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Black Dodge

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  1. Zu deinen letzten beiden Sätzen. In Verkehrssachen ist das Verkehrsportal ziemlich hilfreich. Dummschwätzer und Typen die einfach nur viel Meinung bei wenig Ahnung haben werden dort schnell moderativ ausgebremst und auf den OT-Bereich verwiesen. Ich habe mit Fachforen schon teilweise sehr gute Erfahrungen gemacht. Allerdings auch sehr schlechte, z.B. gutefrage.net. Manche der hiesigen Mitglieder, die offenbar nichtmal in der Lage sind, sie Eingangsfrage zu verstehen, wären dort wohl genau richtig. Aber wie auch immer. Die Sache ist ja nun auch erledigt, von daher bin ich hier raus. Danke aber nochmal an alle, die was substantielles zum Thema beigetragen haben.
  2. Verbrannnte Erde? Vielleicht machen die Behördenmitarbeiter ja dann auch einfach mal was sie sollen, weil sie dann wissen, dass man sich ihre Willkür nicht bieten lässt. Ich bezahle diese Leute mit meinen Steuern, also erwarte ich auch, dass sie gefälligst leisten. Tun sie das nicht, gibts im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten was auf den Deckel. PS: Und ich "liebe" Behörden, die Gesetze nach Lust und Laune biegen.
  3. @ Heletz: Ich habe nach einer Rechtsgrundlage gefragt. Ich verstehe daher nicht, warum manch einer (u.a. auch DU) das dann zum Anlass nehmen hier irgendeinen Schwank aus ihrem Leben zum besten zu geben oder darüber fabulieren, was sie gut oder schlecht finden oder dass man Hund und Klappstuhl zur Behörde mitnehmen soll (ich habe übrigens weder das eine, noch das andere). Sowas kann man ja gern in einem OT-Bereich machen, hier ist es schlicht und ergreifend am Thema vorbei. Nebenbei bemerkt finde ich diese obrigkeitshörige Einstellung und das in Schutz nehmen des hierzulande ohnehin völlig bekloppten Waffengesetzes erschreckend. Kann natürlich auch daran liegen, dass ich einige Jahre in den Staaten gelebt hab und dort als sogar als Non-Resident völlig legal zwei Glocks und ein AR hatte. Da musste ich im übrigen auch persönlich hin, jedoch waren die Bearbeiter dort sehr freundlich und haben nicht permanent versucht, einem Steine in den Weg zu legen.
  4. So hat sich bereits geklärt. Ich rief da heut nochmal an, und bat sie mit das zuzuschicken. Dann hiess es "machen wir nicht, bliblablub. Und das haben wir schon immer so gehandhabt." Ich meinte, dann soll er mir sagen, in welchem Gesetz das steht. Das konnte er natürlich erwartungsgemäß nicht. Es kam das gleiche sinnfreie Geschwurbel, was man von einigen wenigen auch hier im Beitrag lesen konnten. Ich bat ihm dann an, das wir das ganze ja auch ganz einfach über seinen Vorgesetzten klären lassen können. Er hat dann letztlich eingewilligt, dass es nun doch per Post geht. Er schickt es nun per Einschreiben. Was diese Gestalten auf der Behörde jetzt von mir denken geht mir sonst wo vorbei, da ich demnächst in ein benachbartes Bundesland ziehe und mit diesen Leuten dann eh nix mehr zu tun hab. Das Verhältnis war des übrigen eh schon zerrüttet, weil sie mir meinen damals erworbenen A/B Schrank nicht anerkennen wolllten und ich daher ohnehin einen Hals auf diese Bande habe.
  5. Danke für die bisherigen Antworten. Zumindest an jene, die etwas substantielles zur Eingangsfrage beigetragen haben. Es sieht also in der Tat so aus als gäbe es kein Gesetz, was die persönliche Abholung verlangt. Ich werd dann mal ein Schreiben an den SB fertig machen und ihn bitten, mir alles per Post zu schicken. Wenn er sich weigert, soll er mir die Rechtsgrundlage nennen. Ob ich dadurch die WBK später bekomme ist für mich zweitrangig, da ich meist am WE mit Vereinskollegen schiesse und mehr als genug Waffen verfügbar sind.
  6. Hallo alle zusammen. Ich habe vor längerer Zeit die WBK beantragt. Vor einigen Tagen telefonierte ich mit dem Sachbearbeiter, der mir mitteilte, dass die WBK nur bei persönlichem Erscheinen erteilt wird. Zu gegebener Zeit, also wenn Zuverlässigkeit usw. geprüft ist, geht dem angehenden Waffenbesitzer dann eine schriftliche "Einladung" zu. Da ich unter der Woche keine Zeit für sowas habe und eigentlich davon ausging, dass sich sowas auf dem Postweg erledigen lässt, frage ich mich, ob es hier eine Rechtsgrundlage gibt, die das persönliche Erscheinen vorsieht. Ich selber habe zumindest im Waffengesetz nichts entsprechendes gefunden. Black Dodge
  7. Hm, bissel realitätsfern anzunehmen, dass jemand noch nie eine Pistole in der Hand gehabt hat.
  8. So gehen die Meinungen auseinander. Ich find das Urteil lächerlich. Aber ich finde auch das dt. Waffenrecht lächerlich. Da widerum sind uns die Schweizer weit voraus.
  9. Warte einfach noch ein Jahr, dann hast du nix mehr zu befürchten. Sehen werden sie es dann noch, jedoch wird man wegen sowas dir nicht die WBK verwehren.
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