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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 5 Stunden schrieb Penecho:

War das der part dass man nicht mehr son riesen Formular ausfüllen muss und Voreintrag braucht für nen SD? Hast da den Auszug zufällig noch parat?

b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Absatz 3 gilt entsprechend für den Erwerb von Schalldämpfern für Langwaffen nach Absatz 1 Nummer 2.“

 

Aus dem Entwurf vom 09.01.2019 - wird Zeit, dass das Ganze einmal zusammengefasst wird.

 

Beste Grüße

 

sundance

Bearbeitet von sundance
P.S. Gilt nur für Jäger, da §13 Abs.3
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vor einer Stunde schrieb Katechont:

 

...

Wo, bitteschön, war denn der große Protest des BDS um seine Breitensportlermagazine zu retten?

Der blieb bewusst aus.

Es gab Anstrengungen, den wenigen internationalen Schützen Ausnahmen zu verschaffen...

 

Der BDS kann aber nicht die Interessen seiner zahlenden 80.000 Mitglieder den Interessen von ein paar Dutzend "internationalen Schützen" opfern.

Mich kostet der Magazinkrampf je nach endgültiger Ausarbeitung ein vierstelliges Sümmchen. Ein IPSC-Flintenmagazin zusammengesetzt aus zwei 6er Magazinkörpern (=12er Magazinkörper, aber natürlich nur 10 Schuss) kostet schon mal knapp 200 EUR. Davon ein paar und für div. andere Langwaffen speziell angepasste blockierte etc. und man ist schnell im 4stelligen Bereich.

Und die Kosten hat nun jeder mehr oder weniger an der Backe, weil man da keine erträgliche Lösung wie in den Nachbarländern gefordert hat, sondern es wichtiger war, ein paar internationale IPSCler mit Kat. A-Waffen per Ausnahme zu versorgen?? Ganz schlechter Deal. Aber natürlich nur dank Geheimdiplomatie möglich. In aller Transparenz und Öffentlichkeit würde man sich das nicht trauen.

Und die Ausnahmen... werden mit so viel Pferdefüßen daher kommen, dass es auch den Leuten keinen Spaß machen wird.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 1 Stunde schrieb Katechont:

 

Zu den Magazinen sollten sich all jene mal Gedanken machen, die es sich in ihrem Schwarz-Weiß-Schützenweltbild (DSB als Handlanger der Verbotspolitik, der BDS hingegen als Heiland und Heilsbringer, dem man wie ein Lemming folgt) bequem gemacht haben.

 

Wo, bitteschön, war denn der große Protest des BDS um seine Breitensportlermagazine zu retten?

 

Der blieb bewusst aus.

 

Es gab Anstrengungen, den wenigen internationalen Schützen Ausnahmen zu verschaffen (auch um Ausländern bei Wettkämpfen in D keine Transitschwierigkeiten zu bescheren), aber das war es dann auch.

 

 

 

Ich sage nicht der BDS macht alles richtig, aber es muss eine Deutsche NRA her, der BDS ist genauso wie der DSB ein Sportverband, keine Interessenvertretung.

 

Wir brauchen aber einer Interessenvertretung die ein paar Millionen im Jahr Budget für Klagen und PR hat.

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vor 46 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Mich kostet der Magazinkrampf je nach endgültiger Ausarbeitung ein vierstelliges Sümmchen. 

Auweia, das wären ja über 1000 Euro! Wäre ich an der Stelle, würde ich mich an die zuständigen Behörden wenden ob es da nicht doch noch sinnvolle Lösungen/Lösungsansätze geben könnte? Einfach so mal über 1000 Euro zu "verbraten" finde ich der Wahnsinn!

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vor einer Stunde schrieb sundance:

b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Absatz 3 gilt entsprechend für den Erwerb von Schalldämpfern für Langwaffen nach Absatz 1 Nummer 2.“

 

Aus dem Entwurf vom 09.01.2019 - wird Zeit, dass das Ganze einmal zusammengefasst wird.

Der DJV hat doch gestern schon die Synopsen online gestellt.
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/Synopse Änderung WaffG 2019.pdf
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/Synopse Anlagen WaffG.pdf

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Es wurde behauptet dies sei gestrichen. Natürlich eine lächerliche Frage für die Allwissenden des Forums. Umso mehr ein herzliches Dankeschön für die Beantwortung.

 

Mich wundert das Niedermeier noch freimütig anbietet.....ja, CZM, jetzt kommt wieder Umbau und Neubau....

 

Bearbeitet von chapmen
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👍🏻
 

ist ja noch nicht verboten, genauso wie große Mags.

 

wobei ja dann nach der Lesart:

 

1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

 

wird es wieder bei den „großen Murmeln“ spannend 

Bearbeitet von CZM52
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vor 56 Minuten schrieb Marder:

aber es muss eine Deutsche NRA her

 

Das hören wir seit Jahren, insbesondere hier auf W.O.

 

Inhaltlich ist es ja richtig.... Eine Bündelung aller  Sport-, Jagd-, Hersteller- und Handelsverbände, auch entsprechend mit Finanzmitteln und somit professionell ausgestattet.

Das FWR sollte ja eigentlich  ein solcher Ansatz sein...

 

Aber irgendwie gelingt es nicht. 

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vor 19 Minuten schrieb karlyman:

Inhaltlich ist es ja richtig.... Eine Bündelung aller  Sport-, Jagd-, Hersteller- und Handelsverbände, auch entsprechend mit Finanzmitteln und somit professionell ausgestattet.

Das FWR sollte ja eigentlich  ein solcher Ansatz sein...

Das wäre aber nicht das Äquivalent der NRA sondern das der NSSF. Auch die machen wichtige Sachen, aber bei einer Gruppe einer kleinen Anzahl von Firmen, denen man wirtschaftliche Interessen vorhalten kann, die aber größtenteils nicht wirklich Kohle machen und aufwenden können, ist der zu erwartende Erfolg begrenzt, auch wenn die alle mitmachen. Dazu kommen noch Interessenkonflikte: Wenn einer der Sportverbände gegen den Bedürfnisquatsch argumentieren würde, dann wäre das ja ein Plädoyer für einen Mitgliedsschwund von 90%. Eher nicht. Die NRA und ihre Äquivalente in den Einzelstaaten sowie Verbände wie GOA, SAF, JPFO, usw. leben nicht von Industriezuwendungen sondern von der Anzahl und dem Einsatz, finanziell und anderweitig, ihrer Mitglieder. 

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vor 18 Minuten schrieb Elfredo:

Ja aber mangels Mitglieder kann das nix werden

woher weisst du das? Das FWR ist für mich komplett intransparent. keine öffentlichkeitsarbeit, nur "lobby" - die "Aufgaben" auf deren eigener Website sind OK, aber die Manpower bzw. Verfolgung dahinter .... Auch die Werbung für das FWR, keine vorhanden. Keine Resultate, nichts vorzuweisen.

 

-->öffentliche Wahrnehmbarkeit wäre ein erster Schritt um sich selbst am Schopf aus dem Dreck zu ziehen...

 

 

Hmm - also, wieso soll ich den lethargen Verein unterstützen?

 

Bearbeitet von Kanne81
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vor 52 Minuten schrieb CZM52:

👍🏻
 

ist ja noch nicht verboten, genauso wie große Mags.

 

wobei ja dann nach der Lesart:

 

1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

 

wird es wieder bei den „großen Murmeln“ spannend 

Tjahaaaa, Herstellerangabe des Magazins oder der Waffe?

 

Ich habe ein Original 5er Bushmaster Magazin. Da steht als Kaliberangabe .450 Bushmaster drauf. Und eben nicht .223 Rem.

 

Wieviel Schuss eines anderen Kalibers in das 450er Mag passen? Who knows..

Bearbeitet von Gruger
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vor 2 Stunden schrieb mühli:

Auweia, das wären ja über 1000 Euro! Wäre ich an der Stelle, würde ich mich an die zuständigen Behörden wenden ob es da nicht doch noch sinnvolle Lösungen/Lösungsansätze geben könnte? Einfach so mal über 1000 Euro zu "verbraten" finde ich der Wahnsinn!

Ich hatte mal ein "Problem" mit der Waffenbehörde. Da hat die SB mal die Waffe genauer im Netz angeguckt und wurde dann pampig was die denn Kosten würde und so.....

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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Es wurde behauptet dies sei gestrichen. Natürlich eine lächerliche Frage für die Allwissenden des Forums. Umso mehr ein herzliches Dankeschön für die Beantwortung.

 

Mich wundert das Niedermeier noch freimütig anbietet.....ja, CZM, jetzt kommt wieder Umbau und Neubau....

 

Also sind die Waffen vor 1945 mit original Lauf nicht mehr erwerbbar? Auf Klarheit warte ich schon gefühlt 2 Jahre bevor ich 4000 in den Sand setze.

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Demnach sind die ehemaligen Vollautomaten, geändert auf Halbautomaten nun doch wieder Kat. A (1.6).

Bundesanzeiger abwarten, inzwischen bastelt wohl jeder seine eigene Version.

 

Dieses Gesetz ist hinsichtlich der Lesbarkeit totaler Müll. Querverweise ohne Ende. Nach der Synopse muss ich mir wohl Sorgen um meine 1928A1 machen.

 

Grüße

 

Stefan

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