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frank47

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  1. Habe 1979 eine grüne WBK beantragt und bekommen.Dort sind zwei Waffen eingetragen. Die Gültigkeit ist mit "unbefristet" eingetragen und die Rubrik "Auflagen" ist durchgestrichen. Der Schützenverein hat sich 1981 aufgelöst. Vor vier Wochen wurde ich angeschrieben zwecks überprüfung der sicheren Waffenlagerung. Dabei meinte die nette Sachbearbeiterin ich müsse die Waffen abgeben da ich diese nicht mehr besitzen dürfe. Auf die Frage warum bekam ich zur Antwort "So genau weiß sie es auch nicht, Das habe sie irgendwo gehört" Ihre inzwischen befragte Vorgesetzte setzte noch einen drauf " Ich glaube da läuft eine gerichtliche Verhandlung und sie müsse da mal rumtelefonieren" Heute dann ein Brief mit der Bitte um Rückruf,der ich auch nachkam. Da meinte die nette Sachbearbeiterin mir tel. mitzuteilen das ich die Waffen nun endgultig abgeben muß. "Sie sei nach studium der Gesetzesänderung und nach Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten die rumtelefoniert habe zu dem Schluß gekommen das ich die Waffen abgeben muß" Wenn ich dem nicht folge leisten würde , kämen erhebliche Kosten auf mich zu.??? Ich wünschte der Sachbearbeiterin noch einen schönen Tag. Wer weiß mehr und kann dem ein Ende bereiten? HILFE!! Gruß FRANK47
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