das glaube ich ihm sogar. Deshalb ist es auch so fatal, wenn Verbände das Ergebnis auch noch loben. 

 

Nein, nicht er, die CSU!

 

Habe ihm schon gesagt, daß dem in der Realität mitnichten so wäre.

 

 

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Die Sache mit dem Bundesrat könnte doch noch etwas länger dauern.  Hinsichtlich der NachtZIELtechnik für Jäger (soll erlaubt werden wegen der ASP)  sind nämlich einige Länder ziemlich sauer und könnten blockieren. Hintergrund:

Die Bundesregierung hat sich betreffend der NZT waffenrechtlich aus der Affäre gezogen (die zu Grunde liegende ASP-Problematik ist ja eine ursächliche Bundesangelegenheit wegen der mangelnden Schengengrenzenkontrollen ).

Damit darf ein Jäger zwar ein NZG waffenrechtlich besitzen und sogar auf sein ZF aufsetzen, aber nicht damit auf die Jagd gehen. (Haha..) Das darf er erst, wenn die Landesjagdgesetze diese Möglichkeit erlauben - was zur Zeit in den meisten Ländern nicht der Fall ist. Damit haben dann die Länder die A-Karte und der Bund ist fein raus. Haben die Länder aber erkannt..

 

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Leute, Leute, natürlich hat man doch deutlich „entschärft“, hust, also wir brauchen (noch) nicht zum Gagadoktor und die WBK auf Zeit wurde auch (erstmal) gestrichen. Was für ein ganz doller Erfolg unserer Regierungsparteien, wunderbar, schön..... ich geh jetzt mal raus, etwas weinen und übergeben.....

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vor einer Stunde schrieb Waldsegler:

Die Sache mit dem Bundesrat könnte doch noch etwas länger dauern.  Hinsichtlich der NachtZIELtechnik für Jäger (soll erlaubt werden wegen der ASP)  sind nämlich einige Länder ziemlich sauer und könnten blockieren. Hintergrund:

Die Bundesregierung hat sich betreffend der NZT waffenrechtlich aus der Affäre gezogen (die zu Grunde liegende ASP-Problematik ist ja eine ursächliche Bundesangelegenheit wegen der mangelnden Schengengrenzenkontrollen ).

Damit darf ein Jäger zwar ein NZG waffenrechtlich besitzen und sogar auf sein ZF aufsetzen, aber nicht damit auf die Jagd gehen. (Haha..) Das darf er erst, wenn die Landesjagdgesetze diese Möglichkeit erlauben - was zur Zeit in den meisten Ländern nicht der Fall ist. Damit haben dann die Länder die A-Karte und der Bund ist fein raus. Haben die Länder aber erkannt..

 

Das ist ja nicht das Problem und vor allem nicht über das WaffG zu regeln. Da sollen die Länder ihre Hausaufgaben machen oder das BJagdG vorantreiben.

Beim WaffG hat man sich den pfiffigen Trick einfallen lassen, keine "Beleuchtung" freizugeben. Sprich Nachsichtaufsatz nutzt nichts ohne IR Lampe.
Damit ist das wertlos. Legal im Grunde nur teure Wärmebildauf/-vorsätze.
Hier mit der ASP vor der Haustür solch ein  Theater zu vollziehen -während des ganzen Ganges durch alle beteiligten Institutionen- hat man eitel Sonnenschein vorgespielt und zum Ende hat ein Oberbedenkenträger wieder Schwachsinn (mit hanebüchener Begründung) eingerührt.

Bearbeitet von Gast
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Die 5000€ Röhre ginge auch ;) Im normalen Segment wird immer eine zusätzliche Beleuchtung fällig. Wer natürlich viel Streulicht hat, weniger als andere im dustern Bärenarsch.
Billig und gut wäre wieder zu definieren. Für 500€ wäre man aber jagdlich brauchbar mit Nachtsichtvorsatz ausgerüstet.

 

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vor 24 Minuten schrieb erstezw:

Das stimmt so nicht. Billige gute Geräte sind trotzdem ein Widerspruch in sich.

 

 So ist das. Die meisten Nachtjäger werden Wärmebild-Vorsatzgeräte verwenden, denen ist jedes Licht egal. Aber teuer. Natürlich haben Restlichtverstärker - Nachsetzgeräte wie das PARD Vorteile, brauchen aber meistens einen IR-Aufheller bei dunkler Nacht. Allerdings wird das Verbot von Aufhellern bei jagdrechtlich erlaubter Nachtjagd kaum jemanden beeindrucken, weil schnell zu entfernen oder legal neben der Waffe liegend.

Bislang stand aber das bundesdeutsche Waffenrecht der Verwendung von NachtZIELgeräten entgegen, nicht nur die LJGs .. das haben viele noch gar nicht differenziert und verstanden.

Ist aber auch egal, denn diese Verschärfung ist in jedem Fall ein Ärgerniss und ein erneuter Beweis, daß unsere Obrigkeit entweder die Kontrolle über Ihr Handeln verloren hat, oder nicht mehr weiß, was sie tut, oder mit Vorsatz und böswilliger Absicht handelt. Und was die CSU angeht: Die war schon vor 50 Jahren korrupt und manipulativ - nur leider haben das viele nicht verstanden.

 

Bearbeitet von Waldsegler
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vor 5 Stunden schrieb Domenicus:

Was wäre denn einem Neuschützen mit erfüllten WBK-Voraussetzungen zu empfehlen?
Jetzt noch schnell gelb und grün beantragen, oder spielt das nun keine Rolle mehr?

 

vor 5 Stunden schrieb Domenicus:

Von der Begrenzung auf 10 spielt es keine Rolle mehr, aber evtl. geht es jetzt noch ein wenig schneller und billiger, da ohne Verfassungsschutzabfrage.

Unter letztgenanntem Gesichtspunkt sicherlich absolut ratsam. Bei kleinen Bundesländern mag es keine Rolle spielen. Aber zum Beispiel Niedersachsen hat m.W. über hundert Waffenbehörden bei den Kommunen, und wie alle Bundesländer natürlich nur ein Landesamt für Verfassungsschutz. Da der Verfassungsschutz sicher keine Leute einstellt für solche Abfragen und eine digitale Infrastruktur für diesen Zweck nicht vorliegen dürfte, wird das sicher spannend. Da können die Zuverlässigkeitsprüfungen für WBK und 27er dann schon mal ein paar Wochen oder Monate länger dauern....

 

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vor 53 Minuten schrieb blackys:

Da der Verfassungsschutz sicher keine Leute einstellt für solche Abfragen und eine digitale Infrastruktur für diesen Zweck nicht vorliegen dürfte, wird das sicher spannend. Da können die Zuverlässigkeitsprüfungen für WBK und 27er dann schon mal ein paar Wochen oder Monate länger dauern....

Also zumindest in Hessen dauert die Zuverlässigkeitsprüfung für Tätigkeiten in den Sicherheitsbereichen vom Flughafen Frankfurt aktuell 3 Wochen. Dabei werden unter anderem die Polizei, Justiz und Verfassungsschutz befragt. Keine Ahnung wer noch aber das ist schon sehr umfangreich.

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vor 2 Stunden schrieb Edward:

Nun bei dem Einsatz  grosser Magazinen gibt es nur eine Disziplin passt. 

Nein, mindestens zwei! Neben IPSC ist dies seit 2 Jahren auch bei Speed Steel so möglich - und sinnvoll! 

"Sp 06.02.02 In den offenen" und allgemeinen" Klassen dürfen - im Rahmen des Vorstehenden - Magazine beliebiger Bauart und Kapazität eingesetzt werden."

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