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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 21 Minuten schrieb Raiden:

 

@Schwarzwälder

Auch mit Bulletbutton bleibt, es meiner Meinung nach, ein Wechselmagazin, da es zum Füllen entnommen wird (<-- Kriterium für Wechselmagazin).

Wie willst Du ein zusätzlich (a la NY-State) in den Magazinschacht eingeschweisstes/eingeklebtes Magazin denn anders als "in" der Waffe befüllen? Es bleibt permanent mit dem wesentlichen führenden Teil der Waffe (aka Lowers) verbunden, auch beim Laden. Damit ist es auch nach EU-Definition KEIN Wechselmagazin mehr. Und Ersatzteile für Festmagazine (inkl. Magazingehäuse) unterliegen eben nicht dem Sonderverbot für Magazingehäuse von Wechselmagazinen.

NB: Der klassische Bullet Button hilft bei der EU-Def. aber wohl nicht weiter, da hast Du recht. Bei uns wäre wie in New York State einkleben/einschweissen zusätzlich angesagt. Dennoch interessant: Die Firma offeriert aber schnelle Aufklapplösungen (Upper/Lower).

 

Und bei der Blockiermethode ist noch überhaupt nichts entschieden. Klar ist nur, dass der Gesetzgeber ein Magazingehäuseverbot explizit mit der "Zerlegbarkeit" und damit einfachen Umgehung des Verbots in der BT-Drucksache begründet hat. Da wo durch Schweißpunkte oder flächigen Einsatz von Epoxi-Kleber eine weitere Zerlegbarkeit nicht mehr möglich ist, müssen die unzerlegbaren Magazingehäuseteile als Einheit betrachtet und auf ihr Fassungsvermögen untersucht werden.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 13 Stunden schrieb ASE:

Die alte gelbe gilt als eigenständige Erlaubnis weiter.

Die derzeitige leider nicht, diese wird dann zur 10er-Karte

Auf die alte gelbe wird dann irgendwann irgendein Gericht beschließen, dass die 10er Regel auch auf diese anzuwenden ist. Genauso wie man es mit 2/6 schon gemacht hat.

 

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Ja. Durchs Auswurffenster. Es wird immer irgendeine alternative technische Lösung geben. Im Prinzip verfolgt man ja die altbekannten US-Lösungen.

Alles spielt in internationalen "Think Tanks" und hat nichts mit nationalen Realitäten zu tun.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

... nochmals: dessen Sinn sich nicht wirklich erschließt

Du hast 10  Dreißiger Magazine. Wenn Blockieren auf 10 Schuss nicht allein weiterhilft, holst Du jetzt noch schnell einen Wechsellower und klebst das blockierte Magazin in den Schacht. 

Jetzt hast Du ein erlaubtes Festmagazin, bei dem die Magazinkörper egal sind. Das Festmagazin darf blockiert sein, nur eben nicht mehr als 10 Schuss fassen. 

Die anderen 9 Magazine sind dann Ersatzteile für das Festmagazin. Müsste auch mit Trommelmagazinen klappen blockieren und fest einbauen als Lösung. 

Bin gespannt, wer da juristische Einwãnde hätte. 

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

@karlyman

In Anlage 1 sind die Magazingehäuse wie folgt definiert:

Im Endeffekt gehört zu "den Bestandteilen" m.E. alles, was fest verbunden ist - denn dem BT ging es ja bei der Verbotserweiterung Magazingehäuse lt. Begründung darum, zu verhindern, dass Wechselmagazine in Teile "zerlegt" werden und lediglich "zerlegt" aufbewahrt werden, um dann jederzeit wieder einfach zusammengesetzt werden und so die Verbotsvorschrift zu umgehen.

Wenn dieses Zerlegen aber nicht mehr geht (Magazinboden verschweißt/mit Epoxydharz zugekleistert), müsste die gesamte funktionale Einheit für die Fassungskapazität betrachtet werden. Auch wenn Nieten eingeschweißt oder mit Epoxydharz eingeklebt sind oder Begrenzer permanent mit dem Gehäuse so verbunden sind, dass die Fassungskapazität nicht >10 Schuss sind, müsste die "Länge" des Magazins/Magazinkörpers an sich keine Rolle mehr spielen.

 

Der zweite Punkt ist: Das ganze Magazingehäusegedöns gilt nur für "Bestandteile von Wechselmagazinen". Wenn Du also einen Wechsellower kaufst, in diesen mit Bullet-Button Teilen und Epoxyd "permanent" ein auf 10 Schuss blockiertes 30er einklebst, dann hast Du ein "fest eingebautes" Magazin, für das Du (weil aus Plastik etc.) natürlich Ersatzteile brauchst, d.h. weitere blockierte 30er, falls Dein Festmagazin im Wechsellower mal zerbricht  etc. Das wären dann nur Ersatzteile von Festmagazinen und die fallen nicht unter die Verbote - m.E.  Also an der Stelle sollten mal Verbandsjuristen ihre Fantasien bemühen! Vielleicht lässt sich da noch was deichseln.

Kannst du mir bitte sagen wo ich den Entwurf zu Anlage 1 und 2 finde? Suche schon eine Weile.

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vor 12 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Also an der Stelle sollten mal Verbandsjuristen ihre Fantasien bemühen!

Die haben ihre Fantasie  in den letzten Monaten eindrucksvoll gezeigt. Wie war das noch......."stets bemüht....."

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Am 14.12.2019 um 16:03 schrieb schmitz75:
Am 14.12.2019 um 15:49 schrieb black_friday:

Und deswegen befürchte ich ja auch, dass die Armbrustgeschichte noch nicht vom Tisch ist.

Die war nie Teil des Entwurfes des Bundestages auf den sich das bezieht.

Sorry wenn ich noch mal nerven muss aber ich habe mir auf der Bundesratsseite noch mal den Gesetzesbeschluss des Bundestages für die Sitzung am 20.12. durchgelesen.

Darin steht:

 

...

Der  Deutsche  Bundestag  hat  in  seiner  135.  Sitzung  am 13. Dezember  2019 aufgrund der  Beschlussempfehlung  und des Berichtes  des  Ausschusses  für Inneres  und  Heimat  – Drucksache  19/15875 –

den  von  der  Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

(Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)– Drucksache 19/13839

–mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

..

 

Und in diesem Gesetzesentwurf (Drucksache 19/13839) steht noch die Armbrustverschärfung.

In dem Gesetzesbeschluss des Bundestages konnte ich keine Anpassung hiefür finden.

Deshalb erkenne ich nicht, weswegen die Verschärfungen für die Armbrüste von Tisch sein sollen.

 

Falls ich mich (hoffentlich) irre zeigt mir bitte meinen Denkfehler.

 

 

Bearbeitet von black_friday
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vor 10 Stunden schrieb Raiden:

VER-BO-TEN

Was ist damit: http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/90740

Wo ist das Problem ?

Ich habe nur Waffen mit Metall-Magazinen. Dremel Flexscheibe ,Aufnahme für geraden schnitt . Lippen stehen lassen und umbördeln ( Holz mit Metallkappe einführen )

Fertig ist der kürzere Magazinkörper.

Sorry , aber ich fand das ganze Plastik-Gerödel immer schon ekelhaft.

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 2 Stunden schrieb knight:

Auf die alte gelbe wird dann irgendwann irgendein Gericht beschließen, dass die 10er Regel auch auf diese anzuwenden ist. Genauso wie man es mit 2/6 schon gemacht hat.

 

Das geht nicht.

 

DIe alte gelbt ist in der tat eine alte Erlaubnis die Bestandsschutz geniesst.

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