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maxeb

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  1. Eine Einstellung nach 153a mit Waffenbezug ist z.b. bewusster illegaler Besitz eines Butterflymesser. So etwas wird oft nach 153a eingestellt
  2. Weder Eignung noch Zuverlässigkeit in Gefahr. Solange man keine Einstellung wegen 153a mit Waffenbezug hat, ist alles kein Problem.
  3. Nach altem Gesetz mussten auch Luftgewehre schon soweit gesichert werden, dass nicht Dritte einfach Zugang dazu haben. Meiner Meinung nach müsste auch für solche Nutzer der Bestandsschutz gelten, wenn man streng am Gesetz bleibt. Bin mir aber auch nicht 100% sicher...
  4. Ein Schütze bewahrt sein Luftgewehr seit 2 Jahren in einem A-Schrank auf. 2018 möchte er eine WBK beantragen. Kann der Schrank dann für seine neue KK-Büchse verwendet werden? In der Bestandschutz-Regelung steht nicht, dass Bestandschutz nur bei erlaubnispflichtigen Waffen gilt. Könnt ihr mir eine rechtliche Einschätzung geben ? Danke
  5. Am besten rufst du mal beim Hauptzollamt Frankfurt Flughafen an. Da gibt es Beamte, die nur Einfuhren von Waffen bearbeiten. Die geben dir sicher gerne Auskunft
  6. Ich war bisher 3x beim Zollfahndungsamt, 1x beim Zollamt und 3x beim Amtsgericht wegen Beglaubigungen - von Geld hat da nie einer was gesagt. Die haben mir sogar den Ausweis selbst kopiert und dann die Kopie beglaubigt. Der Urkundenbeamte im Amtsgericht meinte, dass Beglaubigungen grundsätzlich kostenlos wären.
  7. Jedes Zollamt und jedes Gericht hat einen Urkundenbeamten da, der Beglaubigungen durchführen kann. Wo jetzt die Rechtsgrundlage ist.... Keine Ahnung, müsste ich erst nachschauen. Hab ich aber schon oft so gemacht, und die Beamten waren immer sehr freundlich. Der Ton macht die Musik, wenn man freundlich anfragt, wird man da wohl nicht zurückgewiesen.
  8. Geb dir vollkommen Recht. Nur sieht man in dem BZR als Privatperson nur Straftaten ab 90 Tagessätzen / oder bei 2 Einträgen unabhängig von den Tagessätzen. So wie ich den Ersteller verstanden habe, ist er nie mit Tagessätzen bestraft worden - sein BZR müsste somit leer sein. Für WBK Besitzer ist die Datenabfrage bei der Polizei auch interessant. Man sieht, wann die letzte Regelüberprüfung zwecks Zuverlässigkeit war
  9. https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft Fülle das Formular aus und schicke es an dein zuständiges LKA. Dann bekommst du die Info, welche Daten über dich bei der Polizei gespeichert sind Andere Behörden kannst du ggf auch anschreiben Beglaubigte Ausweiskopien bekommst du kostenlos beim Amtsgericht oder Zollamt
  10. Bei mir war die letzte Regelüberprüfung 2016 (hab dies durch Nachfrage bei der Polizei erfahren), aber kein Gebührenbescheid bekommen. Wohne aber auch im gelobten Land (= Bayern )
  11. Beim Verbringen in ein anderes EU Land von Dual Use Gütern kann dieses genehmigungspflichtig sein. Schau mal nach in: Art 22(1) Dual Use VO ivm Anhang IV und Paragraph 11(2-5) AWV Ergänzung: Habe nachgeschaut. Verbringen von D nach Ö ist aus deutscher Sicht erlaubt
  12. Vor der Einfuhr kann man sich eine verbindliche Zolltarifauskunft erstellen lassen. Wenn der Zöllner die in in den EZT eingibt, sieht er gleich, dass die Waren keinen VuB unterliegen. Der Threadersteller bekommt seine Sachen sicher schnell zurück
  13. Das ist doch Blödsinn. Im Bund gibt es eine realistische Möglichkeit für Schwarz-Gelb. AFD-Wähler verhindern zwar Rot-Rot-Grün, sorgen aber dafür, dass Schwarz-Gelb keine Mehrheit bekommt und zwangsweise Jamaika oder Ampel oder GroKo kommen muss. Die AFD will zudem in die Opposition, von daher hat sie keinen Einfluss auf Regierungshandeln (außer als Oppositionspartei, aber das interessiert niemanden sonst)
  14. Wenn jemand so schlau ist und einen freiwilligen Alkoholtest macht und auch noch angibt, er hat vor der Jagd getrunken, dann ist das wirklich sehr klug. Hätte er mal die Klappe gehalten und einen Rechtsanwalt machen lassen, hätte ihm niemand nachweisen können, dass er nicht erst nach der Jagd etwas getrunken hätte. Dann wäre nichts passiert. Aber sobald der Deutsche einen Uniformierten sieht, fängt er sich an um Kopf und Kragen zu reden
  15. Auf Datenschmutz.de bzw auf der Homepage des Bundesverwaltungsamt kann man sich Vordrucke erstellen, mit denen man einfach Selbstauskunft erhält zwecks NWR oder Polizei
  16. Oberfranken : 5 Wochen bei einem Bekannten
  17. Wissenschaftliche Mitarbeiter im Bereich Psychologie haben es schon nicht leicht. Meistens gibt es nur befristete Stellen und sie müssen mit irgendwelchen Untersuchungen das Fortbestehen ihres Dienstposten rechtfertigen. Oft sind diese Leute im linksalternativen Milieu unterwegs, und wollen andere Mitbürger bevormunden. Hatte zumindest diesen Eindruck an meiner alten Uni...
  18. @uwewittenburg Grenznaher Raum sind die 30km von Landesgrenze ins Land hinein (Ausnahme beim Zoll sind Seegrenzen, da bis zu 50km). Dann darf bei einem Grenzbezug kontrolliert werden, dazu muß es aber Anhaltspunkte geben, dass ein Grenzbezug vorliegt. Wenn du in Frankfurt Oder wohnst und dann mit deinem PKW 5km entfernt eine Freundin besuchst, dann dürfte z.B. keine Durchsuchung des PKW einfach so angeordenet werden können. Ich will jetzt auch gar keine Grundsatzdiskussion führen, sondern nur auf folgendes aufmerksam machen: Polizist: Wo kommen sie her? Schütze: Vom Schießstand Polizist: Aber hier ist gar kein Schießstand Schütze: Ich war noch kurz beim Rewe und fahre jetzt aber heim ..... bäämm: man hat ein Problem. Hätte man dagegen sich nicht auf ein Gespräch eingelassen, hätte man kein Problem. ... Natürlich soll man immer freundlich sein, aber im Rechtsstaat haben der Polizist und ich als Bürger Spielregeln zu beachten. Polizist: Er darf seine Kontrollrechte mir gegenüber ausüben, und ich habe diese zu erdulden - Ich: Ich muss nicht an Aktionen mitwirken, die durch keine Gesetzesgrundlage gedeckt sind. - Aber letztlich muß jeder selbst wissen wie er sich verhält. Wir sind alle erwachsene Menschen.
  19. @Lanzelot50 Kontrollen dienen dazu, um zu überprüfen ob Gesetzesverstöße vorliegen. Wo diese per Gesetz verpflichtend sind arbeite ich jederzeit mit, aber ich muss nicht durch eigenes zutun mich einer möglichen Strafverfolgung aussetzen. Viele kennen ihre Rechte nicht und machen bereitwillig bei ihrer Selbstüberführung mit. Freundlich im Ton, verbindlich in der Sache.
  20. Es gibt jedoch eine Möglichkeit selbst von der Verwaltungsvorschrift zu profitieren. Wenn die Behörde ein Ermessen hat ("kann"-Vorschriften) und durch die Vorschrift das Gesetz nach einer bestimmten Art und Weise auslegen soll kann man als Betroffener auf die sog. "Selbstbindung der Verwaltung" verweisen. Wenn die Behörde "schon immer so" gehandelt hat (ist anzunehmen, weil sie durch die Vorschrift dazu verpflichtet wird) darf man darauf vertrauen, dass auch im eigenen Fall so gehandelt wird wie üblich. Hier greift der Gleichheitsgrundsatz.
  21. Richtig - oder man gibt an, dass man das nicht dabei hat und bezahlt dann die 15€ Strafe. Ein eigenständiges suchen im Auto durch die Polizei ist nämlich nicht erlaubt. Will auch keine Anleitung zur Konfliktherbeiführung geben, sondern nur ausdrücken, dass schon mancher seine WBK verloren hat weil er sich selbst in Bedrängnis geredet hat. Das man im Umgang mit Polizisten immer höflich sein soll ist selbstverständlich.
  22. Da muß ich massiv widersprechen. Ein Anfangsverdacht kann nicht einfach herbeigezaubert werden ohne Anlass. Es muß zureichende tatsächliche Anhaltspunkte geben (Haschischgeruch im Auto, Patronenhülsen auf der Rücksitzbank usw.) . Sollte ein Polizist ohne Anfangsverdacht die Öffnung des Kofferraums anordnen, würde ich dir raten dringend zum Anwalt zu gehen. In der Praxis schaut das so aus: Der Polizist führt ein informelles Gespräch bei einer Kontrolle und befragt dich. Ab genau diesem Zeitpunkt sollte man sagen, dass man keine Angaben machen möchte - da die meisten Leute das nicht machen sondern spontan das reden anfangen, machen sie sich erst Probleme die sie ohne das gar nicht erst hätten. Konkreter Fall: Ich war noch schnell beim Aldi, aber jetzt fahre ich zum Schießstand ---> Man hat ein Problem. Alternative: Ich mache keine Angaben zum Sachverhalt ---> man hat kein Problem. Nur der Zoll hat weiterrreichende Rechte, die Polizei ist aber zwingend an den Anfangsverdacht gebunden - ohne Ausnahme
  23. Generell sollte man gegenüber Polizisten bei Kontrollen Fragen niemals beantworten und höflich sagen, dass man keine Angaben zum Sachverhalt macht. Die meisten Leute reden sich in Probleme rein, aus denen diese nicht mehr rauskommen. Da die Polizei auch nicht in den verschlossenen Kofferraum reinschauen darf habt ihr Problem, die ich mir erst gar nicht mache
  24. Das hängt meiner Meinung ehr mit den Kleinen Waffenscheinen zusammen. Hunderttausende haben den 2016 beantragt, wenn dann ein paar Leute z.B. mit Drogen davor schon einmal aufgefallen sind, wird ein amtsärztliches Gutachten verlangt. Wird das nicht vorgelegt, weil der Antragssteller dann keine Lust mehr drauf hat, wird seitens der Behörde ein Waffenverbot ausgesprochen. War bei einem Freund von mir so.
  25. Ich würde die Bundesrats-Initiativen jetzt nicht überbewerten. Die aktuelle Bundesregierung wird keine drastische Verschärfung durchführen. Nächstes Jahr ist in Bayern Landtagswahl, die CSU kämpft dort hart um ihre Mehrheit im Landtag. In Bayern gibt es mehrere hunderttausend Schützen und Jäger, da wird die CSU nicht ihre treuesten Wählergruppen vor den Kopf stoßen. Sollte aber Schulz mit Grünen und der SED-Nachfolgepartei an die Macht kommen, wird es schwierig PS: Wenn ihr bei Gesprächen eure Bekannten dazu bringen wollte nicht RotGrün zu wählen, erwähnt lieber, dass RRG Tempo 120 auf der Autobahn einführen möchte. Waffen sind den meisten eher egal. Funktioniert zumindest in meinem Bekanntenkreis am besten. Wenn man seien Audi nicht mehr bei freier Autobahn ausfahren kann, fühlen die meisten sich mehr bedrängt, als wenn irgendwelche AR-Variaten verboten werden sollen.
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