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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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@knight
Da dort alles nur allgemein aufgeführt ist, ist dies doch keine generelle Erlaubnis. Ich meine es wird analog für den jeweiligen Einzelfall anzuwenden sein.

Der Inhaber waffenrechtlicher erlaubnisse darf sein Waffen in die Wohnung tragen.

Der Jäger ein Messer auf dem weg zur Jagd mitführen usw.

ICh würde alles andere ausgeprochen unlogisch halten und irgendwie auch nicht mit dem Verbotswahn des Gesetzgebers überinanderbekommen.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Minuten schrieb knight:

Ich lese das so:

 

In den neuen Verbotszonen nach 42(6) müssen(!) Ausnahmen für Personen vorgesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Kraft Gesetz haben immer ein berechtigtes Interesse => siehe die Liste. Also auch alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (KWS, MEW, WBK, WS, Handelserlaubnis, Herstellungserlaubnis, ...). Bei ihnen ist das Interesse im Gesetz hinterlegt und muss nicht mehr im Einzelfall begründet werden.

 

In dem ein oder anderen Statement von Politikern wird das damit begründet, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf Zuverlässigkeit überprüft wurden. Wobei ich das klipp und klar leider nirgends rauslesen konnte. Das muss man auch sehen.

 

Ich glaube, da wird es noch viel Zank und Potenzial für Streit geben. Immerhin wird es nicht auf die Behörde ankommen, sondern das Bundesland muss die Ausnahme in der Rechtsverordnung vorsehen.

Nenn mir doch mal das Berechtigte Interesse eines Sportschützen, gegenüber eines Nicht Sportschützen, ein entsprechendes Messer in einer Verbotszone Führen zu wollen.

 

Die Zuverlässigkeit ist das eine, aber es wird von einem berechtigten Interesse gesprochen, und so leid mir das tut, ein Sportschütze hat kein größeres, berechtigtes Interesse, oder ein KWS Inhaber, etc. als eine Person die nicht ein solche Erlaubnis hat.

 

Die Interpretation ist in meinen Augen Falsch, wenn man davon ausgeht, ein WBK Inhaber hab eien berechtigten Interesse und dürfe damit ein Messer in der Verbotszone Führen.

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vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Für mich liest sich das so, wer einen KWS hat, darf weiterhin, auch in der Verbotszone, sofern es keine öffentliche Veranstaltung ist, seine SSW Fühen.

Wer z.B. einen Jagdschein hat, darf sein Messer auch in der Verbotszone Führen, wenn er z.B. auf dem Weg zu oder von der Jagd ist.

Wer ein SpoSchü ist, darf seine Waffen, im Zuge des vom Bedrüfnis umfassten Zweckes, nicht zugriffsbereit Transportieren.

 

etc

Möglicher weise ist das so gedacht

 

vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

 

 

Ich gehe davon aus, dass in den Rechtsvorschriften und den Verwaltungsvorschriften, wenn sie denn irgendwann auch überarbeitet werden sollten, genau dieses aufgedröselt und erläutert werden wird.

 

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die das rechtssicher, vollständig und verständlich formuliert in eine Vorschrift gepackt kriegen. Und falls doch, möchte ich nicht wissen wie umfangreich die sein wird. Aber bis das passiert, gibt es wahrscheinlich schon wieder das nächste Waffengesetzdesaster.

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vor einer Stunde schrieb gunvlog:

Nenn mir doch mal das Berechtigte Interesse eines Sportschützen, gegenüber eines Nicht Sportschützen, ein entsprechendes Messer in einer Verbotszone Führen zu wollen.

 

Die Zuverlässigkeit ist das eine, aber es wird von einem berechtigten Interesse gesprochen, und so leid mir das tut, ein Sportschütze hat kein größeres, berechtigtes Interesse, oder ein KWS Inhaber, etc. als eine Person die nicht ein solche Erlaubnis hat.

 

Die Interpretation ist in meinen Augen Falsch, wenn man davon ausgeht, ein WBK Inhaber hab eien berechtigten Interesse und dürfe damit ein Messer in der Verbotszone Führen.

Tja, das lese ich da so nicht heraus, sondern dass gewisse Personen ein berechtigtes Interesse einfach unterstellt wird. Erlaubnisinhaber hat man dazu genommen, weil das eine gut geprüfte Gruppe ist.

In der Begründung ist das ja auch so aufgeführt, zumindest wenn man keinen Unterschied zum "Führen" und "Mitführen" herleitet.

Zitat

In den Sätzen 2 und 3 wird bestimmt, dass die Verordnungen nach Satz 1 eine Verbotsausnahme für Fälle des berechtigten Interesses vorsehen sollen. Wichtige Fallgruppen, in denen ein berechtigtes Interesse anzunehmen ist, sind dabei zur Veranschaulichung in Form von Regelbeispielen benannt. Hierdurch soll ein Verbot alltäglicher Verhaltensweisen (etwa das Mitführen eines Messers durch Handwerker oder Angler, Benutzung eines Messers beim Restaurantbesuch) vermieden werden. Auch für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist eine Ausnahme vorgesehen, da diese bereits behördlich hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft sind.

 

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2021/2022 wird das Waffengesetz deutlich vereinfacht von Bündnis90/die Grünen - haben Die Linke und gerade genannte Partei im Bundestag bereits offiziell festgestellt, dass es viel zu kompliziert ist.

 

Also, keine Sorge - bald wird es einfacher... Die zukünftige Regierung hat den Auftrag erkannt.

 

CDU/CSU und SPD wird das wohl unterstützen - Bürokratieabbau ist ja auch nicht unwichtig...

 

Bearbeitet von Kanne81
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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Da dort alles nur allgemein aufgeführt ist, ist dies doch keine generelle Erlaubnis. Ich meine es wird analog für den jeweiligen Einzelfall anzuwenden sein.

Tja. Das eine ist das, was da steht. Das andere ist, dass das WaffG vom Wesensgehalt ein "Du darfst nicht"-Gesetz ist. Und wieder was anderes ist, das insbesondere in Politik und Behörden viele denken "Es kann nicht sein, dass jemand anderes Waffen hat außer wir."

 

Jenachdem mit welcher Brille man drauf schaut, kann man sich dann so oder so wiederfinden.

 

Logik vermisst man auch vielen anderen Stellen im Gesetz und da wird es dann gegen uns ausgelegt. Ich persönlich würde das Argument nicht sehr hoch ansiedeln.

 

vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

Nenn mir doch mal das Berechtigte Interesse eines Sportschützen, gegenüber eines Nicht Sportschützen, ein entsprechendes Messer in einer Verbotszone Führen zu wollen.

Darum geht es nach meiner Lesart gar nicht. Der Gag an dieser Regelung ist ja gerade, dass der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sein Interesse nicht begründen muss, denn er hat es per Gesetz für diesen Fall zuerkannt bekommen. Ob er tatsächlich eins hat, spielt genausowenig eine Rolle, wie die Extremismusfrage bei Sportschützen und der Verfassungsschutzabfrage oder ob es Sinn und Logik beim Magazinverbot gibt.

 

Ich will hier nicht wieder das Fass aufmachen, was Jäger alles dürfen und Sportschützen nicht. Aber was ist an diesem Fall hier anders? Nachweisbar überprüfte Personen dürfen halt. Andere eben nicht.

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vor 5 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Oder Teppichmesser. Brutal scharf die Teile.

Teppichmesser ist aber in aller Regel ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge, daher eh 42A. Aber versucht mal einem Handwerker klar zumachen, dass er sein Cuttermesser in die Werkzeugkiste legen muss, bevor er von der Baustelle kurz nen Kaffee trinken geht. Der denkt du willst ihn veräppeln. 

Btw. schon seit Jahren hat eine gewisse Klientel "Ersatzmaßnahmen"  ersonnen, um bei einer Kontrolle keine erkennbare Waffe bei zu haben: angeschärfte Checkkarten, bzw. welche mit angeklebter Rasierklinge, Schraubenzieher, Fläacheisen etc. Sehr viele Werkzeuge und Sportgeräte lassen sich als Waffe missbrauchen, die alle in einer Vorschrift aufzuzählen ist unmöglich. Der Begriff "gefährlicher Gegenstand" ist aber zu schwammig, das schafft keine Rechtssicherheit. 

Insgesamt werden die Verbotszonen ebensowenig Straftaten verhindern wie die gesamte Entwaffnungsorgie. Die Gründe wurden ja oft genug genannt. Ein Teleskopschlagstock beeindruckt einen Messerstecher eben mehr als ein Schrillalarm.

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vor 30 Minuten schrieb knight:

Ich will hier nicht wieder das Fass aufmachen, was Jäger alles dürfen und Sportschützen nicht. Aber was ist an diesem Fall hier anders? Nachweisbar überprüfte Personen dürfen halt. Andere eben nicht.

Eigentlich entspricht es ja auch genau das, was wir schon immer gefordert haben. Allerdings sollte das für alle Belange mit Messer gelten, also auch das Führverbot nach § 42a für Erlaubnisinhaber mit der gleichen Begründung aufheben.

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Ja, in der Tat. Wobei viele auch, in gewisser Weise zu recht, das für Überregulierung halten. Allerdings könnte das tatsächlich ein Einstieg in die Ausweitung des KWS auf beliebige Messer sein.

 

Außer natürlich, meine Lesart ist nicht richtig, oder sie ist richtig, wird aber von den Gerichten verworfen. Dann bringt das alles nix.

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Wir müssen zuerst auf ein beschlossenes Gesetz warten, was wohl morgen passieren wird. Ich hoffe dann schnell auch das gesamte WaffG in einem Werk zu lesen zu bekommen. Erst dann werden wir alle Änderungen besser lesen können, als das Verwuschtel mit den drei Schriftstücken, wobei ja auch noch tlw. die Anträge in der letzten Entwurfsfassung zu berücksichtigen ist.

Dann wird auch eine neue WaffVwV kommen müssen, die ich noch für fast interessanter halte.

Irgendwann werden dann dazu Urteile folgen.

Ich bin ohnehin davon überzeugt, man wird diese Fassung noch einmal überarbeiten müssen. Mindestens die §§ 42 und 42a schreien ja gerade danach.

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vor einer Stunde schrieb Kanne81:

2021/2022 wird das Waffengesetz deutlich vereinfacht von Bündnis90/die Grünen - haben Die Linke und gerade genannte Partei im Bundestag bereits offiziell festgestellt, dass es viel zu kompliziert ist.

 

Also, keine Sorge - bald wird es einfacher... Die zukünftige Regierung hat den Auftrag erkannt.

 

CDU/CSU und SPD wird das wohl unterstützen - Bürokratieabbau ist ja auch nicht unwichtig...

 

Hallo,

das dann gültige WaffG enthält nur einen Satz.

"Der private Waffenbesitz ist verboten"

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vor 58 Minuten schrieb sealord37:

schon seit Jahren hat eine gewisse Klientel "Ersatzmaßnahmen"  ersonnen, um bei einer Kontrolle keine erkennbare Waffe bei zu haben: angeschärfte Checkkarten, bzw. welche mit angeklebter Rasierklinge, Schraubenzieher, Fläacheisen etc.

Ein Bekannter ist Polizist in Bamberg. Dort ist wohl gerade der Trend, die Cutter-Messer Abbrech Klingen mit Lederband um den Hals zu hängen... Loch ist schon drin und fällt überhaupt nicht auf, da maximal dünn... 

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Wie soll das gehen, ohne dass man sich selbst verletzt? 

vor 3 Stunden schrieb ASE:

die selbe Justizministerin möchte jetzt auch die Passwörter der Leute haben. und durch die hintertür die Vorratsdatenspeicherung nicht nur einführen, sondern ausweiten.

Das hat wohl noch niemand aufm Schirm. Das wird, in Bezug auf unsere Bürgerrechte, nochmal wesentlich schlimmer als das Waffenrecht. 

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vor 26 Minuten schrieb Mittelalter:

Ein Bekannter ist Polizist in Bamberg. Dort ist wohl gerade der Trend, die Cutter-Messer Abbrech Klingen mit Lederband um den Hals zu hängen... Loch ist schon drin und fällt überhaupt nicht auf, da maximal dünn... 

Amateure.

vor 21 Minuten schrieb Direwolf:

Wie soll das gehen, ohne dass man sich selbst verletzt? 

 

 

Münchner Trend in gewissen Aufnahmeeinrichtungen sind Mini-Cutter gewesen, oftmals mit Keramikklinge:

https://www.google.de/search?biw=1680&bih=939&tbm=isch&sa=1&ei=fX_7XYzgNoj6sAeDlqSgCw&q=Mini-Cutter&oq=Mini-Cutter&gs_l=img.3..0i30l10.39767.39880..40033...0.0..0.81.266.4......0....1..gws-wiz-img.......0i8i30.eGpXj6OeMZE&ved=0ahUKEwjMkvvw7MHmAhUIPewKHQMLCbQQ4dUDCAc&uact=5

 

Konnte man sich auch gleich nach Ankunft bargeldlos aneignen, da diese Hilfsmittel zum Pakete öffnen rumlagen.

(...war damals schon Waffenverbotszonen-konform)

 

 

Bearbeitet von Katechont
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Ich hab fast immer ein § 42a 3.konformes Messer dabei. Für alles. Weil, das Messer ist ein Universalwerkzeug, das sich auch als Waffe benutzen lässt. Ich sehe keinen Nachteil darin, eins zu führen. Wenn ich es in Waffenverbotszonen ablegen oder wegschließen soll, müssen diese Zonen gekennzeichnet sein. Ich lehne diese Zonen zwar als nutzlose Augenwischerei ab, aber ich fühle mich (bisher) nicht davon belästigt. 

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vor 53 Minuten schrieb Direwolf:

Das hat wohl noch niemand aufm Schirm. Das wird, in Bezug auf unsere Bürgerrechte, nochmal wesentlich schlimmer als das Waffenrecht. 

Ja, das sehe ich auch so. Ohnmächtig steht man dem (als Selbständiger, LWB-Besitzer, usw.) gegenüber.

Da kann die die bürgerliche Existenz, im nu weg sein. Vielleicht nur wegen eines Lapsus, einer Namensverwechslung, oder bei einem schlechten Tag Deiner Waffenbehörde...

Ein Bekannter hat es erlebt... bei der hiesigen UJB, zur Anmeldung Jägerprüfung, ... keinen Perso, nur Reisepass, ein bis zwei flapsige Bemerkungen über Politik... schon wurde

der gute Mann (Radiologe, mit bester Reputation) zum Reichsbürger erklärt, die waffenrechtliche Erlaubnis verwehrt. Ohne einen guten RA, wäre der aus der Nummer nicht unbescholten heraus gekommen.

 

Das Verfahren wurde später eingestellt, weil man bei den Behörden den Aktenverlauf "angeblich verschludert hatte"🙄

Ich habe den ganzen Vorfall in Einzelheiten mitbekommen, konnte auch den (seinerzeit protokollieren E-Mail-Verkehr, zwischen KPB-und UJB) einsehen.

 

Der ganze Weg, vom unbescholtenen Bürger, bis zum verdächtigen Reichsbürger, das war eigentlich nur ein kurzer Mailwechsel, Freitag, kurz vor Feierabend der Behörde:

Aus dem Gedächtnis : " Der gehört mich Sicherheit zu den Reichbürgern *****, ich würde dem alle waffenrechtliche Erlaubnisse entziehen... Dir noch ein schöne Wochendende...")

 

 

Bearbeitet von subjella
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" Durch die Regelabfrage soll sichergestellt werden, dass Extremisten nicht in den Besitz von legalen Waffen kommen."

 

Blödsinn, weil seit 2019 im NWR auch die Antragstellungen erfasst sind. Im NADIS kann der Verfassungsschutz also auch das sehen. Ich wiederhole mich: aber warum nicht zur Vermeidung zigtausendfach unnötiger Anfragen eine umgekehrte Meldung vom Verfassungsschutz an die zuständige Waffenbehörde bei entsprechenden Erkenntnissen zu Extremisten, Verfassungsfeinden etc.

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vor 18 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

aber warum nicht zur Vermeidung zigtausendfach unnötiger Anfragen eine umgekehrte Meldung vom Verfassungsschutz an die zuständige Waffenbehörde bei entsprechenden Erkenntnissen zu Extremisten, Verfassungsfeinden etc.

Das wäre nicht teuer und schikanös genug und als Drohkulisse für den unzufriedenen Staatsbürger auch nicht ausreichend.

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