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Maure

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Alle Inhalte von Maure

  1. Doch, ist mir selbst schon passiert. Ich bin im Sommer in Zivil heim gefahren vom Dienst, die Dienstwaffen im Holster, Hemd drüber getragen, also war das Ding verdeckt. An der Tankstelle kam ein kurzer Windstoß und die Pistole war wohl kurz sichtbar. Kurz drauf hat mich dann ein Kollege angesprochen und mir den Sachverhalt mitgeteilt. Aufgrund des Kennzeichen und der Halterabfrage ist ihm aufgefallen das ich Kollege bin und führen durfte.
  2. Also Leutz, Notwendigkeit....das ist doch gar nicht die Prüfung die ein Polizeibeamter anlegt. Der prüft, in einer solchen Situation ob die Maßnahmen geeignet ist das polizeiliche Ziel zu erreichen. Sie prüfen ob die Maßnahmen erforderlich sind, d.h. steht ein milderes Mittel zur Verfügung? Und sie prüfen die Angemessenheit , sprich die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Eine objektive und subjektive Notwendig.....Schamrrn
  3. Leute, es ist doch scheißegal wie alt der Bursche aussah. Zwar darf, jedenfalls bei uns in RLP, die Waffe gegen Personen nicht eingesetzt werden die dem äußeren Eindruck nach keine 14 Jahre alt sind. Das gilt aber nicht, wenn es das einzige Mittel ist eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Und bei einer Bedrohung mit der Schusswaffe ist diese Gefahr gegeben. Man muss sich schließlich nicht von Kindern erschießen lassen.
  4. Tut mir nicht leid: Du hast eine dämliche Ausdruckweise
  5. @Mausebaer Für mich liest es sich wie eine Forderung.
  6. Und alles was du da forderst wird ja schon gemacht. Der Beamte ist Beschuldigter im Strafverfahren, höchstwahrscheinlich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens wird alle Punkte die nötig sind untersuchen bzw. untersuchen lassen. Die Staatsanwaltschaft hat dazu sowohl be- als auch entlastend zu ermitteln. Sobald alle Ermittlungen beendet sind, wird die Staatanwaltschaft eine Entscheidung treffen. Entweder erkennt sie, dass der Polizeibeamte falsch gehandelt hat oder sie erkennt, dass der Polizeibeamte richtig gehandelt hat. Wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind, wird sie entweder Klage beim Gericht beantragen/einreichen, oder aber sie wird das Verfahren gegen den Beamten einstellen. Aus MEINER Sicht der Dinge hat der Beamte absolut richtig gehandelt. Nach den Informationen die uns zur Zeit vorliegen wurde ein junger Mann mit einer Waffe gemeldet. Die Beamten treffen den jungen Mann an. Der zieht eine Waffe, für die Beamten ist nicht erkennbar ob es sich um eine scharfe Waffe oder nicht handelt. Sie müssen davon ausgehen, dass die Waffe echt ist. Der junge Mann zieht die Waffe und "lädt" sie durch und zielt dann auf die Beamten. Diese gehen von einer Gefahr für Leib oder Leben aus. Das diese Gefahr besteht, das muss wohl nicht mehr diskutiert werden. Die Beamten können nicht darauf vertrauen, das es sich bei der Waffe um eine Softair handelt. Das ist in so einer Situation schlicht nicht möglich. Und dann schießt ein Beamter und verletzt den Angreifer. Letztendlich stellt sich heraus das es sich um eine Softair handelt. Somit lag zwar keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vor, aber das war nicht zu erkennen. Somit lag eine Anscheinsgefahr vor. Pech für alle Seiten, aber die Beamten haben nichts falsch gemacht.
  7. Zitat: Nach Einschätzung der Behörden soll es sich um ein Depot russischer Agenten für mögliche Anschläge handeln. Man weiß also überhaupt nichts, aber Putin ist schuld. So kommt das grad bei mir rüber. By the way Börlin: Gibt´s eigentlich schon irgendwelche Erfolge nach dem Anschlag auf das Stromnetz im letzten Winter? Oder sollen da keine Erfolge eintreten?
  8. Manchmal geht´s aber auch schnell. Ein Kollege der 14 Tage vor einem SWG bei mir schießen war, hatte nach 3 Monaten schon die Einstellung des Verfahrens auf dem Tisch. Jo, aber wenn du zur Beförderung anstehst und du schießt, dann bist du raus. Und da kann die Rechtslage/Beweislage noch so klar sein, du bist Beschuldigter und somit raus!
  9. https://www.bild.de/regional/niedersachsen/goettingen-clan-sondereinheit-ermittelt-nach-schuessen-auf-polizisten-6a32a751a7834e0047eed103 Das war ja nur ein paar Wochen vorher. Auch so etwas geistert einem durch den Kopf wenn man "uff de Gass" ist im Streifenwagen. Ok, immerhin waren es 2 Jahre Unterschied im Lebensalter beim Schützen/Täter, aber was soll´s. Die Polizeibeamten schießen nicht leichtfertig, denn auch Polizeibeamte wissen was auf sie zukommt im Falle eines Schusswaffengebrauches. Ab dem Moment in dem es knallt bist du Beschuldigter im Strafverfahren. Mit allen üblen Folgen. Zusätzlich werden schon dienstordnungsrechtliche Vorermittlungen getätigt, das kommt ja noch dazu. Also, der Colt sitzt bei den Kollegen nicht locker. Aber die wollen auch heil heim kommen. Und noch mal, wer so dumm ist mit einer Waffe, und sei es nur eine Softair, auf Polizeibeamte zu zielen oder zu schießen, der muss damit rechnen dass die Polizei schießt.
  10. Naja, was soll man da groß einen Aufwasch machen? Eine Softair die aussieht wie eine echte...Der Depp zielt damit auf die Polizeibeamten..... Ich möchte denjenigen hier sehen der sagt: Wart mal, ich guck mal gaaaaaaanz genau hin ob das vielleicht doch keine scharfe Waffe ist, oder es könnte ja doch "nur" eine Softair sein. Hier lag eine Gefahr vor, auch wenn es nur eine Anscheinsgefahr war. Die Beamten mussten von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgehen. A Ich hab mal vor Jahren einen nach einem schweren Raub festgenommen, hab ihn mit der Schußwaffe bedroht, weil er ungefähr 2 Meter neben der Tatwaffe stand. Die hatte er kurz abgelegt. Ich habe erst bei der Sicherstellung der Waffe dann festgestellt, das es eine Walther CP99 Co2-Luftpistole war. Das Dreckding sah einer "scharfen" P99 so zum verwechseln ähnlich, ich hätte es nicht unterscheiden können. Hätte der Depp danach gegriffen wäre es um ihn geschehen gewesen. Zusammenfassung zum Vorfall in München: Man kommt nicht mit einer Softair zu einer richtigen Schießerei. Wie oben schon geschrieben: Darwin Award
  11. Und auf welcher persönlichen Erfahrung beruht dieses Igitt? Mal ein schlechten Döner gefuttert, oder isses substanzloses Lullelulle?
  12. Können sie! Meine Akkar Flinte war top, und meine Canik TP 9 Sfx ist noch topper!
  13. Ich hab eine Brille von Müller Manching. Auf Empfehlung eines Bekannten bin ich dann zu einem Optiker der für diese Brillengestelle ebenfalls Gläser macht. Ich hatte halt die Visierung nicht mehr sauber gesehen... Dieser Optiker hat mir empfohlen nur für das "Schießauge" das Korrekturglas zu nutzen, für das "Nichtschießauge" hat er mir ein normales Glas in meiner Sehstärke eingebaut. Was soll ich sagen? Top de Luxe...Die Visierung ist scharf zu sehen und wenn ich mal eine Scheibe auswerte, erkenne ich das mit dem anderen Auge sehr gut. Was für mich etwas gewöhnungsbedürftig ist: Es dauert allerdings ein paar Minuten bis ich mich an die unterschiedlichen Sehstärken gewöhnt habe. Wenn ich ein paar Schritte damit gehe, hab ich erst mal den Eindruck das ich was getrunken habe. Aber dann geht´s top.
  14. Maure

    Wer hat Eier?

    Es gibt Dinge die man einfach nicht braucht.
  15. Jo, so ein Argument kann ich in einem Feuergefecht bei der Polizei oder dem Militär akzeptieren. Auf einem Schießstand, wenn auch noch eine Kamera läuft....., da dann doch eher nicht. ACHTUNG VERMUTUNG: Es sei denn, man will auf dem Schießstand einen auf den megacoolen Ober-Tactical Dad machen. Ein flottes Tap and Rack und dann macht man weiter. Aber einen Doppelschuß in der 9mm sollte man auch nicht überdramatisieren. Klar ist die Kanone im Arsch, aber in tausend auseinandergesprengten Stücken fliegt sie dir auch nicht um die Ohren. Ist mir bei der 2 Sekunden Übung bei PP1 auch schon passiert. Der Lauf hatte dicke Backen gemacht und war hin. Ansonsten war da gar nix.....
  16. Ich kann da echt nur noch mit dem Kopf schütteln. Da merkt der Typ das was nicht stimmt und hämmert eine weitere Patrone hinterher. Von einem "Sachverständigen" hätte ich dann doch eine ganz andere Reaktion erwartet.
  17. Maure

    Elbfund

    Wurde eigentlich schon ein Rechtsextremismusexperte hinzugezogenen?
  18. Die Waffen sind sicher. Was latent unsicher ist, sind die Bediener.
  19. Sag das mal Rouven Lauer aus Mannheim.....
  20. Tja, und da ist schon wieder ein Haken....auf welchen Schießständen kannst du denn Munition kaufen? In dem meisten Fällen findet doch nirgends ein Verkauf statt. Wenn niemand was kaufen kann, dann geht das halt nicht. Dazu kommt, dass die Studenten in der Ausbildung überhaupt nicht berechtigt sind ihre Waffe irgendwo mit hinnehmen zu dürfen. Und der nächste Haken: Es ist nicht erlaubt mit privater Munition aus den Dienstwaffen zu schießen. Ich weiß, dass diese Vorschrift Blödsinn ist, ist aber halt mal so. Und als Beamter auf Widerruf sich wegen so etwas ein DO-Verfahren einfangen??? Und die Ausbildung der Polizeibeamten in Deutschland ist halt etwas weiter gefasst als im Land der begrenzten Unmöglichkeiten. Da geht´s dann halt nicht nur um ein paar Straftatbestände und Codes. Da geht´s neben Strafrecht ums Strafprozessrecht, Verkehrsrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kriminalistik, Psychologie, Fahrsicherheitstrainings.... um nur ein paar aufzuzählen.
  21. Na das sind wir jetzt aber froh, dass die meisten Schieß-und Einsatztrainer in Deutschland diese Erfahrung nicht haben! Denn es bedeutet ja im Umkehrschluss, dass wir auch jede Menge polizeiliche Schusswaffengebräuche gegen Personen hätten um diese "Erfahrung" zu bekommen. Nach 30 Jahren Polizei, davon 13 Jahre als Schieß- und Einsatztrainer, bin ich froh, dass ich nicht ein einziges Mal von der Waffe gebrauch machen musste! Und ich glaube ich kann für meine Kollegen sprechen, wenn ich behaupte, das auch meine Kollegen liebend gern auf die Erfahrung Schusswaffengebrauch gegen Menschen verzichten. Der Haken an der ganzen Schießausbildung ist, das sie verdammt teuer ist (Green Range Trainingsmunition liegt bei 39 Cent pro Schuss), das es zu wenige Schieß-und Einsatztrainingszentren gibt und das die Dienststellen viel zu dünn besetzt sind um jedem Beamten ein wöchentliches oder monatliches Schießtraining zu gewährleisten. Und auch im Studium kommt der Schießteil viel zu kurz, weil die Studiengruppen sind viel zu groß sind. Da werden zum Teil in 90 Minuten um die 25 - 30 Studies "durchgepresst". Das in so so kurzen Trainingsrahmen nicht alle Fehler abgestellt werden können ist klar.
  22. Zu Punkt 1: Der Konsum von Btm ist straffrei. Von daher ist das Recht mit seinem Körper tun und lassen zu wollen was man will gegeben. Die Herstellung, der Besitz und der Handel sind strafbewehrt. Und erkläre einem Vater und einer Mutter, dass es wohl nicht so schlimm ist, dass die Drogen die hergestellt wurden ihr Kind getötet haben. Zu Punkt 2: Lässt sich drüber reden. Bloß wer stellt sicher, dass der Mensch sich selbst prostituiert und nicht dazu gezwungen wird. Würde mich interessieren was passiert wenn deine Tochter das macht/machen muss. Zu Punkt 3: Jede Regierung hat einen Regierungschef.... Zu den Sufffahrten: Es ist immer nur ein kleiner Schritt bis dorthin wo jemand wegen einer Sufffahrt verletzt oder getötet wird. Summa sumarum: Du hast eine ganz schön schräge Rechtsauffassung. (Das ist meine elegante Formulierung)
  23. Naja, gewagte Aussage. Der § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr, ist ebenfalls eine "Opferlose" Tat die mit Strafe belegt ist. Und es ist gut so, dass solche Taten geahndet werden. Und da gibt´s noch mehr solcher Taten und auch hier ist es gut, dass die geahndet werden. - Vorbereiten eines Angriffskrieges - Der Anbau und die Herstellung von Drogen - Prostitution usw...
  24. Naja, ganz schön blond deine Aussage. Maaßen war der Chef des Bundesverfassungsschutzes, dass, was man so landläufig als "Inlandsgeheimdienst" bezeichnet. Eine "Befreiung" deutscher Staatsangehöriger im Ausland liegt gar nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Zuständig wäre hier eher der Bundesnachrichtendienst als "Auslandsgeheimdienst" gewesen. Und als Chef so einer Behörde ist man ein "politischer Beamter". Wenn so einer etwas auf eigene Faust macht, ohne sich vorher grünes Licht beim BMI zu holen, ist er schneller seinen Posten los als sich irgendeiner von uns den Arsch abwischen kann. Und selbst der/die BMI trifft so eine Entscheidung nicht ohne das Kabinett. Und schon drei mal nicht, wenn die Inhaftierten bei einem Verbündeten einsitzen. Alter, ich frag mich wie man auf so was kommen kann...
  25. Plan B: Geh an die Bar und trink ein paar Bierchen......
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