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newyorker

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  1. Oh-Oh, mit solchen Fragen wäre ich vorsichtig.....
  2. http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/281315.html
  3. Das ist die Begründung bzw. Erläuterung dessen, was der Gesetzgeber wollte. Da, imho, der entsprechende §36 bis auf ein paar Abweichungen in den "zuletzt geändert durch..." Abschnitten, ziemlich genauso ins Gesetz übernommen wurde, wird sich die Begründung nicht ändern. Das steht aber "so" natürlich nicht im Gesetz!
  4. Also die Gesetzesbegründung gibt es als Entwurf im 3.Beitrag auf Seite 1 dieses Fadens. Aktuell hab ich noch nichts gefunden.
  5. Als ob das WaffG Sinn machen würde....
  6. das ist schon durch, da wird nix mehr abgestimmt....!
  7. Die Links, die Du angibst, sind Merkblätter und kein Gesetzblatt. Aber auch Diese beziehen sich auf §13 Abs. 3 AWaffV und da steht eindeutig "Schwenkriegelschloß". Was irgendjemand in irgendein Merkblatt schreibt dürfte imho so ziemlich egal sein.
  8. Hier geht es um den Bestandsschutz, wie Dir sicher nicht entgangen ist! Und wenn Du noch so viele Drucksachen anführst, das oben verlinkte wurde heute im Bundesrat angenommen, weil es "Ländersachen" berührt und die Geschichte mit dem Bestandsschutz und dem Inkrafttreten steht da nun mal drin. Alles Andere ist in diesem Faden uninteressant!
  9. Das dazugehörige Waffengesetz wird sich wohl jeder selbst raussuchen müssen! Hier geht es um die Änderungen und die stehen dort drin! Desweiteren Zitat: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – Drucksachen 18/11239, 18/11938 –
  10. Nochmal, es tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft! Gesetzentwurf
  11. Gesetzesbeschluß ist Thema im Bundesrat am 02.06.2017 Klick
  12. Leute, ich dachte hier geht es um Halbautomatenverbot!!!
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