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newyorker

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Alle Inhalte von newyorker

  1. http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160310IPR18839/Committee-on-Civil-Liberties-Justice-and-Home-Affairs-meeting-17032016-(AM) ca. ab 2:27:00
  2. Ab heute eine mehr.... Meine HERA the 15th ist heute angekommen... ;-) Ätsch!!!!
  3. Neues von FACE https://www.facebook.com/FirearmsUnited/posts/956996717726336
  4. Oder es gehen zwei Andere auch noch zur Wahl, und wählen anders....Wenn nicht, hab ich gewonnen! Prinzip erkannt?
  5. Ja, keiner geht wählen und ich bestimme wer regiert....
  6. Tja, leider gibt's in Deutschland aber keine Mindestwahlbeteiligung. Und somit könnte, zumindest theoretisch, ich bestimmen, wer alle regiert, wenn niemand anderes zur Wahl geht.Nette Idee!
  7. Zitiere doch bitte den gesamten Beitrag und nicht nur einen Teil, dann wird es vielleicht verständlicher.... Zu Deinen Fragen geb ich mal Antwort, wie ich es sehe, also 1. ja 2. ja 3. keine Ahnung 4. ja 5. siehe 1.+2. Es wurde aber anscheinend eine Tiefen-Analyse der Denkfabrik des Europ. Parlaments gemacht. (Was es alles gibt...!?) http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2016/573289/EPRS_IDA(2016)573289_EN.pdf (übrigens ist u.a. die Fußnote 56 sehr interessant) hier der Link zum Originalbeitrag von Katja im Gunboard (Seite 76 ganz unten) http://www.gunboard.de/topic/55792-europa-hat-ein-problem-mit-feuerwaffen/?page=76
  8. Nun ja, die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, nur der Vollzug bei den Ländern. Somit muß hier auch keine Entscheidung für oder gegen den Vorschlag des Ausschusses getroffen werden. So wie ich das sehe, hat der Bundesrat hier nichts zu entscheiden, sondern nur zu dem Vorschlag und den einzelnen Punkten des Ausschuss-Papiers Stellung zu nehmen oder ihn eben nur zur Kenntnis zu nehmen. Das ist aber nur meine Interpretation!
  9. Nein, es wurde nicht über das EU Papier abgestimmt sonder über die fünf Punkte des Ausschusses!Die EU Richtlinie würde Länderrecht berühren, die Gesetzgebung liegt aber beim Bund. http://www.gesetze-im-internet.de/euzblg/__3.html Dieser berücksichtigt dann bei der Gesetzgebung die Stellungnahme des Bundesrates http://www.gesetze-im-internet.de/euzblg/__5.html Es wird zum Vorschlag des Ausschusses keine Stellung bezogen,sondern der Vorschlag zur Kenntnis genommen. So verstehe ich das.
  10. Oh weh, ich bin Diabetiker, ich verkaufe sicherheitshalber schon mal alles........NICHT! Geht's noch? Da fällt mir ein, Diskriminierung Schwerbehinderter, oh, das wird interessant....
  11. Und dazu noch 25700 Verkehrstote..... IM JAHR 2014 in der EU.....!!!! (Quelle EU Komission) Das sind in 10 Jahren 257000 Tote. Das müssen Sie entscheiden, sagte der Kommisionsfuzzi!
  12. Welchen finalen Entwurf???? Laßt euch doch nicht aufs Glatteis führen!!! Es gibt nur diesen Entwurf!!! Hier ist der ausschlaggebende,finale Entwurf zu finden: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965?locale=de Oder als pdf: Draft Amending Directive.pdf auf deutsch: 1-2015-750-DE-F1-1.PDF
  13. Diese "Fragen und Antworten" -Seite ist nicht ausschlaggebend. Ich weiß nicht, ob es hier schonmal verlinkt wurde. Das u.a. pdf ist das letztendlich ausschlaggebende Dokument. Hier ist alles beschrieben, von medizinischer Untersuchung sowie fünfjähriger Befristung und Anscheinsgeschichte usw. Draft Amending Directive.pdf http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm
  14. Newsletter FWR von gerade eben..... Stellungnahme des Forum Waffenrecht zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG, geändert durch 51/2008 EU) Das Forum Waffenrecht ist der Zusammenschluss des Verbandes der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition, des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, des Deutschen Jagdverbandes, der bedeutenden anerkannten Schießsport- und Sammlerverbände. Damit repräsentiert das Forum Waffenrecht ca. 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer, rechtschaffende Bürger aus der Mitte der Gesellschaft in Deutschland. Mit Entsetzen haben wir die Terroranschläge der letzten Zeit wahrgenommen und unser Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen dieser abscheulichen Taten. So, wie wir uns bereits in der Vergangenheit dagegen gewehrt haben, mit Mördern und Gewalttätern gleichgesetzt zu werden, verwahren wir uns aktuell ganz besonders dagegen, für Terroristen, fanatische Mörder und religiöse Fundamentalisten in Mithaftung genommen zu werden. Zu Recht verweisen Politiker und Verantwortliche aller Couleur darauf, dass es sich nach dem schrecklichen Geschehen verbiete, wegen einzelner verblendeter Verbrecher ganze Glaubensrichtungen, Migranten bestimmter Länder und Regionen oder Asylsuchende hierfür verantwortlich zu machen. Umso unverständlicher ist es, dass dies nun bei der weit überdurchschnittlich rechtstreuen Gruppe der legalen Waffenbesitzer, Händler und Hersteller gemacht wird. In allen Berichten der Landes- und Bundespolizei sowie des Bundesinnenministeriums wird klar und unmissverständlich herausgestellt, dass der private, legale Waffenbesitz keinerlei Gefahr für die Innere Sicherheit birgt. Und doch richtet sich der von der Europäischen Kommission am 18. November 2015 - nur fünf Tage nach den Terrorattacken in Paris - vorgelegte Entwurf zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie fast ausschließlich gegen den legalen Waffenbesitz. Damit geht dieser Vorschlag aus unserer Sicht schon grundsätzlich am eigentlichen Problem - dem gesetzeswidrigen Waffenbesitz, dem illegalen Handel und illegalen Transfer innerhalb der Europäischen Union - vorbei und erscheint uns ungeeignet, den eigentlich gemeinten Terrorismus zu bekämpfen. Die Regelungen im Einzelnen Die europäische Feuerwaffenrichtlinie ist von ihrem Ursprung her geschaffen, um den rechtmäßigen Privatbesitz, Handel und Transfer von zivilen Schusswaffen in einem Europa offener Grenzen unter Berücksichtigung von berechtigten Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Dieses Instrument jetzt zum Mittel der Terrorbekämpfung zu schärfen, ist schon vom Ansatz verfehlt. Nach allen bisher vorliegenden und veröffentlichten Erkenntnissen wurde keine einzige legal besessene oder aus legalem Besitz stammende Schusswaffe zur Ausübung dieser Gewalttaten verwendet. Ausschließlich handelte es sich um Kriegswaffen aus alten Armeebeständen, die illegal in die Europäische Union eingeführt und ohne Erlaubnis über die Binnengrenzen der Union transferiert wurden. Solche Waffen unterliegen nicht dem Waffengesetz sondern dem zur Kontrolle von Kriegswaffen und werden von Privatpersonen nicht legal besessen oder genutzt. Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen Dem Vorschlag der Kommission liegen bereits falsche Erkenntnisse zu Grunde, aus welchen sie Ihre Schlüsse gezogen hat. So werden von unseren Mitgliedern keine vollautomatischen Schusswaffen verwendet, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden. Denn nach deutschem Recht gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, als Vollautomaten, so dass der Umgang weiterhin verboten bleibt. Auch die Forderung der Einstufung aller halbautomatischen Schusswaffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen, trifft hiesig auf Unverständnis. Schon die Formulierung "ähnlich sehen" erweckt erhebliche Bedenken hinsichtlich des verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgebotes. Nicht zuletzt aus diesem Grund verabschiedete sich der deutsche Gesetzgeber 2003 von dem bis dato bestehenden Verbot des sog. "Kriegswaffenanscheins", da es hier bereits zu unterschiedlicher Bewertung innerhalb der deutschen Bundesländer kam und das Bundeskriminalamt diese Regelung daher für nicht vollziehbar hielt. Übertragen auf die Europäische Union wird dies mehr Rechtsunsicherheit als Sicherheit schaffen! Mit Aufhebung der genannten Verbotsnorm wurden halbautomatische Schusswaffen in großer Zahl von Sportschützen und auch Jägern rechtmäßig erworben, die durch die nunmehr im Kommissionsentwurf erhobene Forderung der Einziehung und Vernichtung enteignet werden sollen. Dies erfordert eine gesetzliche Grundlage, die auch die Entschädigung für diese Enteignung festlegt. Für einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht fehlt aber jede tragfähige Begründung. Die Statistik rechtfertigt keine Verbote Im Jahr 2014 wurden gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 6.082.064 Straftaten registriert. Lediglich in 0,2 % der Fälle waren Schusswaffen involviert. Im Zusammenhang mit Straften wurden insgesamt 443 Waffen an Tatorten sichergestellt, wovon 75,7 % (335) erlaubnisfrei und 24,3 % erlaubnispflichtig waren. Nur 5 erlaubnispflichtige Schusswaffen (4,9 %) waren legal besessen, dagegen über 95% in illegalem Besitz. Auch das Bundesministerium des Inneren erklärt noch in seinem Bericht an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, dass es "die Deliktsrelevanz legal besessener Feuerwaffen, die (auch) beim sportlichen Schießen Verwendung finden, als gering bewerte". Weiter heißt es in diesem Bericht: "Das BMI sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, in Ausweitung der bestehenden Regeln, die sich grundsätzlich bewährt haben, den Ausschluss weiterer Waffen vom sportlichen Schießen zu betreiben. Ein messbarer Sicherheitszuwachs wäre von einer solchen Regelung nicht zu erwarten." Ziel ist die AK 47 Kalschnikow Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow". Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen (AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter. Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen. Harmonisierung der Deaktivierungsstandards in der EU Durch Regelung zu Gas- und Schreckschusswaffen sowie unbrauchbar gemachten Waffen nimmt die Kommission Gegenstände in die Richtlinie auf, die keine Feuerwaffen sind und somit gar nicht deren Regelungsgehalt berühren sollten. Das Problem der nicht einheitlichen Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen war schon in der Änderung der Feuerwaffenrichtlinie 2008 benannt und die Europäische Kommission befand sich seither im Verzug, entsprechende Regelungen zu schaffen. Diesbezügliche Harmonisierungsbestrebungen wurden von unserer Seite auch stets unterstützt. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen haben wir uns eingebracht, um europaweit einheitliche Regelungen zu entwickeln, was mit der nunmehr entwickelten Deaktivierungsverordnung umgesetzt worden ist. Umso unverständlicher erscheint es aus hiesiger Sicht jedoch, ehemalige Schusswaffen, welche im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als irreversibel unbrauchbar betrachtet werden und dies durch eine staatliche Institution geprüft wurde, dann der Registrierpflicht zu unterwerfen, beziehungsweise ganz zu verbieten. Neben der Widersprüchlichkeit dieser Forderung begegnet ihr Vollzug auch praktischen Bedenken. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen waren bisher frei und kein Besitzer wurde registriert. Da es sich bei dieser Gruppe regelmäßig um Personen handelt, die weder in Schützenvereinen organisiert sind, noch der Jagd nachgehen oder die Waffenfachpresse lesen, wird hier wahrscheinlich eine große Anzahl rechtschaffender Bürger nichtsahnend kriminalisiert, da sie diese neue Verpflichtung nicht erreichen wird. Einheitliche Standards für Gas- und Schreckschusswaffen in der EU Auch die Forderung nach harmonisierten Standards bei der Herstellung von Gas-, Schreckschuss und Salutwaffen wurde und wird von uns nachhaltig unterstützt. Noch auf der IWAOutdoorClassics im März 2014 in Nürnberg bezeichnete Herr Fabio Marini, DG Home, die deutschen Vorschriften zur Verhinderung eines Umbaus in schießfähige Waffen als vorbildlich. Darauf aufbauend waren unsere Mitglieder beratend tätig und auch hier wird im Konsens eine Regelung gefunden, die alle berechtigten Sicherheitsbedenken berücksichtigen und Gefahren zukünftig ausschließen wird. Die nach diesen EU-einheitlichen Regeln hergestellten Gas- und Schreckschusswaffen ebenfalls der Registrierpflicht zu unterstellen, erscheint wiederum widersprüchlich und unverhältnismäßig. Auch hier ist anzumerken, dass derartige Waffen in der Vergangenheit frei und ohne registrierbare Waffennummer verkauft wurden und deren Besitzer nicht zu identifizieren und schwer zu erreichen sind. Eine zusätzliche deutsche Besonderheit ist, dass sich die Erlaubnisfreiheit lediglich auf den Erwerb und Besitz der Gas- und Schreckschusswaffe bezieht. Sobald der Besitzer sein befriedetes Besitztum verlässt, benötigt er für dieses "Führen" eine behördliche Erlaubnis. Selbst die von der EU-Kommission beauftragte Studie hierzu, auf welche sich der Änderungsvorschlag in seiner Begründung stützt, hat die Möglichkeit einer Registrierung betrachtet und letztlich verworfen! Zeitliche Limitierung der Erlaubnisse und regelmäßige Gesundheitschecks Dem Entwurf der Kommission liegt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber rechtstreuen Bürgern zu Grunde, welche er unter einen unzulässigen Generalverdacht stellt. Jäger und Sportschützen durchlaufen eine umfangreiche Ausbildung, bzw. betätigen sich langfristig sportlich unter der sozialen Kontrolle der Vereinsstruktur und weisen ihre Sachkunde nach, bis sie das Recht zum Waffenerwerb erhalten. Von Behördenseite wird ihre Zuverlässigkeit und Eignung geprüft und sobald Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel am Waffenbesitz rechtfertigen, kann ein amts- oder fachärztliches Gutachten verlangt werden. Dies führt zum bereits dargestellten Ergebnis, dass die Gruppe der Waffenbesitzer überaus rechtstreu ist und nach Auswertung aller behördlichen Erkenntnisse keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit bieten. Dieses überaus erfreuliche und positive Ergebnis jetzt damit zu ahnden, dass die Gültigkeitsdauer waffenrechtlicher Erlaubnisse auf maximal fünf Jahre begrenzt und eine standarisierte medizinische Untersuchung für jede Erteilung und Erneuerung verpflichtend wird, ist diskriminierend und nicht nachvollziehbar. Die jagdliche Ausbildung, die Anschaffung der Jagd- und Sportgewehre und des Zubehörs bis zum qualifizierten Aufbewahrungsbehältnisses ist äußerst kostenintensiv. Dies jeweils lediglich bei einer Rechtssicherheit von fünf Jahren zu leisten, erscheint hiesig unverhältnismäßig. Zudem begegnet die verpflichtende medizinische Untersuchung schwerwiegender Bedenken in Bezug auf Einschränkung des Persönlichkeitsrechts und die bisher angestrebte und auch umgesetzte Inklusion behinderter Sportler. Die Beschränkung des gewerblichen Fernabsatzhandels mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Teilen oder Munition auf lizensierte Waffenhändler ist in Deutschland bereits eindeutige Gesetzeslage. Den nichtgewerblichen Onlineverkauf für Privatpersonen zu verbieten, erscheint hiesig überzogen und nicht begründet. Einschränkung des Online-Handels Der Handel über Fernabsatzmedien folgt den gleichen gesetzlichen Vorgaben wie der Handel in Fachgeschäften. Der Verkäufer muss die Erwerbsberechtigung des Käufers prüfen und den Verkauf der Behörde melden. Der Käufer wiederum muss den Erwerb seiner Behörde rechtzeitig anzeigen, so dass jederzeit eine Kontrolle im "Vier-Augen-Prinzip" gewährleistet ist. Wird hier gegen eine Pflicht verstoßen, fällt dies auf und kann neben Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen auch mit dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sanktioniert werden. Auch hier fehlt es an belegten Vorfällen aus der Vergangenheit, die signifikante Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen belegen. Neue Definitionen Handwerklich verunglückt erscheint auch die neue Definition von "wesentlichen Teilen". Diese ist identisch mit der Definition von "Teilen" und somit überflüssig. Aus technischer Sicht sind nur der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager und das Gehäuse (Receiver) als wesentliche Teile anzusehen. Neue Markierungsregeln Im Hinblick auf die Neuregelung der einheitlichen Markierung des Gehäuses (Receiver) wird hiesig zugestimmt, da es sich um eine Möglichkeit handelt, durch eine Vereinheitlichung der europäischen und US-amerikanischen Regeln ein Zeichen zu setzen, weltweit alle Schusswaffen einheitlich am gleichen Teil zu markieren und so eine eindeutige Identifizierung und Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dies entspricht dem Inhalt des Artikels 10 des UN Feuerwaffenprotokolls und den Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie. Da dies eine sinnvolle Vereinheitlichung ist, die möglichen Missbrauch ausschließen kann und Regelungslücken schließt, wurde dieser Vorschlag von uns mitgetragen und unterstützt. Verbesserung von Informationsaustausch und Zusammenarbeit innerhalb der EU Ebenso begrüßen wir die Verbesserungen in der Zusammenarbeit und Informationsweitergabe unter den europäischen Staaten und Behörden. Dies ist der einzige Teil des Maßnahmenpaketes, welcher sich tatschlich gegen illegale Aktivitäten wendet und diese erschwert. Dialog statt Aktionismus Diese Bewertung zeigt deutlich, dass sich das Forum Waffenrecht stets konstruktiv und kompromissbereit in die Diskussion um den sicheren Umgang, Handel und legalen Besitz von Schusswaffen einbringt. Wo Regelungen Lücken zulassen oder gar Missbrauch möglich erscheint, haben wir uns nie einem sinnvollen Vorschlag widersetzt. Stattdessen haben wir selbst Lösungsansätze entwickelt und uns aktiv eingebracht. Wir wehren uns aber vehement gegen die Instrumentalisierung der schrecklichen Verbrechen der letzten Tage zur Rechtfertigung von gesetzgeberischem Aktionismus, der die Rechte unser Mitglieder missachtet, der Industrie und dem Handel den Boden entzieht, den Schießsport und die Jagd unmöglich macht, dabei aber keinen Sicherheitsgewinn bietet. In der vorliegenden Form sind wir jedoch sicher, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keinen einzigen Anschlag in der Zukunft verhindern werden. Nach übereinstimmenden Informationen aus Brüssel und Berlin wird die Abstimmung des vorliegenden Vorschlages noch ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Wir unternehmen alles um die Rechte unserer Mitglieder zu schützen und unseren berechtigten Sorgen Ausdruck zu verleihen. In Ergänzung zum vorangegangenen Newsletter empfehlen wir immer noch die Unterstützung der aktuellen Petition "Einschränkung des legalen Waffenbesitzes stoppt keinen Terrorismus!" Link Bitte zeichnen Sie diese Petition mit und verbreiten Sie diese in Ihren Vereinen, Hegeringen und im Kreise Ihrer Freunde und Bekannten.
  15. "...kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen)." Wenns nicht so traurig wäre, könnte man sich schlapp lachen... Und die Moral von diesem Schreiben? Wir nehmen euch die Waffen weg, dann werdet ihr auch nicht mehr unter Generalverdacht gestellt. Oh Mann, da weiß man, wo der Hase lang läuft. ...
  16. Ich finde auch..... Getan... "Guten Tag, danke für Ihre Rückmeldung zu folgendem Vorschlag der Kommission: COM(2015)750/F1 Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons. Alle Rückmeldungen können gegebenenfalls auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Sie werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, sodass sie in die Rechtsetzungsdebatte einfließen können. Europäische Kommission Ihre Rückmeldung: Sehr geehrte Damen und Herren, die Opfer der schrecklichen Terroranschläge von Paris waren noch nicht beerdigt, da kommt die EU-Kommission auf die Idee, nun endlich die Waffenrechtsverschärfungen, die sicher schon lange in der Schublade ruhten, durchzusetzen. Die Gelegenheit ist günstig, nicht wahr!? Es werden Millionen Jäger, Sportschützen und Sammler auf eine Weise kriminalisiert, die nicht auszuhalten ist. Welchen Sicherheitsgewinn bringen befristete WBK, psychologische Tests von gesetzestreuen, überprüften Bürgern sowie Verbot von halbautomatischen Waffen in Privatbesitz? Private, legale Waffen, auch halbautomatische, spielen in Kriminalstatistiken praktisch keine Rolle. Welcher Terrorist baut sich eine legal erworbene, halbautomatische Waffe um, wenn man sich auf dem Schwarzmarkt in Osteuropa völlig anonym eine vollautomatische AK47 für ein paar Euro besorgen kann? Spengstoffe oder Kriegswaffen zu besitzen ist heute schon verboten. Und welche Waffe ist nur deshalb gefährlich, weil sie aussieht wie eine vollautomatisch Waffe, aber eben keine ist? Welchen Sicherheitsgewinn bringt das?Sprengstoffexplosionen herbeiführen ist schon verboten, Menschen töten auch!Terroristen halten sich nicht an Gesetze. Bürger werden aufgrund fasch dargestellter, manipulierter Zahlen und auf dem Rücken der Terroropfer in Ihren Freiheitsrechten massiv eingeschränkt, nur damit die europäischen Waffengegner endlich zu ihrem Ziel kommen. Dies ist nicht hinnehmbar! Weiterhin wurde in der 917. Sitzung des deutschen Bundesrats am 29.11.2013 beschlossen, daß für Fragen der inneren Sicherheit und Ordnung der EU Kommision die Regelungskompetenz fehlt! Soll es deswegen unter "Binnenmarkt und Verbraucherschutz laufen" Netter Trick! Ein Schelm, der böses dabei denkt. Lehnen sie die Vorschläge ab! "
  17. Dann bist Du bei Müller in Manching genau richtig aufgehoben!
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