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dusty_dragon

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  1. Ich kenne keine dieser Bandagen ihn real, wie ist das mit den seitlichen Versteifungen bspw. in einem Bergschuh, drücken die da nciht (stellt man sich als Laie bei dem Thema so vor)? Bekommt man von unten (weil die ja nicht bis über die Zehen geht, sondern unter dem Vorderfuss aufhört) an der Endkante eine Druckstelle/Blase?
  2. Genau das 👍 Alternativ WC, Chip McCormick, Ed Brown Die müssen es aber nicht sein, Mec-Gar ist für etliche Waffenhersteller OEM-Ausrüster und die Magazine von Mec-Gar funktionieren erfahrungsgemäß absolut zuverlässig und dürften günstiger(!) sein
  3. Kein Thema, passiert mir auch öfter mal mit dem überlesen, gerade wenn es schnell gehen soll
  4. Die VRF mit festem Röhrenmagazin sind doch Repetierer ohne Wechselmagazin, da dürfte das doch egal sein, da a) nicht GK semiauto und b) kein Wechselmagazin Bei SLF mit langem Röhrenmagazin wäre das event. was anderes, je nach max. Kapazität in Patronenlänge xy, oder bei Repetierern mit Wechselmagazin größer 10rds , aber bei VRF mit festem Röhrenmagazin sind die doch genausowenig betroffen wie bspw UHR mit festem Röhrenmagazin.
  5. Verstehe, vielen Dank für die Info. D.h. Du hast zwar kein Bedürfnis vom Verband gebraucht, aber die Behörde wollte eine gute Erklärung von Dir, warum Du ein Bedürfnis für den 2ten Lower hast, die hast Du Ihnen geliefert und dann haben Sie eingetragen, hab ich das so richtig verstanden?
  6. Man hört/liest ja grad vieles und so dies und das: Hattest Du den AERO Lower bei deiner Behörde als Altbesitz problemlos eingetragen bekommen, analog zu den alt-alten Magazinen (vor 13.06.2017, die natürlich ohne Eintragen in WBK, nur melden), oder musstest Du ein Bedürfnis usw. für den ehemals freien Lower bringen, damit Du ihn eingetragen bekommst?
  7. Ich bin auch bekennender PIG FTD-Delta und auch Mechanix Fast Fit Nutzer. Handschuhe sind für mich Verbauchsgut, auch wenn sie mal ein paar € mehr kosten, ist halt wie Bremsen am Auto/Sprit/Munition etc.pp. Fürs richtig Grobe nehme ich auch Baumarkthandschuhe, aber sonst immer einen der beiden oben genannten (auch für Klettersteige etc.pp.), die ich an allen neuralgischen Punkten (Rangebag/Werkzeugkiste/Dragbag/Kofferraum/Rucksack/Werkstatt) in allen Formen und Farben hab. ... verdammt, ich glaube ich bin Handschuh-süchtig
  8. Nope, das ist ein ARES Shrike für AR-Lower, kein MINIMI/M249 Gibts mit den notwendigen Genehmigungen / FFLs in USA als US Citizen Hat schon eine beträchtliche Geschichte und Umfirmirung und neue Namensgebung etc.pp. hinter sich, ist nicht ganz brandneu, aber wenn man darf, sicher nett https://en.wikipedia.org/wiki/Ares_Shrike_5.56
  9. Du beziehst dich aber imho auf die rein sportliche Sicht (10er Begrenzung bestand auch bis dato schon), aber die oben genannten Personenkreise hat diese Regelung doch nicht oder nur in Teilgebieten betroffen, in anderen gar nicht. So zumindest mein laienhaftes Verständnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wenn es nicht die große Relevanz besitzt, ich schrieb ja bereits, dass es eh nur ein Gedankenspiel sei, aber auch egal ... am Großen und Ganzen wirds nichts ändern, da hast Du wohl recht.
  10. @Waffen Tony Du meinst generelles Verbot HA GK LW mit mehr als 10 Patronen, richtig? Welche Ausnahmen meinst Du denn?
  11. @Waffen Tony und alle: rein aus Wissbegierigkeit würden mich die (nahezu) irrelevanten Ausnahmen trotzdem interessieren und ich meine jetzt nicht die international antretenden Sportschützen mit BKA-Ausnahmegenehmigung (so es denn je eine geben wird), sondern: Auch wenn es sehr theoretisch erscheinen mag (mich interessiert es eher vom rechtlichen Konstrukt her), darf denn bspw. jemand der vorher schon nicht an die 10-Schuss Magazinbegrenzung im 20er/30er etc. GK-HA LW Magazin gebunden war, sondern bspw ein Sammler, Sachverständiger, Jäger, Handelslizenzinhaber, Schießschulenbetreiber, Personenschützer (okay, bei LW eher seeeehhhhhr theoretisch) usw, ein vor 06/2017 erworbenes und dann nun bald angemeldetes Magazin nach dem 01.09.2020 "offen" auch nutzen, da ja sein "Altmagazin" nicht vom Verbot betroffen ist (und er auch kein Sportschütze mit 10er Blockiervorschrift ist) oder trifft ihn dann immer noch der Bannstrahl weil GK-HA LW mit Magazin jenseits 10 Patronen = Kat A-Waffe? Wohlgemerkt alles mit Magazin angemeldet zum entsprechenden Datum/Frist und vor 06/2017 erworben, also alle Verbotsmerkmale rein fürs Magazin an sich müssten entfallen, da ja das Verbot diesem gegenüber dann nicht wirksam wird. Und wie sieht es nach dem 01.09.2021 für den erwähnten Personenkreis aus, genauso wie ab 01.09.2020?
  12. Besten Dank für die detailierten Infos
  13. Rein interessehalber: In welchem AR hast Du das Magazin probiert bezgl. fällt nicht frei und lässt sich schwer im Schacht einsetzen?
  14. Umpfff, das hatte ich in der ganzen Corona-Hysterie hier in der Firma total vergessen mit dem 1. April Danke für den Hinweis, dann kann mich meine Frau heute Abend schonmal nicht in den selbigen schicken
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