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Frank222

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  1. Ist nur doof wenn der Ehemann ohne das Wissen seiner Herzallerliebsten seine Puffen samt 1er Tresor beim Kumpel im Keller lagert. Gruss Frank
  2. Bedingt richtig. Wenn der Betreffende seit seiner Sachkundeprüfung durchgängig im Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen war, sollte die Sachkunde bei ihm angenommen werden. Wenn er damals die Sachkundeprüfung abgelegt hat und nun erst einen Antrag bei der Behörde stellt, oder längere Zeit keine EWB- pflichtigen Dinge besessen hat, hat die Behörde Recht und er das Nachsehen. Eine bestandene Jägerprüfung von z.B. 1985 steht der Sachkundeprüfung "neu" gleich. Gruss Frank Ps: Die Behörden könnten nach der Geschichte in HH evtl etwas genauer hinschauen. Da möchte sich sicherlich keiner ein faules Ei ins Nest legen.
  3. Ich hatte den Modellflugvirus mit der Muttermilch bekommen, ich kann mich nicht erinnern das mein Vater nicht im Bastelkeller oder später in der Werkstatt war. Er war auch Abonnement der Zeitschrift Modell die bis in die 70er Jahre hinein nicht nur von Flugmodellen berichtete, sondern auch von Schiffsmodellen und Automodellen. Die Zeitschriften waren natürlich säuberlich abgelegt und sortiert. Ich kann mich noch an zwei Dinge erinnern. Funktionsfähige Torpedos und eine funktionsfähige Bordkanone in 6mm Flobert Platz oder in 2mm Stiftfeuer. Die 2mm Ausführung hatte 60Schuss, die Flobert 8 oder 12. Passend für das Schnellboot Wolf. Es wurde seinerzeit bereits darauf hingewiesen, dass es rechtliche Probleme bereiten könnte...... wie gesagt, über 50 Jahre her. Feuerwerk verschiessende Flugzeuge und Hubschrauber habe ich das erste Mal in den ganz jungen 70ern auf einem Modellflugtag in Harsewinkel gesehen. Fliegende Klosettbrillen, Rasenmäher und Hundehütten mit Snoopy gabs auch zu bestaunen. Gruss Frank
  4. Wow, ich glaube es ja fast nicht. Diskussionen um etwas was keiner Diskussion bedarf. Also wieder alles typisch WO. Da möchte jemand einen Knallstock über Egon und Co verkaufen, der Meistbietende weist seine Berechtigung nicht schlüssig nach, hat jedoch bezahlt und erwartet nun die Lieferung. Wo liegt nun das Problem? Knallstock beim Anbieter und Geld bereits beim Anbieter, EWB hängt noch in weiten Säcken.......!
  5. Nirgendwo, mach es wenn Du das so möchtest! Schreibe den Käufer an und nenne die Dinge, welche Du von Ihm erwartest und bis wann er zu liefern hat. Ansonsten würde Rückabwicklung erfolgen. Du kannst die Sache auch bei deiner Behörde vortragen und von denen prüfen lassen . Bei einem negativen Ergebniss wissen die dann direkt was zu tun ist. Gruss Frank
  6. Ja, es ist leider Dein Job. Es ist auch Dein Arsch den die Behörde später höher hängt wenn etwas nicht stimmt. Bild des JJS aller Seiten mit aufgelegtem Perso, auch Vorder und Rückseite vom Käufer anfordern. Adressvergleich JJS mit Perso. Versand nur an die im Perso angegebene Adresse. Nachfrage bei der Behörde ist nicht unbedingt erforderlich. Kann der keine EWB nachweisen, Rückabwicklung abzüglich Aufwandspauschale, Info an Deine Genehmigungsbehörde und an Egun. Fertig Gruß Frank
  7. Das ist wahrscheinlich Regional stark unterschiedlich ausgeprägt. Die POKin bei mir, muss auch zwangsläufig nicht der Sympathieträger der gesamten Dienststelle gewesen sei. Bezüglich Unfall und Unterstellungen empfehle ich eine Dashcam neuerer Generation. Selbst wenn die mich drei Mal am Tag kontrollieren, spiele ich das Spiel exakt einen Tag lang mit, ab dem zweiten fordere ich einen Kontrollbeleg. Spätestens nach einer Woche geht der Vorgang zum IM nach Düsseldorf und cc zum PP. Natürlich mit einigen peinlichen Fragen und der Feststellung, dass die überregionale Presse bereits interesse bekundet hätte. Kann natürlich auch in die Hose gehen, zu 75% ist später Ruhe im Karton. Die verbleibenden 25% erachte ich als Lebensrisiko. Gruss Frank
  8. Ich habe immer eins im Auto, mehr oder minder zugriffsbereit zwischen Beifahrerstuhl und Mittelkonsole in der Kydexscheide stecken. Erregte allergrösstes Missfallen bei der Rennleitung und wurde sichergestellt, wogegen ich wiedersprach. Dann wurde es beschlagnahmt wofür ich dann ein Beschlagnahmeprotokoll haben wollte und nicht bekam. Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gab es aber gratis noch obendrauf. Üblicher Verlauf mit Strafbefehl, Einspruch und mündlicher Verhandlung. Leider lief die Dashcam noch und macht auch Tonaufnahmen. Ergebnis, Anzeige gegen die POKin wegen 164 und 344, selbst Freispruch aus tatsächlichen Gründen. ( im Revier, muss zugriffsbereit, Wildunfälle, werde seitens der Rennleitung ja öfters aus dem Bett telefoniert) Den Nicker gab es auch zurück. Die POKin wurde später Nachversichert. Wer weiß, was Nachversicherung bedeutet, weiß auch was und warum passiert ist. Verhältnis zur Rennleitung vor Ort heute: Super und einwandfrei. Thema Jörg Sprave: Ich mag den Selbstdarsteller nicht, sachlich hat er aber Recht. Gruß Frank
  9. Aber die drei bis fünf Puffen gibt es dann für Lau? Wenn es hinten raus finanziell eng wird, geht man einfach mit dem Hut rum und nennt das dann " Notopfer Vereins- WBK" Gruß Frank
  10. Die Zahl wurde meinerseits geschätzt. Hättest Du den Faden aufmerksam gelesen, wäre vieleicht aufgefallen das ich von seltsamen Rechtsauffassungen einiger Behörden und deren feuchten Träumen schrieb. Die bisherige Rechtslage ist wie Du schreibst. Jedoch schränken einige Behörden bereits Heute die zugestandene Menge ein. Solange man die Jäger noch benötigt, werden die nicht direkt auf Null gefahren, sondern nur an der ganz kurzen Leine geführt. Die Daumenschrauben bei Schützen und Sammlern werden aber auch immer weiter angezogen. Ich sehe ein solches Szenario als höchst realistisch an, dann steht nicht nur ein Elefant von Alfred im Laden, dann steht eine ganze Herde drin. Die Marschrichtung aller bisherigen Regierungen seit 1968 sollte jedem bekannt sein. Eine Gesellschaftsform, wie im Film mit Arnie und den drei Muscheln, wird es niemals geben. Gruß Frank
  11. Genau wie die anderen 200000 Jagdscheininhaber ohne regelmäßige Jagdgelegenheit in DE. Wünsche viel Erfolg! Gruß Frank
  12. Das war im Hinblick auf eine doch recht phantasievolle Rechtsaufassung einiger Behörden in DE auch plakativ dargestellt und laut gedacht. Zusammenfassend würde mich nicht weiter wundern, wenn nun einige Behörden sagen: ohne Jagdmöglichkeit gibt es nix. Wie die Möglichkeit nun aussehen mag und in welcher Form, sei erstmal dahingestellt. Nur dahin könnte die Reise gehen wenn es nach gewissen Personen in Politik und Verwaltung geht. Dann unterhält man sich nicht mehr über 10, 20 oder 30, sondern über ja oder nein. Gruss Frank
  13. Steven, Ich würde da sogar noch einen Schritt weiter gehen und das drittletzte Wort des Zitates wörtlich nehmen. Wenn Du also auf einer Doppelseite Deines JJS keine ha Anzahl eingetragen hast, hast Du tatsächlich keine regelmäßige Jagdgelegenheit. Bedeutet nach hinten raus, na Du weißt schon.... Gruss Frank
  14. Der Preis spielt doch bei einem e V. Eine untergeordnete Rolle.
  15. Wow, fünf WO-ler und acht Meinungen. Jetzt kommt die neunte: Zu jeder Waffe eine WBK mit fünf Verfügungsberechtigten eintragen lassen. Einer der fünf wird für die Puffe wohl einen Platz in seinem Panzerschrank haben. Gruss Frank
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