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Schakal

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Alle Inhalte von Schakal

  1. Am besten bei den grossen Autoherstellern gucken was die so an Ausbildung anbieten. Da stimmt hinterher auch die Bezahlung und vor der Rente klappt es auch mit Altersteilzeit etc. Dadurch erwirtschaftet man genug Kohle, dass man sich sein Interesse an Waffen auch leisten kann. Angestellter Büchsenmacher ist wie hier schon geschrieben wurde finanziell eher uninteressant.
  2. Klarer Fall einer Gesetzeslücke. Der versuchte Erwerb einer illegalen Waffe muss sofort strafbar werden. Grün alle.
  3. Na das wird schon entsprechende Kundschaft gewesen sein, die einer Kontrolle bedurfte.
  4. Ein Polizeibeamter ist auch kein Arzt, kann aber dank Schulung und Erfahrung durchaus einschätzen, bei wem sich eine Alkoholkontrolle lohnt. Ähnlich sieht es auch in der Verwaltung aus, zumindest wenn man regelmäßig Kundenkontakt hat. Da könnte ich durchaus ein Buch schreiben...
  5. Das mit den Abfotografieren haben bei uns im Amt schon einige bei Akteneinsicht gemacht. Insbesondere wenn es ihnen nur auf einzelne Seiten oder Vermerke ankam.
  6. Kann man ja direkt mit dem Smartphone abfotografieren und dann Zuhause ausdrucken.
  7. Na da gibt's Pappwild und Holzverkleidung
  8. Mal ehrlich....welcher Jäger kennt den zb die Cooper Regeln? Wenn ich bei meinen Jägern mit sowas anfange.... Und die Jäger dürften die größte Gruppe der Waffenträger sein, oder?
  9. Alles gut und schön. Den durchschnittlichen illegalen Waffenbesitzer kümmert das alles recht wenig. Dafür passiert dann mit den illegalen Waffen zum Glück recht wenig. Sicherlich führen IWB ihre Wumme auch recht häufig, weil das bei denen völlig egal ist im Gegensatz zu uns. Steht zumindest nicht so häufig in den Medien das ein IWB eine unbeabsichtigte Schussabgabe o.ä. hatte. Und ich vermute mal, das der durchschnittliche IWB noch weniger trainiert als viele Jäger zB. Kann also alles so schlimm nicht sein...
  10. Verwaltungsrecht und dessen Umsetzung haben nicht immer was mit Logik zu tun. Wenn man das verinnerlicht hat, kann man manche Entscheidung leichter ertragen. Wurde uns schon so im Studium erklärt.
  11. Bloß nicht. Schließlich kam für den Revolver Voreintrag damals auch keine Rechnung.
  12. Was macht man wenn der Vertreter des SB mit dem Programm nicht umgehen kann? Da wird dann schon mal handschriftlich eingetragen und vorher das Wort Revolver zur Sicherheit nochmal auf extra A4 Blatt geübt. Kein Witz.
  13. Siehste, die verdeckt getragen Subcompakt Latthammer sieht man nicht.
  14. Wenn Kurzwaffen ungeeignet wären, dann würden sie von behördlichen Personenschützern nicht benutzt werden.
  15. Ohne Training nutzt OC nicht allzuviel. Würde im Bekanntenkreis schon mehrmals belächelt, dass meine Holde mit dem Zeugs übt. Mit den inerten natürlich.
  16. Eben. Wir können das intuitiv.
  17. Gesetze werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das allein ist ausreichend, Flyer etc spielen keine Rolle. Ist leidet so....
  18. Kostenlos war der Mun Eintrag in die WBK nicht. Waren mE 25 oder 12 Euro pro Eintrag.
  19. Bitte schön! Hinweisblatt_Jaeger_Munition.pdf
  20. In meinem alten Wohnort gab es sogar ein Merkblatt von der Waffenbehörde, in dem eindringlichst dazu geraten wurde, Mun-erwerb in der WBK abstempeln zu lassen. Wurde auch immer problemlos gemacht, bringt ja schliesslich auch Verwaltungsgebühren.
  21. Bei uns in der Dienststelle werden alle schriftlichen Vorgänge von RB mittlerweile zentral bearbeitet. Zudem haben wir mittlerweile die Möglichkeit, Schreiben nur mit Briefkopf unserer Behörde (also ohne meinen Namen und Telefonnummer) zu drucken. Ist sicherlich nur ne Frage der Zeit, bis ich auch mal ein RB bei mir im Büro habe.
  22. Kurz OT: Wo ist eigentlich dieser ominöse Grundsatz rechtlich verankert? Konnte ich bisher nicht im Gesetz finden. Es gilt m.E. immer noch kein Handeln ohne Gesetz und kein Handeln gegen das Gesetz.
  23. Ja würde auch nicht warten, sondern Antrag nochmals stellen. Ohne Unterschrift hast Du eigentlich gar kein Antrag gestellt...
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