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Letztendlich ist es nur richtig, dass alle Personen die Zugang zu Waffen haben oder über deren Einsatz entscheiden können ihre charakterliche und persönliche Befähigung nachweisen müssen. Der/die Jäger/in, Sportschütze/in, Waffensammler/innen oder Waffensachverständige/innen. Die Berufswaffenträger/innen der Bewachungsunternehmen, der Landes und Bundespolizei, Justizvollzugsbedienstete/innen, Mitarbeiter/innen des Zoll, Bundeswehr und anderer mit Schusswaffen ausgestatteter Behörden. Aber bereits hier wird differenziert. 60 Tagessätze reichen zum Entzug der privaten Waffen, dann ist man in der Regel unzuverlässig, nicht mehr vertrauenswürdig. Es reicht aber nicht zum Entzug der Dienstwaffe oder Verbot der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Insbesondere aber auch diejenigen, welche über den Einsatz einer mit Waffen ausgestatteten Behörde z.B. der Bundeswehr entscheiden/abstimmen dürfen, müssten ihre Eignung und Befähigung nachweisen. Man stelle sich vor: In der Vergangenheit sollen diverse Politiker/inen mit Betäubungsmitteln in Verbindung gebracht worden sein. Nicht auszudenken, wenn solche Personen über den ( Kampf ) Einsatz der z.B. Bundeswehr unter Einfluss solche Substanzen abstimmen. Da stelle ich nur auf Grund der Nähe zu BtM die charakterliche Eignung in Frage ein solches Mandat ausüben zu können. Andere wiederum sind lediglich auf Grund ihrer politischen Zugehörigkeit und Verbindungen in bestimmte, führende Positionen, gerückt, nehmen aktiv an der Gesetzgebung teil und entscheiden über die Befugnisse von Behörden, welche dann ggf. zum Nachteil der Bürger handeln können. Das ganze ohne sachliche Kompetenz nur der eigenen Ideologie verpflichtet und vom Willen des Macht ( Alimentations ) -erhaltes getragen. Ich denke, je höher die Verantwortung ist, desto höher müssen auch die Anforderungen an die charakterliche und sachliche Befähigung an die Person sein, welche direkten oder indirekten Umgang mit Waffen hat. Ich fürchte, dass da sehr, sehr viele, aus den Reihen der Politiker/inen, diesen Nachweis nicht erbringen können. Inst
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Würde man fragen, ob in Intervallen die charakterliche oder gesundheitliche Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen behördlich geprüft werden solle, wird ehr ein NEIN herauskommen. Anlass bezogen durchaus vertretbar, siehe Anschläge mit Fahrzeugen, illegale Autorennen. Warum? Weil es Viele betrifft und "die" das nicht für notwendig erachten. Legaler Waffenbesitz betrifft ( gefühlt ) nicht viele, daher ist es ihnen egal; sollen "Die" doch geprüft werden. Es sei denn, es beträfe plötzlich auch freie Waffen und Messer, die unter das WaffG fallen. Dann ist die Masse der Betroffenen ungleich grösser.... die Nein Antworten würden steigen. Inst
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Vieles ist nicht geklärt. Dann ist da noch die Rückwirkung. Vieles greift den legalen Waffenbesitzer direkt oder indirekt an, ohne das offiziell angedachte Klientel oder den offiziell angedachten Zweck zu erreichen. Vielleicht ist das Gesetz oder Teile davon hier juristisch angreifbar. Zu der Meldung der Magazine: Ich halte es für klug, zunächst das Inkrafttreten abzuwarten. Weiterhin würde ich warten, bis einige Magazine von verschiedenen betroffenen, Jäger, Sammler, Sportschützen, angemeldet wurden. Dass muss natürlich entsprechend kommuniziert werden. Dann können wir sehen was, wie, wo gehandhabt wird und welche Konsequenzen folgen. Dementsprechend kann jeder Besitzer eines betroffenen Magazins darauf im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten reagieren. Ich überlege, für jedes Magazin eine eigene Meldung abzugeben, mit Lichtbild des Magazins. Den Bescheid oder Genehmigung, werde ich vielleicht im Magazinkörper aufbewahren, damit er dem entsprechenden Magazin zuzuordnen ist...……. Ich werde auf jeden Fall jeweils die Frage stellen, ob die gemeldeten Magazine in Zukunft durch den Besitzer verändert werden dürfen und wie dann zu verfahren ist. Zum Beispiel in ihre Bestandteile zerlegen, zur Ersatzteilgewinnung. Oder Die Magazinkörper kürzen, ebenfalls zur Ersatzteilgewinnung. Inst
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Erledigt und geteilt. @bumm, Danke für den Hinweis auf die Petition. Inst
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
inst200 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Sorry, kann mir jemand die Quelle dieser Waffenrechtskommentare nennen, bitte. Meine Recherchen brachten "lediglich" in der Zusammenfassung die Bedeutung: " auf etwas konzentriert / grünlich / genau / auf ein gutes, hohes, Ergebnis oder Erfolg ausgerichtet" zu Tage.; wenn man etwas intensiv betreibt. Einen Zeitwert oder eine Häufigkeit wurde nirgends genannt. Ich möchte nur verstehen, wie der Kommentator auf die 4 Stunden kommt. Inst -
Hier scheint der Wunsch der Behörde, den Waffenbesitzer zu gängeln, wohl ausschlaggebend für dieses Schreiben zu sein. Dumm nur, wenn man nichts dagegen unternimmt. Dann erlangt die Forderung ggf. Rechtskraft und der Betroffene ist der Dumme. Ich würde bei einem solchen Schreiben einen Fachanwalt mit einbinden. Ein solches Schreiben, bzw. eine von der Behörde einem derartigen Schreiben beigefügte Erklärung würde ich als Verantwortlicher für Verein oder Verband niemals gegenzeichnen. Nicht ohne fachanwaltliche Beratung. Inst200
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Ich durfte auf unserem Schießstand diverse Probleme mit Geco .38 Spl. aber auch .357 Mag erleben. Alles Made in EU. Bisher keine Überladung! Aber einige Laufstecker, Geschosse die aus dem Revolver ca. 2 Meter nach der Mündung zu Boden fielen und Geschosse die bei einem UHR aus der Mündung schauten. Leider kein Einzelfall. Glücklicher Weise wurde nach einem Laufstecker kein weiterer Schuss abgegeben. Schäden sind nicht aufgetreten, zum Glück. Geco 9mm Luger Made in Germany bisher keine Probleme. Es " schießt" nur das mulmige Gefühl mit. Aber Geco wird nicht mehr beschafft. Inst
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Drehbuch-Recherche: Verhalten von nassem Wildwest-Revolver?
inst200 antwortete auf MarcGuffin's Thema in Allgemein
Ich darf das Augenmerk auf diesen YouTube Kanal richten...….. Inst -
Hallo, ohne genau zu wissen, was Du serienmäßig verbaut hast, hier zwei Links, die Dir vielleicht helfen könnten: https://de.strobl.cz/ https://www.czub.cz/de/eu-eshop.html Ein gebrauchtes Kleinteil für die CZ zu finden dürfte sich finanziell wenig lohnen, wenn Du überhaupt das Passende Teil findest. Im ersten Link sind die Preise im Verhältnis zu hier sehr gut. Vielleicht konnte ich helfen. Gruß Inst
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
inst200 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Ich auch, ebenso bin auch ich seinerzeit angeschrieben worden. Jedoch um längen abgeschwächter; auch anderer Kreis. Ich habe mir hierzu auch einige Gedanken gemacht und stelle fest, dass Du, meiner Meinung nach, genau den richtigen Weg gehst. Erst einmal höflich anfragen, was die Behörde zu einer derartiger Überprüfung bewegt. Sinnvoll wäre es auch, wenn man andere Waffenbesitzer "findet" die in gleicher Lage sind, vielleicht aus dem selben Verein. Einen einzelnen Grund zu finden, der die "Überprüfung" in einem Fall deckelt halte ich für nicht unmöglich, einige Duzend oder hunderte würden schon schwierig werden, außer die Behörde gibt einen "Rundumschlag" zu. Ebenso, wie ist das Schreiben zu verstehen? Freundliche Bitte, nette Notiz, Bescheid? Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Durchführung der Überprüfung begründet? Fragen über Fragen...... Ich halte das Thema für sehr wichtig. Bitte halte uns auf dem Laufenden ! Danke Inst200 -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
inst200 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Vor kurzem: Stadt Hagen Aktuell: Ennepe-Ruhr Kreis. alles NRW, alles nah beieinander. Bestimmt noch der ein oder andere Kreis/Stadt mehr und es kommen sicher noch welche hinzu. Inst -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
inst200 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Wirklich sehr interessant und wichtig ! In NRW verfahren einige Kreise / kreisfreie Städte, zum Teil mit fast identischer Formulierung, gleichartig. Wenn die Begründung in Schriftform vorliegt, bitte veröffentlichen! Gruß Inst -
Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde
inst200 antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen, es zielt auf die vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenzen für bestimmte Behältnisse ab. Ich lag mit meiner Vermutung also nicht allzu weit daneben. Aber ich bin sicher, das da noch irgendwelche "Klöpse" in der Software möglich sind...... Inst- 75 Antworten
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Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde
inst200 antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Wäre schon möglich, wenn ein Behältnis hinterlegt ist, das nur eine maximale Anzahl einer bestimmten Waffenart laut Gesetz zulässt und diese überschritten wird. Simpler Abgleich, ob das Programm das aber hergibt kann ich nicht sagen. Das sich da wer die Mühe macht und einpflegt, welches konkrete Behältnis für wie viele Waffen vom Hersteller vorgesehen ist, glaube ich nicht. Wer es genau wissen möchte, verlangt eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten gem. Bundesdatengesetz, oder spricht einfach mal seinen Sachbearbeiter/in freundlich darauf an. Inst- 75 Antworten
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Es geht nicht um die Art der Veranstaltung. Sicher ist, wer sich nicht an Regel ( Bereich zu verlassen, falsche Aufbewahrung, Randale, Gewalt, Geschwindigkeitsüberschreitung, usw...) hält, kann und soll zur Kasse gebeten werden, aber bitte Verhältnismäßig. In einer Solidargemeinschaft muss und soll die Wahrung der öffentlichen Sicherheit jedoch kostenfrei für den Bürger bleiben, bzw. nicht mit Gebühren belegt werden. Hierzu zählen die Überwachung des Verkehrs, Sicherung von Veranstaltungen, Kontrollen nach dem WaffG.........usw. Hält man sich an Vorgaben und werden diese beanstandungsfrei überprüft, dürfen eben keine Gebühren anfallen. Es widerstrebt meinem Rechtsempfinden, das lediglich aus ideologischer Überzeugung oder politischem Kalkül das eine mit Gebühren belastet wird und das Andere eben nicht. Inst
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So weit weg ist das gar nicht......... Derzeit werden ( zunächst nur bei "Risikospielen" ) Gebühren für die Polizeiarbeit auf die Vereine erhoben, z.B. in Bremen. Hiergegen wehren sich die Vereine massiv. Letztendlich ist das aber genau so wie mit den anlasslosen Kontrollen, beide tangieren nach Aussage der Behörde/Gesetzgeber die öffentliche Sicherheit, in beiden Fällen wird der Anlass nicht durch die Öffentlichkeit gesetzt. In dem Fall Fußball sogar durch ein Wirtschaftsunternehmen. Gewinnt die Behörde im Fall Fußball, ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere Veranstaltungen mit Polizeieinsätzen gebührenpflichtig werden. Entscheidet ein Gericht, das die Gebühren nicht erhoben werden dürfen, wird es auch interessant. Denn in beiden Fällen könnten Überschneidungen im Bezug auf die anlasslose Kontrolle auftreten. Ich sehe da eine Selbstbindung der Verwaltung. Warum muss der Waffenbesitzer zahlen und der Fußballverein, oder ein anderer Veranstalter nicht. Durchaus möglich, das da gerade Türen für weitere Gebührenerhebungen aufgestoßen werden. Inst
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In diesem speziellen Fall wurde die Mehrheit der Waffenbesitzer in der Stadt fast zeitgleich angeschrieben. Somit stellt es keine Einzelfallbegründung dar und wird auch nicht in der Person der Waffenbesitzer zu finden sein. Natürlich schauen die meisten LWB zunächst etwas sparsam aus der Wäsche, finden sich aber in einer großen Gruppe gleichermaßen Betroffener wieder. Das bringt natürlich "Lauferei" mit sich, bei dem Einen mehr, bei Anderen weniger. Es wird in dem Schreiben eine Vielzahl geeigneter Nachweise benannt. In welcher Form diese erbracht werden, muss jeder für sich entscheiden auch unter dem Gesichtspunkt was anerkannt wird. Bei Unklarheiten helfen die Sachbearbeiter sicher gern weiter. Fakt ist, das es auch einige Waffenbesitzer geben wird, welche keinen Bedürfniserhalt geltend machen können oder wollen. Also wird sich die Zahl der LWB hier verringern. Ich persönlich finde auch nicht, dass hier in diesem Fall seitens der Behörde überzogene Nachweise gefordert werden. Im Gegenteil, wenngleich auch die gesetzliche Grundlage aus meiner Sicht "dünn" ist. Abgesehen davon, das ich diesem Bedürfnisquatsch grundsätzlich distanziert gegenüberstehe. Jedenfalls kein Grund uns hier gegenseitig Vorhaltungen zu machen. Inst200
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Zunächst einmal stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Nachweis beigebracht werden soll. In Betracht kämen: gem. § 4 Absatz 4 Satz 1 WaffG 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK Bei Beantragung einer WBK § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG lässt auch eine anlassbezogene Überprüfung der Aktivitäten zu. Die Verwaltungsvorschrift sieht geeignete Nachweise vor z.B. eine Verbands oder Vereinsbestätigung. Ausdrücklich wird hier genannt, das der Bedürfniserhalt nicht an die selben Bedingungen geknüpft ist, wie bei einer Beantragung gefordert!!! Somit solltest Du hier einen entsprechenden Nachweis z.B. in Form einer Verbandsbestätigung geführt haben, oder? In dem Schreiben der Behörde wird nach einer Kopie des Schießbuch, soweit vorhanden, gefragt; begrenzt für einen bestimmten Zeitraum. ( Ich kenne das Schreiben ) Die meisten Schützen sind in Vereinen organisiert und betreiben aktiv den Schießsport, da sollte es problemlos möglich sein einen Nachweis zu erhalten, Vereins- oder Verbandsbestätigung. Andernfalls, kann auf das persönliche Schießbuch, wenn vorhanden, zurückgegriffen werden oder auch auf Urkunden von Wettkämpfen. Die Behörde stellt in diesem Fall also ein breites Spektrum von Nachweismöglichkeiten bereit. Schießbücher sind nicht gesetzlich vorgeschrieben oder an Formen gebunden. Aber man kann damit seine schießsportlichen Aktivitäten belegen, oder eben nur Wettkämpfe oder nur für bestimmte Aktivitäten, die für einen selber bedeutsam sind; also das was man einträgt. Was man nicht einträgt, steht eben nicht dort drin. Einige führen nur ein Schießbuch für Besuche auf "fremden" Schießständen, sonst nicht. Wenn der Nachweis also mit wenig Aufwand beigebracht werden kann, z.B. mit der Kopie oder Auszügen aus einem Schießbuch oder mit einer Bestätigung des Vereins oder Verband, warum nicht. Inst200
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Ich habe aus dem Baumarkt zwei längliche LED Lampen ( diese Touch Dinger ) für zwei Euro irgendwas beschafft. Eine Hartschaumplatte passend zur Farbe des Chrony ( 2,55 Euro ) Ein Alu Rohr 6mm Durchmesser ( 1,55 Euro ) Die Platten habe ich auf das Maß 180X60 mm gebracht, dar Rohr auf 60mm 8 Stücke. In die Platten habe ich entsprechend Bohrungen gesetzt. Durch die Bohrungen das Rohr mit Nieten befestigt. Je nach Abmessung der Leuchte müssen die Röhrchen entsprechend angebracht werden. Zwischen den Rohren wurde die Leuchte mit Panzerband fixiert und der Optik wegen mit Aluband überklebt. Material alles Baumarkt, Grabbelkiste usw., einfachste Mittel eben. Dadurch, dass die Hartschaumplatte etwas auf Spannung steht, klemmt sich die Konstruktion selber auf dem Diffusor fest. War zwar nicht so geplant, aber ist ein wilkommener Nebeneffekt. Wenn die Leuchte eingeschaltet ist, stecke ich diese einfach auf. Das "Glas" liegt auf dem Difusor auf. Gruß Inst
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Hallo WO´ ler, leider findet man wenig über Geschwindigkeitsmessgeräte. Meist nur Befürworter oder ,noch öfter, Gegner bestimmter Produkte. Daher möchte ich meine Eindrücke zur Verfügung stellen, Fragen hierzu beantworte ich gern. Es handelt sich um einen Shooting Chrony, Alpha Master. Das Gerät besitzt eine separate Anzeige, die mittels eines 5 mtr. langen Kabel an das Gerät angeschlossen wird und als Fernbedienung fungiert. Ein Gewinde zur Montage an handelsüblichen Stativen, für Spektive oder Kameras, ist vorhanden. Der Chrony selber ist zusammenklappbar und nimmt platzsparend die Fernbedienung auf. Weiterhin liegen dem Chrony zwei Diffusoren, bestehend aus jeweils 3 Teilen und 8 Stangen in zwei unterschiedlichen Längen zur Befestigung der Diffusoren bei. Die Diffusoren können mittels der Stangen als kleines Dreieck oder als grosses Dreieck über dem Chrony montiert werden, durch die dreiteiligen Diffusoren ist deren Länge variabel. Ja nachdem wie weit das Gerät von der Mündung weg steht oder nach Art der verwendeten Waffe, macht eine größere Fläche Sinn....... Unter freiem Himmel, bei entsprechenden Lichtverhältnissen müssen nicht unbedingt Diffusoren montiert werden. Indoor oder bei „schlechtem“ Licht benötigt das Gerät eine externe Lichtquelle. Diese habe ich mir nach Anregungen diverser amerikanischer Foren selber gebaut. Eigentlich müssen nur die Diffusoren mit konstantem Licht ( nicht flackernd ) von oben beleuchtet werden, damit die Fotozellen eine Lichtveränderung beim Überfliegen des Projektils erkennen. Hierzu habe ich zwei einfache LED Lampen aus dem Baumarkt mit Hartschaumplatten umgeben und auf die Diffusoren aufgesteckt. Kosten unter 10 Euro. Funktioniert und da batteriebetrieben, wie auch der Chrony selber ( 9V Block ), ist das Ganze mobil einsetzbar. Der Messereich ist relativ begrenzt. Das Geschoss muss direkt über die Fotozelle fliegen, schräg oder vorbei produziert Fehler, ebenso zu hoch. Zu tief ist auch schlecht........ Am besten eignet sich ein Bereich von 7-15 cm oberhalb der Halterungen der Fotozelle. In der Breite ab Mitte der Fotozelle ist bei ca.6 cm nach rechts und links die Grenze. ALso ein Rechteck von 8X12 cm. Auch ausserhalb dieses Bereiches kann die Messung funktionieren, jedoch habe ich mit den von mir gesteckten Maßen so gut wie keine Fehlmessungen mehr. Klingt recht eng, ist in der Praxis jedoch vollkommen OK und einzuhalten, besonders wenn von einer Auflage aus geschossen wird. Daher habe ich eine Pappe zurechtgeschnitten, die ich als Zielhilfe nutze und in einen Spalt vor der ersten Fotozelle einstecke, um 1.) den Chrony nicht zu erschießen 2.) vergleichbare Bedingungen zu schaffen 3.) beide Fotozellen in einer Flucht längs zu überfliegen, Funktionssicherheit herzustellen. Bei Verwendung der größeren Diffusoren, nutze ich eine etwas höhere Pappe. Besonders wichtig bei Langwaffen unter Verwendung eines Glas oder vergleichbarer Optik. Hier liegt die Visierlinie deutlich über der Laufachse, so dass u.U. das Geschoss in den Chrony einschlägt. Hier gilt es zwingend die tatsächliche Flugbahn zu berücksichtigen. Die Pappe dient nicht als Ziel sondern der Tiefenbegrenzung und mittigen Ausrichtung. Alternativ können Makierungen an den Stäben in der gewünschten Höhe angebracht werden um einen selbst ermittelten Meßbereich einzuhalten; eben um die Fehlerquote zu minimieren. Das Gerät macht was es soll. Ich habe zunächst mit einer Luftpistole, mit und ohne Diffusoren, sowie mit künstlicher Beleuchtung getestet, bei welcher die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeit der Luftdruckwaffe als Referenz herangezogen wurde. Die Ergebnisse wichen im Durchschnitt nicht von den Herstellerangaben ab, bzw. zeigten unter allen Bedingungen im Durchschnitt gleiche Werte. Das Gerät gibt die Geschwindigkeit für jeden einzelnen Schuss, min. und max. Geschwindigkeit m/s oder fps, Durchschnitt, Abweichung, usw. an. Der Speicher löscht sich nach dem Ausschalten bzw. kann manuell geleert werden. Max. können Daten für 32 Schuss zusammenhängend aufgenommen werden, danach werden Daten überschrieben oder die Daten müssen für eine neue Reihe gelöscht werden. D.h. die Resultate müssen notiert werden. Alternativ kann ein entsprechender Drucker angeschlossen werden. Eine gute Beschreibung bietet der Hersteller in diversen Sprachen auf seiner Homepage. http://www.shootingchrony.com/dutch_manual_ASC&AMC.htm Alles in allem bin ich zufrieden. Selbst der Bau der Beleuchtung ist recht simpel und kostengünstig. Shooting Chrony bietet jedoch selber eine Beleuchtung an; muss jeder für sich entscheiden. Leider wird das Teil "nur" in einer Pappschachtel geliefert, so dass ich zur Aufbewahrung und Transport auf einen kleinen mit Schaumstoff ausgeschlagenen Maschinentkoffer zurückgegriffen habe. Die Verarbeitung des Chrony ist einfach gehalten, aber funktional. Besonders der Umstand, das Gerät zusammenzuklappen vereinfacht den Transport erheblich. Letztendlich macht der Chrony genau das, wofür er gebaut wurde. Gruß Inst200
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Ich impliziere Garnichts.......... Ich habe nur Interesse geäußert; möglich dass ich sogar Betroffener bin.....?!? Oh man, es ist schon interessant was und wie alles hier aus dem Ruder läuft. Einfache Fragen arten zu einer Wilden Diskussion mit Anfeindungen und Unterstellungen aus. Sorry, wir zerlegen uns selber........ inst
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Ich habe diese Thema ehr unfreiwillig gestartet. Mich interessierte lediglich, wie oder ob die neuen Aufbewahrungsvorschriften Einzug in die Aufbewahrungsvorschriften der Behörden für die private Aufbewahrung der Dienstwaffen halten. Das Behörden nicht dem WaffG unterliegen ist unstrittig. Bei unsachgemäßer Aufbewahrung, räumt u.U. ein Dienstwaffenträger einem Nichtberechtigtem die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffe ein. D.h. er überlässt die Waffe. ( auch wenn dies nur abstrakt ist ) Beispiel: Waffe im Nachttisch, Bediensteter im Bad, Mitbewohner nimmt Waffe.....Waffe weg. Was unsachgemäß ist, entscheidet im Bedarfsfall ein Richter; abhängig vom eingetretenen Schaden. WaffG: Überlassen an Nichtberechtigte. Aus gutem Grund sind die Anweisungen bezügl. der Aufbewahrung an das WaffG angelehnt. Im Schadensfall ist die Behörde nicht mit im Boot und zeigt auf den Bediensteten, da dieser unsachgemäß gehandelt hat. Inst
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Solange nichts passiert.............. Überlassen an Nichtberechtigte......, Strafandrohung....... gilt auch für Dienstwaffenträger. Ich werde hier ja sehen ob und wie das umgesetzt wird. Inst
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Ging nicht darum ob das WaffG hier bei Dienstwaffenträgern greift oder nicht. Es gibt aber Anweisungen diverser Behörden, analog des WaffG, eine entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeit vorzuhalten, wenn die Dienstwaffe im Privatbereich aufbewahrt wird. Ob die derzeit geltenden Anweisungen hier angepasst werden? Nicht, solange nichts damit passiert........... Aber das ist ein anderes Thema. Inst
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Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, wie diverse Behörden mit ihren Dienstwaffenträgern umgehen, die berechtigt sind, die Dienstwaffen mit nach Hause zu nehmen. Bislang war es Praxis, eine Aufbewahrungsmöglichkeit analog der Vorschriften des WaffG vorweisen zu können. Ob das dort auch so umgesetzt wird...... Inst