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Sindbad

WO Silber
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  1. Meine Antwortmail auf diese unsägliche SPD-Stellungnahme (übernehmen/kopieren ist erlaubt) : Sehr geehrte Frau …, Vielen Dank für Ihre sehr sorgfältig ausgearbeitete Antwort. Leider überzeugt sie nicht ganz, weil Sie die Brisanz des Entwurfs für Waffenbesitzer und viele andere Bürger (Besitzer von Salut-, Knall- und Modellwaffen) in Deutschland dramatisch verharmlosen. Wir sind signifikant betroffen ! Sowohl Jäger als auch Sportschützen - aber auch sehr viele sonstige Bürger. Lassen Sie mich die kritischen Punkte als Analogie in unsere vertraute Automobilwelt übertragen. Es ist amüsant zu lesen - aber sachlich leider tatsächlich vergleichbar: Die EU schlägt gerade in einem Entwurf zum grenzüberschreitenden Autoverkauf (!) vor, dass in allen Ländern der EU binnen 3 Monaten die folgenden Gesetze erlassen werden sollen: - Jeder Führerscheininhaber muss alle 5 Jahre eine erneute medizinische Untersuchung vorlegen (auf eigene Kosten). - Autos sind nicht mehr Eigentum des Besitzers, sondern nach dem Kauf (voller Preis) muss spätestens alle 5 Jahre die Besitzerlaubnis neu verlängert werden. Bei Nichtverlängerung muss das Auto binnen 4 Wochen verkauft oder verschrottet werden. Dies gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge ! Ältere Leute, die ihr gut gepflegtes Fahrzeug kaum mehr benutzen, werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen 4 Wochen zu verkaufen, zu verschrotten oder unbrauchbar machen zu lassen. Dies gilt auch für Sammlerfahrzeuge. - Der Besitz von Fahrzeugen, die militärischen Geländewagen nur „ähnlich“ sehen, ist strengstens verboten. Selbst der Besitz von einem nicht mehr fahrfähigen Schrotthaufen ohne Motor, der mal einem militärischen Geländewagen ähnlich sah, ist strengstens verboten. Folge: Ein unvergleichlicher Mercedes AMG G 63 mit designo-Lederpolstern, den Sie sich als Höhepunkt Ihres Autolebens nach langem Sparen geleistet haben, wird rückwirkend zum verbotenen Gegenstand erklärt. Sie müssen ihn abgeben und verschrotten lassen. Behalten ist nicht erlaubt - auch nicht als jämmerlicher Schrotthaufen mit zerstörtem Motor. Dies gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die eine Ähnlichkeit zu militärischen Geländewagen aufweisen, unabhängig davon, ob unsere Behörden gestern genau das Gegenteil schriftlich festgestellt haben ! Begründung: Es könnte ja sein, dass bei diesen Geländewagen ein Terrorist das Dach aufschneidet und ein MG montiert und somit aus einem zivilen PKW einen „Kriegswagen“ macht. Ist zwar nach offiziellen Angaben der Behörden nie passiert, aber eine andere Begründung gibt es nicht. Aber immerhin, es sollen im nahen Osten auch Toyota Landcruiser Pickups mit MG im Krieg verwendet werden. Werden jetzt auch Toyota Pickups verboten ? - Fahrzeuge dürfen nicht mehr im Internet angeboten werden. Kauf nur bei Ihrem Händler vor Ort. - Nicht mehr funktionstüchtige Fahrzeuge sowie Gegenstände, die wie Autos aussehen oder Fahrgeräusche von sich geben (z.B. Karts), müssen ebenfalls bei der Behörde als Fahrzeuge Kategorie C angemeldet werden. Offen ist noch, ob hier ebenfalls die Besitzerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden muss. Dies gilt rückwirkend für alle derartigen Objekte. - Es wird noch darüber entschieden, ob Fahrzeuge mit mehr als 150 PS und mehr als 6 Zylinder wegen besonderer Gefährlichkeit gleich mit verboten werden. Die Unfallstatistik besagt zwar, dass schwere Unfälle vornehmlich von Kleinwagen bei illegaler Benutzung (Trunkenheit, ohne Führerschein, geklaut) verursacht werden, aber Fakten stören hier wohl nur. Und die Krönung: Die offizielle Begründung, dass man damit verhindern wolle, dass jemals wieder Psychopathen mit geklauten LKWs aus einem bosnischen Militärdepot in der Fußgängerzone in Paris 130 Leute tot fahren. Und Sie sagen mir, ich wäre als Autofahrer mit einem Alltags-Smart und meinem Traum-Geländewagen fürs besondere Wochenende in der Garage gar nicht betroffen ? Ich bin betroffen - sogar ganz signifikant ! Können Sie zustimmen, dass diese Ideen hanebüchener Quatsch sind, der nicht weiter verfolgt werden sollte ? Dann wirken Sie bitte darauf hin, dass das EU-Proposal sich auf europaweite technische Standards zur Deaktivierung beschränkt. Oder sind Sie tief im Inneren der Meinung, dass gut motorisierte Autos und insbesondere Geländewagen „gefährlich“ sind und nur von Behörden und Staatsorganen gefahren werden sollten. Die Bürger seien doch mit einem Fahrrad (oder einem Trabant ?) ausreichend „motorisiert“. Dann könnte obiger Entwurf sogar Ihre Zustimmung erfahren. Ich frage mich nur gerade, ob ich die ganzen Jahre wirklich die richtige Partei gewählt habe. Mein einziger Trost: Es geht vielen tausend anderen genauso. Vielleicht sogar ganzen Ländern (Frankreich z.B. wählt gerade). Mit freundlichen Grüßen Sindbad
  2. Hier ein ganz interessanter, umfassender Einblick in die Vorgeschichte des Attentats: http://www.nytimes.com/2015/12/01/world/europe/how-the-paris-attackers-honed-their-assault-through-trial-and-error.html?hp&action=click&pgtype=Homepage&clickSource=story-heading&module=first-column-region&region=top-news&WT.nav=top-news&_r=0 Bei deren Vorgehen bringt das EU-Proposal genau gar nichts !
  3. http://ec.europa.eu/...nditions/native Und das Perverse: Dieses Proposal hätte als Folge sogar eine deutliche Unterstützung von organisierter Kriminalität und Terrorismus ! England hat es vorgemacht: Nach einem umfassenden Verbot blüht und gedeiht der Schwarzmarkt.
  4. Wenn man sich das Pamphlet mal durchliest, gibt es dort keine sachliche Begründung für einen B7-Bann: "certain semi-automatic firearms can be very dangerous when their capacity regarding the number of rounds is high. " Das ist alles! "es könnte gefährlich sein" Und soll deshalb wohl zur Kategorie A hinzugefügt werden: "Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms." Das ist doch hanebüchener Quatsch. Es gibt m.W. keine Beispiele in Europa, dass mit halbautomatischen "military style" Sportwaffen Verbrechen o.ä. verübt worden wären. Da gibt es keinen Handlungsbedarf ! Das Ding ist voll von unbelegten Behauptungen, aus denen dann "ganz dringende Maßnahmen" abgeleitet werden.
  5. Im NWR wird wohl die Kategorie der Waffe erfasst ( Flyer NWR ) Das Aussehen der Waffe hat mit der Kategorie aber absolut gar nichts zu tun ! Es gibt diese Kategorien: A: verbotene Waffen (Kriegswaffen) B: erlaubnispflichtige Waffen C: meldepflichtigen Waffen (z.B. Jagdwaffen in F) D: Einzellader mit glattem Lauf Fast alle Sportwaffen (Halbautomaten, Gewehre, Pistolen etc.) sind "B". P.S.: Den Begriff "Anscheinswaffe" gibt es in Europa nicht... Es gibt auch keine Anscheinskategorie... P.P.S.: Es ist so, dass bestimmte Waffen in unterschiedlichen Ländern verschieden kategorisiert werden (verboten oder erlaubnispflichtig).
  6. Also ich habe mir zu dem Zweck 2 PMR-Geräte gekauft. Wintec LP-4502: Wintec LP-4502? Anmerkung: Nur, wenn Du es im Alltag/Urlaub regelmäßig benutzt, weißt Du, was es kann und ob Du Dich im Notfall darauf verlassen kannst. D.h. Du solltest es heute benutzen können, ohne Ärger zu riskieren ... (Das Wintec ist recht stabil und zuverlässig. Bin ganz zufrieden damit. Sendeleistung kann übrigens umgeschaltet werden: 0,01, 0,5, 2 W - mit 0,01 W hält die Batterie laaange. Geht auf LPD und PMR446-Frequenzen).
  7. Sindbad

    änderung WaffG

    Eine Frage an diejenigen, die den Entwurf kennen: Es dreht sich nur um das Führen ? D.h. kein Erwerbs- oder Besitzverbot wie im alten Anscheinsparagraph ? Für Erwerb und Nutzung auf dem Schießstand würden sich keine Verschärfungen ergeben ? (Schließlich wollte ich mir irgendwann nochmal einen HA zulegen) Sindbad
  8. Nach aktueller Gesetzeslage sind Läufe und Verschlüsse aus Kriegswaffen tabu. Wenn ich eine "zivile" Waffe mit einem Lauf einer Kriegswaffe kaufe, habe ich nach heutiger Gesetzeslage eine Kriegswaffe. Nur - ich selbst kann das z.B. dem Lauf nicht ansehen. Wenn später der Händler wegen Verkauf dieser Kriegswaffe vor Gericht steht, wird natürlich seine Kundenkartei "aufgearbeitet". Der Feststellungsbescheid ist die amtliche Prüfung, dass es keine Kriegswaffe ist und keinen Lauf/Verschluß einer enthält. Damit kann dem Käufer auch später kein Ärger erwachsen. Lauf/Verschluß einer Kriegswaffe ist natürlich bei Mini14 oder SL8 nicht möglich. Ein Festellungsbescheid daher unnötig. Sindbad
  9. Wenn Herr Beitler für die Waffe, die Du kaufen möchtest, Dir einen BKA-Feststellungsbescheid vorlegen kann, bist Du ganz auf der sicheren Seite. Den muß er zwar nicht haben. Aber ohne diesen fehlt Dir die gewünschte Sicherheit. Wenn später festgestellt wird, dass die Waffe nicht gesetzeskonform ist, weiß keiner so genau, was das nach sich ziehen könnte..... Sindbad
  10. Hallo Asgard, In Antwort auf: ...die sagen was drin ist- die werden ... höflich zum Verlassen des Zuges aufgefordert- je nachdem wie der Kollege drauf ist, bestellt er trotzdem die Polizei. Ist aber gar nicht nett. Bei diesem Verhalten gegenüber harmlosen Sportschützen verzichte ich weiterhin auf die Benutzung der DB. Schade. Sindbad
  11. Hallo Thorsten, keiner kann erwarten, dass jeder Fahrgast die AGB der DB kennt. Aber der Zugbegleiter kennt die Beförderungsbedingungen und wendet sie an. Ob einzelne Punkte der AGB evtl. vor Gericht anfechtbar sind, ist zunächst belanglos. Dass hier auch etwas gewagte Ansichten gepostet werden, sollte niemanden aus der Fassung bringen... Hallo JDHarris, Suuper vielen Dank für die Zitate. Damit ist doch alles klar: DB: Nach 7.2.2 der AGB gibt sich die DB (bzw. dem Zugführer als Vertreter) das Recht, einen verdächtig erscheinenden Gegenstand zu begutachten. Wenn ich die Begutachtung nicht gestatte, dann kann man mich von der Weiterbeförderung ausschließen. D.h. der Zugbegleiter darf fragen und dann darf er mich hinauskomplimentieren. Aus welchem Grunde sollte ich darüber hinaus rechtlich belangt werden ? Da steht nichts von Hausverbot, Hausfriedensbruch oder von irgendwelchen Ansprüchen der DB. Solange ich keinen Widerstand leiste oder eine Waffe in die Hand nehme, gibt es für niemanden eine Bedrohung oder Gefahr. Und ohne Bedrohung kein BGS, SEK, Polizei, Bahnhof sperren o.ä. und natürlich auch keine Schadensersatzforderungen für diese Aufwendungen. @karlyman: Die Diskussion um die Unbedenklichkeit (im Sinne der Beförderungsbestimmungen 7.2.1) einer mitgeführten Schußwaffe würde ich vor Ort nicht anfangen. Harmlos auftreten und im Notfall vorzeitig aussteigen - aber der Koffer bleibt zu. Öffentlicher Nahverkehr: "..., es sei denn, daß sie ... berechtigt sind" verweist im Grunde aufs Waffengesetz. Damit sollte der ordnungsgemäße Transport von Sportwaffen abgesegnet sein. Sindbad Nachtrag: Ok, Trooper war etwas schneller...
  12. Jetzt ist man mal einen Tag nicht da und schon .... .... Mit einem neutralen Kunststoff-(Gewehr)-Koffer und einem harmlos aussehenden Besitzer wird ein Zugbegleiter höchstens nach dem Inhalt fragen - und nicht den Zug anhalten und den BGS rufen (ganz ohne konkreten Hinweis). Und am Ende des Dialoges mit dem Zugbegleiter steht dann schlimmstenfalls die Aufforderung, den Zug zu verlassen, da man seinen Verdacht nicht widerlegen möchte/kann. Dieser Aufforderung leistet man dann in aller Freundlichkeit Folge. Ganz besonders hier macht doch der Ton die Musik. Wer würde es denn auf eine Auseinandersetzung anlegen ? Sindbad
  13. Na also ist der Vorschlag mit dem Yamaha-Aufkleber doch gut: Lass sie was Falsches denken... Beim vorletzten Beitrag kommt mir noch eine Frage: Wem bin ich eigentlich zu einer wahren Aussage über den Inhalt bzw. einem Öffnen verpflichtet ? Denn ohne Info über den wahren Inhalt ... passiert nichts ! Jedem ? Jedem Bahnmitarbeiter ? Nur Polizei ? Sindbad
  14. An sich neige ich dazu, alle Gesetze genau zu beachten.... (insbesondere beim Waffengesetz; da ist es den Ärger einfach nicht wert) Aber Beförderungsbestimmungen sind wohl eher "Richtlinien" . An Sachbearbeiter: Das Gehirn funktioniert anders: "...waffe..." und die Assoziationen laufen los. Weckt nur unnötige Neugierde - auch z.B. bei Sicherheitsbeamten im Bahnhof. Sindbad
  15. D.h. ein Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen ist ohne Strafandrohung ? Und was sagt das Waffengesetz ? Transport ist hier vom Bedürfnis umfasster Zweck. Gibt es da nicht noch Einschränkungen ? Kann ich vom Waffengesetz her jedes Verkehrsmittel nutzen ? Sindbad
  16. Mögliche Konsequenzen bei Verstoß "in Unkenntnis" gegen die Beförderungsbestimmungen ? (Schließlich bin ich sachkundig nur hinsichtlich Waffengesetz)
  17. Zu einer Meisterschaft habe ich nur eine Hinfahrgelegenheit. Kann ich mit der Langwaffe im abgeschlossenen Gewehrkoffer (120 cm lang) und Munition im Rucksack die Bundesbahn und die S-Bahn benutzen ? Es gibt vermutlich 2 verschiedene Bereiche, die zu Ärger führen können: ("privatrechtliche") Beförderungsbestimmungen und Waffengesetz. Letzteres wäre besonders folgenschwer (Zuverlässigkeit etc.) Weiß jemand hierzu näheres ? Sindbad
  18. Hallo Tom, so wie Du WO geführt hast (technisch und inhaltlich), hast Du unser aller Zustimmung ! Die vielen Spendenzusagen sind persönliches Lob und Kompliment. Allen diesen Leuten ist WO etwas wert ! Sindbad P.S.: Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Spende und Sponsor ?
  19. Es wird viel geredet, wenn der Tag lang ist. Meines Erachtens ist Schießen mit richtigen Waffen eine Faszination bzw. Bedürfnis, das sehr tief im menschlichen Wesen seine Wurzeln hat. Auch wenn gewisse Politiker uns das gerne abgewöhnen würden. Man muß ja nicht zu allem "Ja" sagen. Von daher ist mir um die Zukunft unseres Hobbys nicht wirklich bange. Sindbad
  20. Astanase, Du bist ein Pessimist ! Ich will ja nicht ausschließen, dass Du gelegentlich sogar Recht behälst. Aaaaber wenn es mit freiwilligen Spenden funktioniert.... wäre es dann nicht schade, es nicht einmal versucht zu haben ? Mein Vorschlag ist: Tom legt ein Spendenkonto an. Er schätzt die Finanzierungslücke für die 2. Jahreshälfte 2004 und publiziert im Forum, wie groß die Lücke aktuell noch ist. Am Ende des Jahres wissen wir mehr. Sindbad P.S.: Mag sein, dass ich ein Optimist bin - aber nur so gebe ich dem Schicksal eine Chance...
  21. Finanzierung über freiwillige Spenden finde ich gut. Bis zum Beweis des Gegenteils sollten wir es versuchen (geringster Aufwand, ab sofort umsetzbar). Anmerkung: Wenn wir in ein Schwarzes Loch (d.h. ohne Feedback, Info o.ä.) spenden, wird die Spendenbereitschaft irgendwann versickern. Mit der Information, ob die Jahreskosten gedeckt sind bzw. wieviel fehlt, wird die Spendenbereitschaft etwas forciert ohne persönlichen Druck auszuüben. (Von Sonderrechten durch Beiträge halte ich weniger - führt zu nennenswertem Verwaltungsaufwand - K.I.S.S.) Sindbad
  22. Die Analogie hinkt etwas. (WO ist ein "privater" Diskussionsclub und keine Zeitschrift mit Redaktion. Schließlich werden gute Beiträge auch nicht bezahlt). Mit dem Einführen eines finanziellen Beitrags wirst Du einen Teil der Nutzer verlieren. Mit dem Schritt auf 50 Cent/Tag willst Du richtig Geld. Dann bist Du beim profitorientierten Betreibermodell. Ob das angesichts von kostenlosen Angeboten funktioniert ? Meine Schmerzgrenze hättest Du überschritten - deutlich. Mittlerweile gefällt mir das Vereins-Modell am besten. Dann werden die tatsächlich benötigten Ausgaben und Arbeiten transparent auf alle umgelegt. Und dann weiß jeder: Das kostet es eben. Sindbad
  23. In jedem Verein sind Aufgaben zu erledigen: Aufsicht, etc. Normaler Ansatz: Jedes Vereinsmitglied hat den gleichen Anteil an Arbeitsstunden zu leisten. Wer keine Arbeit leisten kann/möchte, muß dies eben finanziell ausgleichen. Eigentlich kein Problem. Das Konzept beim Verein heißt: wir haben ein gemeinsames Interesse und die Last wird auf alle verteilt. Das "wie" wird in der Satzung festgelegt bzw. aktuell in einer Vorstandssitzung entschieden. Sindbad
  24. Ok. Nehmen wir an, WO kostet (trotz Sponsorhilfe) noch 6000 Euro/Jahr. Als Nutzer betrachte ich WO als "elektronische Tageszeitung". Für jede Leistung, die ich langfristig haben will, muß ich bezahlen. 1 Euro/Monat ist billig. 2 Euro/Monat ist aktzeptabel (meine persönliche Ansicht). Bei 20 Euro/Jahr sind 300 User der Break Even. Und das Thema "Rechte" der User ist unrealistisch. Das einzige Recht, dass ich habe, ist, dass das bezahlte Forum Online ist. Der Betreiber kann natürlich machen, was er will. Ohne Kündigungsfrist kann jeder jederzeit das Forum verlassen und seinen nicht genutzten Beitrag anteilig zurückerhalten. So was halte ich für umsetzbar. (Kritisch ist hier, dass alles vom Betreiber abhängt. Nicht jeder ist so selbstlos wie Tom) Freiwillige Spenden als dauerhafte Basis ? Ich erhalte die gleiche Leistung - mit großer, kleiner oder ohne Spende ? (Könnte höchstens funktionieren, wenn die Spende von der Steuer absetzbar wäre.) Halte ich für zu unsicher. Verein ? Mit Arbeitsstunden als Mod ? Mit Wahlen ? Nun ja - hier würde die finanzielle Seite offengelegt und auf alle Mitglieder umgelegt. Und die Leitung würde von Zeit zu Zeit wechseln, ohne den Weiterbestand in Frage zu stellen. Könnte schon funktionieren. Da Tom aber heute der "Besitzer" ist, können wir über WO zwar diskutieren, aber nicht entscheiden. Sindbad
  25. Uuuuppss ? WO zumachen ?? Denkt mal an die Zeiten, als die Waffengesetzgebung kreiste. Dieses Forum hat uns allen zu einem hervorragenden Informationsstand verholfen. Auch juristische Fragen sind hier schnell geklärt. Erfahrungsberichte zu allem und jedem mit Diskussion. Leute, WO darf nicht sterben ! (Einen größeren Gefallen können wir gewissen Politikern doch gar nicht machen) Dass Tom Gründe hat, nicht weiterzumachen kann ich akzeptieren. Aber er sollte seinem Forum eine Chance geben weiterzuexistieren. Einfach den Strom abschalten, hat WO nicht verdient. Sindbad
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