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inst200

WO Silber
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Alle Inhalte von inst200

  1. NIX. Es ist wie überall im richtigen Leben, ein Geben und ein Nehmen. Wenn beide Seiten sich vernünftig und umgänglich verhalten gewinnen beide. Inst
  2. Du kannst Dir auch einen Aufstellort suchen, der lediglich über eine wackelige Hängebrücke zu erreichen ist.......... Du kannst auch darum bitten, beim Betreten Deiner Wohnung die Schuhe auszuziehen....... ( macht die Berliner Polizei ja auch.......) Oder die Tür zu dem Raum ist sooooo schmal und sooooo niedrig ........... Bestimmt werden die Sachbearbeiter die kreative Herausforderung annehmen......... Aber die Grundidee gefällt mir. Inst
  3. Bei einer kürzlichen waffenrechtlichen Angelegenheit konnte der Sachbearbeiter die Frage nach der Aufbewarung noch im Gespräch, nach einem kurzen Blick auf seinen Bildschirm, selber beantworten. Ergo ist mein erbrachter Nachweis dort gespeichert. Wer es genau wissen möchte, was für Daten zu seiner/ihrer Person bei der Behörde gespeichert sind, der kann die entsprechende Behörde ja um Auskunft bitten. Gern auch detaliert zu bestimmten Bereichen, z.B. Waffenrecht. Ansprechpartner ist der jewailige Datenschutzbeauftragte. § 19 BDSG oder § 19 NWRG hilft hier weiter. Es wird in der Regel jedoch nur die angeschriebene Behörde antworten, also z.B. die Kreispolizeibehörde des Heimatortes oder die Behörde die das NWRG führt. Evtl. vorhandene Daten aus anderen Behörden, Landkreisen oder Bundesländern, die aber von der angeschiebenen Behörde einsehbar sind, werden oft nicht angegeben da sie ja nicht bei der auskunftserteilenden Behörde gespeichert sind. Inst
  4. Im Bezug auf die Magazingeschichte müssen wir erst einmal abwarten was wir da über die Politik an Einfluß nehmen können. Dann müssen wir sehen, was im noch zu verabschiedenen deutschen WaffG hierzu steht, bzw. stehen wird. Dann kann man sich entsprechend verhalten. Klagen ist ein guter und richtiger Weg. Nicht zuletz deswegen, da hier Grundrechte berührt werden. Zwar zum "Wohle der Allgemeinheit", so wird uns vorgegaukelt, aber ohne jedweden sachlichen Grund, belastbare Quellen, Fakten und Folgeabschätzung und auf Geheiß nicht zuständiger, in dieser Sache, inkompetenter Gremien. Interessant könnten dann die kreativen Begründungen sein, die dann erlogen werden müssen, oder es kommt tatsächlich anders und das Recht siegt.............. Inst
  5. Wenn es um Entschädigung geht: Zunächst müsste deffiniert werden was verboten ist. Dann müsste auf Grund einer gesetzlichen Änderung die waffenrechtliche Genehmigung für die Waffe widerrufen werden. Der Widerruf ermöglicht Dir auf Ersatz für Dein, im Verrauen auf den Bestand des rechtmäßigen Verwaltungsaktes, eingesetztes Vermögen zu Klagen. ( so in etwa....) Inst
  6. Ist doch zum ........... Ich befürchte da stecken noch einige böse Überraschungen in der Sache drin. Auch Diejenigen, die bisher meinten, das sie das wohl nicht tangiert, werden sich noch umschauen. Siehe Vorderlader, SSW, Aufbewahrung, usw...... Und was erst auf nationaler Ebene daraus gepfuscht wird.......? Inst
  7. Genau da ist der Punkt wo gehebelt werden muß. Wir müssen diese Politiker ( ist das eigentlich mittlerweile ein Schimpfwort? ) über den juristischen Weg zwingen, zuzugeben, dass diese ganze Nummer nur eine Ver.......schaukelung des Bürgers ist. Und eigentlich unrechtmäßig. Ich für meinen Teil werde jedenfalls meine Interessen versuchen rechtlich durchzusetzen. Inst
  8. Ist auch nicht besser als vorher, demzufolge ist die Munition für eine SSW verschlossen aufzubewahren; auch wenn diese sich in der Waffe befindet. Eben ( bewußt ?) handwerklich schlecht gemacht. Inst
  9. Wenn auf dem Rücken der Terroropfer mit Lügen, ideologische Politik zum Nachteil von Freiheit, Demokratie und Eigentum betrieben wird, muß mann eben geballt juritisch dagegen vorgehen. Anfangen kann man aber schon jetzt bei der Wahl........ Inst
  10. @cartridgemaster Ja sorry, Schreibfehler........... ganz im Gegenteil, hier werden schon mögliche Auswirkungen aufgezeigt. Inst
  11. Ja, wenn das da so steht. War mir zuerst auch nicht so aufgefallen. Vielleicht merken "die da"noch rechtzeitig, das auch dieses Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist. Vielleicht lesen " die " aber auch hier mit und kommen über WO darauf, den Text zu ändern. Vielleicht ist "denen" das auch völlig egal. Bleibt das aber so, werden mit einem Schlag Millionen Bürger kriminalisiert. Vielleicht sollte man dann mal nachhacken. Inst
  12. Nun hat man auch die Aufbewahrung von SSW definiert. (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; Inst
  13. Auszug aus: Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (Merkblatt) Quelle: Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 c) Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft Gemäß § 13 Abs. 10 AWaffV ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zu-lässig (gemeinsamer Waffenschrank). Maßgebliche Voraussetzung ist die Berechti-gung der jeweils anderen Person zum Waffenbesitz. Eine Gleichartigkeit der Erlaub-nisse (Jäger, Sportschütze) der jeweiligen Waffenbesitzer wird nicht gefordert. Je-doch kann diese erleichternde Regelung ausdrücklich nicht z.B. auf Waffen von Alt-besitzern oder geerbte Waffen (Blockierpflicht) angewandt werden. Die vorgeschrie-bene häusliche Gemeinschaft fordert kein ständiges Zusammenleben, vielmehr reicht auch ein regelmäßiges Aufsuchen eines nahen Angehörigen in gewissen Abständen für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft aus. Inst
  14. Och Leute, es war als Beispiel gemeint, manchmal spricht man auch mit den Menschen, einfach so. Manchmal sind die SB auch nur so interessiert. Ohne Hintergedanken. Manchmal.......... Inst
  15. Mitarbeiter bei Behörden werden öfter "stutzig" als man denkt, vor allem dann, wenn diese direkten Vergleich zu ähnlichen oder selber einen Bezug zu derartigen Sachverhalten haben. Muss nichts mit Waffenrecht zu schaffen haben. In der Mehrzahl der Fälle sind die "Ungereimtheiten" schnell und nachvollziehbar ausgeräumt. Z.B. kein eigener Schießstand dennoch viel Training, aber eine Nutzungsvereinbarung ( Mietverhältnis ) kann nachgewiesen werden. Wobei das allein keinen stutzig macht.... Manche Sachbearbeiter können es sich auch nicht vorstellen, dass der Ein oder Andere 4 Mal die Woche zum Schießstand fährt, Andere verstehen es nicht, dass es nur 4 Mal die Woche ist. Ist in der Regel alles erklärbar und passt zusammen, auch wenn es vom "Normalzustand" abweicht. Wenn jedoch Ungereimtheiten mit Gier und krimineller Energie zusammentreffen, wird´s mit nachvollziehbaren Erklärungen schwer. In Lügengeschichten passen die Details oft nicht zueinander, das hat dann eben ein Nachspiel. Wer so was macht, der muss eben Tapfer sein und um harte aber gerechte Bestrafung bitten. Inst
  16. Richtig ! Deswegen bietet sich hier auch ein Ansatz das Vorhaben anzugreifen, wenn es den tatsächlich auch so käme. Aber wie immer, solange nichts feststeht ist alles Spekulation. Lediglich den Unmut über das ein oder andere Vorhaben oder die Gesamtunzufriedenheit sollte man bei der Wahl ausdrücken, dies natürlich auch im Vorfeld entsprechend kommunizieren. Inst
  17. Vielleicht nicht alle. Bis zur Änderung des WaffG galt "lediglich" dass Waffen vor dem Zugriff Dritter sicher verwahrt werden müssen. Anschließend hat der Gesetzgeber in der Änderung zum WaffG definiert, was sicher ist. Hierbei ist auch ausdrücklich und erstmalig eine Norm benannt worden und was dieser Norm gleich ist. Ebenso sind Nachweise zur Aufbewahrung durch die Behörden gefordert worden, damit eben die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden. Nun kann er nicht einfach hingehen und sagen, Pech........und in 4 Jahren müsst Ihr eine noch höhere Klasse verwenden und in weiteren 5 Jahren eine noch höhere usw...... Fraglich ist allerdings, was mit Behältnissen ist, die nach Aufgabe der Norm produziert wurden. Möglich, das es da Probleme geben könnte oder der Nachweis der Einhaltung der Norm dem Besitzer obliegt. Inst
  18. Und genau da muss der juristische Hebel angesetzt werden. Wenn national in Eigentumsrechte eingegriffen wird, aufgrund einer EU Vorgabe, muss dies eben juristisch angegriffen werden. Inst200
  19. Ich persönlich kenne keinen Fall, wo jemand wegen Butterflymesser oder Wurfsterne geklagt hat. Sollte es anders sein, interessiert mich die Klage und vor allem das Urteil und dessen Begründung. Aber wegen z.B. PSM Pistolen haben einige den Rechtsweg beschritten. Diese sind noch im Besitz der Eigentümer, zwar mit Ausnahmegenehmigung und Auflagen ( z.B. Keine Verwendung auf dem Schießstand, kein Führen oder anderweitige Verwendung ),aber eben noch legal im Besitz. Inst
  20. Ich besizte vielleicht soetwas, damit ist es mein Eigentum. Warum ich es gekauft habe ist irrelevant. Es gehört mir und ich habe es legal erworben. Wenn man es mir wegnehmen möchte, werde ich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen um dies zu verhindern. Inst
  21. Und wenn ich mein 20er oder 30er Magazin auf 10 Schuß blockiere? Was dann............? Ich denke wir sollten 1. gegen diesen Quatsch versuchen weiter vorzugehen ( so wie bisher auch ) 2. die Formulierung des, vermutlich handwerklich grotten schlecht gemachten Gesetz, abwarten 3. prüfen ob da rechtlich etwas zu beanstanden ist, mit den Ziel das Ganze zu kippen, ggf. Schadenersatz geltend machen. Inst
  22. Die Vergangenheit und die Realität haben gezeigt, dass Gesetze in Deutschland in der Regel handwerklich miserabel gestrickt sind. DAS ist bedauerlicher Weise in D. eine Tatsache. Leider kann die Politik hier nicht einfach und praktikabel. Deutschland ist das Land der 100.000 Regeln und Gesetze aber der 1.000.000 Ausnahmen hierzu. Wir müssen erst einmal abwarten was die EU für ein Sch...... verzapft und dann, was Deutschland für einen Blödsinn daraus macht. Paralell hierzu: weiter "kämpfen" um diesen Quatsch zu stoppen. Ich schließe mich u.a. Speedmark an: Inst
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