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Schakal

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Alle Inhalte von Schakal

  1. Und es geht eindeutig nur um Langwaffen. Kurzwaffen sind nicht betroffen.
  2. Gibt's für AR15er nicht auch ein Upper für Gurtzuführung? Da war dochmal was.
  3. Nicht alle Vollautomaten fallen unter das KWKG. Dafür gibt es aber auch Halbautomaten die darunter fallen.
  4. Naja viele Jäger haben noch nicht mal was von den letzten Änderungen im WaffG gehört...
  5. Immer wenn ich eine Waffe außerhalb meiner Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetem Besitztum dabei habe, führe ich. Der sog. Transport ist eine erlaubnisfreie Unterart des Führens.
  6. Hier hilft nur Gesetzesänderung.
  7. Ok mal angenommen der DJV klagt. Klage nicht angenommen, natürlich ohne Begründung. Und dann?
  8. Gibt was neues auf der Djv Seite. Link klappt irgendwie nicht. @keks: Doch heisst es.
  9. Das Urteil hat nix mit KW zu tun. Das Verbot bezieht sich nicht auf Kurzwaffen. Kurzwaffen sind im 19 BJG gesondert behandelt. Das es sich bei Pistolen natürlich um HA handelt ändert dies nicht. Pistolen sind nicht streitgegenständlich, dass haben sogar die Behörden verstanden, die derzeit aufgrund des Urteils keine HA Langwaffe mehr eintragen. Gebe ja zu, dass Verwaltungsrecht nicht ganz einfach ist.
  10. Na was könnte man da erst alles zu einem 98er System sagen....
  11. Im 19 BJG ist die Verwendung vom KW grds verboten. Genannte Ausnahme ist eben Fangschuss etc. Das ist die speziellere Regelung, die der o.g. allgemeinen vorgeht. Deshalb sind KW in jeder Hinsicht erwerbbar.
  12. Im WaffG ist Paragraph 45 einschlägig. Das VwVfG greift hier nach nicht.
  13. Denke mal das man die Diskussion hier etwas herunter fahren sollte, bis eine offizielle Stellungnahme vom BMI, etc vorliegt. Es wird mir. E. hier einiges in das Urteil hinein interpretiert, was wenig haltbar ist (KW). Just my 2 Cents..
  14. Es war schon immer verboten mit Kurzwaffen auf Wild zu schießen. Steht so im 19 BJG. Ausnahme eben ausdrücklich Fangschuss etc. Urteil greift hier nicht.
  15. Trotzdem geht es hier um mehr waffen als bei den PSM und den Pumpen. Und für die gab es auch logischerweise keine Feststellungsbescheide. So einfach dürfte das diesmal nicht gehen. Denke schon das es eine positive politische Entscheidung geben wird. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...
  16. Bedürfnis weg wird problematisch sein, da es ja gerade EU weit zementiert werden soll. Also Bedürfnisgründe ausweiten auf Selbstschutz etc. Auch einfach nur das Eigentum zu behalten muß dann eben ein Bedürfnisgrund sein.
  17. Das der BJV nun plötzlich auf unserer Seite ist hätte ich gar nicht vermutet. Evtl. meint es ja sogar der DJV mal ernst. Das glaube ich aber erst, wenn das Präsidium zum Gruppenfoto mit AR15ern antritt....
  18. Mal gucken was jetzt das BKA mit den bisherigen Feststellungsbescheiden macht und wie zukünftige hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsmöglichkeit aussehen. Kann mir nicht vorstellen das das BKA mit dem Urteil einverstanden ist.
  19. Mal gucken was das BKA dazu sagen wird...
  20. In meinem KWS steht die Auflage das die Waffe verdeckt zu führen ist. Könnte also auch bei anderen so sein...
  21. Also ich habe für meine HA ein BKA Bescheid aus dem eindeutig hervorgeht das die Waffe auf JJS zu erwerben ist. Daran kann auch das Gericht nix andern.
  22. Dann werden die HA schlimmstenfalls zukünftig nicht mehr für die JagdAusübung, sondern ausschließlich für das jagdliche Übungsschiesen erworben. Fertig.
  23. Gibt's da schon ein link?
  24. Hatte da letztes Jahr paar Ersatzteile bestellt. War alles okay, würde ich jederzeit wieder tun.
  25. Nein aber da steht auch nicht explizit Magazine für Langweilen. Nur das die unter 7a neu aufgenommen werden sollen. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
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