Zum Inhalt springen

Maure

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    637
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Maure

  1. Man sollte einfach auch nur manchmal nichts hier reinschreiben.
  2. Nö, bin ich nicht. Hab ich das irgendwo geschrieben??? Ich habe lediglich dem Verfasser in wesentlichen Punkten zugestimmt. Und man muss ja auch ein wenig unterscheiden ob die Waffe lediglich sichergestellt wurde oder ob sie eingezogen wurde. Das sind auch wieder zwei verschiedene Schuhe. Sicherstellen kann hier erfolgen um zu überprüfen ob es sich tatsächlich um eine Schreckschußwaffe handelt oder, oder, oder..... Einziehung wäre wohl von Seiten der Waffenbehörde oder vom Gericht um den Eigentümer auf Dauer das Ding wegzunehmen. Insgesamt kann man sich aber wohl drauf einigen, dass der Eingangssachverhalt etwas zu dürftig war um ihn hier komplett aufzudröseln.
  3. Und überhaupt frage ich mich die ganze Zeit wieso das Erblicken einer Waffe, egal ob scharf oder nicht, ein öffentliches Ärgernis sein soll. Das Ärgernis kann doch nur bestehen, wenn sich jemand über etwas "aufregt". Wenn der Bürger eine Waffe sieht und sich nicht aufregt, dann ist doch alles ok. Und sieht der Bürger eine Waffe (wieder egal ob scharf oder nicht) und meldet der Polizei diesen Vorfall, dann wird halt ermittelt. Steht fest wer die Waffe geführt hat, wird überprüft ob er dies berechtigt tut. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Ermächtigungen erlassen. Zumeist kommen diese Ermächtigungen aus den Polizeigesetzen der einzelnen Länder und dienen der Gefahrenabwehr. Das hat noch gar nichts mit Verfolgung unschuldiger und so einem Kram zu tun. Hier ist ja noch gar keine Strafverfolgung im Gange, es geht lediglich um Gefahrenabwehr. Und das sind halt zwei verschieden Schuhe, da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Und wenn überprüft wird, dann wird halt auch die Waffe und der KWS überprüft. Zur Überprüfung der Waffe wird nun mal der Besitzer aufgefordert diese auszuhändigen. Ganz einfach, er hat ja auch verschiedene Mitwirkungspflichten. So wie man ja auch den Führerschein zur Überprüfung auszuhändigen hat. Und dabei sind die Beamten in der Lage zu erkennen, ob es sich um eine Schreckschußwaffe oder eine scharfe Waffe handelt. Da gibts ja noch die Dinge wie F im Fünfeck, PTB-Kennzeichnung usw. Natürlich bleibt immer noch das Risiko das trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde. Aber das kann man halt nie vollständig ausschließen.
  4. Wieso sollte einen Polizeibeamten in Zivil die Waffe eingezogen werden???? Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin führt die Waffe berechtigt. Da gibts nix einzuziehen. Die Beamten sind VERPFLICHTET im Dienst ihre Waffe schußbereit zu führen. Und wenn ein besorgter Bürger die Waffe sieht und die (uniformierte) Polizei ruft, dann wird sich sehr schnell herausstellen ob das Kollegen sind oder nicht.
  5. Nein, sie wußte es nicht! Die Polizei weiß, dass der Betroffene einen kleinen Waffenschein besitzt. Mehr weiß sie nicht. Man kann nicht ausschließen, dass trotz KWS verbotenerweise eine scharfe Waffe geführt wurde. Ein kleines Beispiel aus meiner Praxis: Kontrolle eines Pkw. Der Fahrer übergibt mir einen Führerschein der auf seinen Namen ausgestellt ist. Ausgestellt wurde der FS in Tschechien. Es war ein richtiger Führerschein. Problem an der Sache war, dass ihm das Führen von Fahrzeugen untersagt war. Der deutsche FS war eingezogen und er hat mit der Tschechenpappe vortäuschen wollen, dass er berechtigt ist in D ein Fahrzeug zu führen. Und genau so kann man (muss man) das sehen wenn dir einer einen KWS vorlegt. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass er trotzdem eine scharfe Waffe geführt hat. Und dann ist es durchaus legitim die Herausgabe der "Schreckschußwaffe" zu fordern um zu überprüfen ob es tatsächlich eine Schreckschuss ist. Ich weiß ja nicht ob du dich in deinem Beruf einfach so leicht abwimmeln lassen würdest. Ich jedenfalls würde es nicht.
  6. Ich glaube dieser Beitrag trifft den Nagel absolut auf den Kopf. Da muss man überhaupt nichts mehr hinzufügen.
  7. Tja, die Wirksamkeit hängt tatsächlich von der Trefferzone ab. Wenn der Sprühstrahl mitten ins Gesicht trifft und sich dort "aufpilzt" (ich weiß nicht wie ich es anders beschreiben soll) dann sind ja mehrere Sinnesorgane getroffen. Die Augen brennen wie Sau und ein sehr schneller Lidschluss erfolgt. Die Haut fängt an zu brennen Die Atmung ist beeinträchtig, die Nase läuft wie doof Trifft man nur die Jacke oder den Oberkörper ist es natürlich Essig mit der Wirkung. Dann kann der Täter schon ganz schön aggro werden. Deshalb: Mit beiden Händen greifen, wie beim Deutschuss vorstoßen und genau ins Gesicht zielen. Und vielleicht sollte man sich einen kleinen Rest als Reserve aufheben. Das gilt natürlich nur für das polizeiliche Pfefferspray. Für Tierabwehrspray würde ich so etwas niemalsnicht empfehlen:
  8. Das kann man doch auch verstehen. Schließlich ist der Angegriffene ja auch noch Geschädigter. Und wenn er die Tat verfolgt haben will, sollte er schon mal warten bis die Polizei da ist. Sonst bringt die ganze Show ja nichts. Sonst kommt wieder der alte Funkspruch: "Wir sind vor Ort. Kein Geschädigter, kein Täter. Wir rücken wieder ab."
  9. Also mal ganz kurz: Die Polizei führt kein Tierabwehrspray mit sich. Die Beamten führen Pfefferspray mit sich. Eingestuft ist das ganze (jedenfalls in RLP) als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und ist somit unterhalb des Schußwaffeneinsatzes angesiedelt. Woher die Informationen kommen die besagen, dass das OC-Spray nicht gegen Btm`ler, Besoffene oder sonstige durchgeknallte wirkt weiß ich nicht. Sicherlich gibt es Typen, bei denen es in sehr seltenen Fällen nicht wirkt. Beim allergrößten Teil der Klientel wirkt das Zeuchs sehr schnell und heftig. Und die Bewertung ob der Einsatz eines "Tierabwehrsprays" (das kann ja Pfeffer sein, es muss allerdings als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein) gegen Menschen in einer Notwehrsituation gerechtfertigt war oder nicht, treffen andere. Sprich ein Staatsanwalt und/oder der Richter. Die Anzeige wegen Körperverletzung/gefährlicher Körperverletzung wird von der Polizei sowieso gefertigt. Denn ob der Einsatz und die daraus resultierende Verletzung eine Notwehrhandlung war übernimmt nun mal nicht die Polizei sondern der Staatsanwalt.
  10. Hi zusammen, also ich würde noch ein kleines bißchen warten. In der Zwischenzeit würde ich ihn allerdings anmailen und versuchen eine Telefonnummer herauszufinden. Beim Mailverkehr würde ich herausstellen, dass die Ware bezahlt ist und trotz mehrfacher Aufforderung diese endlich zu liefern, sich nichts getan hat. Dabei dann eine Lieferfrist setzen und in Aussicht stellen, dass man die Sache zum einen an den Rechtsanwalt gibt (wegen der Rückerstattung des Kaufpreises) und zum anderen sich an die Polizei wendet und dort Anzeige wegen Betrug erstatten wird. Ich hatte sowas ähnliches mal bei Ebay, da hat es gewirkt. Gruß und frohes Fest noch.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.