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Schakal

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Alle Inhalte von Schakal

  1. Ok mal angenommen der DJV klagt. Klage nicht angenommen, natürlich ohne Begründung. Und dann?
  2. Gibt was neues auf der Djv Seite. Link klappt irgendwie nicht. @keks: Doch heisst es.
  3. Das Urteil hat nix mit KW zu tun. Das Verbot bezieht sich nicht auf Kurzwaffen. Kurzwaffen sind im 19 BJG gesondert behandelt. Das es sich bei Pistolen natürlich um HA handelt ändert dies nicht. Pistolen sind nicht streitgegenständlich, dass haben sogar die Behörden verstanden, die derzeit aufgrund des Urteils keine HA Langwaffe mehr eintragen. Gebe ja zu, dass Verwaltungsrecht nicht ganz einfach ist.
  4. Na was könnte man da erst alles zu einem 98er System sagen....
  5. Im 19 BJG ist die Verwendung vom KW grds verboten. Genannte Ausnahme ist eben Fangschuss etc. Das ist die speziellere Regelung, die der o.g. allgemeinen vorgeht. Deshalb sind KW in jeder Hinsicht erwerbbar.
  6. Im WaffG ist Paragraph 45 einschlägig. Das VwVfG greift hier nach nicht.
  7. Denke mal das man die Diskussion hier etwas herunter fahren sollte, bis eine offizielle Stellungnahme vom BMI, etc vorliegt. Es wird mir. E. hier einiges in das Urteil hinein interpretiert, was wenig haltbar ist (KW). Just my 2 Cents..
  8. Es war schon immer verboten mit Kurzwaffen auf Wild zu schießen. Steht so im 19 BJG. Ausnahme eben ausdrücklich Fangschuss etc. Urteil greift hier nicht.
  9. Trotzdem geht es hier um mehr waffen als bei den PSM und den Pumpen. Und für die gab es auch logischerweise keine Feststellungsbescheide. So einfach dürfte das diesmal nicht gehen. Denke schon das es eine positive politische Entscheidung geben wird. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...
  10. Bedürfnis weg wird problematisch sein, da es ja gerade EU weit zementiert werden soll. Also Bedürfnisgründe ausweiten auf Selbstschutz etc. Auch einfach nur das Eigentum zu behalten muß dann eben ein Bedürfnisgrund sein.
  11. Das der BJV nun plötzlich auf unserer Seite ist hätte ich gar nicht vermutet. Evtl. meint es ja sogar der DJV mal ernst. Das glaube ich aber erst, wenn das Präsidium zum Gruppenfoto mit AR15ern antritt....
  12. Mal gucken was jetzt das BKA mit den bisherigen Feststellungsbescheiden macht und wie zukünftige hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsmöglichkeit aussehen. Kann mir nicht vorstellen das das BKA mit dem Urteil einverstanden ist.
  13. Mal gucken was das BKA dazu sagen wird...
  14. In meinem KWS steht die Auflage das die Waffe verdeckt zu führen ist. Könnte also auch bei anderen so sein...
  15. Also ich habe für meine HA ein BKA Bescheid aus dem eindeutig hervorgeht das die Waffe auf JJS zu erwerben ist. Daran kann auch das Gericht nix andern.
  16. Dann werden die HA schlimmstenfalls zukünftig nicht mehr für die JagdAusübung, sondern ausschließlich für das jagdliche Übungsschiesen erworben. Fertig.
  17. Gibt's da schon ein link?
  18. Hatte da letztes Jahr paar Ersatzteile bestellt. War alles okay, würde ich jederzeit wieder tun.
  19. Nein aber da steht auch nicht explizit Magazine für Langweilen. Nur das die unter 7a neu aufgenommen werden sollen. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
  20. Ob der Djv das mit den 10 er Magazin auch schon mitbekommen hat? Würde ja wohl auch die kurzwaffen betreffen.
  21. Evtl. mal der SPD mitteilen das man die ja jetzt Dank dieser Aussage als nur "einfacher Bürger " nicht mehr wählen kann. Paßt doch derzeit vor den Wahlen. ...
  22. Wie derartige Härtefallregelungen dann aussehen kann man ja am Beispiel PSM, kurze Pumpe etc bereits jetzt bewundern.
  23. Schakal

    Glock 26 und BDS

    Habe gerade mal bei meiner G26 nachgemessen. Visierline 148mm dank Stahlvisierung. Die Stahlkimme ist um einige Millimeter nach hinten verlängert, damit passt es. Lauflänge ist mit 88mm auch OK. Die G26 ist also im BDS zulässig. Super, da kann ich meine jetzt auch nutzen.
  24. Danke SBine, ich dachte schon, ich wäre auf rechtlichen Abwegen... Na dann
  25. Nochmal hallo SBine, warum dürfen Vereinswaffen nicht vom Stand mit nach Hause genommen werden? Schließlich ist die Vereins-WBK u.a. auf meinen Namen ausgestellt und §12 Abs. 1 Nr. 3b WaffG gestattet auch die (vorübergehende) Abgabe an einen anderen Schützen (der noch keine WBK hat) zwecks Training, Wettkampf, etc. Oder liege ich da jetzt völlig falsch???
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