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Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
@heletz blöd.......... danke für die Ernüchterung. Inst -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Echt, unabhängig davon das ich die Kontrolle nicht mit einer HD vergleichen wollte, DAS hätte ich nicht gedacht. Gilt das auch, wenn nicht zu beanstanden ist, bzw. sich die Vorwürfe nicht bestätigten oder die HD rechtswidrig war? Inst -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Analog zur "Hausdurchsuchung" bezieht sich auf das hinzuziehen von Zeugen, nicht auf das erlassen eines Durchsuchungsbeschlusses. Nur auf die Anwesenheit unabhängiger Zeugen. Es ist ja auch im Interesse derer, welche die Kontrolle durchführen um ggf. deren rechtmäßiges, verhältnismäßiges und besonnenes Vorgehen zu bestätigen. Ja, weil die Behörde u.U. mit mehreren Personen auftritt, obwohl das auch mit einem Kontrolleur getan wäre. Ich wurde hierzu quasi genötigt........... Leute ruhig bleiben, es ist nur ein Gedankenspiel. Die Ausgangsfrage war: Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen? Nach mehreren Überlegungen, Verwerfungen, guten und schlechten Ansätzen kommt irgendwann eine Antwort raus. Aber den Weg dahin sollten wir schon ohne Anfeindungen gehen, gern auch mit etwas Spaß. Mann sollte auch mal den Witz hinter der Sache sehen. Jemand macht sich Gedanken seine Missbilligung auszudrücken. Nicht mit Gewalt oder Lautstark gegenüber den Behördenmitarbeitern, sondern gegenüber der Institution, mit ähnlichen Mitteln. Und wenn der eine oder andere Beitrag ein Schmunzeln oder Kopfschütteln erzeugt dient das auch der Unterhaltung. Aber die Frage des Starters finde ich gut. Im Übrigen hat Jacko5000 recht. der Sachbearbeiter ist die falsche Adresse. Inst -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Ich schrieb ja, vermutlich bescheuerte Idee. Ich schrieb aber auch , wenn beide Seiten vernünftig miteinander umgehen....... Aber den Grundsatz sich Gedanken zu machen halte ich schon für gut........... manchmal kommt sogar was brauchbares dabei raus. Warum? Inst -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Auch wenn meine Idee vermutlich vollkommen bescheuert ist, aber das Thema hat was und ich musste darüber nachdenken……. Zurück zur Ausgangsfrage: Der LWB setzt also nach Aussage der „Rechtsprechung“ die Ursache der anlasslosen Kontrolle und die Kontrollierenden erscheinen natürlich nur zu zweit, aus Gründen der Sicherheit. Die Kosten werden in einigen Gemeinden auf den LWB umgelegt obwohl der Bund das ursprünglich anders sah….. Was hindert mich dann einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen, der seinerseits dem Schutz meiner Interessen dient. Damit möchte der LWB das Ungleichgewicht einer evtl. streitigen Aussage der anderen Seite ausgleichen und sicherstellen, dass die eigenen Rechte gewahrt werden. Analog der Zeugen bei einer „Hausdurchsuchung“. Es steht ja nirgendwo, wie viel Personal durch die Behörde aufgeboten werden muss, daher sollte die Argumentation der Sicherheit des Personals,min. 2 Kontrolleure, doch für beide Seiten gelten. Diese Unterlegenheit ist also durch den personellen Einsatz der Behörde begründet, diese könnte ja auch mit nur einer Person auftreten, machen Gerichtsvollzieher ja auch. Außer in begründeten Ausnahmen in Einzelfällen. Die hinzugezogene Person könnte, da sie mit der ganzen Sache nichts zu schaffen hat und der LWB den Aufwand nicht zu vertreten hat, ihren Aufwand gegenüber der Behörde geltend machen. Ist zwar nur theoretisch aber ich habe neutral einen Ansatz zur ursprünglichen Fragestellung gesucht. Inst -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
NIX. Es ist wie überall im richtigen Leben, ein Geben und ein Nehmen. Wenn beide Seiten sich vernünftig und umgänglich verhalten gewinnen beide. Inst -
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
inst200 antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Du kannst Dir auch einen Aufstellort suchen, der lediglich über eine wackelige Hängebrücke zu erreichen ist.......... Du kannst auch darum bitten, beim Betreten Deiner Wohnung die Schuhe auszuziehen....... ( macht die Berliner Polizei ja auch.......) Oder die Tür zu dem Raum ist sooooo schmal und sooooo niedrig ........... Bestimmt werden die Sachbearbeiter die kreative Herausforderung annehmen......... Aber die Grundidee gefällt mir. Inst -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
inst200 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
.......so ist es auch. Inst -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
inst200 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Bei einer kürzlichen waffenrechtlichen Angelegenheit konnte der Sachbearbeiter die Frage nach der Aufbewarung noch im Gespräch, nach einem kurzen Blick auf seinen Bildschirm, selber beantworten. Ergo ist mein erbrachter Nachweis dort gespeichert. Wer es genau wissen möchte, was für Daten zu seiner/ihrer Person bei der Behörde gespeichert sind, der kann die entsprechende Behörde ja um Auskunft bitten. Gern auch detaliert zu bestimmten Bereichen, z.B. Waffenrecht. Ansprechpartner ist der jewailige Datenschutzbeauftragte. § 19 BDSG oder § 19 NWRG hilft hier weiter. Es wird in der Regel jedoch nur die angeschriebene Behörde antworten, also z.B. die Kreispolizeibehörde des Heimatortes oder die Behörde die das NWRG führt. Evtl. vorhandene Daten aus anderen Behörden, Landkreisen oder Bundesländern, die aber von der angeschiebenen Behörde einsehbar sind, werden oft nicht angegeben da sie ja nicht bei der auskunftserteilenden Behörde gespeichert sind. Inst -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
inst200 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Im Bezug auf die Magazingeschichte müssen wir erst einmal abwarten was wir da über die Politik an Einfluß nehmen können. Dann müssen wir sehen, was im noch zu verabschiedenen deutschen WaffG hierzu steht, bzw. stehen wird. Dann kann man sich entsprechend verhalten. Klagen ist ein guter und richtiger Weg. Nicht zuletz deswegen, da hier Grundrechte berührt werden. Zwar zum "Wohle der Allgemeinheit", so wird uns vorgegaukelt, aber ohne jedweden sachlichen Grund, belastbare Quellen, Fakten und Folgeabschätzung und auf Geheiß nicht zuständiger, in dieser Sache, inkompetenter Gremien. Interessant könnten dann die kreativen Begründungen sein, die dann erlogen werden müssen, oder es kommt tatsächlich anders und das Recht siegt.............. Inst -
Wenn es um Entschädigung geht: Zunächst müsste deffiniert werden was verboten ist. Dann müsste auf Grund einer gesetzlichen Änderung die waffenrechtliche Genehmigung für die Waffe widerrufen werden. Der Widerruf ermöglicht Dir auf Ersatz für Dein, im Verrauen auf den Bestand des rechtmäßigen Verwaltungsaktes, eingesetztes Vermögen zu Klagen. ( so in etwa....) Inst
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
inst200 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ist doch zum ........... Ich befürchte da stecken noch einige böse Überraschungen in der Sache drin. Auch Diejenigen, die bisher meinten, das sie das wohl nicht tangiert, werden sich noch umschauen. Siehe Vorderlader, SSW, Aufbewahrung, usw...... Und was erst auf nationaler Ebene daraus gepfuscht wird.......? Inst -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
inst200 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Genau da ist der Punkt wo gehebelt werden muß. Wir müssen diese Politiker ( ist das eigentlich mittlerweile ein Schimpfwort? ) über den juristischen Weg zwingen, zuzugeben, dass diese ganze Nummer nur eine Ver.......schaukelung des Bürgers ist. Und eigentlich unrechtmäßig. Ich für meinen Teil werde jedenfalls meine Interessen versuchen rechtlich durchzusetzen. Inst -
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
inst200 antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Ist auch nicht besser als vorher, demzufolge ist die Munition für eine SSW verschlossen aufzubewahren; auch wenn diese sich in der Waffe befindet. Eben ( bewußt ?) handwerklich schlecht gemacht. Inst -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
inst200 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn auf dem Rücken der Terroropfer mit Lügen, ideologische Politik zum Nachteil von Freiheit, Demokratie und Eigentum betrieben wird, muß mann eben geballt juritisch dagegen vorgehen. Anfangen kann man aber schon jetzt bei der Wahl........ Inst -
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
inst200 antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
@cartridgemaster Ja sorry, Schreibfehler........... ganz im Gegenteil, hier werden schon mögliche Auswirkungen aufgezeigt. Inst -
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
inst200 antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Ja, wenn das da so steht. War mir zuerst auch nicht so aufgefallen. Vielleicht merken "die da"noch rechtzeitig, das auch dieses Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist. Vielleicht lesen " die " aber auch hier mit und kommen über WO darauf, den Text zu ändern. Vielleicht ist "denen" das auch völlig egal. Bleibt das aber so, werden mit einem Schlag Millionen Bürger kriminalisiert. Vielleicht sollte man dann mal nachhacken. Inst -
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
inst200 antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Nun hat man auch die Aufbewahrung von SSW definiert. (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; Inst -
Auszug aus: Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (Merkblatt) Quelle: Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 c) Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft Gemäß § 13 Abs. 10 AWaffV ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zu-lässig (gemeinsamer Waffenschrank). Maßgebliche Voraussetzung ist die Berechti-gung der jeweils anderen Person zum Waffenbesitz. Eine Gleichartigkeit der Erlaub-nisse (Jäger, Sportschütze) der jeweiligen Waffenbesitzer wird nicht gefordert. Je-doch kann diese erleichternde Regelung ausdrücklich nicht z.B. auf Waffen von Alt-besitzern oder geerbte Waffen (Blockierpflicht) angewandt werden. Die vorgeschrie-bene häusliche Gemeinschaft fordert kein ständiges Zusammenleben, vielmehr reicht auch ein regelmäßiges Aufsuchen eines nahen Angehörigen in gewissen Abständen für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft aus. Inst
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Och Leute, es war als Beispiel gemeint, manchmal spricht man auch mit den Menschen, einfach so. Manchmal sind die SB auch nur so interessiert. Ohne Hintergedanken. Manchmal.......... Inst
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Regelmäßige Teilnahme............ Inst
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Mitarbeiter bei Behörden werden öfter "stutzig" als man denkt, vor allem dann, wenn diese direkten Vergleich zu ähnlichen oder selber einen Bezug zu derartigen Sachverhalten haben. Muss nichts mit Waffenrecht zu schaffen haben. In der Mehrzahl der Fälle sind die "Ungereimtheiten" schnell und nachvollziehbar ausgeräumt. Z.B. kein eigener Schießstand dennoch viel Training, aber eine Nutzungsvereinbarung ( Mietverhältnis ) kann nachgewiesen werden. Wobei das allein keinen stutzig macht.... Manche Sachbearbeiter können es sich auch nicht vorstellen, dass der Ein oder Andere 4 Mal die Woche zum Schießstand fährt, Andere verstehen es nicht, dass es nur 4 Mal die Woche ist. Ist in der Regel alles erklärbar und passt zusammen, auch wenn es vom "Normalzustand" abweicht. Wenn jedoch Ungereimtheiten mit Gier und krimineller Energie zusammentreffen, wird´s mit nachvollziehbaren Erklärungen schwer. In Lügengeschichten passen die Details oft nicht zueinander, das hat dann eben ein Nachspiel. Wer so was macht, der muss eben Tapfer sein und um harte aber gerechte Bestrafung bitten. Inst
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Richtig ! Deswegen bietet sich hier auch ein Ansatz das Vorhaben anzugreifen, wenn es den tatsächlich auch so käme. Aber wie immer, solange nichts feststeht ist alles Spekulation. Lediglich den Unmut über das ein oder andere Vorhaben oder die Gesamtunzufriedenheit sollte man bei der Wahl ausdrücken, dies natürlich auch im Vorfeld entsprechend kommunizieren. Inst
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- verschärfung
- aufbewahrung
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(und 1 weiterer)
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Vielleicht nicht alle. Bis zur Änderung des WaffG galt "lediglich" dass Waffen vor dem Zugriff Dritter sicher verwahrt werden müssen. Anschließend hat der Gesetzgeber in der Änderung zum WaffG definiert, was sicher ist. Hierbei ist auch ausdrücklich und erstmalig eine Norm benannt worden und was dieser Norm gleich ist. Ebenso sind Nachweise zur Aufbewahrung durch die Behörden gefordert worden, damit eben die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden. Nun kann er nicht einfach hingehen und sagen, Pech........und in 4 Jahren müsst Ihr eine noch höhere Klasse verwenden und in weiteren 5 Jahren eine noch höhere usw...... Fraglich ist allerdings, was mit Behältnissen ist, die nach Aufgabe der Norm produziert wurden. Möglich, das es da Probleme geben könnte oder der Nachweis der Einhaltung der Norm dem Besitzer obliegt. Inst
- 99 Antworten
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- verschärfung
- aufbewahrung
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
inst200 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und genau da muss der juristische Hebel angesetzt werden. Wenn national in Eigentumsrechte eingegriffen wird, aufgrund einer EU Vorgabe, muss dies eben juristisch angegriffen werden. Inst200