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inst200

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  1. Für den Normalbürger, wenn es den mal auffällt, einen "Anschiß". Für den LWB, wenn es rauskommt, den Verlust der Zuverlässigkeit.......... Aber es klingt gut wenn man es in ein Gesetz einfließen lässt. Und wie ich unsere die Politiker kenne, wie immer hadwerklich schlecht gemacht und schwammig formuliert. Inst
  2. inst200

    § 27 SprengG

    Möglich, dass sie aus den in den WBK´s eingetragenen Waffen ein Bedürfnis für die Art und Menge des Pulvers ableiten möchte. Möglich, dass die Dame das nur hin und wieder in Vertretung macht und aus mangelnder Rutine möglichst viel machen möchte um möglichst alles richtig, noch richtiger, am besten am richtigsten zu machen. inst
  3. Das ist schlicht nicht richtig. Inst Nachtrag: Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen WaffG §42 (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. §55 (2) ...... oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung Das implimentiert, das die Ersatzbescheinigung allein keine Ausnahme der Führverbotes bei öffentlichen Veranstaltungen beinhaltet. Ebensowenig darf ein Dienstwaffenträger, der seine Diesntwaffe auch privat führen darf, damit in seiner Freizeit auf einem Volksfest herumlaufen; noch nicht einmal mit dem dienstlich geliefertem Reizstoffsprühgerät. Klingt blöd, ist aber so. Ich nehme aber mal an, dass bestimmte Personen, in bestimmten Postitionen, eine derartige Ausnahmegenehmigung bekommen würden. Schön aber, wenn möglichst viele Politiker hiervon gebrauch machen würden UND öffentlich auch dazu stehen. Inst
  4. Mir stellt sich die Frage, ob das Ganze rechtlich haltbar ist. Hier werden millionen Bürger kriminalisiert, in deren Eigentumsrechte eingegriffen, bewußt verschleiert, verspätet berichtet, eigene Regeln umgangen. Alles ohne Nutzen und vor allem Nachweiß und Fakten. Das muß doch juristisch angreifbar sein. Inst
  5. Nein, kenne ich nicht. Keine Ahnung wie das ausgehen würde. Wenn ein Unberechtigter durch mein regelwidriges Verhalten an meine Waffe gelangt, wäre das schon ein Problem. Daher ist dieses ja auch strafbewährt. Wenn ich sicher gehe, dass die Kontrolleure auch echt sind, weil ich sie z.B. nicht aus der Behörde kenne, kann man mir das wohl kaum anlasten. Woher soll ich denn wissen, das der " Berechtigte" auch berechtigt ist? Besonders dann nicht, wenn diverse Behörden bereits vor falschen Kontrolleuren warnen. Ist halt eine Gradwanderung. Man lässt auch keinen ins Haus, nur weil er sagt, er müsse mal eben die Wasseruhr ablesen, zumindest nicht in der heutigen Zeit. Besser finde ich es, wenn ich mir mehrere Optionen offen halte. Entscheiden muß jeder selber, mit den Konsequenzen leben auch. Im besten Fall erscheint einer der Sachbearbeiter/innen, welche ich aus der Behörde kenne und alles ist gut. Inst
  6. Da bin ich bei Dir. Kernaussage meinerseits war eigentlich, dass Derjenige, der etwas zu verlieren hat, weniger geneigt ist Unrecht zu tun. Inst
  7. @ schiiter Nein, Deine Ausführungen teile ich nicht. Das Mitführen eines Einhandmesser durch einen Menschen wird diesem im Regelfall weder einen Besuch noch ein möglichen waffenrechtlichen Widerruf der Waffenbehörde einbringen. In der Regel "lediglich" ein Ornungwidrigkeitsverfahren. Das Mitführen eines Einhandmesser im PKW durch einen LWB, setzt andere Maßstäbe, dieser hat eben seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Das Verbot z.B. des Führens von Einhandmessern oder das Verbot von Butterflymessern ist ja eigentlich aus der Ideee heraus gebohren, ein bestimmtes Klientell besser sanktionieren zu können bzw. die Hoffnung das Übergriffe mit derartigen Messern weniger werden. In der Tat wurde aber leider mehr Mitbürger dadurch kriminalisiert, auch wenn das Gesetz eigentlich nicht auf sie zugeschnitten war. Aber diese "Kolateralschäden" sind eben besser zu kontrolliern oder fallen als Zufallsfund auf. Mir ist nicht bekannt, das dass ursprüngliche Klientel, auf welches das Gesetz eigentlich gemünzt war, nun öffter oder verdachtsunabhänig kontrolliert wird. Damit das klar ist: Wer sich gegen Gesetze verhält gerhört sanktioniert. Bei Kriminellen wie bei nicht kriminellen Mitmenschen bedarf es zum betreten der Wohnung durch die Behörde einen richterlichen Beschluß oder Gefahr im verzug. Bei LWB wurde die unverletzlichkeit der Wohnung aufgeweicht. Damit müssen wir nun umgehen; und ich denke das die Allermeisten das auch mit Sachverstand und nötiger Emotionsfreiheit tun werden. Mein Gedanke zu diesen Thema war an und für sich, dass Sanktionen in erster Linie die unbescholtenen Bürger treffen. Kriminelle oft ihre Rechte gut kennen und leider viel zu oft wenig zu verlieren haben, dass sie "zwingt" sich an Recht und Gesetz zu halten. Kriminell ist übrigens der, der sich nicht an Recht und Gesetz hält. Dafür muß er/sie keine Taten begehen für welche gleich die SEK anrücken. Eine Unterhaltspflichtverletzung oder nicht entrichtete Abgaben ( KfZ Steuer ) reicht, bei LWB stünde auch hier die Zuverlässigkeit im Raum. Derzeit wird in der Politik über den Entzug der Fahrerlaubnis bei bestimmten Delikten gesprochen, als spürbare Sanktion. Bei LWB schwebt das Damoklesschwert der Zuverlässigkeit schon jetzt ständig über deren Köpfen. Inst
  8. Liegt in meinen Augen an den Konsequenzen. Ein Krimineller hat wenig Konsequenzen zu erwarten; im Bezug auf das WaffG. Die Waffe ist weg, gut so. Begeht ein Krimineller eine Straftat wird er dafür verurteilt, wird das WaffG berührt, fließt dieses zwar auf dem Papier mit in das Urteil ein, aber das war es schon. Bei einem LWB reicht ein kleines Fehlverhalten, muß nichts mit dem WaffG zu tun haben, u.U. dazu aus, die Zuverlässigkeit zu verlieren. Das Hobby, viel Geld und Zeit. Bei Kriminellen werden kleine Verstöße gegen das WaffG oftmals eingestellt, (Aufwand- Nutzenrechnung ) wass bei LWB zu erheblichen Problemen führen würde oder eben sehr teuer. Bei LWB hängt einfach mehr am eigenen Verhalten dran, im Bezug auf unser Hobby. Das meine ich mit besser........ Inst
  9. In Grunde ist es doch so, derjenige der legal Waffen besitzt, wird schlechter behandelt als der Kriminelle. Damit aber Unbefugte, speziell Kriminelle, nicht in den Besitz der Waffen gelangen, sind entsprechende Vorkehrungen durch denjenigen, der legal Waffen besitzt zu treffen. Sagt der Gesetzgeber. Hierzu gehört auch, dass ich mich von der Rechtmäßigkeit der Kontrolle und der kontrollierenden Personen überzeuge. Das kann ich ruhig und gründlich, wenn ein Termin zu eben dieser Kontrolle vereinbart wurde. Dann ist es aber keine unangemeldete Kontrolle, dann ist die Bude aufgeräumt........es gibt sowieso nicht zu beanstanden, dann aber erst recht nicht. Unangemeldete Kontrollen haben zwar den Vorteil, die Aufbewahrung zum aktuellen Zeitpunkt festzustellen und u.U. auch Verstöße aufzudecken, aber auch den Nachteil, ggf. die Legitimation der Personen nicht "mal eben" an der Haustür zu verifizieren. Solange bleiben die Personen eben draussen. Vor der geschlossenen Tür. Sofern aus meiner Sicht in meinen Wohnräumen noch irgend ein Handlungsbedarf besteht, z.B. schmutzige Wäsche oder was auch immer wegzuräumen, die ein oder andere Zimmertür zu schlißen oder, oder, oder........ die Zeit hab ich, solage bis mir die Polizei am Telefon sagt:" Ja, Herr / Frau sind bei Ihnen zur Kontrolle, das ist OK." Und wenn ich gerade von einem Wettkampf oder aus dem Revier zurück bin und meine Waffen reinige, räume ich die in der Zeit auch noch weg. Einfach damit keiner der Beteiligten eine Diskussion führen muß, nicht mal im Ansatz. Hätte der Gesetzgeber oder die Politik gewollt, dass alle Behördenangehörigen von jedem Bürger jederzeit zu erkennen sind, hätte man für einheitliche Dienstausweise gesorgt oder eine Zentrale Rückrufnummer geschaltet............;-) Schade, aber in der heutigen Zeit nicht wirklich realitätfremd. Sofern sich der LWB an Vorgaben und Gesetze hält, das ist ja in der Regel so, die Beteiligten ruhig, sachlich und freundlich bleiben, wird die Kontrolle auch zügig erledigt sein. Inst
  10. Na da denken die Behörden ja mit........... den Dienstausweis genau anschauen. Mal ehrlich, wer von den normalen Mitbürgern ist den in der Lage einen echten Dienstausweis zu erkennen. Ich als Inhaber eines Dienstausweisese bin es jedenfalls nicht. Allein in meinem Einsatzfeld habe ich mit verschiedenen Dienstausweisen zu tun. Unterschiedlich in der Ausführung, Beschriftung, von professionell bis zum Stück handbeschriebenem Papier mit Dienstsiegel. Von Einheitlichkeit wie z.B. eines Personalausweises sind wir da noch Lichtjahre entfernt. Kenne ich den kontrollierenden Bediensteten nicht wenigsten vom Sehen, werde ich selbstverständlich die Polizei oder den Sachbearbeiter anrufen. Solange werden sich die Damen und Herren wohl in Geduld üben müssen; ist ja im Interesse der Sicherheit. Hoffentlich ist die sachbearbeitende Stelle gerade besetzt oder die Polizei hat noch Kapazitäten frei. Anderfalls fällt die Kontrolle aus. Gut aber, dass die Behörde darauf hinweist, dass falsche Amtspersonen in Sachen Waffen unterwegs sind und Kenntnis ( woher auch immer ) über den Besitz von legalen Waffen haben. Nächste Stufe könnte/wird evtl. die Wegnahme der Waffen mittels Drohung oder Gewalt durch diese Personen sein......... Inst
  11. Wie war das nochmal mit der EU Richtlinie zur Deaktivierung von Feuerwafen? 2008 wurde die Europäische Kommission vom Europäischen Parlament gezwungen, bis Juli 2010 eine Minimum-Standard-Richtlinie für deaktivierte Waffen zu präsentieren. Bis 2015 ist die Kommisin dem glaube ich nicht nachgekommen. Wenn ich das richtig deute und die Süddeusche recht haben sollte, ist die EU Kommision nicht unbeteiligt........... inst
  12. Interessanterweise, sind es aber gerade diese Waffen, die, zumindest in der BRD, am häufigsten bei Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen eingesetzt werden. Eben weil diese Waffen einen sehr großen Verbreitungsgrad in der Bevölkerung haben. Auch diese unsägliche Richtlinie, egal ob die Signal- und Schreckschusswaffen hiervon berührt werden oder nicht, wird an diesem Umstand nichts ändern. Hat man vielleicht erkannt, dass da eventuell doch zu viele Bürger ( Wähler ) verärgert wären? Inst
  13. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Europäische Menschenrechtskonvention Art. 14 Diskriminierungsverbot Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten. Art. 18 (ex-Artikel 12 EGV) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Regelungen für das Verbot solcher Diskriminierungen treffen. Hält sich da eigentlich noch Jemand an seine eigenen Gesetze? Inst
  14. @Julius Corrino Danke für den/die Link´s. Bedeutet eigentlich, die EU hat sich rauszuhalten, zumindest was das Waffenrecht angeht. Vielleicht sollte man die Damen und Herren Abgeordneten des EU Parlamentes, zumindest die, welche die BRD vertreten, einmal fragen, wie sie zu dem Beschluss bzw. der rechtlichen Einschätzung stehen. Letztendlich würde die Umsetzung des Vorhabens in deutsches Recht, allein schon aus der Nichtigkeit der Zuständigkeit der EU, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Oder irre ich mich da........ Inst
  15. Hier wurde öfter auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz der EU im Bezug auf das nationale Waffenrecht hingewiesen. Wäre das nicht eine Möglichkeit die Sache zu stoppen; möglichst im Wege einer juristischen Anfechtung? Inst
  16. Bei dem Mist den die verzapfen, gruselt es mich schon seit Jahren....... Inst
  17. Nicht an was dran heften, das Gesetz ggf. kippen; zumindest auf nationaler Ebene. Keine sachliche Begründung, kein Grund. Kein sachlicher Grund, kein Gesetz; da sonst Verstoß gegen die Verfassung. Im Fall der Fälle werde ich diesen Weg gehen. Allein bin ich uninteressant, aber wenn 500.000 unabhängig von einander auch diesen Weg gehen, wird es interessant....... Inst
  18. Dann eben belastbare Begründungen einfordern....ups, die gibt es ja nicht......... Notfalls eben Klagen........... Inst
  19. Sehe ich ähnlich. Mich interessiert Deine Einschätzung? Inst
  20. Noch nicht B7, nach der Neueinordnung aber schon. Aber das ist genau die Waffe auf die seitens der Kommision im Bezug auf das "Massaker von Utøya" angespielt wurde......... Inst
  21. Du hast innerhalb der Frist die Möglichkeit die Sache an einen Berechtigten zu Veräußern, zu Vernichten oder bei der zuständigen staatlichen Stelle abzugeben. Nach Ablauf der Frist ist die Sache illegal und wird ersatzlos eingezogen ( Enteignet ) Das ist der Sinn der dahinter steckt....... Inst
  22. Die Tendenz der Kommision scheint so zu sein wie zu Beginn; verbieten. Leider habe ich den Eindruck, dass die guten, sachlichen Beiträge einfach ignoriert wurden. Bitte sagt mir, dass ich mich irre........ Inst
  23. @ chapmen Es gibt nichts zu von vorher zu überprüfen da eben nichts definiert war. Sichere Aufbewahrung konnte von.... bis.... gehen. Nun ist aber definiert, was sicher ist. Inst
  24. Im Gesetz steht was Pflicht ist. Früher reichte eine sichere Aufbewahrung, diese war nicht definiert. Das ist jedoch mit dem § 36 WaffG anders, hier steht eben eine Definition drin. Wenn denn nun eine höhere Anforderung gestellt wird, wird dies zu begründen sein; unter Umständen so zu begründen, dass es einer rechtlichen Überprüfung standhält. Geeignet, erforderlich, verhältnismäßig........... Da könnten sich auch einige Rechtsbeistände die Hände reiben. Inst
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