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  1. Danke, genau das deckt sich mit meiner Auffassung. Das es so praktiziert wird war mir nicht bekannt. Inst
  2. Vielleicht sollte man zunächst ermitteln, wann die "Überkontingentwaffen" erworben wurden. Ich zitiere mal aus der WaffVwV: Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Wenn sich die Behörden daran halten......... Inst
  3. Vielleicht könnte man als Betroffener alle beteiligten Behörden, im Rahmen des Auskunftsrechts nach DSGVO, anschreiben und umfassend um Auskunft "bitten". Ist für den Betroffenen ja kostenlos, muss unverzüglich erfolgen und kann in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Alle drei Jahre zum Beispiel. Inst
  4. Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 02. März 2012 zu § 14 WaffG 14.2.1 Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. – Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Dies bezieht sich zwar auf Fälle vor dem 25.07.2009, in welchen das " Grundkontingent" überschritten wurde, ist aber vielleicht für einige interessant die es betrifft. Inst
  5. Älter, aber OK. Bericht hierzu: Inst
  6. Ja, da hast Du recht. International ist das explizite ausgeschlossen. National nicht. Mein Fehler......... DHL äußert sich hierzu wie folgt: "Die AGB der DHL schließen Güter aus, deren Transport gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen. Waffen können national transportiert werden - wenn der Absender durch geeignete Maßnahmen einen waffengesetzkonformen Transport sicherstellt........" Sorry Inst
  7. DHL schließt den Versand von Schußwaffen durch Privatpersonen in seinen AGB aus. So genanntes Verbotsgut. Wenn mit der Sendung etwas "schief" läuft, hast Du ein nicht unerhebliches Problem. Gewerblich sieht das anders aus. Inst
  8. Der Hinweis, zunächst Fabrikmunition diverser Hersteller zu versuchen, wurde ja schon genannt. Ich stand vor dem gleichen Problem. Ich habe bei einem meiner S&W Revolver festgestellt, dass bestimmte Fabrikmunition, bzw. deren Hülsen sich schwerer entfernen lassen als andere. Je dünner die Hülsenwandung und je "günstiger" das Hülsenmaterial, desto mehr dehnt sich die Hülse aus und neigt weniger dazu, in die Ursprungsform zurückzukehren. Mit hohem Druck ist der Effekt noch grösser. Das gilt in meinem Fall nicht nur für Fabrikmunition, sondern auch für die wiedergeladenen Hülsen bestimmter Hersteller. Als dieses Problem bei mir auftrat, habe ich die Kammern nummeriert, jeweils eine Patrone verschossen, die Patronen der entsprechenden Kammer zugeordnet, alle Hülsen vorher und nachher vermessen. Das ganze mit verschiedenen Herstellern. Ein wahnsinniger Aufwand. Letztendlich konnte ich feststellen, dass alle Hülsen im CIP Maß waren und keine Aufbauchungen oder Schleifspuren, die auf Dellen hindeuten, am Hülsenkörper hatten. Demzufolge sollten auch alle Kammern I.O. sein. Ich habe da viel gelernt und beobachtet. Insbesondere, wie stark und unterschiedlich sich Hülsen ausdehnen. Der Bereich in welchem der Zündkanal läuft bleibt von der Expansion eigentlich unberührt. Hier ist schön zu erkennen, wie sehr sich Hülsen ausdehnen. .38 Spl. hat nie Probleme bereitet. Die Hülsen des Herstellers Geco in .357 z.B., verursachen bei mir Schwierigkeiten beim Auswerfen, interessanterweise die Hülsen des selbern Herstellers im meinem S&W in .22lr auch. Da klemmen die Hülsen richtig fest. Die alten Chargen von Geco hingegen, wie auch die .38 Spl. von Geco. bereiten keine Probleme. G.F.L ( Fiocchi ) kann ich als Fabrikpatronen einfach auswerfen, als wiedergeladene Hülse wird es schwieriger, gleiches gilt auch für CBC (Magtech). S&B fallen eigentlich (fast) immer beim Betätigen des Auswerfers heraus, auch als wiedergeladene Hülsen. Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest, wie es weiter geht. Gruß Inst
  9. Das wäre in der Tat eine gute und wichtige Sache! Auch unter dem Gesichtspunkt, die unterschiedliche Anwendung und Auslegung des WaffG und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu, sichtbar zu machen. Inst
  10. Nun ja, wenn etwas rückwirkend an eine nachträglich zu erbringende Bedingung geknüpft wird, ist das eine Rückwirkung. Diese Wettkapfteilnahme war vor dem Stichtag keine zu erfüllende Bedingung. Hingegen ist die Nichtanwendung ja gerade, als Willen des Gesetzgebers, zu Lasten einer Rückwirkung, in der Verwaltungsvorschrift zum Ausdruck gekommen. Schauen wir mal, was da so in den Behörden draußen gemacht wird. Man darf gespannt sein. Inst
  11. Was wird verloren? Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich beziehe mich nur auf Altfälle vor 25.07.2009 Bitte korregiere mich, wenn ich da etwas falsch sehe. Inst
  12. Hierzu muss aber noch von der Behörde beachtet werden, wann die Überkontingentwaffen erworben, bzw. zugebilligt wurden. Ich sehe das so: Stichtag ist der 25.07.2009 Zitat Algemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 14.3 Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. WaffG Fassung 2009 vor der Novellierung §14 (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampsportes erforderlich ist. Erst nach dem Stichtag 25.07.2009 wurde die Formulierung " und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat" eingefügt. Ich glaube, das wird noch für mache interessante Auseinandersetzung mit den Behörden sorgen. Schließlich hat der Gesetzgeber mit seiner Formulierung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er eben keine Anwendung auf Altfälle zulässt. Nur mal so gedacht....... Inst
  13. Ich fürchte, da sehe ich die "gewünschte" Einteignung von Wohnraum in Berlin als Beispiel, man wird, sofern es dazu kommt, versuchen die Entschädigung so gering wie nur möglich zu halten. Aber es ginge da ja nicht nur um das Sportgerät als solches, ich wiederhole es es gern immer und immer wieder, auch die Behältnisse zur Aufbewahrung wurden auf staatlichen Zwang beschafft. Auch diese müssen durch den "Verbieter" entschädigt und entsorgt werden, da ja dann gegebenenfalls nicht mehr notwendig. Ebenso das dann nicht mehr verwendbare Zubehör, welches im Vertrauen auf die Gültigkeit und Richtigkeit des staatlichen Handelns beschafft wurde. Wir reden hier schließlich über einen negativen Verwaltungsakt, welcher auf die Besitzer zukommen würde. Ohne das die Betroffenen den Auslöser zu diesem Handeln gesetzt haben. Ein einfaches Gesetz mit " verboten, abgeben" wird wenig Bestand haben, zumindest in einem Rechtsstaat. Auch eine Frau Faeser muss sich bei ihren Phantasien die Frage gefallen lassen, welche Summe wohl bei einem Verbot von bestimmten Sportgeräten im Raume stünde. Der Verlust des Vertrauens in das bestehende Rechtssystem käme da noch oben drauf. Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit mal außer Acht gelassen. Inst
  14. Ist zwar Off Topic, aber meine Überlegung hierzu: Natürlich macht es Sinn, einen Brief selber zu formulieren. Die erwartete Reaktion würde aber bedeuten, dass jemand beim Empfänger diesen Brief auch in Gänze liest und den Inhalt versteht. Das könnte unter Umständen schon problematisch werden, insbesondere bei der Masse an Briefen. Wenn in einem Büro 10.000 Briefe zeitnah, mit ähnlichem Inhalt, ankommen, ist da "Ende" mit lesen. Zumal diese generierten Briefe auch beantwortet werden müssen. Ein selbst formulierter Brief, auch gern handschriftlich verfasst, wird spätestens beim erfassen des Wortes " Waffe....... Waffenrecht, Sportschütze oder Jäger, in die "Kiste" mit den Anderen Briefen kommen. Damit da kein digitaler Suchalgorithmus zum Einsatz kommt, macht der Brief in Papierform schon Sinn. Als Antwort werden Textbausteine in Serienbriefen an alle Absender in der "Kiste" verschickt werden. So werden auch Fragen beantwortet, die nicht gestellt wurden, gestellte Fragen nicht beantwortet oder auf den Inhalt wird gar nicht erst eingegangen weil er eben nicht gelesen wurde und von den anderen Inhalten abweicht. Das habe ich bei diversen Parteien, die ich angeschrieben habe, bereits selber erfahren müssen. Wir nehmen hier unser verfassungsmäßiges Recht wahr, die Volksvertreter mit unseren Anliegen, Bitten und Fragen zu konfrontieren. Jeder, aber auch wirklich jeder Brief, jede Anfrage und jede legale und sachliche Reaktion gegen eine Waffenrechtsverschärfung macht Sinn! Jeder so wie er sich damit wohlfühlt. Aber bitte nehmt Euer Recht wahr, NOCH geht so etwas! Inst200
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