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Sindbad

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  1. @@ASE Die Quelle von 2010 ist nicht obsolet. Messwerte und Korrelationen sind auch heute relevant. Die Lüftung war aus heutiger Sicht unzureichend, aber gerade deshalb nützlich. Die neueste Quelle, die ich kenne, ist von A. Grabmann, Bleikonzentrationen im Blut von … Sportschützen, Diss. 2016 Dort wurden Sportschützen aus 11 Vereinen untersucht. Die Schießstände und deren Lüftungsanlagen wurden leider nicht dokumentiert. Die Ergebnisse streuen daher auch mehr als in der Quelle von 2010: Fazit: Die Schusszahl/Monat korreliert mit der Bleikonzentration im Blut. Bei der breiten Streuung sind offensichtlich noch weitere Faktoren relevant, zu denen es in dieser Arbeit keine Untersuchungen gab. Vermutung meinerseits: Lüftungsanlage/offener Stand, NonTox-Munition, evtl. FFP2-Maske (selten benutzt, aber wirksam)
  2. In der oben von Weinberger genannten Quelle (Peter Mühle, 2010) wurde eine Korrelation gefunden der Bleikonzentration von 150 µg/l Blut (BAT-Grenzwert, s.o.) bei Sportschützen in einem geschlossenen Schießstand (einfacher Stand, 4 Bahnen, mit funktionierender Lüftung: 0,05 m/s) mit - ca. 250 - 300 Schuss/Monat bzw. - ca. 5 Schießstandsbesuche/Monat. Die Einzelmesswerte der Probanden streuen hier deutlich, zum groben Einschätzen hilft es aber. Mit FFP2-Maske oder Non-Tox-Munition (z. B. von Sellier & Bellot) kann man da auch selbst etwas bewirken.
  3. Hier noch eine gute Zusammenfassung nach Messungen in Raumschießanlagen von der SUVA (Schweizer Unfallversicherung) von 2013: factsheet Bleibelastung in Schießanlagen.pdf Und hier eine gute Übersicht zur Wirkung von Blei auf den Menschen: Blei Monographie des UBA: Human-Biomonitoring-Werte Zur Ausgangsfrage: Hauptsächlich ist die Bestimmung von Blei im Blut relevant. Dazu gibt es auch reichlich Daten und Literatur. P.S.: Zur Karzinogenität habe ich gerade noch dieses gefunden (2021): Die Einstufung von Blei ist in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert worden. "So ließ sich für Blei ein BAT-Wert von 150 µg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der empfindlichsten toxischen Wirkung – der Schädigung des Nervensystems – schützt." (BAT = Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwert) "... konnte aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden."
  4. Eine Dauerlagerung in einem Wohnmobil wird in D. nicht funktionieren. Ein Womo wird da vermutlich einem "Auto" gleichgestellt. Im übrigen... glaube ich aus verschiedenen Gründen nicht, dass eine Impfpflicht hier noch durchsetzbar ist. Österreich hat übrigens heute deren Impfpflicht vorerst ausgesetzt (Grund: "Nicht verhältnismäßig"). Die angedrohten Geldstrafen entfallen damit. D.h. behalte Deinen festen Wohnsitz und entspann Dich. Das kommt so wohl eher nicht.
  5. @Sgt.Tackleberry Mit einer echten Waffe, die im Prinzip schussfähig ist und in der Kammer irgendetwas mit Zündhütchen hat, direkt auf jemanden zu zielen und abzudrücken ?? Irgendwann wird da etwas schiefgehen - immer (Murphy’s law) ! Einmal in 30 Jahren ist zuviel. Du brauchst neben dem Waffenmeister noch eine 2. Sicherungsebene: Eine Handbreit daneben halten, Kamera mit Fernauslöser o.ä.
  6. @Last_Bullet Für die nachbarschaftliche Harmonie könnte es hilfreich sein, für den Transport im Treppenhaus ein Behältnis/Tasche zu benutzen. (wie hier 2004 schon diskutiert)
  7. Dazu gab es ein Merkblatt des BVA von 2018: Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Seite 2 unten und Seite 3 oben: Zitat: „Bretterverschläge“ mit Vorhängeschloss (meist in Mehrfamilienhäusern) gewährleisten die sichere Aufbewahrung nicht. Sofern es sich bei dem Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus um einen allseits ummauerten Raum handelt, der wiederum eine mit einem Sicherheitsschloss versehene stabile Tür besitzt und damit nicht anderen Hausbewohnern zugänglich ist, so kann dieser Raum als sicherer Aufstellort für den Waffenschrank anerkannt werden. ... Insoweit empfiehlt sich vorab eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Waffenbehörde, ob die Räumlichkeit den Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung entspricht." Ob das aktuell noch gültig ist, weiß ich nicht sicher. Aber etwas anderes kenne ich dazu nicht. D.h. Dein Tresor im verschlossenen Käfig im Keller wird wahrscheinlich nicht als sichere Waffenaufbewahrung akzeptiert werden. P.S.: Lass Dir notfalls vom Schreiner einen zur Wohnung passenden Holzumbauschrank für Deinen Tresor machen.
  8. @mühli Eben. Das friedliche Miteinander von Religionen ist aus unserer Sicht das gewünschte Ziel. Nur - sind alle Beteiligten überhaupt daran interessiert ? Nach dem, was ich über den Islam gelesen habe, ziehe ich die Möglichkeit in Erwägung, dass guter Wille nicht auf allen Seiten gleichermaßen vorhanden ist. Die Kernfrage ist, wie Christentum, Islam und andere bei uns koexistieren werden. Das können und müssen wir gestalten. Ignorieren oder blind an Ideologien zu glauben ist hier sicher nicht hilfreich. Eine rationale und offene Diskussion dazu wäre ein erster wichtiger Schritt... Haben wir eine überhaupt ein Konzept, um Haß und religiösem Fanatismus zu begegnen ?
  9. @@mühli Es hat nur einen kleinen Nachteil: Es funktioniert nicht. Leute dieser Glaubensrichtung sind Teil unserer Bevölkerung. Tendenz zunehmend. Ein "draußen halten" ist keine realistische Option.
  10. Für Home Defense dürfte das hier optimal sein: https://www.piexon.com/jpx2-home/ (200,-€, mit Laser 255,- €) (Abzugswiderstand etwas hoch: 8 kg) oder preiswerter & handlicher (gleiches Konzept): https://www.guardian-angel.com (40,- €) (Abzugswiderstand 3 kg) Warum ? - Nicht tödlich, verursacht keine bleibenden Schäden => juristische Folgeprobleme sind überschaubar; geringere Hemmungen bei dir, es im Notfall schnell genug einzusetzen ! - Funktioniert auf 3 - 6 m Distanz (körperliche Nähe ist absolut lebensgefährlich !) - Frei erwerbbar ab 18 Jahre - Auch im Behördeneinsatz - Erwerb und Führen in D ohne kleinen Waffenschein, WBK o.ä., da Tierabwehrgerät und keine Anscheinswaffe (d.h. Transport oder mitnehmen ist problemlos). Gibt ein paar Youtube-Videos mit Selbstversuchen... z.B. hier Das Aussehen des JPX2 von vorne hat wohl auch eine gewisse abschreckende Wirkung ("Ist das ein Taser ?") => Funktioniert wie eine Pistole, verursacht aber viel weniger Ärger und Probleme danach.
  11. @LawAbidingCitizen Mach Dir nicht zuviel Gedanken. Die Beschriftungen von Magazinen ermöglichen oft keine Identifikation, um welches Magazin mit welcher Kapazität es sich jetzt genau handelt (z.T. ohne Herstellername oder Sach-Nr., oft nur Kaliberangabe) Die Behörden haben ein Formblatt geschaffen, das für die Beschriftungen nur ein winziges Feld vorgesehen hat. Daraus schließe ich, dass nur das wesentliche gefragt ist. Am Ende bekommst Du Dein Blatt im Original mit Stempel und Begleitschreiben als Bescheinigung, dass Du x Magazine für Kaliber y besitzt, zurück. Damit wird das Verbot für diese Magazine nicht wirksam, d.h. der bisherige Zustand besteht weiter. Fertig. P.S.: Es ist wie bei den TÜV-Audits im Geschäft: Je mehr Du schriftlich dokumentierst, desto mehr kann man nachher prüfen und Abweichungen finden...
  12. @Raiden Nein, da habe ich kein offizielles Dokument, sondern nur eine Mail vom BKA als Antwort auf meine Anfrage.
  13. Zu der Aufbewahrung von Magazinen mit BKA-Ausnahmegenehmigung (Erwerb nach dem 1.6.2017) gilt laut BKA: Grundsätzlich müssen verbotene Magazine in einem Tresor nach Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I aufbewahrt werden. Aber die zuständige Behörde (hier wohl das BKA) kann auf Antrag die Anforderungen an die Aufbewahrung reduzieren, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde (§ 13 Absatz 6 AWaffV). In diesem Fall kann sie niedrigere Anforderungen festsetzen. Fazit: Wer keinen 1er-Tresor hat, kann sich auf Antrag beim BKA für die Magazine mit BKA-Ausnahmegenehmigung einen vorhandenen Tresor (A/B/0) zur Aufbewahrung offiziell genehmigen lassen. (Vor dem 1.6.2017 erworbene und rechtzeitig angemeldete Magazine sind dauerhaft nicht als verbotene Waffen zu qualifizieren, solange sie sich im Besitz des Anzeigenden befinden. D.h. für diesen Altbestand gelten keine Aufbewahrungsvorschriften. Siehe Beitrag von Sachbearbeiter vom 17.8., 11:21 Uhr)
  14. Zurück zum Thema Camping. Da kommen schöne Erinnerungen aus meiner Jugend wieder hoch ... 😀 Immer ausgesprochen nützlich war eine "Taschenlampe". Abends in fremder Umgebung brauchst Du ordentlich Licht, um Dich zu orientieren (vor 20 Jahren hatte meine Lampe ca. 600-700 Lumen, heute gibt es mehr, z.B. von Fenix oder SureFire: 1.100 Lumen). Für den "Spatengang" brauchst Du einen stabilen, nicht zu kleinen Klappspaten mit Stahlblatt. Den ersten hatten wir auf den steinigen Böden Korsikas schnell kaputt gemacht. Der von Fiskars hat dann bis heute gehalten (größer wäre zum Graben besser, aber er ist handlich im Gepäck). Spielzeug würde ich zuhause lassen. Du bist schließlich Vorbild für Deine Familie. Ob Du ein Tierabwehrspray brauchst, hängt von der Gegend ab. In Südeuropa gibt es frei herumstromernde Hunde, irgendwo soll es in Europa auch schon wieder Wölfe geben. Wünsche Dir einen Schönen Urlaub !
  15. Du könntest am Waldrand nach einem Spaziergang durchaus ein kleines Picknick zur Stärkung genießen oder die Aussicht/den Sonnenuntergang. Vielleicht wäre es aber eine gute Idee, die Übernachtung getrennt zu halten. Kurz vor der Dämmerung fährst Du noch ein paar Kilometer und übernachtest dann auf einem Parkplatz o.ä. In Deutschland darfst Du auf einem Parkplatz im Auto schlafen, "um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen" (nur ca. 10 h, kein Campingstuhl etc.). Fällt auch wenig auf, wenn man in der Dämmerung kommt, Motor/Licht aus und Ruhe. P.S.: Pfefferspray hatte ich damals (>20 Jahre her) bei derartigen Übernachtungen auch einmal dabei, war aber völlig unnötig (D/CH/F). Wenn jemand kam, war es entweder (sortiert nach Häufigkeit): - der Grund-Besitzer. Da gibt es ein nettes Gespräch und normalerweise ein "Ok" oder sogar einen besseren Vorschlag. Sonst zieht man eben mit einer Entschuldigung ab. - zufällige Spaziergänger/Wanderer, die laufen einfach weiter. - Ganoven findest Du, wo etwas los ist: In der Stadt/Stadtnähe, auf Supermarkt-Parkplätzen usw. - aber nicht nachts 10 km weit weg in der Pampa auf einem Feldweg.
  16. ... Erst wenn die letzte Lebensfreude vergiftet, die letzte Waffe enteignet, der letzte Benziner stillgelegt, der letzte Euro umverteilt wurde, werdet ihr merken, dass "Klimarettung" eine Fata Morgana und Ideologie ein totalitäres Leitmotiv ist.
  17. Die Fingerabdrücke (beide Zeigefinger) werden ab 02. August 2021 verpflichtend (!) beim Beantragen eines Personalausweises erfasst - bei allen ! Und im Chip im Personalausweis gespeichert. (Beschluss Bundestag vom 05.11.2020: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen )
  18. Totalitäre Staaten wären begeistert, wenn sie diese Datenvernetzung bei ihren Bürgern haben würden. Kann mir mal jemand sagen, wohin wir gerade fahren ?
  19. Bei hochbelasteten Stahlteilen, insbesondere wenn sie gehärtet oder wärmebehandelt sind, würde ich das Schweißen definitiv ablehnen. Denn die Werkstoffeigenschaften werden durch schnelle Abkühlung eingestellt. Im Bereich der Schweißung hast du stark unterschiedliche Abkühlungsgeschwindigkeiten. Im Bereich der "Wärmeeinflusszone" (WEZ) erfolgt die Abkühlung mit geringerer Abkühlgeschwindigkeit. Damit hast Du rund um die Schweißung (z.B. auf 2-3 mm) immer Härteunterschiede im Stahl. Natürlich kannst Du danach das ganze Bauteil erneut wärmebehandeln - aber die Inhomogenitäten an der Schweißung bekommst du nicht völlig weg. Bei wiederholter Belastung im elastischen Bereich bricht es irgendwann am Härteübergang. Hier der Härteverlauf bei einem Schweißpunkt: Quelle: Prof. Flügge, Salzgitter Mannesmann Forschung
  20. Sindbad

    Gescheiter Atemschutz

    Es gibt einige Arbeiten über die Bleibelastung auf Schießständen (Dissertationen 2009-2016, z.B.: Dissertation Fr. Grabmann, 2016). Abhängig von Lüftung und Benutzungsintensität sind die gesundheitlichen Belastungen durchaus bedenklich. Fazit war, dass es dringend indiziert ist, die Blei-Belastung zu reduzieren: Primär durch Verwendung von bleifreier bzw. Nontox-Munition und durch moderne Lüftungsanlagen. Vermeiden von trockenem Kehren des Bodens (besser nass wischen). Als persönliche Schutzmaßnahme reduziert eine FFP2-Maske die inhalative Bleiaufnahme deutlich (3,9 µg/l statt 66 µg/l Blei im Blut nach dem Schießen)! Andere Schadstoffe außer Blei wurden dabei nicht betrachtet. Ich könnte mir vorstellen, dass bei Nitrocellulose-Pulver (Stickstoffgehalt: > 13%) z.B. auch gewisse Mengen nitroser Gase auftreten dürften. Die riechen stechend und sind auch ungesund... (VBG, Gefährdung durch nitrose Gase...) Pflegemittel mit Teflon: Ob da soviel Teflon in den Lauf kommt und zu Flusssäure verbrannt wird, dass das zu toxikologisch relevanten Effekten führt, bezweifele ich etwas... (nur meine Meinung) P.S.: Das einzige, was stört, ist, dass mit einer Maske die Schießbrille nicht mehr richtig sitzt.
  21. Eine Bagatellgrenze ist ein sehr subjektiver Begriff. Genauso wie die "Peanuts" von Hilmar Kopper (das waren 50 Millionen Mark!). Eigentum und Besitz sind für mich grundsätzliche Rechte, da gibt es keine Frage von Grenzen. Und wenn dieser Staat mein Recht auf Eigentum (hier Altbesitz) nicht mehr anerkennt, weiß ich, was die Stunde geschlagen hat !
  22. @Racebike998 Coole Idee ! Viel Spaß damit !
  23. ... den Wohnsitz abzumelden hat nur einen kleinen Nachteil: Es funktioniert nicht in steuerlicher Hinsicht. Aus Steuerpflicht in Deutschland auch bei Aufenthalt im Ausland.: "Behalten Sie hingegen Ihre Wohnung in Deutschland – sei es weil die Familie hier bleibt oder Sie wissen, dass eine vergleichbare Immobilie bei Ihrer Rückkehr nur schwer zu finden ist – dann haben Sie definitiv einen Ort in Deutschland, an den Sie jederzeit zurückkehren können und in dem vielleicht noch persönliche Sachen stehen. Über diesen Ort können Sie im Juristendeutsch „verfügen“, das heißt: Sie haben den Schlüssel und können entscheiden, wen Sie durch die Tür lassen und wen eben nicht. Die steuerrechtliche Konsequenz: Somit haben Sie einen Wohnsitz und sind daher auch unbeschränkt steuerpflichtig. Es ist im Übrigen aus steuerrechtlicher Sicht völlig unerheblich, ob Sie sich bei der Gemeinde abgemeldet haben oder nicht." Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt geurteilt, dass es für die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes nicht auf die tatsächliche (zeitliche) Nutzung im Jahr ankommt. Du könntest Deinen Lebensmittelpunkt in einen Staat verlagern (>183 Tage), der ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, in dem Deutschland auf alle Steuern verzichtet. Aber irgendein Staat rupft Dich immer. Wenn Du Aufwand, Spesen, Risiko und Nutzen abwägst, kommst Du möglicherweise zu dem Ergebnis, dass es sich für 3 Jahre nicht lohnt... _____ P.S.: Wenn Du einen Weg findest, sag Bescheid. Ich komme nach. 😃
  24. KW in der Bank: Gute Variante! "Bankschließfach" - da gibt es verschiedene: Ein Blechschrank in einem Vorraum mit 24/7-Zutritt für alle (siehe Ausgangsfrage) ist ein Briefkasten, aber kein "Bankschließfach". Schließfächer in einem separat geschützten Bank-Tresorraum im Keller (ohne 24/7-Zutritt) bieten eine bestmögliche Sicherheit. Viel sicherer jedenfalls als ein privater Tresor in einer Wohnung. Waffenrechtlich darf ich die Waffe jederzeit zu einem sicheren Aufbewahrungsort transportieren (ungeladen, nicht zugriffsbereit). Was im Schließfach-Mietvertrag der Bank steht, ist waffenrechtlich nicht relevant. Die Bank hat zwar das Hausrecht, aber zu den Öffnungszeiten steht es der Allgemeinheit generell offen, d.h. generelle Zutrittserlaubnis. Fazit: Ich habe die Verantwortung für eine sichere Lagerung und dafür ist ein vernünftiges Bankschließfach durchaus geeignet.
  25. Es gibt auch Ecken auf dieser Welt, wo Du keinen anrufen kannst. Oder nur über Satellitentelefon. Da könnte die Antwort lauten: "Sie befinden sich außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches." Und dann ?
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