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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Tja, Wer weiss  noch  was 1 100er Beta oder 1 60 Schuss Magpultrommel Magazine gekostet haben? Das waren mal 625€ für exakt 2 Magazine (je 1). Die Dinger kann jetzt nicht mehr vernünftig verkaufen und Behalten kostet die Zuverlässigkeit.

Ja, sowas benutzt man bei IPSC Rifle. Videos davon kann man sich vom amtierenden Europameister anschauen.

 

und dafür gibt es mehr Gründe als die Kapazität. Bauhöhe in Verbindung mit KApazität ist manchmal sehr wichtig. Das ist ab 02:10min gut demonstriert.

Long Shot in Verbindung mit tiefer Position kann das geradezu erzwingen. Auch das Schießen von Schrägflächen (Dach) verlangt flache Magazine.

Um mitzuhalten hat man dann das viele GEld für eben diese Magazine ausgegeben.

 

Bearbeitet von Gast
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Wieviel bezahlen mir die aber dafür?

Noch ist der Handel legal. MIr doch wurst, wem ich das verkaufen muss. Ich hab den Zwang ja nicht verantwortet. Hauptsache er zahlt vernünftig.

Bearbeitet von Gast
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Den ganzen 3D-Drucker-Hype habe ich bisher in Sachen "wesentliche Teile von Waffen" als ziemlichen Unfug betrachtet, aber spätestens wenn diese materialtechnisch eher anspruchslosen (verglichen mal mit Läufen, Verschlüssen etc.!) Magazine vom gütigen Staat kontrolliert werden sollen:

 

Dann "druckt" der Benutzer sich halt welche. Aber Doppel-OMG!

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vor 47 Minuten schrieb chris1605:

Wenn dies so kommt, muss ich also mein 30er Magazin, das ich mit dem Kauf meiner AR 15 erworben habe vernichten lassen? 

 

Dazu hab ich noch das "Problem", das auf der Rechnung über das AR 15, das Magazin aufgeführt ist?...

 

 

Naja, ob man nach Auslaufen der Übergangsfrist  alle Magazinverkäufer in Europa dazu zwingen kann, über die letzten Jahrzehnte anzugeben, wer wann welches Magazin über EC Karte, Kreditkarte  usw. bezahlt hat, wage ich doch zu bezweifeln.

 

Andere Möglichkeit wäre, dass wir zukünftig dann sämtliche Kontoauszüge der letzten Jahre vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass wir keine derartigen Magazine erworben  haben.

 

Bliebe dann noch der Barkauf...

 

 Wer jetzt ein Magazin über 10 Schuss erwirbt, darf sich halt später nicht damit  erwischen lassen, insofern er keine Sondergenehmigung hat.

 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 8 Minuten schrieb shooter2015:

 

Naja, ob man nach Auslaufen der Übergangsfrist  alle Magazinverkäufer in Europa dazu zwingen kann, über die letzten Jahrzehnte anzugeben, wer wann welches Magazin über EC Karte, Kreditkarte  usw. bezahlt hat, wage ich doch zu bezweifeln.

Wer jetzt ein Magazin über 10 Schuss erwirbt, darf sich halt später nicht damit  erwischen lassen, insofern er keine Sondergenehmigung hat.

 

 

Klar, man kann nicht alles nachvollziehen, dummerweise steht bei mir das Magazin direkt unter der Waffe...den MAG-Begrenzer hab ich mir natürlich selbst gebaut...

 

Mit so eine M*st muss ich mich als gesetzestreuer Bürger befassen....UNGLAUBLICH

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Darum geht es ihm nicht, sondern die Magazine stehen auf der Rechnung der Waffe, die er bei der Eintragung der Waffe vorlegen mußte und die wahrscheinlich kopiert wurde. .....

Das Problem habe ich auch, nur gut, daß ich die sofort zerstöre und entsorge, sobald das Gesetz wird...... Ich bin ja schließlich gesetzestreu....;-)

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vor einer Stunde schrieb newyorker:

Darum geht es ihm nicht, sondern die Magazine stehen auf der Rechnung der Waffe, die er bei der Eintragung der Waffe vorlegen mußte und die wahrscheinlich kopiert wurde. ...

Seit wann muss man denn die Rechnung der Kanone vorlegen wenn man sie eintragen lässt.

Wär ja noch schöner.....

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vor 9 Stunden schrieb manuel_123:

Schon bekannt???

 

hier die neuesten Informationen aus dem Newsletter des FWR von heute: :thumbup_1:
Sachstand zum Trilog über die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2015, welcher vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris z. B. alle waffenrechtliche Erlaubnisse auf fünf Jahre befristete, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests für alle vorsah, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien verbot und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern vorsah, war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden. Da sich durch die Anschläge tatsächlich Lücken in der bestehenden Richtlinie gezeigt hatten, z. B. in Bezug auf mangelhaft deaktivierte Salutwaffen in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU, fand sich aber auch keine Mehrheit im Parlament, den Vorschlag in Gänze zurückzuweisen.

Im Anschluss entwickelten der Rat der europäischen Fachminister (Innen und Justiz) und das Europäische Parlament eigene Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie. Diese drei Papiere sind Gegenstand der aktuellen Trilogverhandlungen, in welchen nun ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen Rat und Parlament gefunden wurde.

Waffenrechtliche Erlaubnisse
Danach bleiben erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse und auch der Jagdschein grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es muss lediglich durch die jeweilige nationale Gesetzgebung ein Überwachungssystem vorgegeben sein, welches unter Einbeziehung medizinischer und strafrechtlicher Erkenntnisse sicherstellt, dass Erlaubnisse entzogen werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber eine Gefahr darstellt. Dies ist mit der bestehenden deutschen Gesetzeslage bereits sichergestellt.

Munition
Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

Fernabsatzhandel
Der Fernabsatz-Handel von Waffen, wesentlichen Waffenteilen und Munition bleibt nach dem Kompromisspapier möglich, wenn spätestens bis zur Übergabe die Identität und Erwerbsberechtigung des Erwerbers durch einen autorisierten Händler, eine Behörde oder einen Behördenvertreter geprüft wurde.
Der Versandhandel von Händlern bleibt damit unverändert möglich, von privat zu privat (z. B. auch Kleinanzeigenmarkt in Jagdzeitschriften und Waffenfachmagazinen) wird jedoch nur noch unter den vorgenannten Bedingungen möglich sein.


Verbotene Waffe (Kat. A 6 und 7)
Der Vorschlag der Kommission, Waffen allein nach ihrem Aussehen zu verbieten, wurde vom Rat und Parlament zurückgewiesen. Stattdessen sollen einerseits vollautomatische Waffen, die in halbautomatische umgebaut wurden, zur Kategorie A 6 werden.
Auch die Kürzbarkeit und die Magazinkapazität führen nach dem gefundenen Kompromiss zukünftig zur Einstufung von Zentralfeuerwaffen zur Kategorie A 7. So sollen alle halbautomatischen Kurzwaffen grundsätzlich verboten sein, wenn ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und Langwaffen mit einem Magazin größer 10 Patronen.

Wie geschrieben, gilt dies nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung und auch die reine Möglichkeit, ein großes Magazin einzuführen, führt nicht zum Verbotstatbestand. Letztlich sind auch Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter Länge verkürzbar sind - etwa durch eine einschieb- oder einklappbare Schulterstütze - in Kategorie A 7 fallen.
Im Gegenzug zu den neu eingeführten Verbotskriterien soll es dafür den Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt sein, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Kategorie-A-Waffen zu erteilen. Dies soll beispielsweise für Sicherheitsunternehmer, Sammler mit entsprechend genehmigtem Sammelgebiet, Reenactor (Historiendarsteller) oder auch Sportschützen möglich sein, welche in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband seit mindestens einem Jahr Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten.

Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.
Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird.
Im vorbeschriebenen zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von großem Magazin und zugehöriger Waffe liegt sicher der größte Pferdefuß. Verkennt die Regelung z. B. völlig, dass es Langwaffen gibt, die mit Kurzwaffenmagazinen betrieben werden. So kann der rechtmäßige Besitzer einer legalen Pistole und eines völlig legalen Gewehrs dennoch in die Gefahr geraten, alle Erlaubnisse zu verlieren! Noch mehr halbautomatische Langwaffen schießen mit dem gleichen Magazin, wie Repetiergewehre, sodass legale Besitzer beider Waffen wiederum die Unzuverlässigkeit riskieren. Ein weiteres Problem stellen wiederum Flinten mit fest eingebauten Röhrenmagazinen dar und auch bisher unbescholtene Altbesitzer sind einem hohem Risiko ausgesetzt.

Die Regeln für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen - zumindest für den Altbesitz - werden von allen deutschen Sportschützen bereits erfüllt. Jedoch müssen diese Ausnahmen natürlich erst national entwickelt werden und hierfür auch die Bereitschaft bestehen. Dies wird sicher der Schwerpunkt der Interessenvertretung in naher Zukunft darstellen!

Salutwaffen
Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden, dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
(A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

Gas- und Signalwaffen
Auch für Gas- und Signalwaffen wird eine technische Richtlinie erlassen, welche verhindern soll, dass aus SRS-Waffen schießfähige Feuerwaffen hergestellt werden können. Eine nach diesen Kriterien hergestellt SRS-Waffe bleibt grundsätzlich außerhalb der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und somit der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
Andere Gas- und Signalwaffen, die nicht nach der technischen Richtlinie hergestellt werden, werden als Kat. B Waffen erlaubnispflichtig (WBK-Pflicht). Der Altbestand, der bisher frei erwerbbar war, bleibt jedoch unberührt.

Dekorationswaffen
Seit dem 8. April diesen Jahres gilt die Europäische Verordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen (2403/15 EU). Diese hat sich in weiten Teilen als unpraktikabel erwiesen und verhindert aktuell, dass Waffen ordnungsgemäß deaktiviert oder bereits deaktivierte Waffen verkauft, vererbt oder exportiert werden können.
Den Mitgliedsstaaten ist es nunmehr erlaubt, ihre alten, vor April 2016 bestehenden, Regelungen zur Deaktivierung den technischen Beratern der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen. Wenn diese feststellen, dass bereits ein adäquater Deaktivierungsstandard vorlag, können sie dem Mitgliedsstaat erlauben, auch diese Waffen entsprechend der EU-Verordnung als deaktiviert anzusehen und zur Weitergabe und zum Export freizugeben.

Markierung
Neben den bisherigen wesentlichen Waffenteilen soll zukünftig auch das Gehäuse - Ober - und Unterteil - zwingend zu markieren sein. Die Markierpflicht wird zukünftig wohl auch alle wesentlichen Teile betreffen.

Zeitachse
Bis Ende Januar soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden. Anschließend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden.
Für die anschließende Implementierung in nationales Recht wurde ein Zeitrahmen von 15 Monaten vorgesehen, sodass die neuen Regeln bis Ende 2018 deutsches Recht sein könnten.




Impressum:
Dieser Newsletter wird betrieben von:
Forum Waffenrecht e.V.
An der Pönt 48
40885 Ratingen
Tel. 02102-5595740
info@fwr.de
 

 

 

Das heißt für mich schnell den IPSC SURT machen.

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Hallo,

Zitat

zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

Das heißt doch, wenn das Magazin nicht in die Waffe passt, ist alles i.O., oder sehe ich das falsch ? In die Ak Nachbauten passen ja keine originale AK Magazine. An vorhandene Mags die zufällig in die Waffe passen, kann man doch mit 2K Kleber einen Noppen drankleben, den man im V Fall ja entfernen kann :O)

Bis bald 

Marcus

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vor 7 Minuten schrieb maxeb:

Also heißt das ich muß meine großen Magazine meinem Bruder schenken der keine WBK hat, und dann ist alles okay ?  Komische Regelung 

Ob das dann letztendlich so einfach ist, kann ich mir nicht vorstellen. :-(

Die werden sich bestimmt was einfallen lassen, daß Ottonormalverbraucher ohne WBK auch keine High Cap. Mags mehr besitzen darf.

 

Wäre ja ein super Verbotsargument für die Antis, wenn man bei Durchsuchungen in den nächsten Jahren immer mal wieder High Cap Mags finden würde. Dann würde die Statistik Verstoß gegen das Waffengesetzt (verbotene Waffenteile) explosionsartig in die höhe schnellen und man hätte weitere Gründe Verschärfungen im Waffenrecht zu fordern.

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vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Es gibt Behörden (z.B. meine), die wollen die sehen und kopieren: "Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen!"

Wollen und bekommen sind zwei paar Schuhe.

Meinen SB geht es nun wirklich nix an was die Kanone gekostet hat. 

Außerdem mache ich ja auch eine Anzeige über den Erwerb einer Schusswaffe, da steht ja dann alles drin was der SB zum eintragen wissen muss.

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vor 9 Stunden schrieb newyorker:

Darum geht es ihm nicht, sondern die Magazine stehen auf der Rechnung der Waffe, die er bei der Eintragung der Waffe vorlegen mußte und die wahrscheinlich kopiert wurde. .....

Das Problem habe ich auch, nur gut, daß ich die sofort zerstöre und entsorge, sobald das Gesetz wird...... Ich bin ja schließlich gesetzestreu....;-)

 

Genau, sollte dieses Gesetz tatsächlich so kommen, gehe ich mit meinem 30er Magazin zu meiner zuständigen Behörde und die sollen mir bescheinigen, dass ich das abgegeben hab. Hab keinen Bock wegen so einem "gefährlichen" Magazin all meine Waffen abgeben zu müssen.

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vor 1 Stunde schrieb maxeb:

Also heißt das ich muß meine großen Magazine meinem Bruder schenken der keine WBK hat, und dann ist alles okay ?

 

Und der kann/darf dann auch kriminell sein,und muß sich auch nicht um irgendwelche Aufbewahrungsvorschriften kümmern,

und lagert sie in der Alditüte auf dem Wohnzimmerschrank! Ich denke mal so wird es mit Sicherheit nicht umgesetzt werden.

Sonst würden LWB zu einer diskriminierten Minderheit nach dem Grundgesetz.Und gleichzeitig zum Kriminalisierungsopfer.

Wenn jemand weiß, das du ein AR hast und ist dir feindlich gesonnen, wirft er dir`n 30er in den Vorgarten oder Briefkasten und ruft die Rennleitung.

Da wird wohl noch ein wenig "nachsinniert" werden müssen.

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Vielleicht sollten wir uns auch mit aller Energie darauf konzentrieren, wie wir dem Tag X (10/20 Magazinverbot) noch entgegenwirken, kippen, verhindern können, als jetzt schon nach Lösungsansätzen zu suchen, was man nach dem gott-gegebenen Tag X denn machen wird, wem man die Dinger veräußert, vererbt, verschenkt, abgibt, in Teilen aufhebt usw. etc.pp.

 

Alles hört sich schon nach Flinte ins Korn geschmissen an.

 

Dabei ist nichts davon rechtskräftig, ja sogar die Zuständig mehr als nur fragwürdig. Warum wuird die EU ncith seitens der Interessenvertreter der Industrie, der Verbände etc. mit Klagen über Klagen bombadiert?

Würde sich Otto-Normalverbaucher so weit jenseits jedwesdes Rechts und gesetzes bewegen, wäre er bis zum Sankt-Nimmerleinstag eingesperrt und die EU soll mit dem ganzen Rotz einfach so davon kommen?

 

Klar die EU scheiss.... einen großen Haufen auf uns, aber ich denke dennoch, man sollte nicht müde werden an geeigneter Stelle diesen Un-Stand anzuprangern und das nicht einfach als bereits gegeben hinnehmen.

Allerdings mach ich mir da seitens der Verbände leider keine große Hoffnung, denn mit der 10/20 regelung könnten sie super leben, konnten sie ja bis dato auch schon. Genauso wie mit dem Bedürfnisprinzip, das ist schließlich DAS große Standbein und DIE Existenzberechtigung der Sportverbände schlechthin.

Also hoffe ich mehr auf Firearms United etc., die eine echte Interessenvertretung aller Schützen sind. Fernab von Vereinsfürstentum und Eigeninteresse der Verbände.

 

Also haut in die Tasten, schreibt den regionalen udn überegionalen Politbonz... das in der kommenden Wahlen das Kreuzchen woanders steht, wenn man das so durchziehen will etc.pp.

Ob es Erfolg hat, weiss ich auch nicht, kann auch sein, dass das alles absolut für die Katz ist, aber es ist allemal besser als hier schon vorher zu lamentieren, denn jetzt kann man vielleicht noch was ändern, später ganz sicher nicht mehr!

 

In diesem Sinne, euch allen ein schönes Wochenende und nicht sofort den Kopf in den Sand stecken, dazu bleibt später noch genug Zeit.

 

@Gruger:

An sich eine geile Idee ;-)

Bearbeitet von dusty_dragon
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vor einer Stunde schrieb Axel Junghans:

 

Und der kann/darf dann auch kriminell sein,und muß sich auch nicht um irgendwelche Aufbewahrungsvorschriften kümmern,

und lagert sie in der Alditüte auf dem Wohnzimmerschrank! Ich denke mal so wird es mit Sicherheit nicht umgesetzt werden.

Sonst würden LWB zu einer diskriminierten Minderheit nach dem Grundgesetz.Und gleichzeitig zum Kriminalisierungsopfer.

Wenn jemand weiß, das du ein AR hast und ist dir feindlich gesonnen, wirft er dir`n 30er in den Vorgarten oder Briefkasten und ruft die Rennleitung.

Da wird wohl noch ein wenig "nachsinniert" werden müssen.

Da langt es aus wenn dir jemand 3 g Haschisch über den Gartenzaun wirft. Dann wäre theoretisch die Eignung in Gefahr.  Von daher wird das Argument niemanden überzeugen von den Politikern

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