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newyorker

WO Silber
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Alle Inhalte von newyorker

  1. Oh-Oh, mit solchen Fragen wäre ich vorsichtig.....
  2. http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/281315.html
  3. Das ist die Begründung bzw. Erläuterung dessen, was der Gesetzgeber wollte. Da, imho, der entsprechende §36 bis auf ein paar Abweichungen in den "zuletzt geändert durch..." Abschnitten, ziemlich genauso ins Gesetz übernommen wurde, wird sich die Begründung nicht ändern. Das steht aber "so" natürlich nicht im Gesetz!
  4. Also die Gesetzesbegründung gibt es als Entwurf im 3.Beitrag auf Seite 1 dieses Fadens. Aktuell hab ich noch nichts gefunden.
  5. Als ob das WaffG Sinn machen würde....
  6. das ist schon durch, da wird nix mehr abgestimmt....!
  7. Die Links, die Du angibst, sind Merkblätter und kein Gesetzblatt. Aber auch Diese beziehen sich auf §13 Abs. 3 AWaffV und da steht eindeutig "Schwenkriegelschloß". Was irgendjemand in irgendein Merkblatt schreibt dürfte imho so ziemlich egal sein.
  8. Hier geht es um den Bestandsschutz, wie Dir sicher nicht entgangen ist! Und wenn Du noch so viele Drucksachen anführst, das oben verlinkte wurde heute im Bundesrat angenommen, weil es "Ländersachen" berührt und die Geschichte mit dem Bestandsschutz und dem Inkrafttreten steht da nun mal drin. Alles Andere ist in diesem Faden uninteressant!
  9. Das dazugehörige Waffengesetz wird sich wohl jeder selbst raussuchen müssen! Hier geht es um die Änderungen und die stehen dort drin! Desweiteren Zitat: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – Drucksachen 18/11239, 18/11938 –
  10. Nochmal, es tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft! Gesetzentwurf
  11. Gesetzesbeschluß ist Thema im Bundesrat am 02.06.2017 Klick
  12. Leute, ich dachte hier geht es um Halbautomatenverbot!!!
  13. Ich darf also nur 3 Waffen in den Schrank stellen, auch wenn 4 reinpassen? Mit Verlaub-Blödsinn!
  14. Richtig, egal ob in der Beschreibung des Schrankes z.B. steht, "für 5 Langwaffen". Wenn du die Knarren stapelst, gehen da sicher auch 10 rein, was kein Problem sein sollte....
  15. Das weiß ich! "Ich" wollte es auch nicht wissen. Es wurde über einen Gesetzentwurf abgestimmt und RonaldR wollte wohl nur wissen, wie lange es etwa dauert, bis es nun zur Veröffentlichung des fertigen Gesetzes im Bundesanzeiger kommt, denke ich mir.
  16. Woran erkennt man denn an der Aussage:"Am Tag nach der Verkündung" den Zeitpunkt des in Kraft tretens? Er wird wissen wollen, ob die Zeit noch reicht, einen alten Schrank zu kaufen. Artikel 4 juckt in der Beziehung keine Sau.
  17. Auf der Warnliste haben ist auch nicht schlimm. Es allerdings als gegeben heraus zu posaunen, halte ich für kontraproduktiv. Wenn die verantwortlichen Herrschaften nämlich merken, "Aha, die denken, die EU verlangt das" , dann setzen die das evtl. auch so um.
  18. Also entweder gibt es ein neues Dokument oder ich irre mich, aber das u.a. Dokument ist doch wohl das vom Rat beschlossene!? Wo bitte steht da was von zwingenden MPUntersuchungen und fester 5-Jahres Befristung? Ratsdokument ab Seite 30 ff
  19. Meiner Meinung nach dient der zweite Antrag nur dazu, das Thema bis nach der Wahl aktuell zu halten. Bis das wieder durch die Ausschüsse durch ist, vergeht schließlich jede Menge Zeit und wovon die Grünen träumen wissen wir ja alle-RRG-
  20. Aber 18/11417 geht in die Ausschüsse!? So verstehe ich das. Klick
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