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Kurt Steiner

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  1. Hallo Zusammen, nächstes oder übernächstes Jahr wird der chinesische Verband der Feuerwerkshersteller unserer Bundesregierung eine Anerkennung verleihen für die Stärkung der Handelsbeziehungen und Umsatzsteigerungen. Weco weg und Comet weg. Kurti, der Steinige
  2. Hallo, das dann gültige WaffG enthält nur einen Satz. "Der private Waffenbesitz ist verboten"
  3. Hallo Shortcut, meinst Du das hier? MUSS, SOLL und KANN haben wesentliche Bedeutung im Verwaltungsrecht und sind auch nur da so richtig festgelegt. Denn diese kleinen Wörtchen bestimmen den Ermessensspielraum einer Behörde: MUSS: kein Ermessen SOLL: intendiertes Ermessen (i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen) KANN: die Behörde hat freies Ermessen Diese Abstufung findet man in eigentlich allen Lehrbüchern zum allgemeinen Verwaltungsrecht im Kapitel über Ermessen. Im Zivilrecht werden diese Wörter natürlich auch oft im Gesetz verwendet, haben aber nicht dieselbe bindende Wirkung wie im öffentlichen Recht. Kurti, der Steinige
  4. Hallo, irgendwie fühle ich mich alsob ich über die Waffe vereimert werden soll. Ich habe den Eindruck dass das LKA sogut wie garnichts über die Waffe weiss. Glock hat in Bratislava eine Fertigungsstätte. Und das schon seit 2014! (Siehe Kronenzeitung at). Also ist es völlig normal dass sie slovakische Beschußzeichen trägt. Wie kommt das LKA darauf dass der Joghurtbecher eine Dekowaffe war? Die Seriennummer is doch herausgefeilt! Außerdem, der Neupreis einer Glock 17 liegt bei 680 Euronen (Frankonia). Für eine Bühne viel zu teuer. Denen geht es doch nur um den Knall. Was kostet eine SSW? Zur Seriennummer; Das Griffstück ist aus Plastik. Da werden bei der Herstellung Metallteile eingelegt und später wird darauf die SN mit Laser eingebrannt. Da ist nix mehr mit Gefügeveränderung in der Tiefe und rausätzen und so. Sind die Brandspuren (SN) einmal weg, dann sind sie weg. Für mich stmmt da was nicht.
  5. Hallo, ähhhh, Frankonia ist Otto ! Zumindest gehören sie dazu. Kurti, der Steinige
  6. Hallo Dobermann, was interessiert mich dieser Entwurf. Ich habe ihn Herrn Glaser, Vize des BDS, zugeleitet. Mal sehen welche Meinung der BDS dazu hat. Allein diese Formulierung würde den Landesverbänden des BDS einige Probleme bereiten. Wenn das BVA dieser Auffassung gefolgt wäre, dann wären so einige Schützenverbände nicht anerkannt worden. Hat der Saarländische Schützenverband (DSB) denn > 10.000 Mitglieder? Ich glaube nicht. Hier geht es um die Anerkennung der "VERBÄNDE" nicht der Mitgliedsvereine. Ausserdem, dann müsste jeder kleine Schützenverein am Ort anerkannt werden! Also mein Verein hat nur 300 Mitglieder. Er ist über den WSV/DSB anerkannt und darf Bedürfnisse ausstellen. Würde man den Ausführungen vonm Präsi folgen, dann dürfte mein Verein keine Bedürfnisse ausstellen. Was sagt denn Ambacher dazu? Meine Anregung, LV als e.V., geht eher in die Richtung das sich die Basis gegen abgehobene Weisungen unempfindlich machen soll. Wir lassen uns von dem geistigen Dünnsch... von oben nicht stören und gehen schiessen. Mit diesen Regelungen hat das Präsidium genau das Gegenteil von dem erreicht was es eigentlich bezwecken wollte, das einheitliche und geschlossene Auftreten nach aussen. Diese Regelungen werden von den meisten Mitgliedern nicht akzeptiert, und kochen jetzt ihr eigenes Süppchen. Führt der LV die Weisungen zu den Bedürfnisbescheinigungen wort wörtlich aus, dann gibt es keine Bescheinigungen mehr. Und damit kommt auch der letzte ordinäre Schütze hoch. Werden die aufgeklärt warum er kein Bedürfnis mehr bekommt, dann geht das Präsidium. Ach ja, zum Thema LV als e.V. Bei unserem letzten Landesdelegiertentag hatten wir hohen Besuch aus dem Präsidium. Dort wurde aus dem Kreis der SLG-Leiter gefragt warum denn die LV keine e.V. sind. Die Antwort: "Die wollen nicht. Wir haben die LV-Leiter gefragt ob sie wollen, alle haben abgelehnt" Nur, mein LV-Leiter kann sich nicht an eine derartige Anfrage durch das Präsidium erinnern, schon komisch. Kurt, der Steinige
  7. hallo, wie wäre es denn wenn die derzeitigen unselbständigen LV alle zu wirklichen e.V. werden würden. Der BDMP hätte dann nur noch 16 Mitglieder. Der BDMP würde dann zu einem wirklichen "Dachverband". Mal darüber nachdenken. Kurti, der Steinige
  8. oooch, die Hinweise zur Verwaltungsvorschrift sind doch harmlos. Die geheimen Beschlüsse der Beiratssitzung sollen viel interessanter sein. Da soll die Satzung auf dem Verordnungsweg ausgehebelt werden. So Dinge wie Zwangsauflösung einer SLG durch das Präsidium. Oder fällt ein Mitglied einer LV-Leitung aus, dann hat der LV das Recht dem Präsidium einer Nachfolger vorzuschlagen, der dann durch das Präsidium eingesetzt wird. Ich phantasiere einmal. Der LV-Leiter wird durch das Präsidium ausgeschlossen, warum auch immer. Dann installiert das Präsidium einen ihm genehmen LV-Leiter. Die Schützen des LV werden nicht berücksichtigt. Das sollte durch die neue Satzung ausgeschlossen werden! Aber wie gesagt, die Beschlüsse sind geheim. Warum bekommt dann ein SLG-Leiter den M..., sind doch geheim. Das Präsidium geht mir gewaltig auf den Senkel. Ich habe es nicht gewählt. Ich bin schon lange dabei. Wenn das so weiter geht aber nicht mehr lange. Als aktiver Schütze habe ich mehrere Standbeine, auf die BDMP-Bedürfnisse bin ich nicht angewiesen. Multi-Use Waffen eben. Kurti, der Zornige
  9. @clausi, yeep, genau den mein ich. In meiner Verhandlung hat der Staatsanwalt und der Richter genau diesen Paragrafen herangezogen. Leider hat der nicht gegen mich gezogen. Der Schiessunfall ist nach der offiziellen Schiesszeit geschehen, und hatte ich keinen Dienst mehr, und war somit nicht mehr verantwortlich. Der Schütze hatte einen eigenen Schlüssel zum Stand und hat ihn ohne mein Wissen für sich wieder aufgeschlossen. Tja, Glück gehabt Kurti !!!! Genau die Fragen die ich oben gestellt habe waren der Inhalt einer stundenlangen Disskusion vor den Richter. Bis dann der Richter nach der Schiesszeit fragte, dass war's dann. Kurti, der Freigesprochene
  10. Hallo, es steht nirgens dass die Aufsicht nicht mitschiessen darf. Aber im BGB gibt es einen Paragrafen, müsste im 800er Bereich liegen, der Aufsichtspflicht und Pflichtverletzung definiert. Aber das ist nicht so genau festgelegt, das läuft im schlimmsten Fall auf Richterrecht hinaus. Ich würde bei der ganzen Diskussion ein paar kleine Fragen beantwortet haben. 1. Was sind die Aufgaben einer Aufsicht, Schiessleiter, RO? 2. Was ist zu tun um diesen Aufgaben gerecht zu werden? 3. Kann ich, wenn ich mit einer Sache beschäftigt bin eine andere Aufgabe nachkommen? Damit dürften alle (Un)Klarheiten beseitigt sein, oder Kurti, der damit schon einmal vom Staatsanwalt belästigt wurde.
  11. Hallo, wo kann, soll, muss, darf man sich anmelden ? Kurti, der Steinige, dem gerade ein 625er in die Hände gefallen ist.
  12. Hallo BigBore, /ironie an was hast Du geraucht ? Das Zeug scheint gut zu sein, davon will ich auch etwas haben. /ironie aus Kurti, der Steinige
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