Maure
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Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
Maure antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Wenn ich so einen Scheizdreck lese stellen sich mir die Nackenhaare auf. Alter Schwede, was ist passiert? Geblitzt worden oder was? So, ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Beiträge hier gelesen. Ich kann nur den Kopf schütteln wenn ich lese, welche Rechtsauffassungen der eine oder andere hat. Der Einzige, der im vorliegenden Sachverhalt etwas falsch gemacht hat ist...... Richtig, der Typ der die Waffen nicht entsprechend den rechtlichen Vorgaben transportiert hat! Die Polizei hat keinen Spielraum ein Auge zuzudrücken und der Staatsanwalt hat das Verfahren wohl eingestellt. Die Meldung an die Waffenbehörde ist obligatorisch und diese Waffenbehörde hat auf Grund der ihr vorliegenden Fakten entschieden. Der Betroffene hat seine Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung seitens eines Gerichtes wahrgenommen. Dieses Gericht hat die Maßnahme der Waffenbehörde überprüft und kam zu dem Schluss, dass die Waffenbehörde richtig gehandelt, und der Jäger falsch gehandelt hat. Und man kann eben nicht mal ein Auge zudrücken weil es sich um einen LWB handelt. Der Mann wußte dass er so die Waffen nicht transportieren darf, eben weil er LWB ist. Und bei drück ich ein Auge zu und bei wem nicht? Wenn ich so abwäge und handele, DANN verhalte ich mich als Behörde willkürlich. Und das kann ja wohl niemand wollen. Ich stell mir die ganze Zeit schon die Frage: Wo ist denn das verschissene Problem? Ist es so schwierig zu akzeptieren dass jemand einen Fehler gemacht hat und dafür die Konsequenzen tragen muss? Ich mach jetzt mal Schluss, ich reg mich sonst noch auf.... -
Ja, wie konnte ich das nur wieder vergessen???? Asche auf mein Haupt.
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Naja, wobei der ja gleich dem Räuber bestraft wird. Und das kann ich mir nach der Schilderung des TS nicht ganz so vorstellen. Dann wäre die Geldstrafe/Geldbuße oder was auch immer das war heftiger ausgefallen. Naja, und auch ich hab schon Typen abgeholt, die vom Ladendetektiv gefesselt waren. Begründung: Der hat halt dumm gemacht... Und bei mir ging dann sowieso niemand ungefesselt in die Karre......
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Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg
Maure antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
So ein bekloppter bin ich! Ich betrachte die Waffe solange als geladen, bis ICH mich vom Gegenteil überzeugt habe. Ich habe bei uns auf dem Schießstand in zu viele Mündungen geschaut.... Und die Diskussion über den Jäger ist ja eigentlich überflüssig. Er durfte es nicht. Punkt. Und glücklicherweise wurde nur er verletzt und nicht die Passantin mit der er sprach. Das wäre dann noch ein Spur schlimmer gewesen. -
Ich kann mich dran erinnern! Schließlich stehen die tagtäglich in unserer Lage.
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Ablauffrist ist Ablauffrist. Aaaaaber: Mit den meisten Sachbearbeitern kann man reden. Gute Gründe weshalb man nicht dazu kam in der Jahresfrist gibt es doch bestimmt. Bei mir warten es während der Bundeswehr die Anzahl der Lehrgänge ich gemacht hatte. Der SB hat ohne zu murren um ein halbes Jahr verlängert.
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Die Frage stellt sich mir nicht. Mir stellt sich die Frage wieso eine Waffe geladen transportiert wird.
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Das passende Delikt existiert. Wie aus der Pressemeldung der Polizei zu entnehmen ist, wurden die Mutter und das Kind durch den Knall verletzt. Das sog. Knalltrauma stellt eine Verletzung dar. Somit ist zumindest der Anfangsverdacht einer Körperverletzung (die auch fahrlässig geschehen kann §§ 223 StGB ff.) gegeben. Das man dafür nicht Gast wird ist klar, dieses Gastrecht wird in aller Regel durch die Zahlung einer Geldstrafe abgegolten. Was und wie die Waffenbehörde reagiert bleibt abzuwarten. Aber offenbar wurde die Waffe ja geladen transportiert. Somit haben wir ja hier eine Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG.... Und wie ich schon seit Jahren immer wieder predige: Kein Schuss löst sich ungewollt, weil die Waffe nicht sagt: Och, jetzt lass ich es mal knallen.... Irgendwer betätigt irgendwie immer den Abzug. Ob das bewußt oder unbewußt geschieht ist egal. Der Abzug wird immer irgendwie betätigt.
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Das ist ein ganz schön unsinniger Vorschlag.
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Das war ein Wortspiel.
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Stimmt, die Masche mit den falschen Polizeibeamten hat gerade Konjunktur. Deshalb immer vorischtig bleiben. Die Polizei fragt nicht nach Wertgegenständen Die Polizei verwahrt keine Wertgegenstände Die Polizei lässt sich so etwas auch nicht aushändigen. Solche Anrufe werden NIE über die 110 abgewickelt Falls so ein Anruf kommt, die Nummer notieren. Dann auf der aus dem Telefonbuch entnommenen Dienststellennummer oder der 110 die richtige Polizei anrufen.
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Also bei uns ist die zuständige (Waffen-)Behörde die Kreisverwaltung, das sind zivile Zivilisten. Die haben keine Marken, das ist klar. Die Kripo (und die ist ja nicht von der KV) hat Dienstausweis und ihre komische Kripomarke.
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Deshalb schrub ich selten..
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Doofe Sache, die Sache... Aber, falls es mal bei jemanden läutet und es gibt sich jemand als Polizeibeamter aus: - In Uniform kommt die Polizei selten alleine. D.h., wenn nur einer da steht wird was nicht stimmen. Schaut euch die Uniform an, dann sieht man, ob da was zusammengestückelt wurde um den Anschein zu erwecken. - Bei der Aussage "Wir sind von der Kripo" unbedingt Dienstausweis UND Marke verlangen. Die K-Nasen haben nämlich auch Dienstmarken. - Dienststelle, Namen erfragen, bitten zu warten (vor der Tür) und die Dienststelle kontaktieren und fragen ob es die Beamten gibt und ob die kontrollieren sollen.
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Also Redwine ich stimme dir zu, das ganze ist natürlich sehr ärgerlich. Aber für die Polizei ist das nichts. Überhaupt nichts! WAs soll die machen?? Anzeige wegen falschen Einkerbungen?? Wenn damit jemand zu mir käme, den würde ich wegschicken. Made in China. Also augenscheinlich ein Repro-Produkt. Wer billig kauft, kauft doppelt. Und damit wieder teuer.
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Die technischen Richtlinien für die Polizei sehen vor, dass Dienstpistolen mit einer externen Entspannvorrichtung versehen sein müssen. D.h. der gespannt Hahn oder die (vor-)gespannte Schlagbolzenfeder muss separat, d.h. NICHT über den Abzug, entspannt werden können. Und somit ist Glock draußen. Deshalb haben wir die P99Q in RLP bekommen. Ich würde lieber die Glock an meiner Seite haben. Diese technische Richtlinie ist jedoch nicht für Waffen von Spezialkräften bindend. D.h., SEK, BFE+ und GSG9 können z.B. Glocks ordern.
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Jesses, was ist denn die Durchsuchung anders als eine Ermittlung? Kannst du mir das mal bitte schlüssig erklären???? Und für alle: Und die ganzen Aufreger, das man die DuSu für rechtswidrig hält, oh man. Da hat ein Richter aufgrund der ihm vorliegenden Informationen gehandelt/handeln lassen. Und somit nicht ein Hobbyjurist oder ein Winkeladvokat oder irgend wer anderes. Ein RICHTER!
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Axooo, das habe ich so nicht rausgelesen. Klar, der Hinweis ist dann im System.
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Ja nee, ist klar. Das kommt ja nur raus, wenn er schon mal einen Verstoß WaffG hatte. Für den oben geschilderten SV gibt's da keinen Hinweis drauf. Ansonsten bin ich der Auffassung das da alles im grünen Bereich war. Der Verdacht war gegeben, alles andere ging dann den (rechtlich) richtigen Gang.
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Das mit dem befriedeten Besitztum ist Blondsinn. Wer legal eine Waffe sein eigen nennt, der darf natürlich auf seinem umfriedeten Besitztum (Grundstück) die Waffe führen. Gaaaanz anders sieht das bei dem aus, der die Waffe nicht legal hat. Da ist die Sache mit Privatgelände und so weiter nämlich Scheizendrexegal....
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Ich verstehe die Aufregung nicht. Es wird ein Bild veröffentlicht auf der eine Waffe zu sehen ist. Es kann anhand des Bildes nicht festgestellt werden ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder um eine Spielzeugwaffe. Dann wird ermittelt, ob der Mann auf dem Bild Legalwaffenbesitzer ist oder nicht. Das Ergebnis ist ja bekannt. Somit besteht der Anfangsverdacht eines Verstoßes nach dem WaffG. Der Anfangsverdacht ist eine der niedrigsten Verdachtsstufen. Da der Verdacht einer Straftat vorliegt (Verstoß WaffG), HAT die Polizei zu ermitteln (§ 163 I StPO). Da die Polizei sowohl be- als auch entlastend ermittelt, hat sie die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Da sie für eine Wohnungsdurchsuchung einen Beschluss eines Richters benötigt (außer bei Gefahr im Verzug, dann ist der Beschluss nachzuholen), wird der Beschluss beantragt. Der Richter entscheidet auf Grund der ihm vorgelegten Tatsachen. Die Durchsuchung ergab, dass es sich um einen Spielzeugrevolver handelt. Somit kein Hinweis mehr auf eine Straftat, das Verfahren wird eingestellt. Wo ist das Problem??????
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Das ist wie bei uns während des Studiums. Da wurde der Verwaltungsakt thematisiert. Das heißt tatsächlich so!!! Irgend wann hab ich meine Frau mal gefragt ob wir einen Verwaltungsakt machen wollen. Sie hat abgelehnt. Das wäre ihr zu langweilig. :-))
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Wie? Ihr duscht?????? Ich bin entsetzt!
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Die Frage habe ich mir auch gerade gestellt. Aus welchem Grund will ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle (ich geh davon aus, das eine Verkehrskontrolle gemeint ist) meine WBK sehen? Und wenn ich meine Waffen von A nach B verbringe, dann habe ich die WBK mitzuführen. Zuhause führt nämlich zu Problemen. Man kann nichts nachweisen für den Fall der Fälle. Nix, nada, null. Das bedeutet Sicherstellung der Waffen, Ausstellung eines Sicherstellungsprotokolles. Das wiederum zieht eine Vorgangsnummer auf einer Polizeidienststelle nach sich. Das wiederum kann dazu führen, dass die Waffenbehörde Kenntnis davon bekommen kann. Und das bedeutet?????? Richtig! ÄRGER!
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Maure antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Die Unschuldsvermutung hat doch hier noch gar nichts verloren. Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht. Der Sachverhalt hat doch (noch) gar nichts mit dem Strafrecht zu tun. Hier geht es in allererster Linie um die Gefahrenabwehr. Und da liegen ganz andere Ermächtigungen vor als im Strafverfahren. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das eine mit dem anderen noch nichts zu tun. Und die "Gefahr im Verzug" muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ganz pauschal darf man das nicht sehen. Man hat im vorliegenden Sachverhalt viel zu wenig Informationen um zu sagen Gefahr im Verzug liegt vor oder nicht.