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inst200

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Alle Inhalte von inst200

  1. Volle Zustimmung ! Die Vertreter der einzelnen Politischen Parteien anschreiben könnte hilfreich sein. Hier hoffe ich wieder auf einen Briefgenerator vom VDB. Das hat schon einmal für ordentlich Bewegung gesorgt und auch ehr "ruhige" Schützen in meinem Umfeld zum Handeln animiert. ich würde gern "einfache" Menschen oder Bürger schreiben, habe aber in diesem, durch die Politik erzeugtem Klima der Angst, Sorge, dass diese wertfreie Formulierung von bestimmten hauptamtlichen Moralaposteln und Berufsbetroffenen, negativ ausgelegt wird. Letztendlich ist es aber so, viele Menschen wie "du und Ich" wären Betroffene, zum Teil ohne es zu realisieren, wenn dieser Verschärfungswahn, ohne Sicherheitsgewinn, weiter geht. Vielleicht macht es gerade deshalb auch Sinn, die Vertreter der SPD und der Grünen zu fragen, warum sie mehrfach überprüfte und rechtstreue Bürger und nun zusätzlich auch "normale" (einfache), ehrliche Bürger mit "normalem" (durchschnittlichem) Rechtsempfinden, nicht oder eben nicht mehr, in der Mitte der Gesellschaft haben wollen. Inst200
  2. Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, eine Politik, die uns Jäger, Schützen und andere LWB nicht in ihrer Gesellschaft haben will, auch nicht aktiv zu unterstützen. Zum Beispiel.......Kein Schießsport, kein Ehrenamt. Inst
  3. Nur mal so zum Verständnis für mich, für welche "Überbestandswaffen" gilt das denn nun? Im WaffG von vor 2009 waren die Erwerbsvoraussetzungen ja andere. Da war z.B. nicht zwingend die Wettkampfteilnahme erforderlich. Im alten Gesetzestext Steht im Bezug auf, ab der dritten Kurzwaffe, bzw. ab der vierten Langwaffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsportes erforderlich ist Der nachfolgende Satz und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. wurde erst später in das Gesetz aufgenommen. Was ist nun für welchen Zeitraum gültig? Ich blick da nicht mehr durch...... Inst200
  4. Interessant wäre zu wissen, welche Bedeutung die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz hat und ob diese nun noch gültig ist. Die ist ja aus 2012; ist die noch aktuell? Vielleicht kann hier jemand etwas dazu schreiben?!? Was ist mit den Waffen über Kontingent von vor 07/2009. Trifft das vielleicht hier zu? Ich zitiere mal: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012 "14.3..... Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffen rechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. – Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten." Inst
  5. Na dann wird man künftig noch mehr aufpassen, wo und wem gegenüber man von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und was man so sagt....... Auch ein "Like" in sozialen Medien soll wohl überlegt sein! Inst
  6. Jetzt benötige ich mal Hilfe. Das meine ich wirklich so und bitte um Input. Zitat: ".....einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen" Mir ist keine verbindliche Vorlage bekannt, wie so ein Nachweis aussehen muss. Ich nehme an, Ort, Datum, Bestätigung Standbetreiber oder Aufsicht, Waffenart ( Lang- oder Kurzwaffe). Also das, was in der Regel in einem Schießbuch eingetragen wird. Ich finde keine Vorschrift, die verlangt, derartige Nachweise gesammelt bei den Vereinen vorzuhalten. Vielleicht weiß da jemand mehr oder besser bescheid. Ich gehe davon aus, dass derjenige welcher trainiert oder an einem Wettkampf teilgenommen hat, diesen Nachweis, über sein Schießen, auch mitnehmen kann. Also ein Schießbuch. Mit der Bestätigung der Aufsicht, führt der Verein den Nachweis. Daher sehe ich den Nachweis, in Form eines individuellen Schießbuchs, als dem Gesetz genüge getan an. Sofern erforderlich wird dieses vom Verein geprüft und eine entsprechende Bescheinigung für die Behörde ausgestellt. Wird und wurde hier so praktiziert und hat bisher zu keinen Problemen geführt. Der Verein ( Vorstand ) haftet für die Bescheinigung, daher wird tatsächlich geprüft, nur bescheinigt was nachweisbar ist und ggf. der Nachweis in Kopie aufbewahrt, um bei Unklarheiten den Beweis der Richtigkeit anzutreten und den Ersteller der Bescheinigung zu entlasten. Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch sehe. Inst200
  7. Ich persönlich habe mich für eine Fördermitgliedschaft entschieden. Vielleicht klammere ich mich auch nur an jeden Strohhalm. Ich bin aber der Meinung, gerade Diejenigen, welche ihr "Brot" mit unserem Hobby verdienen, haben ein großes Interesse, dies so zu erhalten. Ich denke die bisherigen Info´s, Feyer, Mails, Briefgenerator, usw. deuten schon auf Professionalität hin. Weiterhin kann man meiner Meinung nach auch durchaus mehrere Verbände unterstützen. Inst200
  8. Es gibt Jäger und Jägerinnen und Inhaber und Inhaberinnen eines Jagdscheins. Klarer kann man es auch nicht formulieren. Die einen werden von Verbotswahn der Grünen erfasst werden, die anderen in irgend einer Form gegängelt. Der Besitz eines Jagdscheins allein wird sicher kein Kriterium sein um die tödlichen Schusswaffen im Privatbesitz behalten zu dürfen, wenn doch, werden die Verwaltungsgerichte das schnell ändern. Mag sein, dass wir nicht alle in einem Boot sitzen, aber im selben Gewässer und da Rudern wir sehr dicht beieinander. Inst
  9. Ne, das ist ein Irrglaube. Wenn die ersten Sportschützen klagen, weil jemand, der "nur" den Jagdschein hat seine Waffen behalten darf, aber keine Gelegenheit zur Jagd hat und der Schütze nicht, ist das Thema auch gegessen. Das wird dann nicht zu Gunsten der Sportschützen ausgehen, sondern zu Lasten der Jäger. Da wird dann sicher mehr gefordert werden, als "nur" der Jagdschein. Inst
  10. Genau das fällt den Jägern, politisch kalkuliert, auf die Füße. Wenn die ersten Sportschützen klagen, weil die Jäger waffenrechtlich anders behandelt werden, werden die Sportschützen nicht wieder besser gestellt. Viele Jäger werden im Zuge der Gleichbehandlung genau so, oder in vergleichbarer Weise, wie Sportschützen behandelt werden müsse . Genau das ist Teil des Verwaltungrechtes. Wesentlich Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich zu behandeln. Da ist ein Plan hinter. Nur weil jemand einen Jagdschein hat........ das allein wird nicht reichen. Da werden die Gerichte nachbessern, aber nicht zu Gunsten der Sportschützen. Die aktuelle Begrenzung der gelben WBK z.B. könnte bei genauer Betrachtung der Begründung, durchaus auch für eine Mengenbegrenzung an Waffen auf Jagdschein herhalten. Das ist sicher so einkalkuliert. Erst die Gruppen Spalten, die Sportschützen abfrühstücken und dann die Jäger. Inst
  11. Ein Komplettverbot hätte sicher wahnsinnige mediale Wirkung; aber trägt auch 100%ig eine Flut von Klagen, unkalkulierbare Ersatzansprüchen, den Verlust internationaler Teilnahme an bestimmten Sportwettkämpfen, Vertrauensverlust, logistische Probleme und unermesslichen Verwaltungsaufwand in sich. Ob dies überhaupt so mit dem Grundgesetz vereinbar wäre und welche "Eier" man sich damit ins Nest legt hat auch keiner abgeschätzt. Da ist es nachvollziehbar, das man nach großem Geschrei und ein wenig Nachdenken, eine Alternative sucht, bei welcher man:in sein Gesicht nicht verliert. Eine Zentrallagerung, von was auch immer, wäre ein extremer Verlust an Sicherheit. Aber das kann man als Zückerchen anbieten um die gerade aufkochenden Emotionen zu dämpfen...….. Im Hintergrund wird man:in sicher weiter die Fäden in Richtung Totalverbot ziehen. Einfach weil es in deren DNA steckt...….. Ideologie statt Fakten.... Als nächstes werden die Jäger dran sein, auch wenn man:in vorgibt, sie zunächst zu privilegieren. Aber warum muss eine jagdausübende Person das Equipment zu hause haben und wer übt überhaupt regelmäßig die Jagd aus und wer besitzt "nur" einen Jagdschein? Da wird dann als nächstes gespalten. Inst edit: Ja es ist etwas erfrischend zu sehen, dass auch die Gegenseite sich etwas mit der Realität beschäftigt, aber dennoch traue ich denen nicht. Daher dürfen wir mit unseren Bemühungen, jeder Einzelne und im Rahmen seiner Möglichkeiten, nicht aufhören, Grün zu verhindern ! Inst
  12. Falsch, dann können, müssen und einige werden auch was tun, wenn nicht die Verbände, dann aber sicher einige Betroffene. Wenn wir und der gesunde Menschenverstand nichts verhindern konnten......... Zunächst muss man dann schauen was und wer betroffen ist. Derzeit möchte man Jäger und Schützen spalten, dass muss denen auf die Füße fallen. Es gibt nur ganz wenige Gründe warum die Einen in bestimmten Bereichen anders als die Anderen behandelt werden können. Da muss dann homogenisiert werden, wird vielen Jägern nicht gefallen. Ich glaube sogar, die Verbotsphantasten rechnen damit und haben das einkalkuliert. Öffentlichkeit muss hergestellt werden. Wenn z.B. bestimmte Waffen verboten werden sollen, dann auch bitte belegbar begründen und entschädigen. Bei der Entschädigung aber bitte die auf staatlichen Zwang beschafften Behältnisse nicht vergessen! Natürlich auch das Zubehör......... Wäre ein enteignungsgleicher Eingriff, dafür muss Geld ausgegeben werden, viel Geld. Wäre sicher medienwirksam wenn "die" sagen wir haben x Waffen eingesammelt. Aber, auch X Tresore in denen die Waffen aufbewahrt werden mussten, sind auf Kosten der Allgemeinheit abtransportieren und entschädigen worden. Es geht hier nicht nur um unser Hobby, auch um Kulturgut, Freiheitsrechte und Eigentum. Da werde ich alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen. Inst
  13. Und genau da ist der Punkt. Sofern die Rechtstaatlichkeit dann noch gilt, gilt es zunächst die Verhältnismäßigkeit eines Verbotes anzugreifen und die Gegenseite zu zwingen, ihre Behauptungen belastbar zu belegen. Weiterhin gilt es den finanziellen Schaden auszugleichen. Hierzu gehört auch das quasi Berufsverbot von Händlern, Herstellern gewerblichen Schießstandbetreibern und Büchsenmachern sowie die Entschädigung der Sportgeräte für den Einzelnen und insbesondere der auf staatlichen Zwang angeschafften und nun nicht mehr notwendigen sicheren Behältnisse. Inst
  14. Das muss jeder für sich entscheiden, ich hoffe sehr, sehr viele. Aber wer mir mein Eigentum wegnimmt, mich herabwürdigt und diskriminiert, der kann von mir keine Unterstützung mehr erwarten. Im Gegenteil.... Inst
  15. So einfach ist das auch nicht. Und selbst wenn, dann muss auf "Teufel komm raus" geklagt werden und denen auch mal was vor die Füße geschmissen werden, ( bildlich gesprochen ), die Bereitschaft für einen solchen Staat etwas zu tun zum Beispiel. Zunächst müssen die die Verhältnismäßigkeit belegen, wenn das nicht klappt ( wir wissen, dass dies unmöglich ist) und die das dennoch weiterverfolgen, wird offenbar, dass es eben nur um ideologische Inhalte geht und der Vertrauensschutz in den "Rechtsstaat" vorbei ist. Der Eine wandert vielleicht aus, der Andere resigniert, wieder Einer geht den Rechtsweg, Mancher legt vielleicht sein Ehrenamt nieder und der Nächste denkt über den Bestand seines Diensteides nach.... für ein solches Land wo Sportler, Schützen, Jäger und Sammler diskriminiert, verunglimpft, herabgewürdigt und abkassiert werden, kann und darf man nicht ruhigen Gewissens tätig sein. Solange wir uns das gefallen lassen ändern Die sich nicht. Dann geht es eben noch um Geld. Für die Sportgeräte an sich aber, ich musste mir ja auf staatlichen Zwang Behältnisse anschaffen, die dürfen die dann auch bezahlen und abholen. Das Zubehör auch...... Wenn verbieten und wegnehmen, dann aber alles.........und dafür bezahlen, wie auch immer........ Inst
  16. Die Realität zeigt, dass es eine medizinische Überprüfung von LWB keine Taten mit Schusswaffen verhindert hätte. Wohl aber dass Behörden, wenn sie geltendes Recht und ihre Möglichkeiten angewandt hätten, einige Taten, insbesondere von nicht LWB, hätten verhindern können. Auch Hanau zeigt deutlich, wie die Behörden trotz Möglichkeiten und Pflichten versagt haben. Eine Einschränkung von Grund-, Bürger- oder gar Menschenrechten aus blindem Aktionismus, ohne belegbare Quellen steht in keinem Verhältnis. Das muss juristisch angreifbar sein. Eben da muss auf Biegen und Brechen juristisch geklagt und vor allem die Politiker*innen, welche eine Minderheit von Sportlern diskriminieren und ihnen die Rechte entreißen öffentlich angeprangert werden. Inst
  17. Der legale Zugriff auf die Waffe ist ja durch die Berechtigung in der WBK geregelt. In der AWaff § 13 Abs. 8 findet sich die Formulierung: (8) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. Stellt sich nun die Frage, ob die Beiden in häuslicher Gemeinschaft leben. Leider kenne ich keine abschließende rechtliche Definition. Ein Zusammenleben in einer Wohnung ist unbestritten häusliche Gemeinschaft. Das Zusammenleben von z.B. Familienangehörigen oder sich nahestehenden Personen in einem Haus vielleicht auch. Im Fall einer Kontrolle würde ich als Nichtwohnungsinhaber keinem Dritten Zugang gewähren, unbeschadet der Frage, ob ich legalen Zugriff auf den Aufbewahrungsort der Waffen habe. Ich würde den sicheren Weg wählen und der Behörde mitteilen, bzw. mit dieser Besprechen, dass die Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden. Wenn diese Form der Aufbewahrung durch die Behörde "abgesegnet" wurde, hängt die Zugriffsmöglichkeit nur noch an dem Willen der Wohnungsinhaber. Aber auch dann würde ich Dritten keinen Zutritt zu fremden Wohnungen ermöglichen. Inst
  18. Bei einem Verbot muss der Gesetzgeber eben all Das erstatten, was die betroffenen Person im Vertrauen auf die Rechtstaatlichkeit getätigt hat. Unabhängig von der verbotenen Sache...... Inst
  19. Dem kann und möchte ich nicht widersprechen. Eigentlich möchte ich nur verdeutlichen, dass es vollkommen egal ist, was und wie und wen wir warum und ob überhaupt prüfen. Die Einen sind entweder besser als die Anderen, oder glauben es zu sein. Oder die Kriterien werden dem Ziel angepasst, das entweder der momentanen Windrichtung entspricht oder welches erreicht werden soll. Vielleicht möchte ich manchmal auch nur der Querulant sein, der Andere auffordert, die Dinge, die er/sie von anderen einfordert selber zu erbringen. Das Fakten, die belegen dass etwas vollkommen sinnfrei ist, bei Bedarf und dieser ist derzeit sehr gross in der BRD, nicht berücksichtigt werden, ist gelebte Realität. Genauso, dass Wasser gepredigt und Wein gesoffen wird. Ich freue mich aber, dass Jemand sich mit meiner Meinung derart auseinandersetzt. Hierzu meinen Dank und Respekt. In diesem Sinn Gruß Inst200
  20. Wenn der Nachweis der Eignung an die Dimension der Verantwortung gekoppelt würde, werden die LWB nur einen geringen Prozentsatz der "Nichtbesteher" darstellen. Inst
  21. Letztendlich ist es nur richtig, dass alle Personen die Zugang zu Waffen haben oder über deren Einsatz entscheiden können ihre charakterliche und persönliche Befähigung nachweisen müssen. Der/die Jäger/in, Sportschütze/in, Waffensammler/innen oder Waffensachverständige/innen. Die Berufswaffenträger/innen der Bewachungsunternehmen, der Landes und Bundespolizei, Justizvollzugsbedienstete/innen, Mitarbeiter/innen des Zoll, Bundeswehr und anderer mit Schusswaffen ausgestatteter Behörden. Aber bereits hier wird differenziert. 60 Tagessätze reichen zum Entzug der privaten Waffen, dann ist man in der Regel unzuverlässig, nicht mehr vertrauenswürdig. Es reicht aber nicht zum Entzug der Dienstwaffe oder Verbot der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Insbesondere aber auch diejenigen, welche über den Einsatz einer mit Waffen ausgestatteten Behörde z.B. der Bundeswehr entscheiden/abstimmen dürfen, müssten ihre Eignung und Befähigung nachweisen. Man stelle sich vor: In der Vergangenheit sollen diverse Politiker/inen mit Betäubungsmitteln in Verbindung gebracht worden sein. Nicht auszudenken, wenn solche Personen über den ( Kampf ) Einsatz der z.B. Bundeswehr unter Einfluss solche Substanzen abstimmen. Da stelle ich nur auf Grund der Nähe zu BtM die charakterliche Eignung in Frage ein solches Mandat ausüben zu können. Andere wiederum sind lediglich auf Grund ihrer politischen Zugehörigkeit und Verbindungen in bestimmte, führende Positionen, gerückt, nehmen aktiv an der Gesetzgebung teil und entscheiden über die Befugnisse von Behörden, welche dann ggf. zum Nachteil der Bürger handeln können. Das ganze ohne sachliche Kompetenz nur der eigenen Ideologie verpflichtet und vom Willen des Macht ( Alimentations ) -erhaltes getragen. Ich denke, je höher die Verantwortung ist, desto höher müssen auch die Anforderungen an die charakterliche und sachliche Befähigung an die Person sein, welche direkten oder indirekten Umgang mit Waffen hat. Ich fürchte, dass da sehr, sehr viele, aus den Reihen der Politiker/inen, diesen Nachweis nicht erbringen können. Inst
  22. Würde man fragen, ob in Intervallen die charakterliche oder gesundheitliche Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen behördlich geprüft werden solle, wird ehr ein NEIN herauskommen. Anlass bezogen durchaus vertretbar, siehe Anschläge mit Fahrzeugen, illegale Autorennen. Warum? Weil es Viele betrifft und "die" das nicht für notwendig erachten. Legaler Waffenbesitz betrifft ( gefühlt ) nicht viele, daher ist es ihnen egal; sollen "Die" doch geprüft werden. Es sei denn, es beträfe plötzlich auch freie Waffen und Messer, die unter das WaffG fallen. Dann ist die Masse der Betroffenen ungleich grösser.... die Nein Antworten würden steigen. Inst
  23. Vieles ist nicht geklärt. Dann ist da noch die Rückwirkung. Vieles greift den legalen Waffenbesitzer direkt oder indirekt an, ohne das offiziell angedachte Klientel oder den offiziell angedachten Zweck zu erreichen. Vielleicht ist das Gesetz oder Teile davon hier juristisch angreifbar. Zu der Meldung der Magazine: Ich halte es für klug, zunächst das Inkrafttreten abzuwarten. Weiterhin würde ich warten, bis einige Magazine von verschiedenen betroffenen, Jäger, Sammler, Sportschützen, angemeldet wurden. Dass muss natürlich entsprechend kommuniziert werden. Dann können wir sehen was, wie, wo gehandhabt wird und welche Konsequenzen folgen. Dementsprechend kann jeder Besitzer eines betroffenen Magazins darauf im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten reagieren. Ich überlege, für jedes Magazin eine eigene Meldung abzugeben, mit Lichtbild des Magazins. Den Bescheid oder Genehmigung, werde ich vielleicht im Magazinkörper aufbewahren, damit er dem entsprechenden Magazin zuzuordnen ist...……. Ich werde auf jeden Fall jeweils die Frage stellen, ob die gemeldeten Magazine in Zukunft durch den Besitzer verändert werden dürfen und wie dann zu verfahren ist. Zum Beispiel in ihre Bestandteile zerlegen, zur Ersatzteilgewinnung. Oder Die Magazinkörper kürzen, ebenfalls zur Ersatzteilgewinnung. Inst
  24. inst200

    Petition

    Erledigt und geteilt. @bumm, Danke für den Hinweis auf die Petition. Inst
  25. Sorry, kann mir jemand die Quelle dieser Waffenrechtskommentare nennen, bitte. Meine Recherchen brachten "lediglich" in der Zusammenfassung die Bedeutung: " auf etwas konzentriert / grünlich / genau / auf ein gutes, hohes, Ergebnis oder Erfolg ausgerichtet" zu Tage.; wenn man etwas intensiv betreibt. Einen Zeitwert oder eine Häufigkeit wurde nirgends genannt. Ich möchte nur verstehen, wie der Kommentator auf die 4 Stunden kommt. Inst
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