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inst200

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  1. Danke, genau das deckt sich mit meiner Auffassung. Das es so praktiziert wird war mir nicht bekannt. Inst
  2. Vielleicht sollte man zunächst ermitteln, wann die "Überkontingentwaffen" erworben wurden. Ich zitiere mal aus der WaffVwV: Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Wenn sich die Behörden daran halten......... Inst
  3. Vielleicht könnte man als Betroffener alle beteiligten Behörden, im Rahmen des Auskunftsrechts nach DSGVO, anschreiben und umfassend um Auskunft "bitten". Ist für den Betroffenen ja kostenlos, muss unverzüglich erfolgen und kann in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Alle drei Jahre zum Beispiel. Inst
  4. Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 02. März 2012 zu § 14 WaffG 14.2.1 Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. – Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Dies bezieht sich zwar auf Fälle vor dem 25.07.2009, in welchen das " Grundkontingent" überschritten wurde, ist aber vielleicht für einige interessant die es betrifft. Inst
  5. Älter, aber OK. Bericht hierzu: Inst
  6. Ja, da hast Du recht. International ist das explizite ausgeschlossen. National nicht. Mein Fehler......... DHL äußert sich hierzu wie folgt: "Die AGB der DHL schließen Güter aus, deren Transport gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen. Waffen können national transportiert werden - wenn der Absender durch geeignete Maßnahmen einen waffengesetzkonformen Transport sicherstellt........" Sorry Inst
  7. DHL schließt den Versand von Schußwaffen durch Privatpersonen in seinen AGB aus. So genanntes Verbotsgut. Wenn mit der Sendung etwas "schief" läuft, hast Du ein nicht unerhebliches Problem. Gewerblich sieht das anders aus. Inst
  8. Der Hinweis, zunächst Fabrikmunition diverser Hersteller zu versuchen, wurde ja schon genannt. Ich stand vor dem gleichen Problem. Ich habe bei einem meiner S&W Revolver festgestellt, dass bestimmte Fabrikmunition, bzw. deren Hülsen sich schwerer entfernen lassen als andere. Je dünner die Hülsenwandung und je "günstiger" das Hülsenmaterial, desto mehr dehnt sich die Hülse aus und neigt weniger dazu, in die Ursprungsform zurückzukehren. Mit hohem Druck ist der Effekt noch grösser. Das gilt in meinem Fall nicht nur für Fabrikmunition, sondern auch für die wiedergeladenen Hülsen bestimmter Hersteller. Als dieses Problem bei mir auftrat, habe ich die Kammern nummeriert, jeweils eine Patrone verschossen, die Patronen der entsprechenden Kammer zugeordnet, alle Hülsen vorher und nachher vermessen. Das ganze mit verschiedenen Herstellern. Ein wahnsinniger Aufwand. Letztendlich konnte ich feststellen, dass alle Hülsen im CIP Maß waren und keine Aufbauchungen oder Schleifspuren, die auf Dellen hindeuten, am Hülsenkörper hatten. Demzufolge sollten auch alle Kammern I.O. sein. Ich habe da viel gelernt und beobachtet. Insbesondere, wie stark und unterschiedlich sich Hülsen ausdehnen. Der Bereich in welchem der Zündkanal läuft bleibt von der Expansion eigentlich unberührt. Hier ist schön zu erkennen, wie sehr sich Hülsen ausdehnen. .38 Spl. hat nie Probleme bereitet. Die Hülsen des Herstellers Geco in .357 z.B., verursachen bei mir Schwierigkeiten beim Auswerfen, interessanterweise die Hülsen des selbern Herstellers im meinem S&W in .22lr auch. Da klemmen die Hülsen richtig fest. Die alten Chargen von Geco hingegen, wie auch die .38 Spl. von Geco. bereiten keine Probleme. G.F.L ( Fiocchi ) kann ich als Fabrikpatronen einfach auswerfen, als wiedergeladene Hülse wird es schwieriger, gleiches gilt auch für CBC (Magtech). S&B fallen eigentlich (fast) immer beim Betätigen des Auswerfers heraus, auch als wiedergeladene Hülsen. Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest, wie es weiter geht. Gruß Inst
  9. Das wäre in der Tat eine gute und wichtige Sache! Auch unter dem Gesichtspunkt, die unterschiedliche Anwendung und Auslegung des WaffG und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu, sichtbar zu machen. Inst
  10. Nun ja, wenn etwas rückwirkend an eine nachträglich zu erbringende Bedingung geknüpft wird, ist das eine Rückwirkung. Diese Wettkapfteilnahme war vor dem Stichtag keine zu erfüllende Bedingung. Hingegen ist die Nichtanwendung ja gerade, als Willen des Gesetzgebers, zu Lasten einer Rückwirkung, in der Verwaltungsvorschrift zum Ausdruck gekommen. Schauen wir mal, was da so in den Behörden draußen gemacht wird. Man darf gespannt sein. Inst
  11. Was wird verloren? Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich beziehe mich nur auf Altfälle vor 25.07.2009 Bitte korregiere mich, wenn ich da etwas falsch sehe. Inst
  12. Hierzu muss aber noch von der Behörde beachtet werden, wann die Überkontingentwaffen erworben, bzw. zugebilligt wurden. Ich sehe das so: Stichtag ist der 25.07.2009 Zitat Algemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 14.3 Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. WaffG Fassung 2009 vor der Novellierung §14 (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampsportes erforderlich ist. Erst nach dem Stichtag 25.07.2009 wurde die Formulierung " und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat" eingefügt. Ich glaube, das wird noch für mache interessante Auseinandersetzung mit den Behörden sorgen. Schließlich hat der Gesetzgeber mit seiner Formulierung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er eben keine Anwendung auf Altfälle zulässt. Nur mal so gedacht....... Inst
  13. Ich fürchte, da sehe ich die "gewünschte" Einteignung von Wohnraum in Berlin als Beispiel, man wird, sofern es dazu kommt, versuchen die Entschädigung so gering wie nur möglich zu halten. Aber es ginge da ja nicht nur um das Sportgerät als solches, ich wiederhole es es gern immer und immer wieder, auch die Behältnisse zur Aufbewahrung wurden auf staatlichen Zwang beschafft. Auch diese müssen durch den "Verbieter" entschädigt und entsorgt werden, da ja dann gegebenenfalls nicht mehr notwendig. Ebenso das dann nicht mehr verwendbare Zubehör, welches im Vertrauen auf die Gültigkeit und Richtigkeit des staatlichen Handelns beschafft wurde. Wir reden hier schließlich über einen negativen Verwaltungsakt, welcher auf die Besitzer zukommen würde. Ohne das die Betroffenen den Auslöser zu diesem Handeln gesetzt haben. Ein einfaches Gesetz mit " verboten, abgeben" wird wenig Bestand haben, zumindest in einem Rechtsstaat. Auch eine Frau Faeser muss sich bei ihren Phantasien die Frage gefallen lassen, welche Summe wohl bei einem Verbot von bestimmten Sportgeräten im Raume stünde. Der Verlust des Vertrauens in das bestehende Rechtssystem käme da noch oben drauf. Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit mal außer Acht gelassen. Inst
  14. Ist zwar Off Topic, aber meine Überlegung hierzu: Natürlich macht es Sinn, einen Brief selber zu formulieren. Die erwartete Reaktion würde aber bedeuten, dass jemand beim Empfänger diesen Brief auch in Gänze liest und den Inhalt versteht. Das könnte unter Umständen schon problematisch werden, insbesondere bei der Masse an Briefen. Wenn in einem Büro 10.000 Briefe zeitnah, mit ähnlichem Inhalt, ankommen, ist da "Ende" mit lesen. Zumal diese generierten Briefe auch beantwortet werden müssen. Ein selbst formulierter Brief, auch gern handschriftlich verfasst, wird spätestens beim erfassen des Wortes " Waffe....... Waffenrecht, Sportschütze oder Jäger, in die "Kiste" mit den Anderen Briefen kommen. Damit da kein digitaler Suchalgorithmus zum Einsatz kommt, macht der Brief in Papierform schon Sinn. Als Antwort werden Textbausteine in Serienbriefen an alle Absender in der "Kiste" verschickt werden. So werden auch Fragen beantwortet, die nicht gestellt wurden, gestellte Fragen nicht beantwortet oder auf den Inhalt wird gar nicht erst eingegangen weil er eben nicht gelesen wurde und von den anderen Inhalten abweicht. Das habe ich bei diversen Parteien, die ich angeschrieben habe, bereits selber erfahren müssen. Wir nehmen hier unser verfassungsmäßiges Recht wahr, die Volksvertreter mit unseren Anliegen, Bitten und Fragen zu konfrontieren. Jeder, aber auch wirklich jeder Brief, jede Anfrage und jede legale und sachliche Reaktion gegen eine Waffenrechtsverschärfung macht Sinn! Jeder so wie er sich damit wohlfühlt. Aber bitte nehmt Euer Recht wahr, NOCH geht so etwas! Inst200
  15. Nun ja, Fakt ist, das man, sollte das alles so stimmen, über ein Gesetz eine bestehende Genehmigung, also einen positiven Verwaltungsakt, widerruft. Eine bestimmte Büchse wurde erworben. Diese wurde positiv vom BKA, für den beantragten Zweck ( gesetzlich gefordertes Bedürfnis ), beschieden. Auf Grund des Vertrauen in eine rechtmäßige Handhabung, wurden Investitionen getätigt. Nun wird ein Gesetz verabschiedet, welches das in einen positiven Verwaltungsakt, in ein zum Zeitpunkt des Erwerbs gültiges Gesetz und noch zusätzlich in die Aussage des BKA gesetztes Vertrauen auf die Rechtstaatlichkeit in die "Tonne kloppt" und plötzlich ist alles anders. Weiterhin werden rechtschaffene, ehrliche Bürger diskriminiert, indem sie Terroristen, Amokläufern und Extremisten gleichgestellt werden, dies sogar öffentlich in Wort und Schrift, als fadenscheinige Begründung zu diesem geplanten Gesetz. Da kommen hoffentlich einige Klagen zusammen. Der Erwerbende hat also alles richtig gemacht und wird genau deswegen sanktioniert, verliert sogar seine Investitionen. Genau das ist geeignet, dass der Bürger ( hier die LWB ), künftig kein Vertrauen mehr in jedwedes staatliches Handeln haben wird. Damit ist der Rechtsstaat nur noch ein nettes Stück Papier. Inst
  16. Mit dieser Farbmarkierung möchte man anscheinend dem Vorwurf einer Kalten Enteignung vorbeugen. Und den damit verbundenen Klagen, die sowieso kommen werden. Vermutlich soll eine Alternative zur Abgabe, Vernichtung geschaffen oder suggeriert werden. Gleichwohl wird im "Entwurf" auf die äußere Form und nicht auf das Erscheinungsbild als solches Bezug genommen. Also auch nicht auf die Farbe, sondern eben nur auf die Form. Na ja, ich sag ja immer; Schießsport ist bunt. Inst
  17. Ja, hatte ich nicht bedacht, danke. Yes, genau mein Humor...... 😉 Mir ging es darum, ob aus dem Vorhaben für Armbrüste vielleicht eine ähnliche Anwendung auf Bögen abgeleitet werden kann. Der gleiche Schritt könnte dann auch von "kriegswaffenänlichen" Halbautomaten auf ähnlich aussehende Repetierbüchsen übertragen werden. Ich gehe davon aus, dass egal was gesetzlich geregelt werden wird, jemand vor Gericht klagt. Entweder die Gerichte zerfetzen die dünnen politischen Begründungen und kippen gesetzliche Regelungen. Die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Wahrscheinlicher ist, sie wenden im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung ( wesentlich gleiches darf nicht ungleich und wesentlich ungleiches darf nicht gleich behandelt werden ) die Regeln dann auch auf z.B. Bögen oder "kriegswaffenähnliche" Repetierbüchsen an. Inst
  18. Ist etwas Of Topic aber, wenn Armbrüste verboten, oder erlaubnispflichtig werden sollen, warum dann keine Bögen? In unserem Verein haben wir einen Bogenstand, 90 Meter. Die Bogenschützen sind durchaus in der Lage, auf diese Distanz sehr präzise zu treffen, reproduzierbar. Im Gegenteil zu Armbrüsten ist die Feuergeschwindigkeit" bei Bögen um ein Vielfaches Höher. Die Durchschlagskraft bei Bögen ist durchaus, abhänig von der Entfernung und verwendeten Pfeilen enorm. Ein Bogen ist grösser und unhandlicher und die Handhabung ist verschieden, aber gibt es sonst signifikante Unterschiede? Was also kann eine Armbrust, was ein Bogen nicht kann? Inst
  19. Dann klagt ein Sportschütze, weil Deine Begründung mit einer Begrenzung auf 3 Schuß nicht haltbar ist, man regelt nach und auch die Jäger sind die Waffen los. Ich sehe eine Chance oder Hoffnungsschimmer in der FDP. Aber auch in den wirren Verbotsbegründungen selber sehe ich Potential, die Argumente der Blutroten und Giftgrünen, erfüllen nicht im Geringsten die Anforderungen, ein solches Gesetz zu verabschieden.. Zum Teil widersprechen sie sich, zum Teil führen sie Lügen ins Feld, zum Teil vermischen sie Wahrheit und Fiktion, beziehen sich auf nicht kausale Zusammenhänge und krönen das Ganze mit Halbwissen. Letztendlich haben sie selber die Feststellung belastbarer Zahlen, zu diversen Rechtsverstößen, unterbunden und können sich nun nicht auf belastbare Auswertungen beziehen. Ich sehe bei den ganzen angeführten Gründen eine massiver Unverhältnismäßigkeit, sogar ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Wenn dann noch so etwas wie eine, nicht politischen Weisungen folgende, Justiz existiert, wird es schwer, ein solches Gesetz tatsächlich belastbar zu begründen und aufrecht zu erhalten. Jedenfalls bieten die von Fr. Faeser ins Feld geführten Begründungen wenig, bis keine Substanz für derartig rechtlich legitime Eingriffe. Inst
  20. Sie ist machbar, aber eben nicht geräuschlos und nicht umsonst. Nicht wenn die Betroffenen das nicht hinnehmen. Das zu vermitteln ist meine Intention. Mit "umsonst" meine ich nicht nur den finanziellen Aspekt, sondern auch die Konsequenzen für die Akteure des Schauspiels. Klagen auf Entschädigung, Stimmung gegen die beteiligten Parteien im Familien-, Freundeskreis machen, Ehrenämter niederlegen, Unterstützung für wohltätige oder öffentliche Vorhaben und Einrichtungen einstellen. Immer mit dem netten Hinweis: Wenn man "uns" nicht in der Mitte der Gesellschaft will und "uns" mißtraut, dann auch bitte dafür bezahlen und ohne "unsere" Unterstützung klar kommen. Da wären wir beim "wir". Wir ( Waffenbesitzer und künftige Waffenbesitzer) müssen geschlossen auftreten. Inst.
  21. Vor Ort und habe mich eingebracht! Werde ich auch weiter so handhaben. Inst
  22. Dazu müssen DIE, die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Das ist ein Verwaltungsakt, welcher an Bedingungen geknüpft ist. Soooo einfach läuft das nicht. Wir reden hier von einem enteignungsgleichem Eingriff. Ein Verbot wird man unter Umständen nicht verhindern, wenn alle relevanten Parteien sich einig sind. Ausser die FDP steht zu ihren freiheitlich, liberalen, rechtstaatlichen und vor allem vernünftigen Ansichten. Aber DIE, im Klageverfahren zwingen, ihre eigenen Regeln einzuhalten, geht schon. Z.B. die Verhältnismäßigkeit oder die beschlossene Evaluierung eines Gesetzes. Deutschland, respektive ein grosser Teil der deutschen Politik, zeigt doch gerade, dass sie nicht in der Lage ist, verhältnismäßig, zielführend und erforderlich auf Grundlage erfasster, bzw. erhobener Daten und Fakten zu handeln. Das nicht nur im Waffenrecht, sondern bei allen ideologisch motivierten Themen. Inst
  23. Na wenn das stimmen sollte, dann sind die Betroffenen, vor allem die Verbände, vorsätzlich übergangen worden. Aber genau das traue ich der Politik zu. Stimmungsmache und Lügen was das Zeug hergibt. Und 135000 private Halter von den gefährlichen kriegswaffenähnlichen Halbautomaten, ich denke das sind einige mehr. Da würden aber eine Menge an Klagen zusammenkommen, allein schon wegen der Entschädigung, da geht es dann locker über die 100 Millionen Euro Grenze, allein für die Waffen. Plus die Entschädigung für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und den damit verbundenen, verlorenen, Vertrauensschutz und die darauf hin getätigten Investitionen. Ich bleibe dabei, kein Schießsport, kein Ehrenamt. Auch keine Unterstützung eines solchen. Inst
  24. Viele brauchen eine kleine Antriebshilfe, je leichter es dem Einzelnen gemacht wird, seine Missbilligung auszudrücken, desto besser und desto mehr nehmen teil. Daher finde ich, neben dem persönlichen Einsatz und der Mobilisierung weiterer Stimmen, die Unterstützung durch und Einbindung eines Briefgenerator gut. Weiterhin ist es egal, was das BMI oder Frau Faeser sagt. Bildung, Integration..........Verschärfung...... der Zug ist schon lange abgefahren und vor allem, damit möchten viele gar nicht fahren. Solange es keine wirklichen Konsequenzen für derartiges Fehlverhalten gibt, wird sich nichts ändern. Außer natürlich bei den Menschen, welche tatsächlich etwas zu verlieren haben, wie Eigentum und Entgelt aus eigener erbrachter Leistung. Ich sehe täglich wie deutsches Recht angewandt wird und das es meistens darum geht, Milderungsgründe zu finden und Probleme der Täter zu beschreiben und eben nicht die vorgesehenen Konsequenzen einzuleiten. Inst200
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