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IGNORED

Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“


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Geschrieben

Reichsbürger, AFD, Horrorclowns - die Drei Apokalyptischen Reiter der Neuzeit.


(Der Posten Nummer 4 ist grade vakant)

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Geschrieben
2 hours ago, frosch said:

Bei uns führen Anträge auf einen Staatsangehörigkeitsausweis sofort zu Verdachtsmeldungen an die Waffenbehörde, die sofort reflexartig alle waffenrechtlichen Genehmigungen mit Anordnung des Sofortvollzuges widerruft.

Überaus spannend. Kann man den Antrag einfach online oder per Briefpost stellen?

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Sal-Peter:

Früher sollen z.B. Bayrische Behörden ihre Beamtenanwärter danach gefragt haben.

Nicht nur die Bajuwaren und nicht nur die Beamtenanwärter: Auch die Referendare, deren Beamtenstatus ja nur 2. Klasse war (-> Radikalenerlaß und ein gewisser maoistischer Lehramtsstudent) da zeitlich terminiert brauchten den gelben Schein. 

Deswegen ist der in Verhältnis zur Arbeit, welche die ausstellende Behörde erbringen darf, vor allem wenn der Antragsteller böse ist und nur das beifügt, was er definitiv zu Hause liegen haben muß, schweinebillig. Wenn der nach Aufwand kassiert würde dann würden die Spaßvögel weniger werden.

 

Vom im Netz gelesenen Begriff "Reichsbürgerausweis" distanziere ich mich bei der Gelegenheit ausdrücklich.

 

@EkelAlfred Gibt es nicht auch Länder, die beim schlichten Immobilienkauf durch Deutsche das Papier verlangen?

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Geschrieben (bearbeitet)

Es kommt in erster Linie darauf an, in welchem Kontext man den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt.

 

Wenn man bei der Beantragung schon darauf hinweist, dass die "BRiD GmbH" und deren aktuelle Verfassung und Gesetze nicht bestehen, sondern Du der Meinung bist, dass die Reichsgrenzen von 1937 und die dazugehörigen Gesetze der Kaiserzeit (oder welcher Vorkriegszeit vor 1939 auch immer) noch immer ihre Gültigkeit haben, und dass Du deswegen den Staatsangehörigkeitsausweis als legitimen Nachweis für Deine Theorie ausgestellt haben möchtest, weil Du ansonsten nicht existiert, und die austellende Behörde diesen Sachverhalt durch die Austellung dann ebenfalls juristisch anerkennt und so ihre eigene Existenz verleugnet und damit ebenfalls alle "von ihr erlassenen gültigen Gesetze" als nicht gültig definiert...

 

... dann wird es halt etwas schwierig mit der behördenseitigen Anerkennung der geistigen Zuverlässigkeit des Antragstellers, alle derzeit gültigen Gesetze zum Waffenrecht anzuerkennen und diese auch befolgen zu wollen.

 

Und genau das haben sämtliche Reichsbürger-Blitzbirnen auch alle ausnahmslos gemacht.

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Gibt es nicht auch Länder, die beim schlichten Immobilienkauf durch Deutsche das Papier verlangen?

 

Jo, ist eine beliebte Ausrede:

 

 

Zitat

Mit Schreiben vom 14. August 2018 beantragte der Kläger bei dem Beklagten „die Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) erworben durch Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1,3 Nr. 14 (1)“ und trug vor, dass der Staatsangehörigkeitsausweis die einzige Möglichkeit sei, um einen sicheren Nachweis der Staatsangehörigkeit zu erhalten. Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit werde beantragt, um rechtssicher Eigentum in Australien und Neuseeland erwerben zu können und um die Unionsbürgerschaft gemäß Art. 20 AEUV zu erhalten. Weiter heißt es in dem Schreiben des Klägers: „Nur der Staatsbürgerausweis gemäß RuStAG (siehe oben) schützt, z.B. durch den eindeutigen Bezug zum Haager Abkommen, vor möglichen in der Zukunft liegenden Enteignungen im Ausland.“ Mit Schreiben vom 20. August 2018 antwortete der Beklagte, dass ein Sachbescheidungsinteresse des Klägers nicht erkennbar sei. Seine Staatsangehörigkeit sei weder strittig noch klärungsbedürftig. Er werde gebeten, ein Schreiben einer Behörde bzw. eine Bestätigung der Fachanwälte vorzulegen, woraus sich ergebe, dass er den Staatsangehörigkeitsausweis benötige, um Eigentum in Australien zu erwerben.

 

Ergebnis:

 

Zitat

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Einzelrichterin der 1. Kammer - vom 22. Februar 2021 wird abgelehnt.

 

Zitat

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.


OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 02.09.2021

 

Mit andern Worten: Die Waffen sind weg.


Oder auch Kanada.

 

Wird auch gerne genommen.  :)

 

„Steht so im Internet!“

 

Jo. Nützt aber nix. Nützt gar nix wie man sieht:

 

Zitat

In einem Anhörungsgespräch anlässlich des beabsichtigten Widerrufs der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit und der beantragten Verlängerung des Jagdscheins am 15. März 2017 gab der Antragsteller an, Beweggrund für die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises sei, dass seine Frau und er sich mit dem Gedanken trügen, im Rentenalter eventuell nach Kanada auszuwandern und er im Internet gelesen habe, dass dafür ein Personalausweis nicht reiche, sondern ein Staatsangehörigkeitsausweis oder Reisepass notwendig sei. Im Internet habe er gegoogelt was ein Staatsangehörigkeitsausweis sei und dabei den offiziellen Vordruck und ein Merkblatt des Bundesverwaltungsamts gefunden sowie eine Ausfüllanleitung, deren Internetseite er aber nicht mehr wisse. Er wisse bis heute nicht, was das RuStAG sei. Auf Frage gab der Antragsteller an, er lebe heute im Freistaat Bayern, das Königreich Bayern sei 1920 untergegangen. Auf weitere Frage, weshalb er angegeben habe, seit seiner Geburt 1976 im Königreich Bayern zu leben, erklärte der Antragsteller, im Internet habe gestanden, dass man die Vorfahren bis zum Urgroßvater angeben müsse und diese Angaben bis 1913 zurückreichen müssten. Daraufhin wurden Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden vorläufig sichergestellt.

 VGH München, Beschluss v. 25.01.2018 – 21 CS 17.2310


Auch um einen Freund in Kanada zu besuchen benötigt man keinen „Gelben Schein“:

 

Zitat

 

Der Antragsteller habe zum damaligen Zeitpunkt den Antrag zum einen im Rahmen einer Ahnenforschung gestellt. Zum anderen sei er fälschlicherweise davon ausgegangen, dass er einen entsprechenden Nachweis für den Besuch eines ehemaligen Arbeitskollegen in Kanada benötige. Ferner habe er sich bei dem Ausfüllen des Antrags auf Feststellung der Staatsangehörigkeit an die Angaben gehalten, die von offizieller Seite wiederholt selbst angegeben würden.


 


Zieht beim VG München nicht:


 

Zitat

 

Durch die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter ursprünglicher Berufung auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913 hat der Antragsteller eindeutig nach außen gegenüber einer Behörde zu erkennen gegeben, dass es ihm nicht nur um den Erwerb eines Staatsangehörigkeitsausweises geht, sondern dass er ideologische, für „Reichsbürger“ typische Ziele verfolgt....

 

Auch die Angabe des Landes „Königreich Bayern“ zum Sterbeort des Vaters legt „reichsbürgertypisch“ nahe, dass sich der Antragsteller nicht als zur Bundesrepublik Deutschland zugehörig ansieht (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 25.1.2018 a.a.O. Rn. 19). Zudem wandte sich der Antragsteller an die Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde und begehrte von dort eine Bestätigung u.a. über seine „Bayerische Staatsangehörigkeit“.

 

 

Ergebnis:

 

Zitat

Der zulässige Antrag hat keinen Erfolg.

 

VG München, Beschluss v. 24.04.2018 – M 7 S 18.596


Oder anders ausgedrückt: Die Waffen sind weg.

 

 

Also: Entweder man hat einen behördlichen Schrieb, der bestätigt man braucht den Schein.  :)

 

Oder man ist sofort unter Reichsbürger-Verdacht.

 

Das ist allerdings dann schlecht, wenn man eine waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis hat.

Geschrieben

Bei Spätaussiedlern und Vertriebenen habe ich den gelben Schein früher des öfteren mal in der Hand gehabt.

Kommt ja heute nicht mehr so oft vor.

Für eine Verbeamtung ist er mir zumindest noch nicht unter gekommen.

Musste ich damals auch nicht vorlegen.

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Für eine Verbeamtung ist er mir zumindest noch nicht unter gekommen. Musste ich damals auch nicht vorlegen.

Junger Hüpfer! Wurde afair ca. 1990 abgeschafft für die Verbeamtungen. Daher kenne ich das noch von Freunden aus grauer Vorzeit.

 

Für Adoption als Deutscher m/w/d in fernen Ländern soll der Zettel angeblich auch gefordert werden, wenn ich mich recht erinnere. Hat mich aber nicht weiter beschäftigt da ich nur amtliche Zettel sammle die ich auch zu gebrauchen denke.

Geschrieben
1 hour ago, WOF said:

Und den Antrag kann man online stellen?

Da könnte man ja auf eine Idee kommen ...

Das war Hintergrund meiner Frage oben. Aber es scheint nach Frosch‘ Link eher kompliziert zu sein und immer mit Erstberatung verbunden zu sein. Vermutlich aus Gründen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb TTG:

Ich bin ja der Meinung, dass der Clownlover ein Reichsbürger ist.

Der der hier immer so Müll wie "Horrorclown" schreibt? Das ist gut möglich.   Wenn Fancy & Co wissen wollen welche LWB einen Hang zum Reichsidiotentum haben brauchen sie nur die entsprechenden Themen in den Waffenforen lesen :D

Geschrieben
14 hours ago, Sal-Peter said:

Und dann, dass der Staat, der dieses Dokument rechtmäßig ausstellt, den Empfänger dieses rechtmäßigen Dokumentes kriminalisiert.

 

Gibt es eigentlich eine Übersicht über Verwaltungsakte, deren Beantragung aus Jux und Dollerei einem Ärger einbringt? Ich habe beispielsweise während Corona meinen Motorradführerschein "gemacht", ohne konkrete Pläne zu haben, meine neuen Fahrprivilegien auch tatsächlich zu nutzen. Der Kurs war spaßig und lehrreich (und annähernd gratis), und "Any size motorcycle" im Führerschein liest sich schön. Aber stehe ich darum jetzt unter Verdacht, dass ich in Wahrheit den Hells Angels beitreten wollte?

 

Wie steht's z.B. wenn jemand regelmäßig Anträge auf Dokumenteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern stellt, vielleicht für Sachen, die der Tendenz nach der Verwaltung peinlich sein könnten, vielleicht auch außergewöhnlich viel und häufig. Darf die Verwaltung daraus einen schlechten Charakter schlussfolgern und dem Betreffenden einfach mal Erlaubnisse lochen?

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Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich kann Dir die Wahrnemung von Rechten nach den aktuell gültigen Gesetzen der BRD nicht zum Nachteil geriecht werden.

Ich habe 3 Prozesse gegen meine Stadt geführt. 2x gewonnen, 1x verglichen. Davon 1x gegen meine Waffenbehörde gewonnen (90%). Wir reden trotzdem noch nett miteinander.

 

Einmal habe ich den Fehler gamacht, der Sachbearbeiterin nach der (berechtigten) Ablehnung meines Bauantrages zu sagen, dass sie dann wieder von mir hören würde. Da ist die Dame doch ein wenig elektrisch geworden.

Dazu muss man wissen, dass die in miener Stadt über die Verwaltungs IT sofort den Waffenbesitz sehen. Auch bei Fremdbehörden.

Ich konnte die Dame dann damit beruhigen, dass sie von mir mit einem korrigierten Bauantrag wieder hörden würde... Das war ohne böhsen Gedanklen dahingeplappert. Hätte aber auch schief gehen können.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb frosch:

Dazu muss man wissen, dass die in miener Stadt über die Verwaltungs IT sofort den Waffenbesitz sehen.

Da wird es dann schon albern. Die sehen halt eben nicht, ob jemand Waffen besitzt oder nicht. Die sehen das nur bei denen, bei denen der Besitz legal ist. 

 

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Sal-Peter:

Nun finde ich es wendeltreppenwitzmäßig, dass es ein behördliches Dokument gibt, dass der Staat ausgibt, den die Reichis gar nicht anerkennen, das ihnen aber ihre Staatsbürgerschaft in einem Land nachweist, das sie nicht anerkennen und deren Behörden sie doch verachten - das sie aber so gerne haben wollen.

Und dann, dass der Staat, der dieses Dokument rechtmäßig ausstellt, den Empfänger dieses rechtmäßigen Dokumentes kriminalisiert.

 

Genauso ist es. Im Grunde sollte doch der Antrag auf so einen Ausweis  den Antragsteller von jedem Verdacht, ein Reichsbürger sein zu wollen, freisprechen. Dass ein offizielles Dokument jemanden verdächtig macht, den Staat der es ausstellt abzulehnen, ist schon Irrsinn zum Quadrat.

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Geschrieben

Also seh ich das gerade richtig?

 

Da lehnt einer als Reichsbürger den Staat Bundesrepublik Deutschland ab und behauptet es wäre z.B. eine Gmbh.

 

Dann wird er mit einer Maßnahme belegt, hier der Entzug des KWS.

 

Und dann klagt er gegen die Maßnahme bei einer staatlichen Institution, hier Gericht, obwohl es  den Staat Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt. 

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