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Sindbad

WO Silber
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Alle Inhalte von Sindbad

  1. Bei hochbelasteten Stahlteilen, insbesondere wenn sie gehärtet oder wärmebehandelt sind, würde ich das Schweißen definitiv ablehnen. Denn die Werkstoffeigenschaften werden durch schnelle Abkühlung eingestellt. Im Bereich der Schweißung hast du stark unterschiedliche Abkühlungsgeschwindigkeiten. Im Bereich der "Wärmeeinflusszone" (WEZ) erfolgt die Abkühlung mit geringerer Abkühlgeschwindigkeit. Damit hast Du rund um die Schweißung (z.B. auf 2-3 mm) immer Härteunterschiede im Stahl. Natürlich kannst Du danach das ganze Bauteil erneut wärmebehandeln - aber die Inhomogenitäten an der Schweißung bekommst du nicht völlig weg. Bei wiederholter Belastung im elastischen Bereich bricht es irgendwann am Härteübergang. Hier der Härteverlauf bei einem Schweißpunkt: Quelle: Prof. Flügge, Salzgitter Mannesmann Forschung
  2. Sindbad

    Gescheiter Atemschutz

    Es gibt einige Arbeiten über die Bleibelastung auf Schießständen (Dissertationen 2009-2016, z.B.: Dissertation Fr. Grabmann, 2016). Abhängig von Lüftung und Benutzungsintensität sind die gesundheitlichen Belastungen durchaus bedenklich. Fazit war, dass es dringend indiziert ist, die Blei-Belastung zu reduzieren: Primär durch Verwendung von bleifreier bzw. Nontox-Munition und durch moderne Lüftungsanlagen. Vermeiden von trockenem Kehren des Bodens (besser nass wischen). Als persönliche Schutzmaßnahme reduziert eine FFP2-Maske die inhalative Bleiaufnahme deutlich (3,9 µg/l statt 66 µg/l Blei im Blut nach dem Schießen)! Andere Schadstoffe außer Blei wurden dabei nicht betrachtet. Ich könnte mir vorstellen, dass bei Nitrocellulose-Pulver (Stickstoffgehalt: > 13%) z.B. auch gewisse Mengen nitroser Gase auftreten dürften. Die riechen stechend und sind auch ungesund... (VBG, Gefährdung durch nitrose Gase...) Pflegemittel mit Teflon: Ob da soviel Teflon in den Lauf kommt und zu Flusssäure verbrannt wird, dass das zu toxikologisch relevanten Effekten führt, bezweifele ich etwas... (nur meine Meinung) P.S.: Das einzige, was stört, ist, dass mit einer Maske die Schießbrille nicht mehr richtig sitzt.
  3. Eine Bagatellgrenze ist ein sehr subjektiver Begriff. Genauso wie die "Peanuts" von Hilmar Kopper (das waren 50 Millionen Mark!). Eigentum und Besitz sind für mich grundsätzliche Rechte, da gibt es keine Frage von Grenzen. Und wenn dieser Staat mein Recht auf Eigentum (hier Altbesitz) nicht mehr anerkennt, weiß ich, was die Stunde geschlagen hat !
  4. @Racebike998 Coole Idee ! Viel Spaß damit !
  5. ... den Wohnsitz abzumelden hat nur einen kleinen Nachteil: Es funktioniert nicht in steuerlicher Hinsicht. Aus Steuerpflicht in Deutschland auch bei Aufenthalt im Ausland.: "Behalten Sie hingegen Ihre Wohnung in Deutschland – sei es weil die Familie hier bleibt oder Sie wissen, dass eine vergleichbare Immobilie bei Ihrer Rückkehr nur schwer zu finden ist – dann haben Sie definitiv einen Ort in Deutschland, an den Sie jederzeit zurückkehren können und in dem vielleicht noch persönliche Sachen stehen. Über diesen Ort können Sie im Juristendeutsch „verfügen“, das heißt: Sie haben den Schlüssel und können entscheiden, wen Sie durch die Tür lassen und wen eben nicht. Die steuerrechtliche Konsequenz: Somit haben Sie einen Wohnsitz und sind daher auch unbeschränkt steuerpflichtig. Es ist im Übrigen aus steuerrechtlicher Sicht völlig unerheblich, ob Sie sich bei der Gemeinde abgemeldet haben oder nicht." Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt geurteilt, dass es für die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes nicht auf die tatsächliche (zeitliche) Nutzung im Jahr ankommt. Du könntest Deinen Lebensmittelpunkt in einen Staat verlagern (>183 Tage), der ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, in dem Deutschland auf alle Steuern verzichtet. Aber irgendein Staat rupft Dich immer. Wenn Du Aufwand, Spesen, Risiko und Nutzen abwägst, kommst Du möglicherweise zu dem Ergebnis, dass es sich für 3 Jahre nicht lohnt... _____ P.S.: Wenn Du einen Weg findest, sag Bescheid. Ich komme nach. 😃
  6. KW in der Bank: Gute Variante! "Bankschließfach" - da gibt es verschiedene: Ein Blechschrank in einem Vorraum mit 24/7-Zutritt für alle (siehe Ausgangsfrage) ist ein Briefkasten, aber kein "Bankschließfach". Schließfächer in einem separat geschützten Bank-Tresorraum im Keller (ohne 24/7-Zutritt) bieten eine bestmögliche Sicherheit. Viel sicherer jedenfalls als ein privater Tresor in einer Wohnung. Waffenrechtlich darf ich die Waffe jederzeit zu einem sicheren Aufbewahrungsort transportieren (ungeladen, nicht zugriffsbereit). Was im Schließfach-Mietvertrag der Bank steht, ist waffenrechtlich nicht relevant. Die Bank hat zwar das Hausrecht, aber zu den Öffnungszeiten steht es der Allgemeinheit generell offen, d.h. generelle Zutrittserlaubnis. Fazit: Ich habe die Verantwortung für eine sichere Lagerung und dafür ist ein vernünftiges Bankschließfach durchaus geeignet.
  7. Es gibt auch Ecken auf dieser Welt, wo Du keinen anrufen kannst. Oder nur über Satellitentelefon. Da könnte die Antwort lauten: "Sie befinden sich außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches." Und dann ?
  8. Sindbad

    Atemschutz

    Ich habe mal eine Vollmaske aus Silikon mit P3 Staubfilter ausprobiert (Dräger X-plore ® 6570 in blau). Trägt sich ganz gut. Das Silikon fühlt sich genauso wie meine Tauchmaske an. Passt perfekt, beschlägt nicht und ist ganz schnell auf-/abgesetzt. Wäre aus meiner Sicht eigentlich der perfekte (Eigen-)Schutz. Das Partikelfilter hält ohne Staub vermutlich „ewig“.
  9. Sindbad

    Atemschutz

    Vollmasken gibt es aus EPDM und aus Silikon. Welche Vorteile/Nachteile hat das Silikon ? (Bei den Tauchmasken gibt es nur noch Si.)
  10. Sindbad

    Magazinkapazität

    Rückwirkende Gesetzesänderungen mit enteignungsgleicher Wirkung wegen ein paar frei erhältlicher, harmloser Plastikteile ohne nennenswerten Grund ... ? Kein Bestandsschutz ? Keine Rechtssicherheit ? - War das nicht ein fundamentaler Wert unseres Rechtsstaates ? Quo vadis ? (Wohin gehen wir ?)
  11. @ Swiss-Shooter An die Schweiz hatte ich auch schon gedacht. Ist ein wirklich schönes und vielfältiges Land ! Es gibt nur einen ganz kleinen Nachteil: Mit einem deutschen Einkommen/Rente kann ich mir die Schweiz nicht leisten. Da ist der Euro nur noch 60 Cent wert.
  12. Geiler Gedanke: Jeder (auch Hinz und Kunz) kann den Magazin-Altbesitz kostenfrei bei der Behörde anmelden. Und 1 Jahr später wird die Aufbewahrung geprüft.... ? P.S.: Ich denke schon, dass in diesem Fall die erforderliche Aufbewahrung abweichend geregelt werden sollte. Ein 0er-Tresor ist für einen Flohmarktartikel unverhältnismäßig.
  13. Bevor ihr da noch mehr zum Bedürfnis zusammenspinnt, sollte man vielleicht mal in den Gesetzesentwurf sehen (Hervorhebungen durch mich): § 14 wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 und 4 eingefügt: „(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ Im Klartext: Das Bedürfnis zum Besitz wird genau wie bisher das Bedürfnis zum Erwerb geprüft: Der Verband bescheinigt, dass ein regelmäßiges Schießtraining stattfindet. 10 Jahre nach Erteilung einer Waffenbesitzkarte wird das Bedürfnis nicht mehr in Frage gestellt, solange ich in einem Schießsportverein Mitglied bin. Fazit: Aktiver Sportschütze => Bedürfnis für Besitz aller erworbenen Waffen ist gegeben. Langjähriger Sportschütze => Bedürfnis für Besitz durch Vereinsmitgliedschaft bereits gegeben.
  14. Das Waffengesetz ist gar nicht das Hauptproblem. Unsere regierenden Politiker haben in den letzten 12-14 Jahren einen langfristig katastrophalen Kurs gesteuert. Insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht: siehe Daniel Stelter, BTO : Dirigismus statt sozialer Marktwirtschaft. Dass in der Europawahl unsere Mitbürger dem links-grünen Mainstream ein "Weiter so !" bestätigen, hat mich daher ziemlich negativ überrascht. Als Optimist gehe ich davon aus, dass auch hier das Pendel wieder zurückkommt. Das nächste Unwetter in der Weltwirtschaft könnte reinigend wirken und die Prioritäten der Mitbürger neu sortieren. P.S.: “Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann) Vielleicht merken wir deshalb früher als andere, dass unsere Politik vom rechten Kurs abgekommen ist.
  15. 06/2017 rückwirkend festzulegen macht nur Probleme: 1. Wer weiß heute noch, wann genau er mal etwas gekauft hat. Es war nicht wichtig. 2. Die Kunststoffmagazine sehen alle exakt gleich aus. Das Herstellungsdatum ist z.T. in einem Buchstabencode verschlüsselt. Man kann ältere und neuere Magazine so gar nicht mehr unterscheiden ! Ein Stichtag zeitnah zur Verkündigung ist bewährte Praxis und vernünftig umsetzbar !
  16. In dem Gesetzesentwurf steht nichts davon, dass ein Nachweis geführt werden muss, wann ein Magazin erworben wurde (siehe § 58 (17) )! D.h. ich habe nach Verkündigung 12 Monate Zeit anzuzeigen, welche Magazine ich vor diesem Stichtag besessen habe (siehe § 58 (17) und § 37f). Ich bekomme eine amtliche Bescheinigung über die Anzeige (§ 37h) und fertig. Fazit: Alle Magazine, die ich vor Juni 2017 besessen habe, kann ich anmelden und behalten. Ohne Einzelnachweis des Erwerbs, der in den allermeisten Fällen doch gar nicht mehr zu führen ist. (Beim Waffenkauf wurden immer 2 Magazine mitgeliefert, aber oft nicht in der Rechnung separat aufgeführt) P.S.: Seite 68: Abschätzung: 1.000.000 große Magazine in D, sämtliche Anzeigen sollen auf dem Postweg abgewickelt werden, 5 min/Anzeige. Da ist wohl keine Detail-Prüfung geplant.
  17. Ob das heute noch aktuell ist ? Der verlinkte Text ist von 1998... das sind inzwischen 20 Jahre.
  18. Alternativ könntest Du auch in einem Waffengeschäft Deine Waffe für jeweils 2 Tage deponieren. Oder bei dem, von dem Du die Jagdeinladung hast, die Waffe auf der Hinfahrt in den Tresor stellen.
  19. Identische Mail bekommen - inclusive Tippfehler (oder freudscher Versprecher: "Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß" ) .... schmeckt wie "Opium fürs Volk"
  20. Nachdem der ursprüngliche Link zu einer Fehlermeldung führte, hier der Weg zum Video: Unter diesem Link: https://video.uni-frankfurt.de/Mediasite/Catalog/catalogs/events dort unter "Nights of Science", dann "2016" und dort das 5. Video. Aktueller Direktlink: http://video.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/8237d81512ca4a62b5d739665c0816fb1d?catalog=e0ede282-c733-4e50-b8f1-8ac5b4a9cd31
  21. @ keks: Politik funktioniert ganz anders als "ingenieurmäßig": Wenn jemand vorschlägt, Blattläuse mit Atombomben zu bekämpfen, sollte man daran zweifeln, dass derjenige wirklich etwas gegen Blattläuse unternehmen will. Der will alles ausrotten, verpackt es aber "zustimmungsfähig".
  22. Die EU-Politiker haben gemeinsam gewisse Restriktionen als wichtig für die Sicherheit verabschiedet. Und andere Restriktionen bewusst verworfen, wie z.B. das Aussehen. Es ist jetzt Aufgabe unserer Sportverbände im kommenden nationalen Gesetzgebungsverfahren den Entfall von überflüssig gewordenen Regelungen zu fordern. Eben z.B. Aussehen und Hülsenlänge, die absurderweise gerade die KK-Selbstlader betreffen.
  23. Noch ein ganz anderer Gedanke: Der ganze Mist wurde doch mit dem offiziellen Ziel veranstaltet, die EU-Waffengesetze zu vereinheitlichen. Zwecks einfacherem Handel, Transport etc. Dann sollten aber im Gegenzug jetzt auch etwas schrullige nationale Sonderregelungen kritisch diskutiert und abgeschafft werden. Da fallen mir z.B. ein: in Deutschland das Anscheinsthema (KK-Halbautomaten im AR-15 Aussehen), in Österreich die Repetierflinten, in Italien die Kaliberthematik (9 mm), in Spanien die Halbautomaten etc. Wenn die EU schon ihre Befugnisse überschreitet und wir deren Quatsch übernehmen müssen, dann bitte als "komplettes Konzept eines EU-bestimmten Waffengesetzes" und nicht als Ideensammlung, um in jedem Land noch möglichst viel draufzupacken.
  24. Und wieso gibt es keinen Artikel, der sich kritisch mit dem hanebüchenen Brüsseler Vorgehen befasst ?? Wer ein Thema zuerst in der Presse vorstellt, kann seine Deutung den Leuten verkaufen. Deswegen sind wir immer in der Defensive ! Haben wir niemanden, der so aktiv Öffentlichkeitsarbeit machen kann wie dieser unselige R.G. jetzt in der FAZ ? Daran müssen wir arbeiten!
  25. Meine Antwortmail auf diese unsägliche SPD-Stellungnahme (übernehmen/kopieren ist erlaubt) : Sehr geehrte Frau …, Vielen Dank für Ihre sehr sorgfältig ausgearbeitete Antwort. Leider überzeugt sie nicht ganz, weil Sie die Brisanz des Entwurfs für Waffenbesitzer und viele andere Bürger (Besitzer von Salut-, Knall- und Modellwaffen) in Deutschland dramatisch verharmlosen. Wir sind signifikant betroffen ! Sowohl Jäger als auch Sportschützen - aber auch sehr viele sonstige Bürger. Lassen Sie mich die kritischen Punkte als Analogie in unsere vertraute Automobilwelt übertragen. Es ist amüsant zu lesen - aber sachlich leider tatsächlich vergleichbar: Die EU schlägt gerade in einem Entwurf zum grenzüberschreitenden Autoverkauf (!) vor, dass in allen Ländern der EU binnen 3 Monaten die folgenden Gesetze erlassen werden sollen: - Jeder Führerscheininhaber muss alle 5 Jahre eine erneute medizinische Untersuchung vorlegen (auf eigene Kosten). - Autos sind nicht mehr Eigentum des Besitzers, sondern nach dem Kauf (voller Preis) muss spätestens alle 5 Jahre die Besitzerlaubnis neu verlängert werden. Bei Nichtverlängerung muss das Auto binnen 4 Wochen verkauft oder verschrottet werden. Dies gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge ! Ältere Leute, die ihr gut gepflegtes Fahrzeug kaum mehr benutzen, werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen 4 Wochen zu verkaufen, zu verschrotten oder unbrauchbar machen zu lassen. Dies gilt auch für Sammlerfahrzeuge. - Der Besitz von Fahrzeugen, die militärischen Geländewagen nur „ähnlich“ sehen, ist strengstens verboten. Selbst der Besitz von einem nicht mehr fahrfähigen Schrotthaufen ohne Motor, der mal einem militärischen Geländewagen ähnlich sah, ist strengstens verboten. Folge: Ein unvergleichlicher Mercedes AMG G 63 mit designo-Lederpolstern, den Sie sich als Höhepunkt Ihres Autolebens nach langem Sparen geleistet haben, wird rückwirkend zum verbotenen Gegenstand erklärt. Sie müssen ihn abgeben und verschrotten lassen. Behalten ist nicht erlaubt - auch nicht als jämmerlicher Schrotthaufen mit zerstörtem Motor. Dies gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die eine Ähnlichkeit zu militärischen Geländewagen aufweisen, unabhängig davon, ob unsere Behörden gestern genau das Gegenteil schriftlich festgestellt haben ! Begründung: Es könnte ja sein, dass bei diesen Geländewagen ein Terrorist das Dach aufschneidet und ein MG montiert und somit aus einem zivilen PKW einen „Kriegswagen“ macht. Ist zwar nach offiziellen Angaben der Behörden nie passiert, aber eine andere Begründung gibt es nicht. Aber immerhin, es sollen im nahen Osten auch Toyota Landcruiser Pickups mit MG im Krieg verwendet werden. Werden jetzt auch Toyota Pickups verboten ? - Fahrzeuge dürfen nicht mehr im Internet angeboten werden. Kauf nur bei Ihrem Händler vor Ort. - Nicht mehr funktionstüchtige Fahrzeuge sowie Gegenstände, die wie Autos aussehen oder Fahrgeräusche von sich geben (z.B. Karts), müssen ebenfalls bei der Behörde als Fahrzeuge Kategorie C angemeldet werden. Offen ist noch, ob hier ebenfalls die Besitzerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden muss. Dies gilt rückwirkend für alle derartigen Objekte. - Es wird noch darüber entschieden, ob Fahrzeuge mit mehr als 150 PS und mehr als 6 Zylinder wegen besonderer Gefährlichkeit gleich mit verboten werden. Die Unfallstatistik besagt zwar, dass schwere Unfälle vornehmlich von Kleinwagen bei illegaler Benutzung (Trunkenheit, ohne Führerschein, geklaut) verursacht werden, aber Fakten stören hier wohl nur. Und die Krönung: Die offizielle Begründung, dass man damit verhindern wolle, dass jemals wieder Psychopathen mit geklauten LKWs aus einem bosnischen Militärdepot in der Fußgängerzone in Paris 130 Leute tot fahren. Und Sie sagen mir, ich wäre als Autofahrer mit einem Alltags-Smart und meinem Traum-Geländewagen fürs besondere Wochenende in der Garage gar nicht betroffen ? Ich bin betroffen - sogar ganz signifikant ! Können Sie zustimmen, dass diese Ideen hanebüchener Quatsch sind, der nicht weiter verfolgt werden sollte ? Dann wirken Sie bitte darauf hin, dass das EU-Proposal sich auf europaweite technische Standards zur Deaktivierung beschränkt. Oder sind Sie tief im Inneren der Meinung, dass gut motorisierte Autos und insbesondere Geländewagen „gefährlich“ sind und nur von Behörden und Staatsorganen gefahren werden sollten. Die Bürger seien doch mit einem Fahrrad (oder einem Trabant ?) ausreichend „motorisiert“. Dann könnte obiger Entwurf sogar Ihre Zustimmung erfahren. Ich frage mich nur gerade, ob ich die ganzen Jahre wirklich die richtige Partei gewählt habe. Mein einziger Trost: Es geht vielen tausend anderen genauso. Vielleicht sogar ganzen Ländern (Frankreich z.B. wählt gerade). Mit freundlichen Grüßen Sindbad
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