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Sindbad

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  1. Offenbar kannst Du in Deutschland Waffen besitzen, ohne hier einen Wohnsitz zu haben. Sobald du dich beim Einwohnermeldeamt abmeldest, wird zeitnah auch die Waffenbehörde informiert. Bei Umzug ins Ausland wird dann das BVA für Dich in waffenrechtlichen Themen zuständig. Webseite des BVA: "Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten … nachweisen können, so ist … ein … Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen." Entscheidend ist demnach der Nachweis des sportlichen Bedürfnisses durch Trainingsnachweise/Schießtermine. "Vorübergehender Wegfall des Bedürfnisses" wäre zwar möglich, müsste aber durch Unterlagen (Arbeitsvertrag, Versetzung) nachgewiesen werden. "Wohnsitz in D" wird dort nicht genannt. (Funktioniert eine Prüfung der Zuverlässigkeit ohne Wohnsitz ?) Nach diesem Thread "kann" offenbar sogar eine WBK ohne Wohnsitz erteilt werden, liegt aber im Ermessen der Behörde. Fazit: Du brauchst eine Abstimmung mit dem BVA. Insbesondere, wenn du deinen Wohnsitz in D aufgeben willst und danach Waffen & WBK noch für einen gewissen Zeitraum in deinem Besitz in Deutschland bleiben sollen. Bei einem vernünftigen und nachvollziehbarem Konzept (vorher abgestimmt mit Österreich) wird das BVA mitgehen (im Rahmen seines Spielraums).
  2. @Smarthome Grundsätzlich sind deine Waffen dein Eigentum. Beim Umzug ins Ausland ist privates Umzugsgut zoll- und steuerfrei. Das betrifft neben deinem Auto im Prinzip auch deine Waffen. (Verschenken/verkaufen und später importieren ist aufwändig, ziemlich kostspielig und unsicher) Beim Umzug Deutschland - Österreich sollte das für die Repetierlangwaffen problemlos funktionieren, vermutlich auch für 2 Kurzwaffen: Diesen älteren Thread hier kennst du ? Aktuell für deine konkreten Waffen gültige Details musst Du beim BVA in D und in Österreich bei der Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) erfragen. Deren Aussagen sind belastbar und du lernst die verantwortlichen Ansprechpartner kennen. Du kannst auch je einen Wohnsitz in Deutschland und Österreich parallel haben. Und in beiden Ländern Waffen unabhängig voneinander besitzen (z.B. VRF). Neben den Waffen könnte ein Zweitwohnsitz im Ausland auch bei Steuern, Renten- und Krankenversicherungen Vorteile bieten. Nachteile sehe ich da keine.
  3. @Smarthome vielleicht ganz interessant für dich aus der offiziellen Webseite von Österreich. Anmerkung von mir: - Kategorie C sind alle Repetierlangwaffen - so wie es da geschrieben steht, scheint ein Wohnsitz in Österreich dafür nicht erforderlich zu sein. Zitat aus Waffenrecht Österreich, Einfuhr aus Drittstaaten: Einfuhr von Schusswaffen der Kategorien C Für Schusswaffen der Kategorie C bestehen keine Beschränkungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten. - Aber: Für die Einfuhr aus der EU gilt das offenbar nicht. Da wäre demnach ein Europäischer Feuerwaffenpass und eine vorherige Genehmigung notwendig.
  4. @gipflzipfla Doch, doch, der Europäische Feuerwaffenpass hat neben einer Mitnahme zum Einzelereignis ohne Erlaubnis auch die Option einer bis zu einem Jahr befristeten Mitnahme ins Ausland (muss vorher im Feuerwaffenpass von der dort lokal zuständigen Behörde erlaubt werden): Rechtsgrundlage: § 32 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG). Etwas lesefreundlicher z.B. hier in D: Mitnahme von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes für Personen aus einem Drittstaat. oder hier im österreichischen Waffenrecht: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/1/Seite.2450210.html oder in der Steiermark: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541080/127384147/ Fazit: Der Europäische Feuerwaffenpass erlaubt Reisen mit darin genannten Waffen der Kategorien B oder C in einen anderen Mitgliedstaat, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis erteilt haben. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden. Einer behördlichen Erlaubnis bedarf es nicht für Sportschützen und Jäger, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können und Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind (Jäger bis zu drei Langwaffen zum Zweck der Jagd oder Sportschützen bis zu sechs Schusswaffen zum Zweck des Schießsports).
  5. Lass deinen deutschen Wohnsitz und Waffenbesitz (WBK) zunächst offiziell weiter bestehen. Mit einem europäischen Feuerwaffenpass kannst du deine Waffen problemlos befristet nach Österreich mitnehmen (ich glaube 1 Jahr mit Stempel der lokalen Österreicher Behörde im Feuerwaffenpass). Manches entwickelt sich auch anders als geplant. So bleibst du flexibel. Vorsicht: Bist du mit deinen Waffen offiziell ausgewandert, werden deine WBKs eingezogen. Wenn du später zurück nach Deutschland willst, kannst Du nicht einfach mit deinen Waffen wieder zurückkommen. Jede einzelne Waffe wird zu einem Neuerwerb als Sportschütze mit aller Bürokratie und Erwerbsstreckung.
  6. Eine kluge Frau hat einmal gesagt, solange der Ehemann vernünftig arbeitet und die Familie ernährt, sei es eine gute Idee, ihm gewisse ("Männer-") Spielsachen/Hobbys zu lassen: Motorrad, Autos oder Waffen etc. Dann sei er ausgeglichen, funktioniert dauerhaft und kommt auch nicht auf dumme Gedanken. Bürgergeld für alle ? Jeden Vormittag im Eiscafé ? Netter Gedanke... ... nur - wer macht das Eis ?
  7. Die SPD zeigt hier exemplarisch, dass sie unsinnige Gesetze aus reiner Ideologie ohne den Hauch einer sachlichen Begründung durchpeitschen will. Wäre das nicht ein guter Hebel, um in den öffentlichen Medien die Eignung gewisser Personen als Minister in Frage zu stellen ? Anmerkung: Ein öffentliches Image, Ideologie ohne sachliche Gründe zu betreiben, ist für eine politische Karriere/Wahlkampf nicht wirklich hilfreich.
  8. @@ASE Die Quelle von 2010 ist nicht obsolet. Messwerte und Korrelationen sind auch heute relevant. Die Lüftung war aus heutiger Sicht unzureichend, aber gerade deshalb nützlich. Die neueste Quelle, die ich kenne, ist von A. Grabmann, Bleikonzentrationen im Blut von … Sportschützen, Diss. 2016 Dort wurden Sportschützen aus 11 Vereinen untersucht. Die Schießstände und deren Lüftungsanlagen wurden leider nicht dokumentiert. Die Ergebnisse streuen daher auch mehr als in der Quelle von 2010: Fazit: Die Schusszahl/Monat korreliert mit der Bleikonzentration im Blut. Bei der breiten Streuung sind offensichtlich noch weitere Faktoren relevant, zu denen es in dieser Arbeit keine Untersuchungen gab. Vermutung meinerseits: Lüftungsanlage/offener Stand, NonTox-Munition, evtl. FFP2-Maske (selten benutzt, aber wirksam)
  9. In der oben von Weinberger genannten Quelle (Peter Mühle, 2010) wurde eine Korrelation gefunden der Bleikonzentration von 150 µg/l Blut (BAT-Grenzwert, s.o.) bei Sportschützen in einem geschlossenen Schießstand (einfacher Stand, 4 Bahnen, mit funktionierender Lüftung: 0,05 m/s) mit - ca. 250 - 300 Schuss/Monat bzw. - ca. 5 Schießstandsbesuche/Monat. Die Einzelmesswerte der Probanden streuen hier deutlich, zum groben Einschätzen hilft es aber. Mit FFP2-Maske oder Non-Tox-Munition (z. B. von Sellier & Bellot) kann man da auch selbst etwas bewirken.
  10. Hier noch eine gute Zusammenfassung nach Messungen in Raumschießanlagen von der SUVA (Schweizer Unfallversicherung) von 2013: factsheet Bleibelastung in Schießanlagen.pdf Und hier eine gute Übersicht zur Wirkung von Blei auf den Menschen: Blei Monographie des UBA: Human-Biomonitoring-Werte Zur Ausgangsfrage: Hauptsächlich ist die Bestimmung von Blei im Blut relevant. Dazu gibt es auch reichlich Daten und Literatur. P.S.: Zur Karzinogenität habe ich gerade noch dieses gefunden (2021): Die Einstufung von Blei ist in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert worden. "So ließ sich für Blei ein BAT-Wert von 150 µg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der empfindlichsten toxischen Wirkung – der Schädigung des Nervensystems – schützt." (BAT = Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwert) "... konnte aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden."
  11. Eine Dauerlagerung in einem Wohnmobil wird in D. nicht funktionieren. Ein Womo wird da vermutlich einem "Auto" gleichgestellt. Im übrigen... glaube ich aus verschiedenen Gründen nicht, dass eine Impfpflicht hier noch durchsetzbar ist. Österreich hat übrigens heute deren Impfpflicht vorerst ausgesetzt (Grund: "Nicht verhältnismäßig"). Die angedrohten Geldstrafen entfallen damit. D.h. behalte Deinen festen Wohnsitz und entspann Dich. Das kommt so wohl eher nicht.
  12. @Sgt.Tackleberry Mit einer echten Waffe, die im Prinzip schussfähig ist und in der Kammer irgendetwas mit Zündhütchen hat, direkt auf jemanden zu zielen und abzudrücken ?? Irgendwann wird da etwas schiefgehen - immer (Murphy’s law) ! Einmal in 30 Jahren ist zuviel. Du brauchst neben dem Waffenmeister noch eine 2. Sicherungsebene: Eine Handbreit daneben halten, Kamera mit Fernauslöser o.ä.
  13. @Last_Bullet Für die nachbarschaftliche Harmonie könnte es hilfreich sein, für den Transport im Treppenhaus ein Behältnis/Tasche zu benutzen. (wie hier 2004 schon diskutiert)
  14. Dazu gab es ein Merkblatt des BVA von 2018: Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Seite 2 unten und Seite 3 oben: Zitat: „Bretterverschläge“ mit Vorhängeschloss (meist in Mehrfamilienhäusern) gewährleisten die sichere Aufbewahrung nicht. Sofern es sich bei dem Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus um einen allseits ummauerten Raum handelt, der wiederum eine mit einem Sicherheitsschloss versehene stabile Tür besitzt und damit nicht anderen Hausbewohnern zugänglich ist, so kann dieser Raum als sicherer Aufstellort für den Waffenschrank anerkannt werden. ... Insoweit empfiehlt sich vorab eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Waffenbehörde, ob die Räumlichkeit den Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung entspricht." Ob das aktuell noch gültig ist, weiß ich nicht sicher. Aber etwas anderes kenne ich dazu nicht. D.h. Dein Tresor im verschlossenen Käfig im Keller wird wahrscheinlich nicht als sichere Waffenaufbewahrung akzeptiert werden. P.S.: Lass Dir notfalls vom Schreiner einen zur Wohnung passenden Holzumbauschrank für Deinen Tresor machen.
  15. @mühli Eben. Das friedliche Miteinander von Religionen ist aus unserer Sicht das gewünschte Ziel. Nur - sind alle Beteiligten überhaupt daran interessiert ? Nach dem, was ich über den Islam gelesen habe, ziehe ich die Möglichkeit in Erwägung, dass guter Wille nicht auf allen Seiten gleichermaßen vorhanden ist. Die Kernfrage ist, wie Christentum, Islam und andere bei uns koexistieren werden. Das können und müssen wir gestalten. Ignorieren oder blind an Ideologien zu glauben ist hier sicher nicht hilfreich. Eine rationale und offene Diskussion dazu wäre ein erster wichtiger Schritt... Haben wir eine überhaupt ein Konzept, um Haß und religiösem Fanatismus zu begegnen ?
  16. @@mühli Es hat nur einen kleinen Nachteil: Es funktioniert nicht. Leute dieser Glaubensrichtung sind Teil unserer Bevölkerung. Tendenz zunehmend. Ein "draußen halten" ist keine realistische Option.
  17. Für Home Defense dürfte das hier optimal sein: https://www.piexon.com/jpx2-home/ (200,-€, mit Laser 255,- €) (Abzugswiderstand etwas hoch: 8 kg) oder preiswerter & handlicher (gleiches Konzept): https://www.guardian-angel.com (40,- €) (Abzugswiderstand 3 kg) Warum ? - Nicht tödlich, verursacht keine bleibenden Schäden => juristische Folgeprobleme sind überschaubar; geringere Hemmungen bei dir, es im Notfall schnell genug einzusetzen ! - Funktioniert auf 3 - 6 m Distanz (körperliche Nähe ist absolut lebensgefährlich !) - Frei erwerbbar ab 18 Jahre - Auch im Behördeneinsatz - Erwerb und Führen in D ohne kleinen Waffenschein, WBK o.ä., da Tierabwehrgerät und keine Anscheinswaffe (d.h. Transport oder mitnehmen ist problemlos). Gibt ein paar Youtube-Videos mit Selbstversuchen... z.B. hier Das Aussehen des JPX2 von vorne hat wohl auch eine gewisse abschreckende Wirkung ("Ist das ein Taser ?") => Funktioniert wie eine Pistole, verursacht aber viel weniger Ärger und Probleme danach.
  18. @LawAbidingCitizen Mach Dir nicht zuviel Gedanken. Die Beschriftungen von Magazinen ermöglichen oft keine Identifikation, um welches Magazin mit welcher Kapazität es sich jetzt genau handelt (z.T. ohne Herstellername oder Sach-Nr., oft nur Kaliberangabe) Die Behörden haben ein Formblatt geschaffen, das für die Beschriftungen nur ein winziges Feld vorgesehen hat. Daraus schließe ich, dass nur das wesentliche gefragt ist. Am Ende bekommst Du Dein Blatt im Original mit Stempel und Begleitschreiben als Bescheinigung, dass Du x Magazine für Kaliber y besitzt, zurück. Damit wird das Verbot für diese Magazine nicht wirksam, d.h. der bisherige Zustand besteht weiter. Fertig. P.S.: Es ist wie bei den TÜV-Audits im Geschäft: Je mehr Du schriftlich dokumentierst, desto mehr kann man nachher prüfen und Abweichungen finden...
  19. @Raiden Nein, da habe ich kein offizielles Dokument, sondern nur eine Mail vom BKA als Antwort auf meine Anfrage.
  20. Zu der Aufbewahrung von Magazinen mit BKA-Ausnahmegenehmigung (Erwerb nach dem 1.6.2017) gilt laut BKA: Grundsätzlich müssen verbotene Magazine in einem Tresor nach Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I aufbewahrt werden. Aber die zuständige Behörde (hier wohl das BKA) kann auf Antrag die Anforderungen an die Aufbewahrung reduzieren, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde (§ 13 Absatz 6 AWaffV). In diesem Fall kann sie niedrigere Anforderungen festsetzen. Fazit: Wer keinen 1er-Tresor hat, kann sich auf Antrag beim BKA für die Magazine mit BKA-Ausnahmegenehmigung einen vorhandenen Tresor (A/B/0) zur Aufbewahrung offiziell genehmigen lassen. (Vor dem 1.6.2017 erworbene und rechtzeitig angemeldete Magazine sind dauerhaft nicht als verbotene Waffen zu qualifizieren, solange sie sich im Besitz des Anzeigenden befinden. D.h. für diesen Altbestand gelten keine Aufbewahrungsvorschriften. Siehe Beitrag von Sachbearbeiter vom 17.8., 11:21 Uhr)
  21. Zurück zum Thema Camping. Da kommen schöne Erinnerungen aus meiner Jugend wieder hoch ... 😀 Immer ausgesprochen nützlich war eine "Taschenlampe". Abends in fremder Umgebung brauchst Du ordentlich Licht, um Dich zu orientieren (vor 20 Jahren hatte meine Lampe ca. 600-700 Lumen, heute gibt es mehr, z.B. von Fenix oder SureFire: 1.100 Lumen). Für den "Spatengang" brauchst Du einen stabilen, nicht zu kleinen Klappspaten mit Stahlblatt. Den ersten hatten wir auf den steinigen Böden Korsikas schnell kaputt gemacht. Der von Fiskars hat dann bis heute gehalten (größer wäre zum Graben besser, aber er ist handlich im Gepäck). Spielzeug würde ich zuhause lassen. Du bist schließlich Vorbild für Deine Familie. Ob Du ein Tierabwehrspray brauchst, hängt von der Gegend ab. In Südeuropa gibt es frei herumstromernde Hunde, irgendwo soll es in Europa auch schon wieder Wölfe geben. Wünsche Dir einen Schönen Urlaub !
  22. Du könntest am Waldrand nach einem Spaziergang durchaus ein kleines Picknick zur Stärkung genießen oder die Aussicht/den Sonnenuntergang. Vielleicht wäre es aber eine gute Idee, die Übernachtung getrennt zu halten. Kurz vor der Dämmerung fährst Du noch ein paar Kilometer und übernachtest dann auf einem Parkplatz o.ä. In Deutschland darfst Du auf einem Parkplatz im Auto schlafen, "um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen" (nur ca. 10 h, kein Campingstuhl etc.). Fällt auch wenig auf, wenn man in der Dämmerung kommt, Motor/Licht aus und Ruhe. P.S.: Pfefferspray hatte ich damals (>20 Jahre her) bei derartigen Übernachtungen auch einmal dabei, war aber völlig unnötig (D/CH/F). Wenn jemand kam, war es entweder (sortiert nach Häufigkeit): - der Grund-Besitzer. Da gibt es ein nettes Gespräch und normalerweise ein "Ok" oder sogar einen besseren Vorschlag. Sonst zieht man eben mit einer Entschuldigung ab. - zufällige Spaziergänger/Wanderer, die laufen einfach weiter. - Ganoven findest Du, wo etwas los ist: In der Stadt/Stadtnähe, auf Supermarkt-Parkplätzen usw. - aber nicht nachts 10 km weit weg in der Pampa auf einem Feldweg.
  23. ... Erst wenn die letzte Lebensfreude vergiftet, die letzte Waffe enteignet, der letzte Benziner stillgelegt, der letzte Euro umverteilt wurde, werdet ihr merken, dass "Klimarettung" eine Fata Morgana und Ideologie ein totalitäres Leitmotiv ist.
  24. Die Fingerabdrücke (beide Zeigefinger) werden ab 02. August 2021 verpflichtend (!) beim Beantragen eines Personalausweises erfasst - bei allen ! Und im Chip im Personalausweis gespeichert. (Beschluss Bundestag vom 05.11.2020: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen )
  25. Totalitäre Staaten wären begeistert, wenn sie diese Datenvernetzung bei ihren Bürgern haben würden. Kann mir mal jemand sagen, wohin wir gerade fahren ?
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