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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Doorgunner50bmg:

Ne, mein MR ist jetzt Kat C. Das gefällt mir besser.

 

Spielt keine Rolle, da vermutlich so oder so bald Kat. A X. Egal als was es vorher (ob richtig oder falsch) klassifiziert wurde. 

Geschrieben

Wir hatten uns vor Jahren für die FDP stark gemacht und massiv Wahlwerbung betrieben. Für die etwas über 10% bei der BTW gab es dann ein Geschenk für die Hoteliers und für uns einen Tritt in den Hintern. Bei der nächsten BTW war die FDP als unser Dankeschön dann raus.

Diese verlogene Fähnchenpartei kann bleiben wo sie ist. Draußen.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Doorgunner50bmg:

Also kann ich morgen erstmal zum Amt. Bis jetzt bei uns aber gute Erfahrungen gemacht. Mal sehen ob die das so ändern.

Ich hatte auch schon mal einen Munitionserwerb für .22luger . Durchgestrichten, berichtigt, Stempel drauf. Fertig

Geschrieben

Beim Thema Waffenrecht hat die FDP sehr vieles wieder gutzumachen. Ich hatte sie vor über nem Jahr mal auf dem Schirm und hoffnungsvoll ihr neues Parteiprogramm erwartet. Nach der Durchsicht kam die bittere Ernüchterung. Kein ernstzunehmendes Thema zu bürgerlichen Freiheiten. Waffenrecht? Ja, hat man halt mal mit drin. Top 1. Forderung nach mehr Breitbandausbau ist für mich nur vorderscheinig ein bürgerliches Thema. In Wahrheit eher ein Industrielles. Fazit: Nichts Neues nur anders benannt.

Solange sich keiner aus der ersten Reihe wirklich pro Waffenbesitz äußert, kann ich die FDP nicht ernst nehmen.

Geschrieben (bearbeitet)

Die einzige Hoffnung wird die AFD bleiben.

Sie muss dieses Thema aufnehmen und die anderen vor sich hertreiben. Die Waffenbesitzer werden incl."Anhang" ca 10% ausmachen.

Sollte wenn gewollt, für ordentlich "Wind" sorgen. In anderen politischen Bereichen sind ja Ansätze dieser Vorgehensweise erkennbar. Siehe"Geschenke"!

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Valdez:

Die einzige Hoffnung wird die AFD bleiben.

Sie muss dieses Thema aufnehmen

 

 

Und wann wird das sein?

 

Oder ist sie schon durch irgendwelchen Einsatz für den legalen Halbautomatenbesitz im EU-Parlament aufgefallen?  :confused:

Geschrieben (bearbeitet)

nur eins noch zu dem Thema der Schiesserei in der Praxis:

das war eine reine Beziehungstat, hätte der eine keine Waffe gehabt, hätte er den anderen vermutlich erstochen, erschlagen, überfahren, ersdrosselt was auch immer.

Aber sofort werden die Staatsmedien und alle anderen nicht müde zu erwähnen, dass er Sportschütze war, oh Gott oh Gott wie pööööse und die Waffe auch noch legal besessen hat, noch viiiiel pöser.

Wir sollten das Selbstbewusstsein entwickeln (vorallem gegenüber der Politik und den Mainstream-Medien) zu sagen " na und, was hat das mit mir/uns LWBs zu tun?"

Nur weil einer mit dem Auto einen anderen mutwillig/vorsätzlich überfährt, schreit ja auch keiner der Politiker nach allen Führerscheinen in der BRD.

Aber sobald einer mit einer Waffe was anstellt (und das wird immer wieder mal passieren) wollen die Politbonz... jeden gesetzestreuen Bürger mit legalen Waffen in Sippenhaft nehmen und am liebsten an den Pranger stellen oder besser gleich ans Kreuz nageln.

Zu einem gewissen Teil sind wir da allerdings auch selber Schuld dran, denn wir haben uns in den vergangenen dekaden schon viel zu viel wegnehmen/verbieten/einschränken lassen, Hauptsache wir durften ein kleines Stückchen Freiheit behalten, auch wenn wir eine Vielzahl anderer Freiheiten dafür aufgeben mussten, exemplarisch seien hier nur mal die Führverbote von Einhandmessern erwähnt, ein totaler Witz, Sicherheitsgewinn gleich Null, aber jeder nimmt es heute als selbstverständlich und gegeben hin.

 

Aber natürlich ist es auch schwierig sich effektiv gegen sowas zu wehren, sehe ich auch ein und auch dassInteressenvertreter und Verbände da einen schweren Stand haben.

 

Aber doch bitte nicht immer gleich von vorneherein das kollektiv anerzogene Schuldbewusstsein als Sposchü oder Jäger rauskehren und sagen, ja könnt ihr haben, wenn wir dafür wenisgstens dies und das behalten dürfen.

Wir sollten geschlossen ein klares NEIN zu Einschränkungen von Freiheit und Demokratie sagen (auch wenn es von den Politbonz... eh keiner hören will und es sie nicht interessiert und abhält, leider)

 

Bearbeitet von dusty_dragon
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb heletz:

 

 

Und wann wird das sein?

 

Oder ist sie schon durch irgendwelchen Einsatz für den legalen Halbautomatenbesitz im EU-Parlament aufgefallen?  :confused:

 

Nicht nur das, die AFD hat sich sogar als einzige Partei nicht nur gegen eine Verschärfung, sondern für eine Lockerung des bestehenden Waffengesetzes eingesetzt.


 

Das ist einem Antwortbrief einer SPD Frau hier im Faden zu entnehmen.


 

Die AFD will demnach auch den PEWPEWPEW-Switch legalisieren da Bürger mit waffenrechtlicher Erlaubnis zuverlässig sind. Auch mit Vollautowaffen

Geschrieben

Jede Stimme die die AFD bekommt fehlt der großen Koalition und es wird eine RRG Regierung geben !

 

BTW fühle Ich mich in meiner Religionsfreiheit beschnitten, zur Ausübung meiner Religion brauche Ich einen Vollautomaten, wie soll Ich sonst Märtyrer werden ???

Denkt hier auch mal jemand an die Gläubigen ?:lol:

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Jede Stimme die die AFD bekommt fehlt der großen Koalition und es wird eine RRG Regierung geben 

Das  ist falsch. Häufigere Wiederholungen dieses Arguments hier im Forums machen es nicht richtiger. 

RRG hat aus sich selbst heraus nie eine Mehrheit. Deswegen ist es auch egal, ob und ggf. wieviel Stimmen von Schwarz zu Blau wanderten. RRG bleibt trotzdem bei knapp über 40% kleben, selbst wenn RRG keine Stimme an die AfD verlöre. 

Und sei beruhigt: Letzteres tun sie obendrein,  was RRG noch mehr schwächt.

 

Geschrieben

vor einer Stunde schrieb Der_Fuchs:

Ich kann als Studi [...]

vor einer Stunde schrieb Der_Fuchs:

Jede Stimme die die AFD bekommt fehlt der großen Koalition und es wird eine RRG Regierung geben !

 

Vielleicht belegst du noch mal eine Mathevorlesung? :acute:

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Asgard:

Wir hatten uns vor Jahren für die FDP stark gemacht und massiv Wahlwerbung betrieben.

...

 

Was hast du erwartet? Für eine Interessengruppe von der nix zu erwarten ist wie ein paar Tausend Stimmen lehnt sich keine Partei und kein Politiker aus dem Fenster, dazu braucht es schon etwas mehr und das konnten z.B. die Hotelbesitzer bieten.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie auch immer, ich habe jetzt nochmal die Mep`s im Europaparlament angeschrieben und meine Meinung dazu kund getan. Ich finde Ihr solltet dies vielleicht auch noch einmal machen. Es wird in Zukunft noch viel Zeit in Waffenonline geben, darüber zu diskutieren. Auch über die Bundestagswahl, welche Partei die bessere ist usw. usw. Aber jetzt haben wir gerade akut ein Problem, und um dieses sollten wir uns primär kümmern. Wenn das Ganze vorbei ist, dann können wir wieder über Gott und die Welt diskutieren und auch streiten.... UND JETZT RAN AN DIE TASTEN, DIE SOLLEN KEIN LEICHTES SPIEL MIT UNS HABEN....

Bearbeitet von Gutachter
Geschrieben

Schon bekannt???

 

hier die neuesten Informationen aus dem Newsletter des FWR von heute: :thumbup_1:
Sachstand zum Trilog über die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2015, welcher vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris z. B. alle waffenrechtliche Erlaubnisse auf fünf Jahre befristete, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests für alle vorsah, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien verbot und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern vorsah, war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden. Da sich durch die Anschläge tatsächlich Lücken in der bestehenden Richtlinie gezeigt hatten, z. B. in Bezug auf mangelhaft deaktivierte Salutwaffen in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU, fand sich aber auch keine Mehrheit im Parlament, den Vorschlag in Gänze zurückzuweisen.

Im Anschluss entwickelten der Rat der europäischen Fachminister (Innen und Justiz) und das Europäische Parlament eigene Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie. Diese drei Papiere sind Gegenstand der aktuellen Trilogverhandlungen, in welchen nun ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen Rat und Parlament gefunden wurde.

Waffenrechtliche Erlaubnisse
Danach bleiben erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse und auch der Jagdschein grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es muss lediglich durch die jeweilige nationale Gesetzgebung ein Überwachungssystem vorgegeben sein, welches unter Einbeziehung medizinischer und strafrechtlicher Erkenntnisse sicherstellt, dass Erlaubnisse entzogen werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber eine Gefahr darstellt. Dies ist mit der bestehenden deutschen Gesetzeslage bereits sichergestellt.

Munition
Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

Fernabsatzhandel
Der Fernabsatz-Handel von Waffen, wesentlichen Waffenteilen und Munition bleibt nach dem Kompromisspapier möglich, wenn spätestens bis zur Übergabe die Identität und Erwerbsberechtigung des Erwerbers durch einen autorisierten Händler, eine Behörde oder einen Behördenvertreter geprüft wurde.
Der Versandhandel von Händlern bleibt damit unverändert möglich, von privat zu privat (z. B. auch Kleinanzeigenmarkt in Jagdzeitschriften und Waffenfachmagazinen) wird jedoch nur noch unter den vorgenannten Bedingungen möglich sein.


Verbotene Waffe (Kat. A 6 und 7)
Der Vorschlag der Kommission, Waffen allein nach ihrem Aussehen zu verbieten, wurde vom Rat und Parlament zurückgewiesen. Stattdessen sollen einerseits vollautomatische Waffen, die in halbautomatische umgebaut wurden, zur Kategorie A 6 werden.
Auch die Kürzbarkeit und die Magazinkapazität führen nach dem gefundenen Kompromiss zukünftig zur Einstufung von Zentralfeuerwaffen zur Kategorie A 7. So sollen alle halbautomatischen Kurzwaffen grundsätzlich verboten sein, wenn ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und Langwaffen mit einem Magazin größer 10 Patronen.

Wie geschrieben, gilt dies nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung und auch die reine Möglichkeit, ein großes Magazin einzuführen, führt nicht zum Verbotstatbestand. Letztlich sind auch Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter Länge verkürzbar sind - etwa durch eine einschieb- oder einklappbare Schulterstütze - in Kategorie A 7 fallen.
Im Gegenzug zu den neu eingeführten Verbotskriterien soll es dafür den Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt sein, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Kategorie-A-Waffen zu erteilen. Dies soll beispielsweise für Sicherheitsunternehmer, Sammler mit entsprechend genehmigtem Sammelgebiet, Reenactor (Historiendarsteller) oder auch Sportschützen möglich sein, welche in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband seit mindestens einem Jahr Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten.

Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.
Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird.
Im vorbeschriebenen zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von großem Magazin und zugehöriger Waffe liegt sicher der größte Pferdefuß. Verkennt die Regelung z. B. völlig, dass es Langwaffen gibt, die mit Kurzwaffenmagazinen betrieben werden. So kann der rechtmäßige Besitzer einer legalen Pistole und eines völlig legalen Gewehrs dennoch in die Gefahr geraten, alle Erlaubnisse zu verlieren! Noch mehr halbautomatische Langwaffen schießen mit dem gleichen Magazin, wie Repetiergewehre, sodass legale Besitzer beider Waffen wiederum die Unzuverlässigkeit riskieren. Ein weiteres Problem stellen wiederum Flinten mit fest eingebauten Röhrenmagazinen dar und auch bisher unbescholtene Altbesitzer sind einem hohem Risiko ausgesetzt.

Die Regeln für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen - zumindest für den Altbesitz - werden von allen deutschen Sportschützen bereits erfüllt. Jedoch müssen diese Ausnahmen natürlich erst national entwickelt werden und hierfür auch die Bereitschaft bestehen. Dies wird sicher der Schwerpunkt der Interessenvertretung in naher Zukunft darstellen!

Salutwaffen
Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden, dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
(A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

Gas- und Signalwaffen
Auch für Gas- und Signalwaffen wird eine technische Richtlinie erlassen, welche verhindern soll, dass aus SRS-Waffen schießfähige Feuerwaffen hergestellt werden können. Eine nach diesen Kriterien hergestellt SRS-Waffe bleibt grundsätzlich außerhalb der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und somit der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
Andere Gas- und Signalwaffen, die nicht nach der technischen Richtlinie hergestellt werden, werden als Kat. B Waffen erlaubnispflichtig (WBK-Pflicht). Der Altbestand, der bisher frei erwerbbar war, bleibt jedoch unberührt.

Dekorationswaffen
Seit dem 8. April diesen Jahres gilt die Europäische Verordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen (2403/15 EU). Diese hat sich in weiten Teilen als unpraktikabel erwiesen und verhindert aktuell, dass Waffen ordnungsgemäß deaktiviert oder bereits deaktivierte Waffen verkauft, vererbt oder exportiert werden können.
Den Mitgliedsstaaten ist es nunmehr erlaubt, ihre alten, vor April 2016 bestehenden, Regelungen zur Deaktivierung den technischen Beratern der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen. Wenn diese feststellen, dass bereits ein adäquater Deaktivierungsstandard vorlag, können sie dem Mitgliedsstaat erlauben, auch diese Waffen entsprechend der EU-Verordnung als deaktiviert anzusehen und zur Weitergabe und zum Export freizugeben.

Markierung
Neben den bisherigen wesentlichen Waffenteilen soll zukünftig auch das Gehäuse - Ober - und Unterteil - zwingend zu markieren sein. Die Markierpflicht wird zukünftig wohl auch alle wesentlichen Teile betreffen.

Zeitachse
Bis Ende Januar soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden. Anschließend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden.
Für die anschließende Implementierung in nationales Recht wurde ein Zeitrahmen von 15 Monaten vorgesehen, sodass die neuen Regeln bis Ende 2018 deutsches Recht sein könnten.




Impressum:
Dieser Newsletter wird betrieben von:
Forum Waffenrecht e.V.
An der Pönt 48
40885 Ratingen
Tel. 02102-5595740
info@fwr.de
 

Geschrieben

Ist ja astrein. Das mit dem Verkauf von Privat an Privat hatte ich garnicht mehr auf dem Schirm.

Naja, werden sich in Zukunft die Händler doof und dämlich dran verdienen. Vermittlungsprovision und so ein kokolores.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Gerade eben schrieb manuel_123:

10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten

 

Die EU gehört umgehend abgeschafft.........
und der Normalbürger verliert seine "Zuverlässigkeit", wenn er ein 20 er besitzt, was ins AR passt, sofern keine absurde Außnahmegenehmigung erteilt wurde.

Bearbeitet von Olga von der Wolga
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb manuel_123:

Munition
Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

Was natürlich auch heissen kann, dass für jeden KAuf ein Voreintrag notwendog wird ;)

Keine Erleichterungen mehr für Jagdlangwaffen,...

Ach da kann man so herrlich viel vom BVerwG in Leipzig hineininterpretieren.

 

Fauler Kompromis insgesamt und einfach nur abzulehnen.

Geschrieben (bearbeitet)

Zum Thema Halbautomaten:

 

- reine Halbautomaten (also keine umgebauten Vollautomaten) bleiben Kat B (weiterhin legal zu erwerben)

- nur wenn >10rds Magazin eingeführt ist Kat A7

- kein explizites AK- und AR-Systemverbot

- Altbesitz für A6 (umgebaute Vollautomaten)

 

oder habe ich das falsch verstanden? 

Bearbeitet von Oxymoron
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb low-ready:

Ist ja astrein. Das mit dem Verkauf von Privat an Privat hatte ich garnicht mehr auf dem Schirm.

Naja, werden sich in Zukunft die Händler doof und dämlich dran verdienen. Vermittlungsprovision und so ein kokolores.

 

 

Vielleicht endlich eine sinnvolle Verwendung für die digitale ID des neuen Personalausweises.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb manuel_123:


Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.

Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.
 

 

Wenn dies so kommt, muss ich also mein 30er Magazin, das ich mit dem Kauf meiner AR 15 erworben habe vernichten lassen? 

 

Dazu hab ich noch das "Problem", das auf der Rechnung über das AR 15, das Magazin aufgeführt ist?...

 

Ob die Welt dadruch jetzt sicherer wird...:munky2:

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