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newyorker

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  1. Gab es schon im Nachbarfred! Zitat aus dem Referentenentwurf: Zu Buchstabe c Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, nach Maßgabe der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen. Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat. Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben. Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus. BMI-Entwurf_Waffenrechtsänderungsgesetz_nach_Ressortabstimmung_GunBoard.de_20161118-2.pdf
  2. Kann im Nachbarboard angesehen werden! Erster Beitrag Seite 2! klick
  3. Abgesehen, daß das Alles immernoch völliger Schwachsinn ist: Erst mal abwarten, was im fertigen Entwurf steht. Das hier ist nur ne "Beruhigungspille" fürs Volk. Die Worte hör ich wohl, allein der Glaube......
  4. Darum geht es ihm nicht, sondern die Magazine stehen auf der Rechnung der Waffe, die er bei der Eintragung der Waffe vorlegen mußte und die wahrscheinlich kopiert wurde. ..... Das Problem habe ich auch, nur gut, daß ich die sofort zerstöre und entsorge, sobald das Gesetz wird...... Ich bin ja schließlich gesetzestreu....;-)
  5. Es ist sowieso verboten, Menschen zu töten, egal womit..... Wer sich für eine solche Tat entscheidet, dem ist das Affengesetz wahrscheinlich genauso egal, wie mir die antigalaktische Verbuchtelung der Antibeluxen.... Tante Edit: "Affengesetz" kein Schreibfehler!
  6. Als Besitzer eines Repetierers würde ich mich aber auch nicht zu früh freuen! Da steht nur "Langwaffen über 60 cm" Na, was gemerkt?
  7. Ach und das Holz kann man wohl nicht mit ner Axt zerschlagen?! So ein Schwachsinn...... Damit würde ich mal nen Waffenrechtsanwalt konsultieren und mich trefflich mit der Behörde streiten. Wer weiß , auf was für Ideen die sonst noch kommen,wenn ihr immer alles macht....?!
  8. laut Entwurf dürfen auch Waffen Neuerwerbungen in den alten Behältnissen aufbewahrt werden... Zitat: Zu Buchstabe c Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, nach Maßgabe der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen. Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat. Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben. Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus. Quelle aus Nachbarboard: Gunboard pdf Seite 41-42 BMI-Entwurf_Waffenrechtsänderungsgesetz_nach_Ressortabstimmung_GunBoard.de_20161118-2.pdf
  9. Es gibt aber trotzdem einen Entwurf der Aufbewahrungsvorschriften... siehe Nachbarboard http://www.gunboard.de/topic/74351-bestandsschutz-für-alte-waffenschränke-geplant/?page=3
  10. Der sucht sich keinen Job, sein Problem ist, daß er keine Unterstützung für eine weitere Amtszeit bekommt. Da bestehen nämlich Vereinbarungen, das Sozialdemokraten und Christdemokraten die Amtszeiten in einer Legislaturperiode teilen. Der hätte seinen außerordentlich gut bezahlten Job schon gerne behalten..... Schulz Außerdem hat er im Mai 2016 noch getönt, er gehöre nach Brüssel....,tja, "Pech für die Kuh Elsa" Achse des Guten
  11. OStA Rainer Hofius scheint die Situation einigermaßen realistisch einzuschätzen. Zumindest, wenn man seinen Ausführungen von 2009 glauben schenken darf... siehe pdf Seite 18. ProtokollBundestagsAnhoerung15-6-09.pdf
  12. Es sollte doch konkret darum gehen, wie viele Straftaten mit legalen Waffen, spez. halbautomatischen, verübt wurden oder werden, um der Kommission den Wind aus den Segeln zu nehmen. Es nützt doch nix, darauf rum zu reiten in welchem (voll- oder halbautomatischem) Modus möglichst viele Menschen ermordet werden können. Herr Alexis antwortet doch sonst nur schwammig und kommt immer wieder auf die gleichen Argumente zurück!
  13. Aussage PK LKA: Umgebaute, ehem. deaktivierte Theaterwaffe......Prüfzeichen Slowakei
  14. Also was die Medien dazu schreiben ist mir, gelinde gesagt, sch....egal! Noch ist weder was entschieden noch beschlossen oder sonstwas. Da die EU Gesetzgebung etwas anders funktioniert als die nationale, ist die Journallie wohl etwas, sagen wir, irritiert, höflich ausgedrückt! Das ist nur ein weiterer, zugegebenermaßen schlechter Vorschlag! Siehe: http://www.eu-info.de/europa/eu-richtlinien-verordnungen/
  15. Morgen wird noch gar nichts angenommen....
  16. Man muß das Alles ernst nehmen und beobachten, aber bitte auch nicht vergessen, daß IMCO federführend ist und GENVAL auch nur ein Ausschuß ist. Wobei der Begriff "Ausschuß", in diesem Falle mehr als wörtlich zu nehmen ist. http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/preparatory-bodies/working-party-general-matters-including-evaluation/
  17. Grad im Gun-Board entdeckt, die Amendments der IMCO-MdEP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=PE-582.157&format=PDF&language=EN&secondRef=01
  18. Hier noch die Meinung des "European Economic and Social Committee" eesc-2015-06789-00-00-ac-tra-en.pdf
  19. Das dürfte das entsprechende EU Dok sein Eu-council-gun-dir-sop-5662-rev-2-16.pdf
  20. Mööööp... Das sind Jungpioniere, da heißt es: Für Frieden und Sozialismus- Seid Bereit! Immer Bereit! ;-)
  21. Auf German-Rifle-Association gesehen: #EUgunban: Offener Brief an Dr. Andreas Schwab, EU Abgeordneter für die CDUhttp://german-rifle-association.de/eugunban-offener-brief-an-dr-andreas-schwab-eu-abgeordneter-fuer-die-cdu/
  22. Das ist doch m.M. nichts Anderes als Das, was schon in dem unsäglichen Dokument vom 1.4.2016 stand. Das mit den 12,7mm steht dort auch schon. Seite 18 Fußnote 94-5. Allerdings "rifled barreled firearms" also gezogene Läufe. Das macht es allerdings auch nicht besser! Gruß Micha genval-firearms-04-2016.pdf
  23. Das am 11.4.2016 ist kein Treffen der Innenminister sondern der Arbeitsgruppe "Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung" (GENVAL) , die dem EU-Rat zuarbeitet. Das ist eines von über 150 sogenannten Vorbereitungsgremien des Rates. http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/preparatory-bodies/?p=2 Hier soll der niederländische Vorschlag geprüft werden. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/CM-1962-2016-INIT/en/pdf Gruß Micha
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