Hallo,
habe mir heute mal auf der Homepage Deinen Briefwechsel mit dem Ordnungsamt angesehen und räume Dir (auch vor dem Verwaltungsgericht) wenig Chancen ein.
Ich habe selbst etliche Jahre im Zuständigkeitsbereich von Herrn J. gewohnt und bin mit ihm eigentlich recht gut ausgekommen, obwohl ich doch einige "kritische" Anträge (MES, Schulungswaffen, etc.) bei ihm gestellt habe. Die dabei aufgetretenen Fragen konnte ich eigentlich immer im persönlichen Gespräch klären und wurde dabei stets höflich und rechtlich korrekt behandelt.
Auch wenn ich mal für Freunde/Bekannte bei ihm "vorgefühlt" habe, war er durchaus bereit das WaffG großzügig auszulegen, wie z.B. bei einem Mitglied, der für das 9mm Luger Wechselsystem seiner .45`er problemlos ein weiteres Griffstück genehmigt bekommen hat, obwohl bereits div. Kurzwaffen vorhanden waren. Bei anderen mir bekannten Ordnungsämtern hätte das nicht so einfach geklappt...
Aber natürlich ist Herr J. als Teil der Verwaltung an das geltende Recht (=WaffG) gebunden und es geht hier ja auch nicht um die Ablehnung der dritten, sondern der achten bzw. neunten Kurzwaffe, was bei "normalen" Sportschützen eben nicht an der Tagesordnung ist.
Der Gesetzgeber hat Jägern und Schützen eben nur zwei Kurzwaffen ohne Bedürfnisprüfung zugestanden; jede weitere muß eben individuell mit einem Bedürfnis begründet werden. Dabei ist hinsichtlich der Güterabwägung (Waffenerwerb/Öffentliche Sicherheit) eben tatsächlich so zu verfahren wie hier geschehen.
Das das Schwachsinn ist, ist mir auch klar, aber eben dem Gesetzgeber und der Rechtsprechung nicht.
Es ist dem Durchschnittsbürger ohne Waffenkenntnisse eben (leider) kaum zu vermitteln warum Du neun Kurzwaffen zum Sportschiessen benötigst. Für die hat Sportschiessen eben höchstens was mit KK zu tun.
Allerdings ist es auch für mich schwer nachvollziehbar, warum Du z.B. den 30 Jahre alten Revolver nicht verkaufst und die Begründung hinsichtlich der Treffpunktlage bei .38 und .357 zum Erhalt der Waffen finde ich abenteuerlich.
M.E. war die erneute Antragstellung ohne gleichzeitigen Verkauf zumindest einer alten Waffe keine so gute Idee, aber das kann man natürlich auch anders sehen.
Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück und ich bin auf den Ausgang gespannt.
Schakal
P.S.:
Schau doch mal in die Rechtsprechungsdatenbank des OLG Lüneburg. Da ging es in einem ähnlichen Fall um einen Schützen, der die neunte Kurzwaffe beantragte (und dann auch bekommen hat!). Aber mach Dir nicht viel Hoffnung, denn jeder Fall ist ja anders und vor Gericht bekommt man in D eben nur ein Urteil und nicht unbedingt auch recht...