Nein, sie wußte es nicht!
Die Polizei weiß, dass der Betroffene einen kleinen Waffenschein besitzt. Mehr weiß sie nicht. Man kann nicht ausschließen, dass trotz KWS verbotenerweise eine scharfe Waffe geführt wurde.
Ein kleines Beispiel aus meiner Praxis: Kontrolle eines Pkw. Der Fahrer übergibt mir einen Führerschein der auf seinen Namen ausgestellt ist. Ausgestellt wurde der FS in Tschechien. Es war ein richtiger Führerschein. Problem an der Sache war,
dass ihm das Führen von Fahrzeugen untersagt war. Der deutsche FS war eingezogen und er hat mit der Tschechenpappe vortäuschen wollen, dass er berechtigt ist in D ein Fahrzeug zu führen.
Und genau so kann man (muss man) das sehen wenn dir einer einen KWS vorlegt. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass er trotzdem eine scharfe Waffe geführt hat.
Und dann ist es durchaus legitim die Herausgabe der "Schreckschußwaffe" zu fordern um zu überprüfen ob es tatsächlich eine Schreckschuss ist.
Ich weiß ja nicht ob du dich in deinem Beruf einfach so leicht abwimmeln lassen würdest.
Ich jedenfalls würde es nicht.