Ich rate dir dringend, den Rat von Frosch zu 100% umzusetzen. Dann kann dir nichts, aber gar nichts passieren. (Außer, du nimmst einen schlechten Rechtsanwalt)
Die alte WBK genießt Bestandsschutz unabhängig von deiner Vereinsmitgliedschaft und der aktuellen Ausübung des Schießsportes. Allein die Munitionserwerbsberechtigung kann zurückgenommen werden, sollte dies auf der WBK vermerkt sein.
Die Ausführungen von Bernd.Wohltmann treffen auf waffenrechtliche Erlaubnisse "alten Rechts" gar nicht, auf die "neuen Rechts" nur eingeschränkt zu.
Waffenrechtlich versierte Rechtsanwälte findest du z.B. hier: http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/raliste.htm
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, die Aufbewahrung gemäß WaffG und AWaffV zu überprüfen und bei Abweichung sofort zu korrigieren.
Das wäre in Kurzform:
Kurzwaffen in Tresor Stufe B oder höher (oder in Fach Stufe B im A-Schrank)
Langwaffen in Tresor Stufe A oder höher,
Munition extra, es sei denn, du hast einen Tresor Stufe 0 oder höher.
Sämtliche sonstigen Waffen - Luftgewehr, alte Säbel, Vorderladerpistolen, ... in abschließbare Behältnisse oder gegen unbefugte Abnahme gesichert an der Wand angedübelt.