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Maure

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  1. Jeder stirbt halt irgendwann....
  2. Also seh ich das gerade richtig? Da lehnt einer als Reichsbürger den Staat Bundesrepublik Deutschland ab und behauptet es wäre z.B. eine Gmbh. Dann wird er mit einer Maßnahme belegt, hier der Entzug des KWS. Und dann klagt er gegen die Maßnahme bei einer staatlichen Institution, hier Gericht, obwohl es den Staat Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt.
  3. So isses... Ich weiß nicht, wieviel Geld ich bereits in dieses Hobby investiert habe. Und sich dann was illegales zulegen? Hochgradig gehirngefickt!
  4. Das Wort "eine" hast du jetzt schön groß hervorgehoben. Natürlich lagern bei mir mehrere illegale... Bloß die besagte ist halt bei Legalwaffenbesitzer gefunden worden.... Und, weil jemand LWB ist begeht er keine Straftaten? Ganz schön gewagte These. Und es ist absolut unerheblich ob sie geschossen wurde oder nicht. Das ist wie beim besoffen Autofahren.... Der Umstand das man die Waffe besitzt ist strafbewehrt, genau wie besoffen Auto fahren. Wenn mit der Waffe etwas angestellt worden wäre, dann kämen zum illegalen Besitz noch andere Tatbestände hinzu.
  5. Ja, richtig.....Tun sie ja auch... Bei mir lagert gerade eine illegale Waffe die bei einer Überprüfung eines Legalwaffenbesitzers aufgetaucht ist.
  6. Kompetenz, und die bekommt man nicht nur durch eine Sachkundeprüfung. Tja, wie schon geschrieben: Nicht die Aufgabe der Waffenbehörde. Und illegale Waffen kontrollieren? Dazu muss man wissen wer sie wo hat.... Das ist ja wohl auch ein Teil der Überprüfung. Wenn man so doof ist und eine geladene Waffe im Waffenschrank stehen hat....Dann gehört dem Waffenbesitzer der Tritt an den Arsch.
  7. Das kann allerdings nicht relevant sein. Daraus kann man ja nur ableiten, dass gegen jemanden ermittelt wurde. Nach § 5 WaffG muss es allerdings zu einer Verurteilung gekommen sein. Und die liegt, da das Verfahren eingestellt wurde, nicht vor.
  8. Weshalb sollte das ein Grund sein die WBK zu versagen? Du bist nicht verurteilt worden wegen der Dummheit, das Verfahren wurde eingestellt. Was im Umkehrschluß bedeutet: Es gab kein Urteil....Kein Urteil, kein Eintrag ins Zentralregister (Polizeiliches Führungszeugnis)... So what?
  9. Also ich schließe mich da den Vorgängern an. Eine verlässliche Aussage bekommst du bei deinem Sachbearbeiter. Alles andere ist irgendwie eine Art Kaffeesatzlesen...
  10. Also waren dass dann so eine Art Gastschützen?
  11. Schutzbrille ist ein absolutes "Muß"! Vor ein paar Jahren hab ich DM beim BDMP mitgeschossen. Neben mir ein Schütze mit einem Revolver, glaube es war ein Taurus..... Ich hab schon die ganze Zeit gemerkt, dass ich bei jedem Schuss von ihm etwas "abbekommen" habe. Und dann spürte ich einen Schmerz an der Stirn.... Ein Fragment eines Geschosses hat mir die Stirn aufgeritzt, und die rote Suppe fing an zu laufen...Scheinbar hat da ganz übel mit dem Timing nicht gestimmt. Etwas tiefer und es hätte ins Auge gehen können. Gott sei Dank trage ich immer eine Schutzbrille. (Ok, in dem Fall wäre ein Helm nötig gewesen 🙂 )
  12. Mein OA fuffzehn ist Neonschwarz........ Zählt doch auch, oder?
  13. Und Steiner scheinbar auch nicht 🙂
  14. Ich musste ja erst mal guugeln......Ihr kennt aber auch Sachen.... Autsch.....
  15. Fuck.....Gott sei Dank hab ich mir heute noch ein Holster von H&S bestellt. Für meinen 586 und M19 hab ich jeweils eins und bin hochzufrieden damit. Aber weshalb machen die die Schotten dicht?????
  16. Zu meinem obigen Post: Hab das Wort "Ratschläge" vergessen. Scheinbar isses das Alter....
  17. Ich versteh den ganzen Hick-Hack nicht. Bevor ich mir hier im Abwatsch-Forum bezüglich dem Umbau einhole, geh ich doch lieber zu denjenigen die damit zu tun haben. Und ich glaube kaum, dass die Kollegen aus Wiesbaden einem da nicht weiterhelfen. Anfragen was man vor hat und mit den Antworten ist man auf der sicheren Seite. Also SO ginge ich die ganze Geschichte an.....
  18. Sarkasmus-Modus an: Das beantwortet meine Frage ja zu 100 Prozent..... Sarkasmus-Modus aus
  19. Ach so, die Behörden... Gut, und die Polizei ist keine Behörde???? Was war denn so stümperhaft? Das würde mich mal interessieren? Hätten Spezialkräfte direkt eine Zugangssprengung durchführen sollen und dann mit Macht rein? Oder wie stellst Du dir eine Sicherstellung/Beschlagnahme von Waffen vor?
  20. SEK RLP....Wahrscheinlich, wegen der örtlichen Nähe, die Enkenbacher.......
  21. Es ist doch völlig normal dass nach so einem Vorfall auch das Opfer eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erhält. Die Frage, ob es sich um Notwehr handelt oder nicht, wird nämlich nicht von der Polizei entschieden. Diese Entscheidung obliegt der Staatsanwaltschaft, nachdem sie den Vorgang rechtlich geprüft hat. Und wie soll sie das anders machen als mit einer Anzeige und den dazugehörigen Vernehmungen? Das ist ja auch nix anderes als bei den Polizeibeamten, die im Dienst von ihrer Schusswaffe gebrauch gemacht haben (mussten). Auch wenn der Fall eindeutig ist, werden die Beamten als Beschuldigte geführt. Die Prüfung ob Notwehr vorliegt oder nicht, geht eigentlich recht schnell von statten (jedenfalls in den meisten Fällen).
  22. Ich habe jetzt mehrfach mit dem hier verschickt. Waffentransport | Waffenkurier-Neu.com - Waffenversand, Waffenkurier, Waffentransport, OP Logistik Ich bin sehr zufrieden gewesen.
  23. Sorry, scheinbar reicht dein Horizont nicht aus Straftatbestände zu aktzeptieren. (Das war jetzt die höfliche Umschreibung)
  24. Drauf geschissen.... Eine Trunkenheitsfahrt (§316 StGB) ist genau so strafbar, es wird niemand geschädigt. Es ist einfach nur mit Strafe belegt besoffen zu fahren. Hakenkreuzfahne hissen (86 a StGB) strafbar, ohne das jemand geschädigt wird. Amtanmaßung (132 StGB), wer wird geschädigt? Sollen wir weiter machen? Da lassen sich noch zig Tatbestände in unserer Rechtsordnung finden. Hört doch endlich mit dem geistigen Dünnschiss hier auf. Es wurde eine Straftat begangen und er Typ wurde angelackt. Es gibt keine guten und schlechten Straftaten. Es gibt nur Straftaten, fang mal an das zu kapieren.
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