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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

vor 11 Minuten schrieb schiiter:

Eigentlich ging es ja auch um Binnenhandel und dann (unzuständigerweise) um Schutz vor Terrorismus. ;)

Nun  hat man Sportschützen und Jäger an den Eiern.

 

Und genau da muss der juristische Hebel angesetzt werden.

Wenn national in Eigentumsrechte eingegriffen wird, aufgrund einer EU Vorgabe, muss dies eben juristisch angegriffen werden.

 

Inst200

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vor 10 Minuten schrieb schiiter:

Die haben aber mittlerweile freudig zugestimmt und werden das auch ganz explizit und in schärfstmöglicher Form umsetzen.

 

Hab keinen Schimmer von der juristischen Seite, aber kann man da nicht zwischengrätschen? Kann ja nicht angehen, dass heute "Hü" und morgen "Hott" angesagt ist.

Von wegen Treu und Glauben und so. Kann doch nicht sein, dass der Souverän  das Volk  der Bürger  der Steuerzahler und Untertan keinerlei Handhabe hat.

Bearbeitet von Raiden
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SO ist das system ausgelegt. Deshalb wird auch das Grundgesetz stetig verändert.

Man kann nur andere LEute wählen. Bei allem anderen habe die Herrschenden die Deutungshoheit.

Wir haben nichts zu entscheiden.

Aber wir können denen im September den Stuhl vor die Tür stellen.

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vor 34 Minuten schrieb schiiter:

Eigentlich ging es ja auch um Binnenhandel und dann (unzuständigerweise) um Schutz vor Terrorismus. ;)

Nun  hat man Sportschützen und Jäger an den Eiern.

 

Seit 2012 lag bei der EU-Kommission das ominöse "Weißbuch" zur EU-Feuerwaffenrichtlinie, stammend u.a. aus der Feder der ehem. Handelskommissarin C. Malmström.

 

Die enthaltenen Verschärfungsvorhaben zielten von Anfang an darauf, dem legalen privaten Waffenbesitz in der EU an den Kragen zu gehen. Das absurde Mäntelchen mit der "Terrorismusabwehr" wurde der Sache dann seitens der Kommission nach den Pariser Attentaten umgehängt, um ihr mehr öffentlichen "Drive" zu geben. 

 

Aus diesem "Weißbuch" ist mit der nun wohl kommenden Verschärfung der EU firearms directive bei weitem noch nicht alles umgesetzt... Dieser Köcher enthält noch viele ekelige Pfeile. 

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vor 10 Minuten schrieb Raiden:

 

Hab keinen Schimmer von der juristischen Seite, aber kann man da nicht zwischengrätschen? Kann ja nicht angehen, dass heute "Hü" und morgen "Hott" angesagt ist.

Von wegen Treu und Glauben und so. 

 

Du spielst sicher auf Vertrauens- und daraus resultierenden Vermögensschutz an.

 

Also den Schutz einer - im Vertrauen auf eine bestehende gesetzliche Regelung - getätigte Anschaffung/Vermögensverwendung, die dann zumindest einen rechtlichen Bestandsschutz begründen sollte.

 

Eigentlich ist dieser Vertrauensschutz durchaus ein Rechtsgrundsatz, ja. Er kann aber durchbrochen werden.

Und speziell beim Waffenrecht scheint man in D diesbezüglich überhaupt keine Hemmungen zu haben; da gelten Vertrauens- und Bestandsschutz offenbar einen Dreck. 

 

Die Frage ist dann höchstens noch, ob und inwieweit (ohne Bestandsschutz, und somit bei enteignungsgleichen Eingriffen) Entschädigungs-Ansprüche begründet werden. 

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vor 2 Stunden schrieb 2011-Jack:

Gut aber welche Erkenntnis gibts zu vernehmen ???

Alles wird gut ! Es wird noch viel Wasser den Berg herunterlaufen,

und viele Monde aufgehen,bevor die Komission endgültig ihre Bedrohlichkeit

verliert.Daher ist es an der Zeit,an die Lieben zu Hause zu denken und ein

gesegnetes Weihnachtsfest zu feiern.

 

Frohe Festtage

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vor 3 Stunden schrieb Empty8sh:

Finally, the Czech Republic is concerned that, in the last stages of negotiations, the
Member States were not sufficiently and in time informed about final changes to the text and,
consequently, could not properly evaluate their impact.

Letztendlich, die Czech Republic ist beunruhigt das im letzten Schritt der Verhandlung, die Mitgliedsstaaten nicht ausreichen und zeitnah über den endgültigen Text und dessen Konsequenzen informiert wurden, um dessen Einfluss richtig bewerten zu können (frei übersetzt) :bud:

Hoffentlich merken das noch andere Staaten, zum Beispiel unserer!

 

Danke Empty8sh, wieder mal gute Arbeit und für deinen Einsatz in den letzten Monaten :respekt:

Bearbeitet von speedjunky
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Am 23.12.2016 um 14:28 schrieb karlyman:

Und speziell beim Waffenrecht scheint man in D diesbezüglich überhaupt keine Hemmungen zu haben; da gelten Vertrauens- und Bestandsschutz offenbar einen Dreck.

 

 

Steile These angesichts der Tatsache, daß es in D noch nie eine Enteignung bei Waffen gab.

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vor 26 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Mach mal Deine Schularbeiten.

 

entwaffnung.jpg

 

CM

 

Sowas wäre eigentlich gar nicht so schwer zu finden, wenn man halbwegs begripst ist. Anspielungen und Dejavueindrücke zu unserer Gegenwart sind natürlich unbeabsichtigt und rein zufällig. :vampire:

http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwj&datum=19381112&seite=1&zoom=33

Zitat

... Es erhebt sich hier die Frage: Wo war Grünspan in den letzten drei Monaten? Wer hat für seinen Unterhalt gesorgt? Wer hat ihm den falschen Pass vermittelt? Wer hat ihn im Pistolenschießen unterrichtet? ...

Oder hier (s. auch Seite 2)

http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wnn&datum=19381110&seite=1&zoom=33

Legistisch ausgearbeitet klingt das so

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=19380004&seite=00001573

Bearbeitet von horidoman
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Weihnachtsgrüße aus Israel :           90120031326731.jpg218.jpg

 

Hier was offizielles:

The Israel Dept. of the Interior makes notification to the generalpublic the requirements necessary for the obtaining of a permit to possess a firearm:

1. Applicant must be a permanent resident of Israel for 3 consecutive years prior to making application for a firearms permit.

2. Applicant years of age.

3. The permit request must be for personal use, not to engage in the business of firearms sales.

4. Applicant must fall into one of the following categories:

a. Part-time reservist (volunteer) for 3 years- may own 1 handgun
b. Such a reservist (volunteer) is a member of a gun club- may own 1rifle
c. Professional, licensed public transportation driver, transportinga minimum of 5 passengers- may own 1 handgun
d. Licensed animal control officer- may own 2 hunting rifles, *not*full automatic weapons, or semi-automatic weapons with a limitedcapacity magazine.
e. Full-time dealer of jewelry or large sums of cash or valuables-may own 1 handgun

West Bank and Gaza Strip Settlers:

1. A resident in a militarily strategic buffer zone, essential to thesecurity of the State of Israel- may own 1 handgun

2. A business owner in these geographic areas- may own 1 handgun

Veterans:

1. Veterans of the Regular Army honorably discharged with the rank ofnoncommissioned officer, and veterans of the Reserve Army with the rankof regimental commander- may own 1 handgun

2. Retired law enforcement officers with the rank of sergeant- may own 1handgun

3. Retired prison guards with the rank of squadron commander- may own 1handgun

Individuals:

Upon presenting documentation that one is about to receive a souvenir, aprize, an inheritance, or an award of appreciation from the Israelmilitary.

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Paddy85:

 

 

Genau das schließt nicht aus das jemand seine Waffe zuhause führt. Die geladen Waffe im Waffenschrank schon, da es gegen die Grundlegenden Sicherheitsregeln verstößt. Führen tut das nicht, auch zuhause nicht.

....

Die Antwort war bei allen die gleiche:"Das führen einer Schussbereiten Waffe innerhalb des umfriedeten Besitzes ist keine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt, dass jmd mit...usw" und stellt kein Problem dar solange Außenstehende nicht tangiert werden (durch zielen aus dem Fenster oder Waffe in die Luft strecken hinter dem Haus etc).


 

.......nur eine theoretische Diskussion aus Neugier war habe ich mich damals nicht mehr damit befasst, aber falls jemand ein Urteil zu einem solchen Sachverhalt kennt, nur her damit.

 

Oder hat sonstwer mal bei dem betreffende Stellen zu dem Thema nachgefragt?

 

 

 

Danke Dir !....dann hatte ich wohl a) doch einen wirklich Sachkundigen, und b) doch nicht falsch verstanden.

 

 

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Antwort von der Innenmisere,

 

haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 15. August 2016 an Herrn Bundesminister Dr. de Maizière, MdB, und Ihre kritische Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffenrechts. Sie sprechen damit ein Thema an, dass derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch gerade bei Sportschützen und Jägern sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb ist Herrn Dr. de Maizière daran gelegen, offen und ehrlich mit diesem Thema und Ihren Bedenken umzugehen. Leider ist es ihm aufgrund der Vielzahl der ihn erreichenden Zuschriften und der Fülle seiner terminlichen Verpflichtungen nicht möglich, persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten dies zu übernehmen. Dass ich dies vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Beanspruchung erst heute tun kann, sehen Sie mir bitte nach. Lassen Sie mich Ihnen zu Anfang bitte ausdrücklich versichern, dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. An dieser Einschätzung haben auch die Gewalttaten im Sommer dieses Jahres nichts geändert. Deshalb hat Herr Dr. de Maizière wiederholt betont, dass er eine angemessene Antwort darauf nicht einfach nur aus dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen bestehen kann. Darin ist er sich mit Ihnen einig. Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, reflexhaft jede Gesetzesverschärfung abzulehnen. Richtig ist vielmehr: Sicherheit hat viele Seiten – Personal, Ausstattung, Organisation, Wissen, Prävention und wirksame Gesetze. Vor eben diesem Hintergrund und in eben diesem Sinne sind die von Herrn Dr. de Maizière angesprochenen Anpassungen im nationalen und europäischen Waffenrecht zu verstehen. Dabei geht es einerseits um die bereits seit Längerem in Vorbereitung befindliche Reform der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), andererseits um eine Änderung des geltenden deutschen Waffengesetzes. Mit Blick auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten kürzlich, wie Sie wissen, auf gemeinsame Änderungsvorschläge verständigt. Diese Regelungen beziehen sich überwiegend auf die Ausweitung schon bestehender Schutzvorschriften in technischer und administrativer Hinsicht. Die wesentlichen Änderungspunkte sind folgende: ·         Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.·         Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.·         Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.·         Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist. Die mit dieser Reform beabsichtigte bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels – und dies ist die eigentliche und wesentliche Problemstellung, worauf Sie ja zurecht hinweisen – ist ein wichtiges Instrument, um Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Insoweit wird sie von der Bundesregierung auch als ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus gesehen. Ein augenfälliger Bezug zu bisherigen terroristischen Aktivitäten zeigt sich vor allem darin, dass bei dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo die Täter eine wieder schussfähig gemachte Salutwaffe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besessen haben. Auch die in Aussicht genommene Anpassung des nationalen Waffengesetzes soll vor allem dazu dienen, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität künftig besser verhindern zu können. Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen. So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen. Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann. Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer unabsichtlich fehlerhaften Aufbewahrung, das in der Vergangenheit oft zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, sinkt dadurch. Insgesamt verfolgt die Bundesregierung bei beiden Vorhaben das Ziel, eine Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß und nur insoweit durchzuführen, als sie auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen. Dadurch sollen die unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf den Gebrauch legaler Waffen, etwa von Sportschützen und Jägern, so gering wie möglich gehalten werden. Im Falle der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist dabei zu berücksichtigen, dass die im nationalen Recht geregelten Standards und Vorschriften jedenfalls in Deutschland nicht selten schon jetzt höher sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen Eric Ehrlich(Mitarbeiter)

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Hört sich an wie:

 

Eigentlich wissen wir, das Problem ist der illegale Markt / Besitz.

Von den legalen geht keine Gefahr aus.

Wir müssen aber irgendwas machen,wissen aber nicht weiter .Also machen wir irgendwas, weil euch können wir am einfachsten an den Eiern packen. Und darum Verschärfen wir trotzdem ihr Arschflöten.

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Artikel, entdeckt beim arabischen (va. syrisch-irakischen!) Nachrichtenportal Almasdar-News!

:hi:

 

https://www.almasdarnews.com/article/preventing-terror-banning-blue-cars/

 

EU-91-477_EWG_draft-696x348.jpg


 

Zitat

 

Preventing terror by banning blue cars…

By

Danny Froberg

 

20/12/2016

The EU commission today came to a compromise agreement that will severely hamper legal gun ownership among its member states.

This scramble to "protect" its citizens from terror and crime came about after the Paris attacks and politicians clamored to any straw to make themselves relevant and to be seen "doing something". The solution; to strengthen gun laws. You know the laws that criminals and terrorist globally already ignore.

This despite that legal gun owners are grossly under-represented in all crime statistics across the entire union. This is a fact that not even the EU commission disputes, but rather than amend its proposal taking this into consideration, they tried to artificially inflate the crime stats of legal gun owners by including statistics from countries outside of the union to defend their position. ...

 

 

Bearbeitet von horidoman
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Wenn man diese Herren Politiker anschreibt, bekommt man in der Regel eh nur gequirlte Sc..... als Antwort. Die denken doch - laß den D****n schreiben, wir machen doch was wir wollen. Habe selbst mal vor Jahren einen Brief an den damaligen Staatssekretär im BMI geschrieben ( Dr. Peter Altmaier) ...es ging um eine Anfrage zu einem Waffenrechtsthema. Die Antwort kam aus dem Waffenreferat BMI - also eine total " befriedigende" Wiederholung des WaffG mit ein paar Grußworten des "wohlproportionierten" Staatssekretärs. Was ich seitdem von diesem Herren halte - sag ich nicht:munky2: - aber, dass ich diese fett gemästeten Steuergeldverbrenner nicht mehr mit meinem Wahlkreuz unterstütze dürfte klar sein und ich halte die absolutistischen Fürsten der Vergangenheit für ehrlicher als unsere modernen Politruks in EU, Bund & Co....

Diese abgehobenen Schranzen halten den Bürger für dumme Untertanen, die sich nichts sehnlicher wünschen, als von solcher Nomenklatura gegängelt zu werden... 

Wie sagte schon Tucholski: ...ich kann gar nicht soviel fressen , wie gerne k****n möchte!!

Bearbeitet von nemrod
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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Antwort von der Innenmisere,

 

....... dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. ......

 

Ich wusste garnich dass mir der Staat Waffen anvertraut hat. Ich dachte immer die hätte ich selber bezahlt und eingekauft. Gibts das irgendwo ein Depot wo ich noch die mir anvertrauten Waffen abholen muss? Wo ist die Ausgabe für die anvertrauten Waffen? Jetzt will ich die aber auch haben!

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